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Unterhaltskürzung bei Auskunftsverweigerung ?

 
(@celestro)
Schon was gesagt Registriert

Hallo !

Seit über 12 Monaten, fordere ich bei meiner "Noch"-Ehefrau Auskunft über Ihre Einkünfte an, welche jedoch immer ignoriert wurden. Zumindest von Anfang Februar / Ende Februar und Mitte April kann ich dies "nachweisen" (von IHR beantwortete E-Mails, bzw. Mitte April Einschreiben mit der Post).

Habe Ihr nun zu Mitte Mai eine Frist gesetzt (1 Monat), um mir die Auskünfte zukommen zu lassen und ansonsten angekündigt den Ehegattenunterhalt einzustellen. Geld für das Kind ist davon natürlich unabhängig und zahle ich weiter.

Zwar wurde mir nun empfohlen, das Ganze über einen Anwalt laufen zu lassen, aber da ich nicht weiß, wie lange sich dann Termin / Brief des Anwaltes / neue Frist etc. hinziehen, wüßte ich gerne, ob ich selbst Ärger bekommen kann, wenn ich die Zahlung des Ehegattenunterhaltes einstelle ?

Danke und Gruß
Celestro

P.S. Wir habe eine private Regelung getroffen, dass sie von mir Unterhalt bekommt, aber da steht natürlich NICHT drin, dass ich im Gegenzug auf die Auskünfte verzichte.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2009 18:52
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin celestro,

Du hast die Antwort auf Deine Frage bereits in der Hand:

Wir habe eine private Regelung getroffen, dass sie von mir Unterhalt bekommt, aber da steht natürlich NICHT drin, dass ich im Gegenzug auf die Auskünfte verzichte.

Wenn der Unterhalt bislang nirgends tituliert wurde, kannst Du Deine (juristisch freiwilligen) Zahlungen jederzeit einstellen. Dann hat Deine Ex den Ball und muss Dich auf Zahlung von Trennungsunterhalt verklagen - und in diesem Kontext ihre Unterlagen vorlegen, um ihre (fortdauernde) Bedürftigkeit zu belegen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2009 18:56
(@celestro)
Schon was gesagt Registriert

und das währe für mich nicht nachteilig ? Also weder mit Kosten verbunden, noch mit negativen Dingen in der kommenden "Scheidungsrunde" ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2009 19:09
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin celestro,

und das währe für mich nicht nachteilig ? Also weder mit Kosten verbunden, noch mit negativen Dingen in der kommenden "Scheidungsrunde" ?

TU/EU kriegt man ja nicht, weil man einen Rock trägt, sondern weil man bedürftig und ausserstande ist, seinen Lebensunterhalt als erwachsener Mensch selbst vollumfänglich zu bestreiten. Also muss man diese Bedürftigkeit nachweisen - was Deine DEF derzeit offensichtlich nicht tut.

Für eine griffige Auskunft braucht es allerdings noch ein paar Fakten:
- wie alt ist das/die Kinder, die im Haushalt der DEF leben?
- welche Unterlagen legt die DEF nicht vor?
- arbeitet die DEF derzeit?
- falls ja: Seit wann und welches Einkommen erzielt sie dabei? Welches Netto hast Du selbst?
- wie war die Erwerbstätigkeit zu Ehezeiten geregelt? Man kann aus einer Hausfrauen-Ehe nicht von jetzt auf gleich eine Zwei-Verdiener-Nichtehe machen.

Gib mal Fakten; dann sehen wir weiter.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2009 19:19
(@celestro)
Schon was gesagt Registriert

dürfte ich zunächst fragen, was DEF bedeutet ??? 😉

Punkt 1.) Der Sohnemann ist 4 Jahre alt, bzw. wird jetzt im Juli 5 Jahre.

Punkt 2.) Gar keine .... also weder Unterlagen, die zeigen, dass sie sich um Arbeit bemüht, noch Unterlagen, aus denen auch nur im gerinsten Ihr Verdienst hervor geht.

