Unterhaltskürzung b...
 
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Unterhaltskürzung beim neuen kind?

 
(@krabbe77)
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hallo...

ich bräuchte mal eure hilfe...

mein ex und ich haben ein kind zusammen (4 jahre)

im juni 2011 hat er beim jugendamt eine urkunde unterschrieben mit unterhalt von 314,00 euro und er zahlt die hälfte vom kindergartengeld sprich 65 euro

nun hat er im oktober noch ein kind bekommen.

jetzt hab ich post bekommen, das er ja nun dort auch unterhaltspflichtig ist (klar kann ich ja verstehen ) und ich sollte doch zum jugendamt gehen und auf die unterhaltsforderung was über 289 euro liegt zu verzichten.
sein anwalt hat ihm geraten am 01.12. nur die 289 euro zu zaheln.

muß ich das? was passiert mit der hälfte des kindergeldes? fällt die auch weg???

danke für eure hilfe... Grüße 🙂

Glück ist sein Kind zu lieben. Das größte Glück  jedoch ist von seinem Kind geliebt zu werden...

Träum nicht dein Leben sonder lebe deinen Traum...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.11.2011 22:39
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

Dein Ex scheint Gehaltsstufe fünf zu sein und wurde, weil nur euer gemeinsames Kind da war, eine Stufe hoch gestuft.
Nun hat er zwei Kinder, also wird er wieder runtergestuft. Ein findiger Anwalt könnte eine weitere Stufe runter herausklagen, weil er auch der KM des Kindes zu Unterhalt verpflichtet ist, also nur noch 273 Euro zahlen müsste.

Das Kindergeld ist bei der Anwendung dieser Beträge bereits berücksichtigt. Was heißt eigentlich, er ZAHLT die Hälfte des Kindergeldes? Richtig ist, ihm wird die Hälfte des Kindergeldes (92 Euro!) in ABZUG gebracht. Aber die Beträge bedeuten, dass das mit der KG-Anrechnung korrekt erfolgt ist.

Ich würde - einfach weil es korrekt so ist - zum JA gehen und die Titulierung abändern. Befristung des Titels bis zum 18. LJ wäre ebenfalls zu empfehlen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2011 22:46
(@krabbe77)
Zeigt sich öfters Registriert

ist es nicht so das kindesunterhalt vor allem anderen geht?

meinte er zahlt die hälfte vom kindergartenbeitrag  :redhead: sory

wennich mich nciht bereit erkläre den titel abändern zu lassen, wie würde das denn ablaufen?

was heißt befristung biszum 18. lebensjahr?

aber durch das neue kind in abänderung der lst-karte steht ihm doch auch mehr geld zur verfügung...

wie läuft es mit brille? muß er sich daran beteiligen?

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Träum nicht dein Leben sonder lebe deinen Traum...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.11.2011 22:55
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

ist es nicht so das kindesunterhalt vor allem anderen geht?

Ja, aber nur wenn es nicht für alle reicht.
Tatsache ist, dass er nun 2 Berechtigte mehr hat und das wäre sogar dann so, wenn er der Mutter gar nichts zahlen könnte.
Der Anspruch alleine reicht.

Wenn du die Abänderung nicht freiwillig vornimmst, kann er dich verklagen und wird vermutlich auch gewinnen.
Der Unterschied ist nur, dass noch mehr Geld (vor allem deines) verbrannt und noch mehr Wut produziert wird.
Befristung bis zum 18. heißt, dass der Titel automatisch seine Gültigkeit verliert, wenn die Grundlage entfallen ist.
Auch das hilft Gerichtskosten und Ärger zu vermeiden.

Durch ein neues Kind ändert sich steuerlich so gut wie nichts.
Nur wenn er dadurch zufällig eine Stufe höher rutschen würde, müsste er wieder eine Zeile mehr bezahlen. Da die Stufen aber 400,-€ breit sind, ist das recht unwahrscheinlich.

