Unterhaltsneuberech...
 
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Unterhaltsneuberechnung

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(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@kakadu59 Ist schon eine Weile her. Es bezieht sich auf Deine Frage in

https://www.vatersein.de/forum/beitragsnummer/403678/

Normalerweise würde ich auch einen dynamischen Titel kritisch sehen, aber im konkreten Fall wird es nicht mehr lange so angespannt mit dem Geld sein, da die Tochter gemäß

https://www.vatersein.de/forum/beitragsnummer/403671/

ein entsprechendes Ausbildungentgeld bekommen wird.

VG Susi

 

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2022 09:03
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

@kakadu59  Bei den wechselnden Arbeitszeiten bei der Bahn, ist Codex keine Ausweitung der Arbeit möglich und ich glaube auch nicht das eine Nebentätigkeit von der Bahn genehmigt wird. Dort sind meines Wissens Nebentätigkeiten durch den Arbeitgeber genehmigungs pflichtig. Ganz zu schweigen davon das die Arbeitszeiten dort stark varieren können.

LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2022 10:01
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @kakadu59

Hallo @codex,

wie sah denn die erneute Aufforderung des JA, Dein aktuelles Einkommen offenzulegen aus? Solltest Du da so einen Fragebogenvordruck ausfüllen?

Kannst Du überhaupt belegen(!), dass der ETF einzig(!) der Altersvorsorge dient und nicht anderweitig Verwendung finden könnte ...?

In den von Dir selbst zitierten Unterhaltsrechtlichen Leitlinien steht aber (nämlich) auch,

 

Es kann eine wöchentliche Vollzeitbeschäftigung verlangt werden (ca. 40 Stunden); eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden braucht aber nicht überschritten zu werden;...

 

 

Das Schreiben zur Offenlegung meines Einkommens war ein einfaches Schreiben, kein Formular, kein Fragebogen. Die wollten nur die Lohnzettel Januar bis April 2022 (rest lag bereits vor) Arbeite erst seit 1.1. bei der Bahn, vorher Umschulung mit weitaus weniger Geld. 

Das der ETF nur zur Altersvorsorge dient kann ich nicht belegen...

Ich habe einen Arbeitsvertrag über 35 h/Woche (ist so üblich bei der Bahn) 

Jedoch arbeite ich zwischen 6 und fast 12 Stunden täglich, (ist bei der Bahn eben so, hunderte verschiedene Schichten, kein tag gleicht den anderen), dies ist den Lohnzetteln auch zu entnehmen. Ich komme ca auf 180-190 h im Monat.

Lohn schwankt aufgrund der WE/Nacht/Feiertags/ Überstundenzuschläge (zwischen 1400 und 1900 kann alles dabei sein)

 

Geschrieben von: @der-frosch

@kakadu59  Bei den wechselnden Arbeitszeiten bei der Bahn, ist Codex keine Ausweitung der Arbeit möglich und ich glaube auch nicht das eine Nebentätigkeit von der Bahn genehmigt wird. Dort sind meines Wissens Nebentätigkeiten durch den Arbeitgeber genehmigungs pflichtig. Ganz zu schweigen davon das die Arbeitszeiten dort stark varieren können.

LG der Frosch

Ja so ist es. 

Ich werde jetzt versuchen, dass die mir meine Fahrtkosten zur Arbeit gegenrechnen und ggf. den Autokredit und mein ETF Rentensparen.

Ich lege es dem Jugendamt dar, wie es ist auch mit den 5% berufsbedingte Aufwendungen. (Arbeitsschuhe muss ich mir selber kaufen, Arbeitskleidung auch selbst reinigen. Sakko sogar via Reinigung) Diese Kosten sind bis auf die Arbeitsschuhe und Reinigung sehr schwer belegbar, aber versuchen kann man es.

 

Ich zitiere einmal aus dem JA Schreiben:

"Die Bereinigung des Einkommens eines Unterhaltsverpflichteten ist erheblich eingeschränkt, wenn es um den Mindestunterhalt eines minderjährigen Kindes geht. Ihre Darlehensraten für den Verbraucherkredit waren daher nicht zu berücksichtigen. Bei Anerkennung hätte das zur Folge, dass sie den mindestunterhalt für das Kind nicht mehr aufbringen können. Der Anspruch auf Mindestunterhalt ist aber durch §1612a BGB gedeckt. Außerdem haben Sie Zweck, Zeitpunkt, Art der Entstehung und besondere Dringlichkeit nicht nachgewiesen."