Punkt 3.) Sie ist selbstständig, sprich ich habe öfter mal auf den Sohn aufgepasst und weiß daher, dass sie auch arbeiten war .... aber nicht, was sie da verdient hat.

Punkt 4.) Sie hat Ihre selbstständige Tätigkeit (Promotion) im Jahr 2005 angefangen .... aber ich habe die Verträge / Bezahlung nie gesehen. Ich habe netto ca. 1900 Euro (jetzt mit Steuerklasse 1, nachdem die Trennung im März 2008 war).

Punkt 5.) Sie war Hausfrau ... oder besser gesagt SOLLTE eine sein. Aber das war ihr irgendwann zu langweilig und sie meinte trotz unordentlicher Wohnung, im Jahr 2005 sich selbstständig zu machen. Allerdings hat sie auch schon vorher mal sporadisch bei der Messe oder ähnlichen gejobbt .... noch bevor ich sie in 2003 kennen gelernt habe.

Danke und Gruß
Celestro

P.S. Könnte ich Teile des Unterhalts zurück fordern ???

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.05.2009 01:24
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo celestro,

dürfte ich zunächst fragen, was DEF bedeutet ??? 😉

Das ist die in diesem Forum gängige Abkürzung für eine Demnächst-Exfrau 😉

Also genau so ein Exemplar, wie du es im Moment an der Backe hast. Und zwar eines von der Sorte, das glaubt, es könne sein eigenes Einkommen still in die eigene Tasche wirtschaften, ohne dieses, wie es sich gehört, bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen.

Sie war Hausfrau ... oder besser gesagt SOLLTE eine sein. Aber das war ihr irgendwann zu langweilig und sie meinte trotz unordentlicher Wohnung, im Jahr 2005 sich selbstständig zu machen.

Sei froh. Und sage in deinem ureigensten Interesse NIE wieder in der Öffentlichkeit, es wäre so geplant gewesen, dass sie in der Ehe nur Hausfrau hätte sein sollen. Lügen darfst du natürlich nicht, aber freiwillig zu sagen brauchst du es auch nicht, denn damit öffnest du Tür und Tor für eine dauerhafte Finanzierung deiner DEF (Stichwort: Versorger-Ehe). Aber mit ihrer selbstständigen Arbeit seit 2005 kannst du argumentieren, dass sie bereits während der Ehe gearbeitet hat, und damit ist es einfacher dafür zu sorgen, dass sie es auch nachher tut.

Im übrigen, wenn dir die Wohnung zu unordentlich war - du hast doch auch damals sicher schon gewusst, was ein Staubsauger ist, oder?

Was ich dir damit sagen will: Auch wenn du dich über ihre Haushaltsführung geärgert hast, das interessiert heute wirklich keine Sau mehr. Wenn du's ihr gegenüber ansprichst, schafft es nur unnötig böses Blut, und wenn du dich gegenüber dem Jugendamt oder gar vor Gericht dahingehend äußerst, fängst du dir unnötigerweise einen richtig dicken Rüffel ein - meiner Meinung nach übrigens zu Recht.

Könnte ich Teile des Unterhalts zurück fordern ???

Fordern kannst du viel, aber eher friert die Hölle zu als dass du Geld von ihr zurück bekommst. Im Zweifelsfalls sagt sie einfach, das Geld hat sie verbraucht und deshalb kann sie es dir leider ;-( nicht zurückzahlen. Und kein deutsches Gericht wird ihr deshalb was am Zeug flicken.