Brille ist afaik kein Sonderbedarf und ist vom KU zu bezahlen.
Meine Ex hat jedenfalls nie etwas verlangt und die lässt eigentlich auch keine Gelegenheit aus, mich bluten zu lassen.
Soweit ich weiß, wird die ja auch von der Kasse bezahlt.
Und für eine evtl. freiwillige Beteiligung an Extrawünschen ist es vielleicht besser, nicht vorher einen Krieg anzufangen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2011 23:20
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Mein Gott,

ich denke, er zahlt schon recht gut. Da dann noch ein Fass wegen 20€ und Titulierung und allem aufzumachen. Du weisst schon, dass er quasi alleine für das Kind aufkommen darf, obwohl Ihr es beide wolltet?
Dann noch ein Fass wegen Titulierung und zusätzlichen Kröten aufzumachen... braucht man sich nicht wundern, wenn Eltern keine Freunde mehr werden...

mfg

Dantes
Der die Rechtslage zum kotzen findet und denkt, dass es keine bessere Kriegserklärung gibt, als einfach nur zu nehmen, was einem so zusteht...

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2011 21:19
(@krabbe77)
Zeigt sich öfters Registriert

ich denke mal solange du nichts aber auch reingarnichts von der vorgeschichte weißt solltest du auch nicht so eine welle schlagen...

desweiteren dachte ich das es hier ein forum ist um sich auch mal rat zu holen und nicht um hier doof angemacht zu werden..  ich habe hier lediglich eine frage gestellt...

desweiteren kostet ein kind sicherlich mehr als was er an unterhalt zahlt.... also brauch ich mir hier nicht anzuhören das er quasi alleine fürs kind aufkommt...

desweiteren sind es nicht 20 euro sonder es fällt der kindergartenbeitrag weg und unterhalt...also werd ich mich hier doch mal freundlich umhören dürfen oder?

der grund warum eltern keine freunde werden ist der, das ich mir es als mutter nicht gefallen lassen muß, das mein partner mich nach einem autounfall im 5 monat schwanger, bei dem wir fast hops gegangen wären, den "deckhengst" sorry!! ..für eine andere zu spielen weil deren freund nicht zeugen kann, uns nicht mal im krankenhaus besucht, ich depp ihm noch ne chance gebe und er wieder scheiße baut...er es dann bei einem besuch zuläßt das seine eltern mir das kind wegnehmen ohne mich zu fragen und ich über zwei stunden nicht wußte wo mein kind ist...das ich von ihm, seinen vater und seinem bruder bedroht und angepackt werde?? wie sollen eltern denn da freunde werden...

ich müßte mir selbst eine klatschen das ich ihm 4 !!!! jahre hinterhergelaufen bin...immer wieder mit der gleichen bitte das er sich um seinen sohn kümmern soll, ihn besuchen soll, ob er mit zu den u´s will usw...

also wie sollen eltern da freunde werden???

solltest du tips und tricks haben immer her damit...bin gern dafür offen 🙂

Glück ist sein Kind zu lieben. Das größte Glück  jedoch ist von seinem Kind geliebt zu werden...

Träum nicht dein Leben sonder lebe deinen Traum...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.11.2011 22:21
(@eric69)
Rege dabei Registriert

Hallo Krabbe,

ich habe gerade den umgekehrten Fall durchgespielt.
Meine Partnerin hat im September unseren Sohn zur Welt gebracht.
Da ich nun 2 Kindern gegenüber unterhaltspflichtig bin reduziert sich
der Unterhalt für meinen älteren um eine Stufe gemäß der D-Tabelle.
Weitere Abschläge wegen Mamaunterhalt habe ich nicht eingefordert
und halte ich meinem Fall auch für Unsinn. Die Begrenzung des Titels
bis zum 18. Lebensjahr dahingegen für sinnvoll - man weiß nie was kommt.
Das umstricken des Titels beim JA war erstaunlich einfach - auch ohne
Abänderungsklage hat die Dame vom Amt meine Wünsche aufgenommen
und ab nächstem Monat löhne ich eine Stufe niedriger.

viele Grüße

Eric

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2011 22:33