Unterhaltskürzung
 
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Unterhaltskürzung

 
(@haumichblau)
Schon was gesagt Registriert

Hallo gibt es eine möglichkeit den Unterhalt temporär zu kürzen?

Ich habe meine beiden Kinder über die Sommerferien zu ca. 80% bei mir und dadurch habe ich natürlich auch erhöhte kosten. Kann ich die irgendwie geltend machen? oder ist das mein privatverknügen?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.05.2017 21:52
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

einen Paragraphen dafür kenne ich nicht. Aber als erstes kannst Du das Problem mit der KM diskutieren und zum macht es durchaus Sinn für den "überobligatorischen" Umgang eine Kostenbeteiligung der KM zu vereinbaren. Also den KU nicht kürzen, aber Kostgeld fordern.
Andererseits kann die KM sich naürlich stur stellen und sagen, dass es dann eben beim Standardumgang bleibt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2017 23:10
(@inselreif)
Moderator

Wenn das nur über die Sommerferien ist und nicht im Jahresmittel auf mindestens 50/50 kommt, bleibt es (rechtlich gesehen) Privatvergnügen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2017 23:33