Eine Anregung in der Sache mit deinem Unterhalt für sie: Wenn du eine Ahnung hast oder wenn du grob abschätzen kannst, wie viel sie tatsächlich verdient, dann könntest du statt der Streichung des Unterhalts auch das Folgende tun: Du schätzt ihr Einkommen und machst eine Unterhaltsneuberechnung auf Basis dieser Schätzung. Natürlich wirst du die Schätzung eher am oberen Rand dessen ansiedeln, was du für ihr mögliches Einkommen hältst, oder vielleicht sogar mehr als das, und idealerweise kommt dabei ein eher symbolischer Unterhalt für sie raus. Wenn ihr das Ergebnis nicht passt, soll sie die echten Zahlen liefern.

Und warum kann es u.U. besser für dich sein, einen Mini-Unterhalt von, sagen wir mal, zwanzig Euro für sie zu zahlen als gar nichts? Nun, erstens weil es sie Monat für Monat auf dem Kontoauszug ärgert, dass sie da noch eine offene Baustelle hat. Und zweitens - die Düsseldorfer Tabelle ist auf den Fall geeicht, dass du drei Unterhaltsberechtigte zu versorgen hast (eine Frau, zwei Kinder). Sind es nur zwei, wirst du eine Zeile hochgestuft, ist es nur einer, wirst du zwei Zeilen hochgestuft. Du müsstest im Moment also Kindesunterhalt nicht laut der Zeile zahlen, die deinem bereinigten Netto entspricht, sondern laut der nächsthöheren Zeile (denn du hast eine Frau aber nur ein Kind zu versorgen). Entfällt der Unterhalt für Madame komplett, kann es sein, dass sie dich umgehend und zu Recht auffordert, einen nochmals erhöhten Kindesunterhalt zu zahlen. Und wenn sie es später schafft, doch noch Trennungsunterhalt von dir nachzufordern, kann es schwierig werden, den zu viel gezahlten Kindesunterhalt wieder zurück zu bekommen.

Glaube ich jedenfalls. Ein anderer Ansatz wäre übrigens noch, dass du ihr ungefähr das Folgende sagst (das juristische Zauberwort dafür heißt "fiktives Einkommen"): "Mein liebes Ex-Schnuckiputzi, es ist wirklich toll, dass du dich selbstständig machst. Allerdings, du könntest ja auch als <Lieblings-Job der Ex> im Angestelltenverhältnis arbeiten, vielleicht wegen der Betreuung unseres gemeinsamen Sohnes noch nicht Vollzeit, aber <xx> Wochenstunden wären sicher drin, und das würde ungefähr <yyyy> Euro netto im Monat bringen. Da du als Selbstständige den Ertrag nicht mit einem Arbeitgeber teilen musst, wird sicher mehr als das bei dir hängen bleiben, aber bis du eine aussagefähige Bilanz oder Überschussrechnung vorlegen kannst, können wir ja mal mit diesen <yyyy> Euro als dein Einkommen rechnen".

Da musst du halt vorher ein bisschen recherchieren, was der lokale Arbeitsmarkt für deine Ex hergibt, aber ich denke, allein schon ihr dummes Gesicht wird dich für diese Mühe entschädigen ... wenn du ein bisschen fies sein willst, kannst du ja gleich ein paar aktuelle Stellenanzeigen beilegen mit der Bemerkung "nur für den unwahrscheinlichen Fall, dass deine Selbstständigkeit doch nicht ganz so viel abwirft, wie du in Wirklichkeit wert bist" 😉

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2009 16:13
(@celestro)
Schon was gesagt Registriert

Das ist die in diesem Forum gängige Abkürzung für eine Demnächst-Exfrau 😉

Danke !!!

Sei froh. Und sage in deinem ureigensten Interesse NIE wieder in der Öffentlichkeit, es wäre so geplant gewesen, dass sie in der Ehe nur Hausfrau hätte sein sollen. Lügen darfst du natürlich nicht, aber freiwillig zu sagen brauchst du es auch nicht, denn damit öffnest du Tür und Tor für eine dauerhafte Finanzierung deiner DEF (Stichwort: Versorger-Ehe). Aber mit ihrer selbstständigen Arbeit seit 2005 kannst du argumentieren, dass sie bereits während der Ehe gearbeitet hat, und damit ist es einfacher dafür zu sorgen, dass sie es auch nachher tut.

