Unterhaltsneuberech...
 
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Unterhaltsneuberechnung wg. Zweitehe und Kind-finanzieller Ruin oder Rettung?

 
(@triplekid)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

nach 5 Jahren Trennung von KM und 2 Kindern (jetzt 8 und 10 Jahre) habe ich unverschämterweise neu geheiratet und bin nochmal Vater geworden. Als Selbständiger bin ich von der Ex bis zum Scheidungstermin ordentlich gemolken worden (und habe auch immer brav gezahlt). Richter hat im Urteil Anfang 2002 festgestellt, dass meine Unterhaltszahlungen zu massiver Verschuldung geführt haben. Jedenfalls zahle ich seit Urteil (Mangelfallberechnung) "nur noch" 540,- Euro pro Monat (EU und 2 x KU)(2 x 0,5 KG wird direkt an KM ausgezahlt). Habe gedacht, dass diese Zahlungen von mir bei allen Problemen tragbar bleiben würden. Leider ist jetzt alles total ducheinandergeraten. Meine Zweitfrau musste die eigentlich mit ihrem Arbeitgeber schon während der Schwangerschaft ausgehandelte Teilzeit kurzfristig gegen Elternzeit tauschen, weil AG sie plötzlich trotz Frühgeburt 40 Stunden die Woche buckeln lassen wollte. Ich arbeite seit Mitte 2002 als Angestellter, habe mittlerweile Steuerklasse III (große Dummheit?) und zahle neben dem Unterhalt auf FG-Beschluss noch brav seit Jahren die "gemeinsamen" Konsumschulden der KM mit 250,- Euro pro Monat ab. Bei Nettoverdienst von derzeit 1990,- Euro bleiben also 1200 Euro im Monat + KG für den Kleinen. Eriziehungsgeld wurde zunächst ganz abgelehnt (Begründung: "Wir verdienen zuviel") und dann immerhin auf 137,60 Euro festgelegt. Von dem Geld lebt zur Zeit die gesamte Zweitfamilie. Der Umgang mit den beiden Kindern aus 1. Ehe wird immer unbezahlbarer, musste diesen Monat schon meine (von den Kindern heiß geliebten) regelmäßigen wöchentlichen Besuchstermine bei den beiden aus Kostengründen einstellen. Nur noch am Wochenende und in den Ferien sind die beiden bei uns. Wir haben totalen Horror vor einer Neufestsetzung des Unterhalts. Was kommt da auf uns zu? Wie macht man das überhaupt am besten (oder besser gar nicht, da laut FG-Urteil mittlerweile nämlich bereits 572 Euro zu zahlen wären). Was ist eigentlich mit dem EU? Mittlerweile bezieht die KM schon genauso lange EU wie die Ehe bis zur Trennung gedauert hat. Und weiter: Kann EG-Kasse tatsächlich die Anrechnung der Kinder aus 1. Ehe bei der Berechnung des EG verweigern, weil das KG an KM direkt ausgezahlt wird? Wenn wir kein volles EG bekommen, wer denn dann? Was ist, wenn meine Zweitfrau jetzt die Elternzeit durch Kündigung beendet und sich arbeitslos meldet? Interessiert es eigentlich irgendeine staaatliche Stelle, dass über den ganzen Schlamassel hinaus auch noch das FA seit einem Jahr mit albtraumhaften Nachforderungen für 2001 (war immerhin Berechnungsgrundlage für Unterhalts-Urteil) und permanenten Säuminszuschlägen, Pfändungen und völliger Ignoration unserer Zahlungsunfähigkeit auch noch den letzten Cent aus uns rausgequetscht hat? Was passiert eigentlich bei Insolvenzerklärung meinerseits mit meiner Zweitfrau? Sorry für die vielen Fragen auf einmal, aber irgendwie geht nix mehr weiter.....

