Unterhaltsklage abg...
 
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Unterhaltsklage abgewehrt, trotzdem Anwalt selbst bezahlen?

 
(@thomas60)
Rege dabei Registriert

Hallo,

momentan sehe ich mich gerade einer total abstrusen Situation gegenüber.

Meine EX hatte mich auf EU verklagt, konnte sie weil ihr ja Prozesskostenhilfe gewährt wurde.
Nun hat sie den Prozess verloren und mein Anwalt schickte ihr seine Rechnung, mit Androhung der Vollstreckung (Kosten wurden vom Gericht festgesetzt und sind vollstreckbar).
Jetzt wird es drollig (kann nur nicht drüber lachen):

Jetzt schreibt ihr Anwalt: Da sie ja kein Geld hat, wäre eine Vollstreckung sinnlos.
Weil mein Anwalt natürlich sein Geld haben will, verlangt er nun sein Geld von mir, denn ich habe ihn ja beauftragt.

Fazit:
Meine Ex verklagt mich ungerechtfertigterweise, verliert den Prozess und ich soll für die Kosten aufkommen.

Ich drehe hier gerade total am Rad. Wie weit verars..t mich unser Rechtssystem denn noch, das kann doch wohl nicht war sein.

Kann mir jemand sagen, ob das so Rechtens ist und wie ich weiter verfahren soll?

Gruß
Thomas

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.09.2008 08:52
 elwu
(@elwu)

Kann mir jemand sagen, ob das so Rechtens ist und wie ich weiter verfahren soll?

Hallo,

ja, das ist absurderweise rechtens. Wenn Frau PKH erhält und den Prozess verliert, muss Mann seinen eigenen Anwalt dennoch selbst zahlen.

/elwu,

been there, paid that.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.09.2008 10:51
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

eine andere Möglichkeit wäre, sich den Titel zu holen und vielleicht ergibt sich in wenigen / vielen Jahren die Möglichkeit der Pfändung.

Die Frage ist leider nur, ob es das Geld überhaupt irgendwann gibt. Diese Entscheidung muss allerdings jeder selber tragen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.09.2008 11:10
(@thomas60)
Rege dabei Registriert

Danke für die Antworten.
Das ist aber doch ein Unding. Sie hat die PKH nur bekommen weil sie falsche Angaben gemacht hat.
Das ist doch Prozessbetrug.

Da kürzt man mich und meinen Sohn per Gericht auf das Existenzminimum und nun kann ich mir noch irgendwie 1000.-Euro aus dem Kreuz leiern. Wie soll das denn gehen?
Eine evtl Vollstreckung müßte ich dann ja auch noch aus eigener Tasche bezahlen.
Ich bin doch von ihr zu diesem Prozess gezwungen worden. Das kann doch alles nicht wahr sein.

Gruß
Thomas

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.09.2008 11:20
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Thomas!
Ich denke, das kannst Du nur im Innenverhältnis klären, sprich Du forderst Schadensersatz und gehst bis zum Mahnbescheid, dem im Falle eines Prozessbetruges sicherlich stattgegeben wird.
Ob Dich das weiterbringt, weiss ich nicht, auf jeden Fall hättest Du mit dem Bescheid eine vollstreckbare Urkunde...

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.09.2008 11:26
(@thomas60)
Rege dabei Registriert

Moin Marco,

der vom Gericht festgesetzte Kostenbeschluß ist ja bereits vollstreckbar.
Ich denke gerade über eine Strafanzeige nach, schließlich hat sie mich durch ihre falschen Angaben ja nachweislich geschädigt.
Jetzt kommt auch noch die TU-Klage auf mich zu, in der das OLG-Celle in der Berufung eine so abstruse Rechnung aufgeführt hat, das da auch noch einige tausend Euro auf mich zukommen. Gibt es nicht so etwas wie eine nacheheliche Solidarität? Macht es Sinn, diese Geschichte in der Verhandlung vorzubringen?

Gruß
Thomas

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.09.2008 11:46
 Uli
(@Uli)

Ich denke gerade über eine Strafanzeige nach, schließlich hat sie mich durch ihre falschen Angaben ja nachweislich geschädigt.
Jetzt kommt auch noch die TU-Klage auf mich zu, in der das OLG-Celle in der Berufung eine so abstruse Rechnung aufgeführt hat, das da auch noch einige tausend Euro auf mich zukommen. Gibt es nicht so etwas wie eine nacheheliche Solidarität? Macht es Sinn, diese Geschichte in der Verhandlung vorzubringen?

Hallo Thomas,

vergiss es und hake es unter "nacheheliche Reibungsverluste" ab. "PKH-Betrug" oder ähnliches interessiert im Fam.Recht keine Sau. Ich habe bei mir zuhause vollstreckbare Titel über mehr als 3.000,- EURO gegen meine Exe liegen. Alles Gelder, die ich meinem Anwalt zahlen durfte, weil Exchen nicht leistungsfähig ist, aber die letzten Jahre munter gegen mich geklagt hat!

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 17.09.2008 11:54
(@sukram)
Rege dabei Registriert

hallo...
bei mir das selbe Theater..EXe PKH beantragt und bekommen...Klage zurückgezogen......PKH dann abgelehnt !!! und was blieb !!
... viel Geld für die Anwälte :gunman: :gunman:

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2008 18:50
 elwu
(@elwu)

Das ist aber doch ein Unding. Sie hat die PKH nur bekommen weil sie falsche Angaben gemacht hat. Das ist doch Prozessbetrug.

Hallo,

stimmt alles, aber das interessiert keine Gerichtssau. Meine Ex hat mit frei erfundenen Behauptungen trotz vorliegender Belege mal eben 60T€ an Zugewinn einklagen lassen und damit den Gesamtstreitwert mehr als verdreifacht. Der senile Richter gab ihr natürlich PKH, weil, das ist sozusagen ungeschriebenes Gesetz, dass Geld begehrende Frauen in Familiendingen PKH bekommen. 

Nachdem der senile Richter sich so erfolgreich wie untätig über 3 1/2 Jahre Verfahrensdauer in die Pension hinübergedämmert hatte, machte der neue und junge Richter nach nur 5 Monaten einen neuen Scheidungstermin (den insgesamt dritten in vier Jahren) und sagte der wie versteinert dasitzenden Ex und ihrem grienenden Wahnwalt Dehne aus Augsburg (der bekam ja mehr Geld für den aufgeblasenen Streitwert, ihm war das völlig wurscht, ob die Sache berechtigt eingeklagt war oder nicht) klipp und klar, dass es keinen Zugewinn gibt.

Meine anwaltlichen und gerichtlichen Mehrkosten für dieses Späßchen kann ich nicht mehr genau beziffern, müssten sowas um die 7T€ gewesen sein.

Du siehst, auch wenn es dir nichts hilft: du erlebst da keine besondere Behandlung. Der Wahnsinn PKH hat Methode.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2008 23:28
(@thomas60)
Rege dabei Registriert

Da frage ich mich aber doch, ob diese Kosten nicht zumindest auf den Unterhalt angerechnet werden können. Schließlich muß ich dafür einen Kredit aufnehmen und die Raten gehen doch von meinem Selbstbehalt ab.
Könnte ich das denn vielleicht auch von nachzuzahlendem TU abziehen? Immerhin habe ich doch einen Titel.

Gruß
Thomas

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.09.2008 10:58