Hallo,
meine Geschichte ( http://www.vatersein.de/Forum-topic-31664.html ) haben vielleicht einige schon gelesen.
Zu meiner Person.
Ich bin 1988 geboren und seit knapp 10 Jahren als KFZ Mechatroniker arbeitstätig.
Seit knapp 5 Jahren bin ich als Serviceberater angestellt (wobei ich seit einem Jahr nun meinen Meistertitel durch Teilzeitschule nachgeholt habe).
Ich verdiene knapp 2300 netto, wobei es je nach Boni etwas schwankt. Mein Arbeitsweg sind 30km hin und 30km zurück zur Arbeit.
Mein OLG ist Schleswig ( https://www.dfgt.de/resources/LL_Schleswig_2017.pdf )
Zur Altenvorsorge habe ich noch Vermögenswirksameleistungen in einem Aktienfond von 50€ jeden Monat (25 AG / 25 ich). Zusätzlich habe ich über eine BU noch private Rentenvorsorge von knapp 50EU welche auch in einem Fond fließt.
Die KM verdiente als Altenpflegerin knapp 1300 - 1400eu netto.
Ich hoffe ich habe nicht vergessen und ihr könnt mir wie bisher sehr weiterhelfen.
Vielen Dank an dieser Stelle !!!! :thumbup:
Gruß
Tim
Hallo,
du kannst dein Einkommen um deine realen Aufwendungen bereinigen. Dein OLG gibt keine Pauschale vor, sondern sagt die ersten 30 km a 0,30 €, danach 0,20 € pro Kilometer.
Dabei zählt Hin- und Rückweg.
Dann kannst du noch 4 % vom Brutto als zusätzliche Altersvorsorge geltend machen, wenn du sie ansparst.
Das ergibt das bereinigte Netto. Hast du noch eine Steuererstattung, dann kommt die dazu. Eine Steuernachzahlung wird abgerechnet. Und dann nimmt man das Jahresnetto/12 und das ergibt das monatliche Netto.
Da bei dir vermutlich die KM auch Unterhalt fordern wird für sich hast du 2 Unterhaltsberechtigte. Damit erfolgt keine Hochstufung in der Düsseldorfer Tabelle.
Du schaust dann in diese und bei deinem Netto und nimmst den Zahlbetrag von 0-5 Jahren. Das ist das was dem Kind zusteht.
Bei der KM kommt noch das Elterngeld hinzu, davon sind soweit ich weiss 300 € anrechnungsfrei. Der Rest wird angerechnet. Und die Differenz zu ihrem letzten Netto soll ausgeglichen werden. Allerdings hast du der KM gegenüber einen Selbstbehalt von 1.200 €.
Sophie
Hallo Tim H
Wie viele Arbeitstage hast Du im Jahr? Sprich arbeitest Du 5 oder 6 Tage in der Woche? Bei einer 6 Tage Arbeitswoche würde die Berechnung zur Bereinigung des Netto Lohnes so aus sehen. 280 Arbeitstage x 30 km x 2 x 0,30 € / 12 = 420 € im Monat als Werbungskosten absetzbar. Wenn Du Arbeitskleidung tragen musst und diese Zuhause wäscht und trocknet geht die Rechnung so Bescheinigung vom Arbeitgeber vorlegen,das er diese Kosten nicht übernimmt und das Arbeitskleidung getragen werden muss. 1 Maschine pro Woche für den Arbeitsanzug ( T Shirt werden nur anerkannt wenn durch LOGO des Arbeitgebers ersichtlich ist das Arbeitskleidung) x Kilo der Waschmaschine x 0,76 € bei Buntwäsche 60 Grad und pro Ladung Wäschetrockner die Kilo des Trockner x 0,55 € für Kondenz-Trockner, das kannst Du auch vom Nettolohn absetzen, ebenso die Kosten für den Gewerkschaftsbeitrag. Bei den Zusatzbeiträgen für die Krankenkasse weiß ich es nicht , da kann Dir sicher jemand anderes aus dem Forum helfen.
LG der Frosch
Hallo,
eigentlich ist schon alles gesagt, aber zur Übersicht noch einmal:
Einnahmen: Dein monatliches Netto plus Urlaubs und Weihnachtsgeld und ggf. auch eine Steuererstattung umgelegt auf 12 Monate.
Dieses Einkommen wird bereinigt um berufsbedingte Aufwendungen (siehe Frosch, Weg zur Arbeit (AS) 30km mit 30 Cent, die weiteren 30km mit 20 Cent, beim Unterhalt darfst Du Hin-und Rückweg abrechnen, aber gemäß Deines OLG nur für die ersten 30km 30 Cent).
Als Altersvorsorge sollten die 75 Euro anerkannt werden können.
Als Überschlag: 2300 Euro minus Arbeitweg 60km an 5 Werktagen (220 Arbeitstage pro Jahr siehe OLG)/12 minus Altersvorsorge = 2300 - 275 - 75 = 1950 Euro.
Damit liegst Du um die 1900 Euro, hier lohnt es sich genau zu rechnen, weil mehr als 1900 Euro ergeben in der DDT Stufe 3 (darunter Stufe 2). Du bist dem Kind und der KM zu Unterhalt verpflichtet, deshalb 2 unterhaltsberechtigte Personen und es wird nicht hochgestuft.