Du hast mich falsch verstanden ... es war nicht "geplant" ... es war halt einfach so, weil ich eine feste Arbeit hatte und sie bereits vor der Beziehung ein Kind. Sprich sie hatte keine Arbeit und keine große Ausbildung und hat ab und zu mal aushilfsweise gearbeitet (also schon vor der Beziehung / Ehe). Und da recht schnell dann mein Sohn geboren wurde, habe ich keine Anstalten gemacht, Ihr noch zu sagen, dass sie doch gleich noch weiter was arbeiten soll.

Im übrigen, wenn dir die Wohnung zu unordentlich war - du hast doch auch damals sicher schon gewusst, was ein Staubsauger ist, oder?

Richtig .... ich bin morgens früh aus dem Haus gegangen und war ca. 11 Stunden weg. Dann kam ich nach Hause und habe mich um meinen Sohn gekümmert und um die Hausaufgaben der großen Tochter (Grundschule). Dann mußte sich jemand ums Abendessen kümmern (rate Mal, wer das gemacht hat ?) und die anschließende Runde Spülmaschine (einräumen / ausräumen) war ebenfalls meine Aufgabe. Den Müll / Papier habe ich runter gebracht und mich darum gekümmert, dass die Treppe geputzt wurde. Mit den Kindern mußte ich zwischendurch noch spielen und Zähneputzen / ins Bett gehen habe auch ich erledigt. Am WE habe ich dann zunehmend den Staubsauger geschwungen, damit es wenigstens halbwegs in der Bude aussah, ansonsten waren wir am WE außer zum Schlafen kaum zu Hause.

Ach ja ... habe ich erwähnt, dass ich meine Wäsche selbst gewaschen habe ?

O.k., ich gebe zu, dass die Situation nicht von Anfang an so war (sonst hätte ich nicht geheiratet) ... aber nach ein paar Jahren Ehe ging das sehr schnell dazu über ... und ich war der Meinung, wenn sie eigentlich nur selten staubsaugt, NIE Staub wischt ... und sich sonst am Tag nur um Wäsche (Kinder und sie selbst) und mal ein bißchen Küche putzen und Bad putzen kümmert, dass sie das zumindest erst einmal hätte erhöhen können, bevor sie anfängt zu arbeiten.

Ich hatte nie etwas dagegen, dass sie arbeiten geht, im Gegenteil .... aber darüber haben wir eigentlich auch nie wirklich gesprochen ... sie hat mir dann irgendwann gesagt, dass sie arbeiten geht und meine "Anmerkungen" bezüglich "wie wäre es erst einmal eine ordentliche Bude zu haben" einfach beiseite gewischt.

Was ich dir damit sagen will: Auch wenn du dich über ihre Haushaltsführung geärgert hast, das interessiert heute wirklich keine Sau mehr. Wenn du's ihr gegenüber ansprichst, schafft es nur unnötig böses Blut, und wenn du dich gegenüber dem Jugendamt oder gar vor Gericht dahingehend äußerst, fängst du dir unnötigerweise einen richtig dicken Rüffel ein - meiner Meinung nach übrigens zu Recht.

zu Recht ? siehe weiter oben ... 😉

Fordern kannst du viel, aber eher friert die Hölle zu als dass du Geld von ihr zurück bekommst. Im Zweifelsfalls sagt sie einfach, das Geld hat sie verbraucht und deshalb kann sie es dir leider ;-( nicht zurückzahlen. Und kein deutsches Gericht wird ihr deshalb was am Zeug flicken.

Habe ich mir schon gedacht.