Es ist natürlich allgemein bekannt, dass unüberlegtes Reden tödlich sein kann, aber das volle Ausmaß dieses Problems wird nicht immer erkannt...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.09.2005 20:33
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

bei der Berechnung des Erziehungsgeldes wird der Unterhalt mit angerechnet.

Vom Prinzip:
Bruttogehalt minus Werbungskosten (wenn höher als Pauschale mit Einkommenssteuerbescheid nachweisen)-24%-Unterhalt = Nettogehalt, dieses muss in den ersten 6 Monaten unter 30000 Euro liegen. Für die Zeit danach ist die Grenze bei 16500 (da bin ich mir nicht ganz sicher.

Es müßte eine neue Mangelfallberechnung durchgeführt werden, berücksichtigt werden alle drei Kinder, die Ex und die aktuelle Ehefrau.

Ach ja, beim EZG muss im Antrag deutlich werden, dass Deine Frau KEIN Einkommen hat. Das ist so missverständlich, weil man das Einkommen aus dem Jahr vor der GEburt ja angeben muss, aber sie ja keins hat, wenn sie die Elternzeit voll nutzt.

LG Lausebackesmama

PS: Auf der dritten Seite des Antrages ist sogar ein Feld für KU! Titel beilegen!

[Editiert am 19/9/2005 von Lausebackesmama]

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2005 21:30
(@lilli)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich brauchte dem ErzG-Antrag keinen Titel beilegen, für den KU den mein LG an seinen Sohn zahlt. Der Kontoauszug hat ausgereicht. Der EU für die Ex ist auch mit anerkannt worden.

Hier ist ein Link zu einem ErzG-Rechner
http://www.zbfs.bayern.de/erziehungsgeld/erz-rechner.html

Da haben wir damals auch erst alles durchgerechnet.

LG
lilli

Leben ist das, was passiert,
während Du eifrig dabei bist,
andere Pläne zu machen.
(John Lennon)

AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2005 09:18
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Oder so.

Ich glaube, Du hast Recht Lilli, es mußten die Kontoauszüge sein, wo draus hervor ging, dass man es wirklich gezahlt hat.

GLG Lausebackesmama

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2005 13:27
(@triplekid)
Schon was gesagt Registriert

Liebe Mama von Lausebacke, liebe Lilli

herzliches Danke für eure Antworten, sind glaube ich so auch völlig richtig. Nur ist das leider gar nicht unser Problem. Wir haben den Antrag korrekt ausgefüllt und eben den Bescheid bekommen, dass die beiden Kinder aus 1. Ehe nicht angerechnet werden können (nur der geleistete Barunterhalt). Begründung: Es kann nur der Kinder beim EZG angerechnet bekommen, der auch KG erhält. Den erhalten wir aber nur 2 x 0,5 fiktiv (geht an KM). :gunman:
Waren heute bei der Rechtsbehelfsstelle vom AG um dort Unterhaltsabänderungsgedönsklageantrag zu stellen. Meinte die Rechtspflegerin da, tja das könne man aber nicht einfach so ohne RA machen!? Sie händigte uns also PKH-Antrag aus und meinte noch, dass PKH ja kein Problem sei, weil wir garantiert bei zwei neuen Unterhaltsberechtigten (ZF und der Lütte) Recht bekämen. Wie erstaunt waren wir als wir gerade von drei RAs in Köln zu hören bekamen, dass sie "sowas" nicht machen. Eine war immerhin so ehrlich zu sagen, dass sie das nicht übernimmt, weil man damit kein Geld verdienen kann! :knockout:
Also unsere Kernfrage gerade ist: Wie stellt man so einen Antrag am gescheitesten? Das muss doch auch ohne RA gehen, oder? Kann man das nicht direkt beim Familiengericht einreichen, wo damals auch Urteil gefällt wurde?
Achja und wenn dann vielleicht noch jemand weiß, wie der vorgeschriebene Weg ist, der KM mitzuteilen, dass man zur Zeit nicht mehr so viel zahlen kann? Das von uns vorsorglich angerufene JA meinte, wir sollten einen Antrag auf Stundung bei der Ex stellen!!! Ist das so? Uns steht das Wasser bis zum Hals mit unserem Mangelfalleinkömmelchen und wir wissen nicht, wie wir am Monatsende auch nur einen cent überweisen könnten..... Nur so zur Selbstrechtfertigung: zahlen ansonsten seit Jahren per Dauerauftrag.

