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Unterhaltsneuberechnung bei Minderjährigen

 
(@flauschfussel)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,.....

Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen. Meine Tochter ist im November 2010 geboren und lebt seit dem bei der Mutter. Der zu zahlende Unterhalt für meine Tochter liegt bei 225€, der wiederum von meinem damaligen Einkommen (ca 1500 Netto) berechnet wurde. Vor ca 2 Jahren hat sich aber mein Einkommen verschlechtert. Grund dafür ist, ich hatte vorher in Bayern gearbeitet (wo auch meine Tochter lebt) und jetzt wohne ich in Brandenburg. Mein monatliches Einkommen liegt momentan bei ca 1157€ Netto. Wenn der Selbstbehalt bei 1000€ liegt, zahle ich wohl zuviel Unterhalt.
Ich möchte gerne eine Neuberechnung anfordern, weis aber nicht wie und wo ich das tun kann.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.02.2014 12:20
 Mux
(@mux)
Registriert

Hallo,

ist der Unterhalt von 225 € tituliert?

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2014 14:22
(@flauschfussel)
Schon was gesagt Registriert

Da bin ich mir garnicht so sicher. Alles was ich habe, sind Vaterschaftsanerkennung und Geburtsurkunde meiner Tochter. Habe heute ein Schreiben für das Jugendamt fertig gemacht. Darin enthalten ist eine Neuberechnung und das ich gewillt bin monatlich 100€ zu zahlen. Was dabei rauskommen wird, werde ich ja sehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.02.2014 14:28
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das ist aber die entscheidende Frage.

Ich nehme aber an, dass du es wüsstest, wenn es einen Titel gäbe.

Der kommt nur zustande, indem du selbst einen beim JA oder Notar unterschriebst oder durch Gerichtsurteil.

Wenn es einen gibt, sehe ich deine Chance auf Abänderung nur unwesentlich über 0.
Sie wird dir vermutlich mit dem Argument verweigert werden, dass du das Problem durch deinen Umzug selbst verursacht hast.
Und wenn es nicht das wäre, würde dir irgendetwas anderes vorgeworfen werden.

Wenn es dagegen keinen Titel gibt, kannst du die Zahlung einfach kürzen, musst jedoch damit rechnen, dass du dann auf einen Titel verklagt wirst.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2014 14:34
(@flauschfussel)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe meine Unterlagen nochmal durchforstet und nichts gefunden. Wenn also kein Titel vorhanden ist und ich demzufolge auf einen Titel verklagt werde. Müsste ja das JA mein derzeitiges Einkommen berechnen, oder?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.02.2014 14:45
(@flauschfussel)
Schon was gesagt Registriert

mir ist gerade noch eingefallen, dass ich damals ein schreiben vom JA bekommen habe, wo ich gefragt wurde ob ich denn unterhalt zahlen möchte oder nicht. ich habe mich selbstverständlich für die unterhaltszahlung entschieden. und somit ist ja dann auch kein titel festgelegt worden. denn hätte ich mich dagegen entschieden, hätten die wohl einen titel eingeklagt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.02.2014 15:09
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Der Schlussfolgerung kann ich nicht folgen.

Wenn du ja gesagt hast, könnten sie dir ja auch einen Titel hin gelegt haben, den du unterschrieben hast.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2014 15:11