Autokredit, war notwendig da Auto gebraucht für Umschulung und Arbeitsaufnahme Zeitpunkt April 21

Ich zitiere weiter:

"Die kürzeste Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstelle beträgt 1,5 Kilometer. Die Anrechnung einer Autokreditrate als berufsbedingte Aufwendungen entfällt somit in Anlehnung an eine Entscheidung des Landessozialgerichtes Niedersachsen Bremen. Beschluss vom 18.09.2019 L 15 AS 200/19 B ER i.V,m 1603 BGB"

 

In diesem Urteil geht es darum, dass jemand vom Jobcenter aus dem Vermittlungsbudget ein Auto finanziert haben will. Was hat das mit Unterhalt zu tun?

Mein Arbeitsweg beträgt auch 2,9 Kilometer, ich kann mit dem Auto nicht quer über Fußwege und einen Marktplatz. Aufgrund meiner Arbeitszeiten, sehe ich auch nicht ein zu Fuß zu gehen oder mit dem Rad zu fahren. 

 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 3 Jahren von codex
AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.05.2022 10:37
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@codex Den Arbeitsweg kannst Du versuchen mit google maps zu belegen.

Aber selbst, wenn dann 2,9km (einfach) anerkannt werden, macht das pro Monat ca. 31 Euro (2x2,9x0,3=1,74 Euro, für 220 Arbeitstage 1.74*220 = 382,80 Euro, bezogen auf 12 Monate: 382,80 : 12 = 31,06 Euro). Das OLG Brandenburg gibt pro km 0,3 Euro.

Normalerweise ist damit auch der Autokredit abgedeckt, auch wenn das OLG Brandenburg das nicht explizit erwähnt, so gibt es eine Entscheidung des Brandenburgischen OLG, Beschluss vom 12.06.2020 - 9 UF 166/19

Zeile 27 "c.Zu Recht hat das Amtsgericht allerdings den monatlichen Ratenzahlungen von 200 EUR für die Finanzierung des im Streitzeitraum (ersatzweise) angeschafften Pkw (1) die unterhaltsrechtliche Berücksichtigungsfähigkeit versagt."

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2022 11:15
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert
Geschrieben von: @susi64

@kakadu59 Ist schon eine Weile her. Es bezieht sich auf Deine Frage in

https://www.vatersein.de/forum/beitragsnummer/403678/

Normalerweise würde ich auch einen dynamischen Titel kritisch sehen, aber im konkreten Fall wird es nicht mehr lange so angespannt mit dem Geld sein, da die Tochter gemäß

https://www.vatersein.de/forum/beitragsnummer/403671/

ein entsprechendes Ausbildungentgeld bekommen wird.

VG Susi

 

Tatsächlich treibt mich - in Anbetracht dessen, dass es hier gerade mal um 4 Monate Mindeszunterhaltszahlung geht - die Frage um, warum man soviel Energie darin aufwendet eine erneute Mangelfallberechnung herbeizuführen... 

Man sollte ja auch nicht vergessen, dass der TO (theoretisch) hochzustufen wäre, da er ja nur (noch) einem Kind zu Unterhalt verpflichtet ist... - allein sein geringes Einkommen läßt das nicht zu... 

@Frosch,

deine Ausführungen sind Kaffesatzleserei...

Bei der von @codex genannten Wochenarbeitzeit von 35 h ist bis zur (theorethisch) möglichen Ausweitung auf die von mir zitierten 48 h einiges an Spielraum.

Außerdem meine ich(!) gelesen zu haben,  dass Nebentätigkeit nicht mehr durch den AG zustimmungs-/ genehmigungsspflichtig ist. Sie kann allerdings versagt werden, wenn dadurch die Haupttätigkeit beeinträchtigt IST. 

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2022 12:29
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

@kakadu59 

Vertraglich festgesetzt sind 35 Stunden. Jedoch arbeite ich mindestens 45 h die Woche. 

Grundsätzlich ist ein Nebenerwerb  bei meinem Arbeitgeber Zustimmungspflichtig. Jedoch ist ein Nebenerwerb aufgrund der Schichten und der Arbeitszeit von 6 (selten) bis 12 h täglich nicht möglich. Durchschnittlich beträgt die tägliche Arbeitszeit 9,5 bis 10,5 h

Auch wäre dies nicht planbar. Ich erhalte meine Schichten ca. 2 Wochen (monatsweise) im Voraus. Wobei 30% der Schichten Disposchichten sind und teilweise erst 48h vorher mir die genaue Arbeitszeit bekannt ist. 