KU gemäß DDT sind damit 377 Euro minus halbes KG = 377- 96 = 281 Euro Zahlbetrag.
Ändern sich die Beträge bist Du verpflichtet die Zahlungen den aktuellen Zahlen anzupassen, ansonsten laufen Unterhaltsschulden auf.
Das Einkommen der KM ist für den KU irrelevant, da sie das Kind betreut.
Sie könnte aber auch Betreunungsunterhalt fordern (bis das Kind 3 ist). Dazu gehören eine Erstausstattung für das Kind und vorallem wird
das Einkommen der KM vor der Geburt des Kindes (Schwangerschaft) zugrunde gelegt. Abgezogen wird Elterngeld, wobei 300 Euro anrechnungsfrei bleiben. Beim BU hast Du einen Selbstbehalt von 1200 Euro. Der Betreuungsunterhalt muss von der KM explizit gefordert werden und dazu gehört auch eine Angabe über die Zusammensetzung und Anrechnung von Elterngeld.
VG Susi
Hallo,
eigentlich ist schon alles gesagt, aber zur Übersicht noch einmal:
Einnahmen: Dein monatliches Netto plus Urlaubs und Weihnachtsgeld und ggf. auch eine Steuererstattung umgelegt auf 12 Monate.
Dieses Einkommen wird bereinigt um berufsbedingte Aufwendungen (siehe Frosch, Weg zur Arbeit (AS) 30km mit 30 Cent, die weiteren 30km mit 20 Cent, beim Unterhalt darfst Du Hin-und Rückweg abrechnen, aber gemäß Deines OLG nur für die ersten 30km 30 Cent).
Als Altersvorsorge sollten die 75 Euro anerkannt werden können.
Als Überschlag: 2300 Euro minus Arbeitweg 60km an 5 Werktagen (220 Arbeitstage pro Jahr siehe OLG)/12 minus Altersvorsorge = 2300 - 275 - 75 = 1950 Euro.
Damit liegst Du um die 1900 Euro, hier lohnt es sich genau zu rechnen, weil mehr als 1900 Euro ergeben in der DDT Stufe 3 (darunter Stufe 2). Du bist dem Kind und der KM zu Unterhalt verpflichtet, deshalb 2 unterhaltsberechtigte Personen und es wird nicht hochgestuft.
KU gemäß DDT sind damit 377 Euro minus halbes KG = 377- 96 = 281 Euro Zahlbetrag.Ändern sich die Beträge bist Du verpflichtet die Zahlungen den aktuellen Zahlen anzupassen, ansonsten laufen Unterhaltsschulden auf.
Das Einkommen der KM ist für den KU irrelevant, da sie das Kind betreut.
Sie könnte aber auch Betreunungsunterhalt fordern (bis das Kind 3 ist). Dazu gehören eine Erstausstattung für das Kind und vorallem wird
das Einkommen der KM vor der Geburt des Kindes (Schwangerschaft) zugrunde gelegt. Abgezogen wird Elterngeld, wobei 300 Euro anrechnungsfrei bleiben. Beim BU hast Du einen Selbstbehalt von 1200 Euro. Der Betreuungsunterhalt muss von der KM explizit gefordert werden und dazu gehört auch eine Angabe über die Zusammensetzung und Anrechnung von Elterngeld.VG Susi
Das ist doch mal eine Aussage ! Danke :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown:
Habe nochmal nachgeschaut in meinen Lohnauszügen. In der Regel liege ich bei 2280EU. 2-3 Monate hatte ich mal 60-80 EU mehr, da ich dort Provision / Hilfslöhne bekommen habe.
Ich werde Ihr das in zwei Raten je Monat anbieten, denn kann sie sich das auch besser einteilen! Zur Erstausstattung habe ich neben Kindersitz und Kinderwagen auch Klamotten im Vorwege mit ihr besorgt und entfällt somit.
Zwar ist dieses privat gebraucht gewesen, aber sollte wohl anrechenbar sein oder nicht?
Gruß
Tim
Hallo,
Du hast den Unterhalt im voraus für den Monat zu zahlen. Es macht wenig Sinn den KU zu splitten. Wenn es einmal gezahlt wurde, dann kannst Du es auch für die nächsten Monate ansparen.
Außerdem wird es so sein, dass das JA nach Anerkennung der Vaterschaft Dich zu einer Einkommensauskunft auffordern wird und dann vom JA gerechnet wird. Das kannst Du nur umgehen, wenn die KM direkt mit Dir kommuniziert und danach sieht es im Moment nicht aus.
VG Susi
Hallo Susi,
die KM hat von mir vor dieser Situation schon das Angebot bekommen, aber sich wie derzeit auch nicht um eine Antwort darauf bemüht. Solange Sie mir keine Bankdaten übermittelt kann ich nichts Zahlen.
Ich bin sehr bemüht meine Pflichten zu erfüllen nur ist es mühsam, wenn Sie nicht mit wirkt.
Sollte ich noch Fragen haben, dann melde ich mich.
Vielen Dank nochmal !
Gruß
Tim