Eine Anregung in der Sache mit deinem Unterhalt für sie: Wenn du eine Ahnung hast oder wenn du grob abschätzen kannst, wie viel sie tatsächlich verdient, dann könntest du statt der Streichung des Unterhalts auch das Folgende tun: Du schätzt ihr Einkommen und machst eine Unterhaltsneuberechnung auf Basis dieser Schätzung. Natürlich wirst du die Schätzung eher am oberen Rand dessen ansiedeln, was du für ihr mögliches Einkommen hältst, oder vielleicht sogar mehr als das, und idealerweise kommt dabei ein eher symbolischer Unterhalt für sie raus. Wenn ihr das Ergebnis nicht passt, soll sie die echten Zahlen liefern.

O.k.

Und warum kann es u.U. besser für dich sein, einen Mini-Unterhalt von, sagen wir mal, zwanzig Euro für sie zu zahlen als gar nichts? Nun, erstens weil es sie Monat für Monat auf dem Kontoauszug ärgert, dass sie da noch eine offene Baustelle hat. Und zweitens - die Düsseldorfer Tabelle ist auf den Fall geeicht, dass du drei Unterhaltsberechtigte zu versorgen hast (eine Frau, zwei Kinder). Sind es nur zwei, wirst du eine Zeile hochgestuft, ist es nur einer, wirst du zwei Zeilen hochgestuft. Du müsstest im Moment also Kindesunterhalt nicht laut der Zeile zahlen, die deinem bereinigten Netto entspricht, sondern laut der nächsthöheren Zeile (denn du hast eine Frau aber nur ein Kind zu versorgen). Entfällt der Unterhalt für Madame komplett, kann es sein, dass sie dich umgehend und zu Recht auffordert, einen nochmals erhöhten Kindesunterhalt zu zahlen. Und wenn sie es später schafft, doch noch Trennungsunterhalt von dir nachzufordern, kann es schwierig werden, den zu viel gezahlten Kindesunterhalt wieder zurück zu bekommen.

In Ordnung !

Glaube ich jedenfalls. Ein anderer Ansatz wäre übrigens noch, dass du ihr ungefähr das Folgende sagst (das juristische Zauberwort dafür heißt "fiktives Einkommen"): "Mein liebes Ex-Schnuckiputzi, es ist wirklich toll, dass du dich selbstständig machst. Allerdings, du könntest ja auch als <Lieblings-Job der Ex> im Angestelltenverhältnis arbeiten, vielleicht wegen der Betreuung unseres gemeinsamen Sohnes noch nicht Vollzeit, aber <xx> Wochenstunden wären sicher drin, und das würde ungefähr <yyyy> Euro netto im Monat bringen. Da du als Selbstständige den Ertrag nicht mit einem Arbeitgeber teilen musst, wird sicher mehr als das bei dir hängen bleiben, aber bis du eine aussagefähige Bilanz oder Überschussrechnung vorlegen kannst, können wir ja mal mit diesen <yyyy> Euro als dein Einkommen rechnen".

Da musst du halt vorher ein bisschen recherchieren, was der lokale Arbeitsmarkt für deine Ex hergibt, aber ich denke, allein schon ihr dummes Gesicht wird dich für diese Mühe entschädigen ... wenn du ein bisschen fies sein willst, kannst du ja gleich ein paar aktuelle Stellenanzeigen beilegen mit der Bemerkung "nur für den unwahrscheinlichen Fall, dass deine Selbstständigkeit doch nicht ganz so viel abwirft, wie du in Wirklichkeit wert bist" 😉

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Klingt gut ... Danke sehr !!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.05.2009 17:41
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi celestro,

ich denke, wichtig sind für dich drei Dinge, nämlich:

(a) sieh zu, dass du eine vernünftige Umgangsregelung für dich und deinen Sohn bekommst;

(b) freue dich, dass du diese DEF los bist 😉

(c) pass auf, dass du dich finanziell nicht von ihr über den Tisch ziehen lässt.