Lieben Gruß triplekid

Es ist natürlich allgemein bekannt, dass unüberlegtes Reden tödlich sein kann, aber das volle Ausmaß dieses Problems wird nicht immer erkannt...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.09.2005 16:53
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Triplekid,

dann hatte ich es falsch verstanden, es ist wirklich so, den Freibetrag beim EZG bekommst Du nur für die im Haushalt lebenden Kinder, für die anderen Kinder ist der gezahlte KU anzurechnen.

Ich glaube, diesen Antrag kannst DU wirklich nur mit Anwalt stellen. Es muss doch irgendwo einen geben, der das macht? Wenn die KM einen Titel hat und nicht gerade grün mit Dir ist, würde ich den Unterhalt nicht einfach kürzen, da sie pfänden kann.
Allerdings wäre es ja ne Frage, ob der Anwalt (so Du einen findest) einen Eilantrag stellen kann?

LG Lausebackesmama

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2005 17:45
(@lilli)
Rege dabei Registriert

Das habe ich auch schon gehört, das manche Anwälte dies nicht gerne machen, da sie hier nicht die vollen Sätze abrechnen können. Aber vielleicht kann dir hier jemand aus dem Forum einen Anwalt in Köln empfehlen, der da anders denkt (solche gibts auch).

LG
lilli

Leben ist das, was passiert,
während Du eifrig dabei bist,
andere Pläne zu machen.
(John Lennon)

AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2005 18:11
(@triplekid)
Schon was gesagt Registriert

Es ist doch wirklich nicht zu glauben, dass Kinder nicht mit berechnet werden, selbst wenn unstrittig ist, dass sie auch beim Unterhaltszahler einen Lebensmittelpunkt haben. Meine beiden Großen haben ihr eigenes Zimmer hier - noch. Und: Fahre alleine für Besuche und WEs ca. 8.000 km im Jahr. Wenn das so weitergeht mit der fehlenden Kohle, werden wir wohl aus unserer schönen Wohnung ausziehen müssen und uns was Schäbiges suchen müssen. (Sarkasmus on) Ist ja auch irgendwie logisch. Größere Familien brauchen kleinere Wohnungen, nur so lässt sich die Kinderflut in Deutschland in Zaum halten (Sarkasmus off). Für die beiden Großen ist das auf jeden Fall eine harte Lektion. Jetzt hat Papa ein neues Kind und wir werden zurückgesetzt :exclam:

Es ist natürlich allgemein bekannt, dass unüberlegtes Reden tödlich sein kann, aber das volle Ausmaß dieses Problems wird nicht immer erkannt...

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Themenstarter Geschrieben : 20.09.2005 18:44
(@triplekid)
Schon was gesagt Registriert

@lausebackesmama
Habe ziemlich verbindlich Auskunft bekommen, dass es bei Antrag auf Unterhaltsabänderung keine Rechtsbeistandspflicht gibt, müsste auch ohne gehen.