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.05.2022 12:55
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich habe soeben, ein Schreiben von der Unterhaltsvorschussstelle bekommen. (KM hat zu den bisherigen 153 Euro unterhalt von mir, 161 Untehaltsvorschuss erhalten)

Zitat:

" Im Rahmen der Beistandschaft für Ihr o.g. Kind erfolgte eine Überprüfung Ihrer Einkommensunterlagen für den Zeitraum 01.01.22 bis 30.04.22. Demnach sind Sie in der Lage, für Ihre Tochter den vollen Mindestunterhalt von 423,50 Euro monatlich zu zahlen.

Der Berechnung vom 09.05.22 wird gefolgt.

Da Ihre Leistungsfähigkeit den Unterhaltsvorschussbetrag übersteigt, wird dieser in voller Höhe von Ihnen gefordert.

Ich fordere Sie daher auf, ab Juni 2022 Ihre Unterhaltszahlungen anzupassen und mindestens den Unterhaltsvorschussbetrag von monatlich 314,00 Euro an die KM auf folgendes Konto zu zahlen:

.....

Des Weiteren ist ihnen aufgrund der ermittelten Leistungsfähigkeit durch Zahlung von Unterhaltsvorschussleistungen beim Land Brandenburg, vertreten durch den Landkreis...... in der Zeit vom 01.01.22 bis 31.05.22 ein Rückstand in Höhe von 805 Euro entstanden

vom 01.01. bis 31.05.22 mtl. 161 Euro x 5 Monaten = 805 Euro."

 

Der Rückstand ist mir klar und es ist auch nachvollziehbar, dass ich aufgrund meines höheren Einkommens da eine Rückzahlung machen muss. (Stundungsantrag durch Jugendamt liegt bei) Da ich aktuell ausgehend Rückwirkend ab Mai 423,50 Euro Unterhalt zahlen soll.

 

Die Beistandschaft (Jugendamt) möchte, dass ich ab Mai 423,50 Euro Unterhalt zahle

Das Jugendamt (Unterhaltsvorschussstelle) möchte das ich ab Juni mindestens 314 Euro zahle.

Ja was wollen die denn eigentlich? Beistandschaft und Unterhaltsvorschussstelle sitzen nur 50 Meter im hiesigen Jugendamt auseinander. 

Ob ich einfach mal vorbei gehe und mit denen ein Kaffee oder Secktchen trinke und wir uns auf 314 Euro ab Juni einigen? Ich gehe auch noch bis 350 Euro mit bei guten Argumenten.

Nur nebenbei erwähnt, bei dem Schreiben, von der Beistandschaft, Anfang Mai wo ich mein Einkommen darlegen sollte, waren 3 Rechtschreibfehler und meine Tochter wurde einmal Leon genannt, obwohl sie definitiv einen weiblichen Namen hat. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.05.2022 16:09
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@codex Die Unterhaltsvorschußkasse darf nicht mehr fordern als sie selbst zahlt, also höchstens den vollen UHV-Satz. Die Beistandschaft fordert dagegen den möglichen Unterhalt für das Kind und sie sieht Dich für den Mindestunterhalt als leistungsfähig an, also fordert sie den Mindestunterhalt.

Praktisch relevant sind dabei nur 2 Dinge, die UHV-Kasse wird keinen UHV an die KM zahlen bzw. wenn die KM erklärt, dass Du nicht bzw. nicht vollständig zahlst, entsprechend an die KM zahlen und Dir laufen diese Beträge (die von der UHV-Kasse gezahlt werden) als Schulden auf.

Weiterhin wird die Beistandschaft versuchen den Mindestunterhalt einzutreiben, ggf. lässt sich die KM und die Beistandschaft auch auf weniger herunter handeln. Der Verhandlungspartner ist die Beistandschaft.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2022 16:33
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @codex

Mir geht's hauptsächlich darum, dass ein befristeter Titel rauskommt.

Es existiert doch schon ein statischer Titel über 153 €. Ist der befristet?
 

Und ja, du hast kaum Chancen, dem Mindestunterhalt weiterhin zu entgehen.

Mach einen Termin mit dem Beistand und hinterlasse dort - wie immer - einen seriösen und glaubwürdigen Eindruck. Wenn du seit Januar schon über das momentane Einkommen verfügst, machst du einfach selbst ein Angebot (Vorschlag):

1. Von Januar bis April 2022 bist du bereit monatlich 314 €, also genau in Höhe des Unterhaltsvorschusses, zu zahlen. Von Mai bis August 2022 zahlst in du Höhe des Mindestunterhalts, also monatlich 423,50 € . Der Beistand möge bitte mit der Unterhaltsvorschusskasse zusammen die Modalitäten der Zahlungen bestimmen, damit in Sachen Verrechnung Unterhaltsvorschuss keine Probleme entstehen und dir dies kurz schriftlich aufzeigen.