Was ich übrigens mit "meiner Meinung nach übrigens zu Recht" sagen wollte: Du fängst dir zu Recht einen Rüffel ein, wenn du versuchst, deiner Ex aus diesen alten Geschichten einen Strick zu drehen. Und bevor du dich versiehst, hast du diesen Strick um deinen eigenen Hals zu liegen, weil man dir mangelnde Kooperationsbereitschaft, Stänkerei o.ä. vorwirft. Ich wollte keine Wertung abgeben, wie gerecht oder ungerecht es in deiner Ehe zugegangen ist, ich wollte lediglich sagen, dass das heute niemanden mehr interessiert. Familiengerichte entscheiden nämlich nicht über das, was war, sondern über das, was sein wird. Entschuldige bitte, wenn ich das zunächst nicht deutlich genug geschrieben habe.

Aber ich kann mir schon denken, wie du gerne argumentieren möchtest: Du möchtest gerne beweisen, dass sie ihr Leben nicht im Griff hat. Du möchtest gerne beweisen, dass sie damit als Mutter ein schlechtes Vorbild ist. Oder so ähnlich. In aller Kürze - vergiss es. Mütter haben vor deutschen Familiengerichten einen Heiligenschein. Wenn du dort irgendetwas derartiges vortragen willst, dann muss es schon von der Art sein, dass auch dem letzten Deppen klar ist, dass es Leib und Leben des Kindes gefährdet hat (liegengebliebene Hausarbeit gehört nicht dazu). Umgekehrt gilt: Du bekommst kein einziges Fleißkärtchen für das, was du getan hast. So ärgerlich all das ist, worüber du geschrieben hast - willst du darüber mit dem Familienrichter diskutieren, dann übe deine Überredungskünste bitte vorher an einfacheren Aufgaben: Versuche z.B. den Pfarrer deiner Wahl zu überzeugen, dass man am Ende des Gebetes nicht "amen" sagt, sondern "hurz" ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

P.S. und betrachte bitte alles, was ich in meiner vorangehenden Antwort gesagt habe, als Anregungen für deine ganz persönliche Strategie, wie du deine DEF weichkochen kannst, und nicht als Patentrezept - denn so was gibt's im Familienunrecht leider nicht. Falls nicht schon geschehen, lies dich hier mal quer durch alle Foren durch - wir haben hier schon Pferde ihren Mageninhalt auf die Prärie kippen sehen 😉

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2009 20:48
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ein Doktorand (Promotion) liegt meines Wissens irgendwo zw. 1/2 bis 3/4 einer vollen Stelle nach BAT 2. Ein Richtwert sind 1300€  bei StKl.1.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2009 13:58
(@Wolkenhimmel)

Hi,

ich hatte "Promotion" weniger unter dem akademischen Begriff, sondern als anderes Wort für "Direktvertrieb" verstanden?

LG WH

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2009 14:05




(@celestro)
Schon was gesagt Registriert

seid Ihr irgendwie im Topic durcheinander gekommen ???

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2009 14:07
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Wolkenhimmel hat wohl recht, ich bezog mich auf diese Aussage:

Punkt 4.) Sie hat Ihre selbstständige Tätigkeit (Promotion) im Jahr 2005 angefangen .... aber ich habe die Verträge / Bezahlung nie gesehen. Ich habe netto ca. 1900 Euro (jetzt mit Steuerklasse 1, nachdem die Trennung im März 2008 war).