Übrigens das mit dem Pfänden kenne ich noch sehr gut aus der Zeit, als ich leider gerade von selbständigem Dasein auf Angestellter umstellen musste. KM hat sofort gepfändet, dass einem Hören und Sehen vergehen konnte (und zwar den abstrus hohen Betrag, den sie vorher bekam). Bin die Pfändung erst nach ewigem Bittebitte wieder los geworden. War seinerzeit zunächst sehr erleichtert, bis dann plötzlich das Jugendamt bei mir ebenfalls pfänden wollte. Recherche ergab: KM hat monatelang doppelt bezogen - KU und EU von mir und parallel vom JU. Klasse, was?
Im Moment ist das alte Kriegsbeil begraben, und da möchte ich es auch gerne ruhen lassen. Habe ja mit ihr auch schon gesprochen, dass ich nicht mehr so viel zahlen kann, nur eine Absprache mit ihr über den neuen Betrag werden wir wohl nicht hinbekommen, da fehlt bei ihr leider einiges an Objektivität. Möchte halt gerne alles so smart auf die neuen Verhältnisse anpassen, dass die Büchse der Pandora geschlossen bleibt. Leider drängt die Zeit, kann am Monatsende sicher nicht zahlen. :mad2:

Es ist natürlich allgemein bekannt, dass unüberlegtes Reden tödlich sein kann, aber das volle Ausmaß dieses Problems wird nicht immer erkannt...

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Themenstarter Geschrieben : 20.09.2005 18:57
(@Aniram)

Hallo Triplekid !

Recherche ergab: KM hat monatelang doppelt bezogen - KU und EU von mir und parallel vom JU.

Ich darf aber schon davon ausgehen, daß die gute Frau das zurückzahlen mußte ?

Ist fast lächerlich die Frage, aber mittlerweile weiss ich, daß auch das Selbstverständlichste
nicht unbedingt selbstverständlich sein muss.

Gruß

Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2005 20:06




(@triplekid)
Schon was gesagt Registriert

@aniram
Ja klar, sie musste, aber kannst Dir ja vorstellen, dass ich erstmal wie ein Schwerverbrechr vom JA behandelt wurde, bis die kapiert haben, was da die letzten 5 Monate passiert war. Als die es dann endlich verstanden hatten, kam nur ein lapidarer Formbrief, naja.

Es ist natürlich allgemein bekannt, dass unüberlegtes Reden tödlich sein kann, aber das volle Ausmaß dieses Problems wird nicht immer erkannt...

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Themenstarter Geschrieben : 20.09.2005 20:31
(@belana)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
zu den bisherigen Beiträgen hierzu kann ich leider nichts sagen. Ich habe keine Erfahrungen mit solchen Dingen aber Angst davor das ein ähnliches Schicksal mich bzw. uns auch ereilen könnte.
Mein Lg hat mir gestern in einem schönen Gespräch eröffnet, dass er mich gern heiraten würde und ein Wunsch nach einem Kind mit mir wäre auch groß. Eigentlich ein Grund zur Freude und auch ein Beweis seines Vertrauen zu mir.
Er war schon mal verheiratet und aus dieser Ehe gibt es schon zwei Kinder (Sohn 6 und Tochter 9 Jahre alt). Nun gibt es da aber auch noch eine fürchterliche Exfrau die nie genug Unterhalt bekommt und auch sonst keine Gelegenheit ausslässt ihm über die Kinder zu beweisen, welche Macht sie noch auf in ausüben kann.
Ich habe einfach Angst, dass wir uns mit einem gemeinsamen Kind in den finanziellen Ruin stürzen würden. Dazu ein paar finanzielle Daten:
Gehalt 3200€ netto
Unterhalt für die Kids meines Lg 796€
Unterhalt für die Exfrau 900€
Dann gibt es da noch Schulden einer gemeinsam angeschafften Wohnung, die mein Lg bei der Scheidung ganz übernommen hat damit seine Ex schuldenfrei ist(sie hat ihm ihre Hälfte übertragen). Diese Wohnung hätten sie nur mit sehr hohem Verlust verkaufen können.
Nach der Scheidung kam die Bank auf ihn zu und sagte sie würden ihm allein diese Wohnung aufgrund seiner Unterhaltsleistungen nicht mehr weiterfinanzieren. Ich bin also miteingezogen und habe die Hälfte der Wohnung und damit der Schulden übernommen (für jeden 60.000€)
Ich selber war auch schon mal verheiratet und habe eine Tochter (7Jahre) aus dieser Ehe. Bin aber berufstätig (30Std. in der Woche) 1400€ netto Lohn und bekomme 248€ Unterhalt für meine Tochter. Ich bin mir sicher das dieser eigentlich höher (wurde vor 6 Jahren festgelegt) sein müsste aber bisher habe ich keine weiteren Forderungen an meinen Exmann gestellt, war auch nicht nötig. Wir kommen gut aus und er will und soll ja schliesslich auch Leben.