2. Dann legst du den Ausbildungsvertrag der Tochter vor und weist freundlich darauf hin, dass ab September 2022 kein Kindesunterhalt mehr zu zahlen ist. Unter zusätzlichem Hinweis auf die Titel-Problematik mit dem älteren Sohn bittest du freundlich darum, für die wenigen Monate auf eine weitere Titulierung zu verzichten. Man erspart damit allen Beteiligten eine unnötige Abänderung. Der bisherige statische Titel kann so lange bestehen bleiben.

Beistände sind auch nur Menschen, vielleicht hat dieser Verständnis dafür, dass es nicht lohnt, für diese 4 Monate noch einen unbefristeten Titel zu erstellen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2022 10:21
Susi64, Susi64 and Susi64 reacted
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @codex

Ob ich einfach mal vorbei gehe und mit denen ein Kaffee oder Secktchen trinke und wir uns auf 314 Euro ab Juni einigen? Ich gehe auch noch bis 350 Euro mit bei guten Argumenten.

Nur nebenbei erwähnt, bei dem Schreiben, von der Beistandschaft, Anfang Mai wo ich mein Einkommen darlegen sollte, waren 3 Rechtschreibfehler und meine Tochter wurde einmal Leon genannt, obwohl sie definitiv einen weiblichen Namen hat. 

Sekt oder Selters, das genehmigst du dir nach dem Termin außerhalb des Jugendamtes.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2022 10:24




(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@tacheles Der Vorschlag ist gut.

Aber den Restbetrag zum UHV (314 - 153 Euro) für Januar bis April bekommt die UHV-Kasse. Diese hat ja schon an die KM gezahlt. Hier ist die Beistandschaft außen vor!

Mit der Beistandschaft wird nur noch über Mai bis September verhandelt. Wird der Mindestunterhalt gezahlt sollte die Beistandschaft zufrieden sein. Ob sich die Beistandschaft den Titel ausrede lässt steht in den Sternen. Wenn überhaupt wird die Beistandschaft den Titel auf den 18. Geburtstag befristet haben wollen. Das ist nicht schön, denn im Falle der Androhung der Pfändung müssten sofort Gegenmaßnahmen ergriffen werden (Pfändungsabwehrklage). Auch ein Titel führt nicht dazu, dass unberechtigt Unterhalt verlangt werden kann.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2022 10:48
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @tacheles
 

Der Beistand möge bitte mit der Unterhaltsvorschusskasse zusammen die Modalitäten der Zahlungen bestimmen, damit in Sachen Verrechnung Unterhaltsvorschuss keine Probleme entstehen und dir dies kurz schriftlich aufzeigen.

für Susi64

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2022 19:56
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

Mit den Krediten habt ihr schon recht. Es sind zusammen rund 200 Euro, wobei ca 95 Euro auf den Autokredit fallen. 

Am Ende schmälern diese ja meinen Selbstbehalt von 1160 Euro, aber man möchte ja gern beim Mindestunterhalt bleiben.

Ich versuche wenigstens die 5 % berufsbedingten Aufwendungen durch zubekommen, bzw. die tatsächlichen Fahrtkosten (was nur 30 Euro ca sind). Was mir eben noch einfiel, ich habe 41.01 Euro im Jahr eine Berufshaftpflicht, diese benötige ich in meinem Job. 

Ich empfinde 423,50 Euro Unterhalt + 219 Euro Kindergeld für ein Kind sind schon ...

Natürlich gehen davon Mietanteile, Lebensmittel etc. rein, aber ich glaube. Manch ein zusammenlebendes Pärchen mit Kind wären froh, wenn Sie soviel Geld zur Verfügung hätten für eine Person.

Am Ende muss man mal sehen, das ich bei 1160 Euro Selbstbehalt - 400 Miete, -75 Euro Strom, - 200 Kredite, - 50 Euro (Handy/Internet),- 40 Euro Versicherungen, -50 Euro Altersvorsorge = ca 345 Euro zur Verfügung habe.

Klar der Kredit haut rein, aber ich habe da noch nicht mal TV Gebühren, GEZ etc gegengerechnet. Und dabei sind meine Wohnkosten in Brandenburg schon relativ gering. 