Habe das Wort "selbstständige" übersehen - mein Fehler.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2009 14:11
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin celestro,

seid Ihr irgendwie im Topic durcheinander gekommen ???

nicht die Bohne; die Überlegungen beziehen sich auf

Punkt 4.) Sie hat Ihre selbstständige Tätigkeit (Promotion) im Jahr 2005 angefangen .... aber ich habe die Verträge / Bezahlung nie gesehen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2009 14:11
(@celestro)
Schon was gesagt Registriert

*hehe* Sorry .... also der Begriff Promotion sollte sich auf das "präsentieren" von Waren beziehen ... sprich sie stellt sich in der Metro / Real / whatever hin und bietet den Kunden einen Apfelsaft von Marke XYZ an .... zeigt ein Katzenstreu .... ein Videospiel .... oder was einem sonst so einfällt ... 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2009 14:23
(@celestro)
Schon was gesagt Registriert

Hi celestro,

ich denke, wichtig sind für dich drei Dinge, nämlich:

(a) sieh zu, dass du eine vernünftige Umgangsregelung für dich und deinen Sohn bekommst;

(b) freue dich, dass du diese DEF los bist 😉

(c) pass auf, dass du dich finanziell nicht von ihr über den Tisch ziehen lässt.

Was ich übrigens mit "meiner Meinung nach übrigens zu Recht" sagen wollte: Du fängst dir zu Recht einen Rüffel ein, wenn du versuchst, deiner Ex aus diesen alten Geschichten einen Strick zu drehen. Und bevor du dich versiehst, hast du diesen Strick um deinen eigenen Hals zu liegen, weil man dir mangelnde Kooperationsbereitschaft, Stänkerei o.ä. vorwirft. Ich wollte keine Wertung abgeben, wie gerecht oder ungerecht es in deiner Ehe zugegangen ist, ich wollte lediglich sagen, dass das heute niemanden mehr interessiert. Familiengerichte entscheiden nämlich nicht über das, was war, sondern über das, was sein wird. Entschuldige bitte, wenn ich das zunächst nicht deutlich genug geschrieben habe.

Aber ich kann mir schon denken, wie du gerne argumentieren möchtest: Du möchtest gerne beweisen, dass sie ihr Leben nicht im Griff hat. Du möchtest gerne beweisen, dass sie damit als Mutter ein schlechtes Vorbild ist. Oder so ähnlich. In aller Kürze - vergiss es. Mütter haben vor deutschen Familiengerichten einen Heiligenschein. Wenn du dort irgendetwas derartiges vortragen willst, dann muss es schon von der Art sein, dass auch dem letzten Deppen klar ist, dass es Leib und Leben des Kindes gefährdet hat (liegengebliebene Hausarbeit gehört nicht dazu). Umgekehrt gilt: Du bekommst kein einziges Fleißkärtchen für das, was du getan hast. So ärgerlich all das ist, worüber du geschrieben hast - willst du darüber mit dem Familienrichter diskutieren, dann übe deine Überredungskünste bitte vorher an einfacheren Aufgaben: Versuche z.B. den Pfarrer deiner Wahl zu überzeugen, dass man am Ende des Gebetes nicht "amen" sagt, sondern "hurz" ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

P.S. und betrachte bitte alles, was ich in meiner vorangehenden Antwort gesagt habe, als Anregungen für deine ganz persönliche Strategie, wie du deine DEF weichkochen kannst, und nicht als Patentrezept - denn so was gibt's im Familienunrecht leider nicht. Falls nicht schon geschehen, lies dich hier mal quer durch alle Foren durch - wir haben hier schon Pferde ihren Mageninhalt auf die Prärie kippen sehen 😉

Gut ... jetzt sehe ich nochmal deutlich klarer ... Danke !!!

Unterhaltsregelung ist eigentlich ganz gut gelöst, wie ich finde. Allerdings auch ohne Gericht / JA bisher .... sprich ich hole alle 14 Tage am Freitagabend meinen Sohn und bringe ihn Sonntagabend zurück. Im Sommer kann ich mit Ihm 1-2 Wochen Urlaub machen und zwischen Weihnachten und Neujahr habe ich ihn ein paar Tage länger. Ansonsten kommt es schon einmal vor, dass meine Frau mitten in der Woche arbeiten geht und kein Babysitter da ist. Da passe ich dann auch auf ihn auf.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2009 14:26