Für ein weiteres Kind würde ich schon gern drei Jahre zuhause bleiben wollen, es gibt in unserem Wohnort auch keine Betreuung für Kinder unter drei Jahren und ausserdem wohne ich mittlerweile 45 km von meiner Arbeitsstätte entfernt weg.. Ich habe nach der Geburt meiner Tochter nach einem Jahr wieder angefangen zu arbeiten und das alles allein zu managen war sehr schwer, mal von dem schlechten Gewissen dem Kind gegenüber mal ganz abgesehen. Diesmal bin ich ja nicht allein aber trotz so einem kleinen Kind zu arbeiten kostet schon eine menge Kraft.
Ich frage mich ob wir uns es leisten könnten wenn ich so lange zuhause bleibe?
Würden wir die Wohnung halten können?
Was würde unterm Strich ohne meinen Verdienst und den Unterhaltszahlungen für uns übrigbleiben?

Fragen über Fragen

Ich mache mir auch Gedanken um seine Kids. Die beiden sind sehr verschlossen, erzählen nie was von zuhause (dürfen sie wohl auch nicht). Lebensfreude ist diesen Kindern kaum anzumerken. Trotz vielen behutsamen Bemühungen meinerseits bin ich in über zwei Jahren noch nicht wirklich an sie rangekommen. Wenn ich ihnen mal etwas schenke kommt noch nichtmal eine Danke über ihre Lippen (nur wenn Papa sie auffordert) an den Augen sieht man ihnen aber schon die Freude an.. Es sind eigentlich zwei entzückende Kinder die ich sehr lieb habe aber sie können und dürfen nicht so wie sie gern wollen. Wie sollen sie auch wenn sie ständig in der Angst leben ihre Mutter zu verletzten wenn sie mir ihre Zuneigung zeigen?Ich war nicht der Trennungsgrund ihrer Eltern, habe meinen Lg erst ein halbes Jahr nach seinem auszug (den sie wollte) kennengelernt. Im Prinzip weiss ich eigentlich, dass sie mich mögen, sie können es nur nicht zeigen. Es verletzt mich selber aber manchmal auch, sowas tut weh. Ich weiss auch, dass sie gern bei uns sind und auch mit meine Tochter kommen sie prima aus. Wenn ich nun daran denke in welchen seelischen Dilemma sich die beiden Mäuse befinden werde ich unendlich traurig, würde aber vor Wut ihre Mutter (die ganz sicher die grösste Schuld daran hat, dass sich die Kids so verhalten) mal kräftig durchschüttel :gunman: Wie kann man Kinder so für eigene, niedrige Zwecke missbrauchen?
Würde ein neues Kind diese Kids nicht noch weiter von uns entfernen? Würden ihre zarten Seelen nicht noch mehr leiden?
Der Königin aller Mütter (die Ex) würde es sicher den Boden unter den Füssen wegreissen und ich habe Angst, dass sie die Kinder mitreisst.
Fragen auf die ich im Moment noch keine richtigen Antworten weiss. Wer hat Erfahrung und teilt sie mir mit?

LB
Belana

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2005 13:57
(@Aniram)

Hallo Triplekid !