 

Nochmal zum Titulieren, meine Tochter beginnt am 1.10. die Ausbildung, Verdienst ist um die 1100 Euro. Sie wird vorerst bei der Mutter wohnen bleiben, maximal bis Sie 18 ist (Dezember 2023). Ich werde den Unterhalt zahlen was Beistand ausrechnet. Beistandschaft schreibt: Ihr Kind hat Anspruch auf Titulierung. 

Was passiert wenn ich zahle, aber die Änderung nicht titulieren lassen? Kann die Beistandschaft was machen? Die KM wird nichts machen solange das Geld pünktlich auf Ihrem Konto ist!

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2022 08:59
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich würde die Titulierung herauszögern bzw zum Notar gehen und die anlassbezogen befristen lassen. Dann haben die eben einen Titel bis Ende August. Dann müsste geklagt werden. Und ob die das in der kurzen Zeit hinkriegen.... 

Oder du berechnest den Unterhalt für das prognostizierte Einkommen deiner Tochter ab September und titulierst xxx Euro bis Ende Oktober und yyy Euro ab September bis zum 18. Geburtstag. 

Danach dürfte dann Ende sein, weil das ganze eigene Einkommen deiner Tochter angerechnet wird und dein Selbstbehalt steigt.

LG LBM 

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2022 09:42
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bei 1100 brutto kann man von ca 880 netto ausgehen. Abzüglich 100 Pauschale für berufsbedingten Aufwand bleiben 780 Euro. Davon die Hälfte wären 390 Euro.  Es verblieben also noch ca. 33,50 Unterhalt ab September bis Dezember 23 und offenkundig danach nix mehr. 

LG LBM 

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2022 09:48
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert
 

Ich finde die Idee mit dem Notar gar nicht so verkehrt, letztendlich wenn ich die Summe die die haben wollen, titulieren lasse, können die ja Klagen wie se wollen. Auf was wollen die denn klagen? Es gibt einen Titel mit der Summe X. 

Letztendlich auch wenn ich Summe x, die die haben wollen zahle, aber den Titel nicht abändere, können die auch nix machen...

________

edit: Vollzitat gelöscht 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2022 11:02
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @codex

Die KM wird nichts machen solange das Geld pünktlich auf Ihrem Konto ist!

 

Du kennst sie also immer noch sehr gut. Würde sie auch die Beistandschaft beenden, wenn die Knete kommt? Dann wäre das Thema Titel durch. 😉 

Wovon lebt sie eigentlich? Bei entsprechend hohem Einkommen könnte man noch ganz andere Überlegungen anstellen...

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2022 18:57
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

Gut ich glaube die Beistandschaft würde sie nicht aufgeben, denn diese kümmert sich um alles was den Unterhalt betrifft.

Sie arbeitet als Putzfrau und das auch nicht voll, da sie noch eine 7 jährige Tochter hat. Also sie wird weniger verdienen als ich. Aber durch Unterhalt vom anderen Vater und meinem + Kindergeld etc. nagt sie auch nicht unbedingt am Hungertuch. 

Warum der andere Vater Unterhalt zahlt obwohl sie zusammen leben weiß ich auch nicht, geht mich jedoch auch nix an. Ich weiß nur von ihr, dass er kein Sorgerecht hat, weil diesen Fehler macht sie laut eigener Aussage nicht nochmal.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2022 20:36
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

Heute habe ich von der Beistandschaft ein Schreiben erhalten, dass mir 21.10 Euro monatlich Gewerkschaft und 41,01 Euro  jährlich bzw. 3,42 Euro monatlich als Berufsbedingte Aufwendungen angerechnet werden.

 

Es bleibt trotzdem bei 423,50 Euro Unterhalt monatlich.

Meine Spritkosten zur Arbeit (1,7 km) soll ich von der Steuer absetzen.

Zitat:"Die urkundliche Anerkennung Ihrer höheren Unterhaltsverpflichtung wird bis zum 15.06.2000 erwartet."
am 15.06.2000 war meine Tochter noch nicht mal geboren 😉

 

Ob ich die Beistandschaft bitte auf Titulierung zu verzichten, da ab 01.10. eh eine Neuberechnung erforderlich ist, da meine Tochter da eine Ausbildung beginnt

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.05.2022 21:12
(@ruffys)
Rege dabei Registriert

Die Fahrtkosten setzt man ja von der Steuer ab, die Gutschrift wird aber wieder als Einkommen gerechnet, weshalb die km nach den Richtlinien der OLGs bei der Berechnung abzuziehen sind. 

Versuch Zeit zu schinden Ausbildung is ja bald

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2022 22:19




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