Was für ein Armutszeugnis, aber mehr ist von denen wohl nicht zu erwarten.
Man könnte sich ja was vergeben, würde man eingestehen, sich geirrt zu
haben oder den Lügen einer KM auf dem Leim gegangen zu sein ohne den
Sachverhalt zu prüfen.

Und solche Leute haben oft das Leben eurer Kinder in ihren Händen.

Gruß

Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2005 14:16
(@weserfrosch)
Nicht wegzudenken Registriert

@ belana....
ich glaube, deine Geschichte würde sich für ein eigenständiges, neues Post eignen.
Sie wirft Fragen auf, die sich vermutlich viele hier stellen....
Und in der Praxis läuft dann eben vieles nicht so, wie man es vielleicht vorher theroetisch plant.
Habe auch zwei Kids aus meiner geschiedenen Ehe und zahle für die Kids und meine geschiedene Frau den normalen vollen Unterhalt (Kids nach DT, geschiedene Frau nach 3/7 Regelung), mit meiner Lebensgefährtin -unverheiratet - habe ich seit Mai 2004 einen gemeinsamen Sohn. Glücklicherweise sind meine beiden Ersten schon 16 + 14 und kommen gut mit ihrem kleinen Bruder (sie selbst haben NIE das Wort Halbbruder gebraucht...) klar - aber auch deshalb, weil für die beiden Großen immer eine spezielle Vater-Nische reserviert ist. Wenn sie an den WE´s hier sind, gehört ein Tag immer den Großen und mir, meine LG nimmt dann unseren Kleinen und ist entweder selbst unterwegs oder wir machen was - schon wichtig für die "Großen".
Und finanziell ist es natürlich ein Rechenexempel - und so wie du es schilderst würde das bei euch auch ganz schön knapp werden in den ersten Jahren. Schade und schlimm eigentlich, das in unserer Gesellschaft und dieser Zeit ein vorhandener Kinderwunsch an finanziellen Dingen scheitern kann - wo diese Gesellschaft sonst für jeden Mist Geld genug hat....

Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2005 14:34
(@belana)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Weserfrosch,

danke für deine Antwort.
Habe den Text kopiert und ein eigenes Post davon gemacht.

Zeit mit ihrem Vater ganz allein haben die Kinder, das brauchen sie auch und das soll auch weiterhin so sein, falls wir uns für ein gemeinsames Kind entscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2005 14:49
(@triplekid)
Schon was gesagt Registriert

Da flattert doch heute tatsächlich ein weiteres Schreiben vom Versorgunsamt bei uns ein. Darin wird uns mitgeteilt, dass unserem Einspruch gegen den Bescheid von dieser Dienststelle "nicht vollständig abgeholfen werden kann. Die Sache ist daher zuständigkeitshalber an die Bez.Regierung zur weiteren Veranlassung abgegeben worden." Heißt das was? Vielleicht sogar mal was Gutes?

@belana
Kopf hoch, was die Angst vor einer Entfremdung der großen Kinder angeht, falls ihr auch noch eins zusammen bekommt. Meine beiden Großen haben nicht nur beim Jawort ihres Vaters und ihrer Stiefmutter als erste und am lautesten von allen geklatscht, sondern lieben auch ihren kleinen Bruder heiß und innig. Mein Ex-Schwiegervater hat von meinem achtjährigen Sohn ernsthaften Ärger angedroht bekommen, wenn er noch einmal in seiner Gegenwart behauptet, dass der Kleine ja nur sein "Halbbruder" sei. Wenn ihr wirklich ein gemeinsames Kind wollt und es z.B. aus reinen finanziellen Überlegungen nicht tut, dann wird das immer als ein Schatten über eurer beziehung liegen, besonders wenn ihr zu alt seid, um es nachzuholen.

Es ist natürlich allgemein bekannt, dass unüberlegtes Reden tödlich sein kann, aber das volle Ausmaß dieses Problems wird nicht immer erkannt...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2005 15:31