Unterhaltspfändung ...
 
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Unterhaltspfändung und jetzt kam Post vom RA

 
(@romyh)
Registriert

Hallo,
ich muss ein bisschen ausholen.
Meine beiden Stieftöchter leben seit Mai 2011 bei uns, große Probleme bei der KM, das ging alles übers JA. 2012 konnte ein (zwei) Titel erwirkt werden, immerhin 68,00€ pro Kind, vollstreckbar, nicht dynamisch, nicht befristet. Gezahlt hat sie nicht, immer wenn wir pfänden wollten, war der Job wieder weg. In 2015 kam sie in gesetzliche Betreuung. Die Betreuerin (Vereinsbetreuerin) schickte sie quasi in die Privatinsolvenz. Gleichzeitig strengte sie psychologisches Gutachten etc an, seit 2015 auch erhält sie Erwerbsunfähigkeitsrente, erst auf 3 Jahre befristet, 2018 verlängert. Ende 2016 gelang es zunächst dem örtlichen JA für die jüngere Tochter eine Rentenpfändung zu erwirken, die ältere Tochter war da schon volljährig und zog nach, die Rente wurde auf den H4 Satz runter gepfändet, da sich Uterhaltsschulden aufgebaut hatten. Es kam keine Gegenwehr von KM oder Betreuerin. Das lief so vor sich hin. In 2018 waren beide mit der Schule fertig: Die ältere mit dem Abi, die jüngere nach nochmal 2 Jahren in einem speziellen Bildungsgang mit dem erweiterten Hauptschulabschluss. Die Große informierte die Betreuerin nachweislich schriftlich darüber. Die Ältere begann im Oktober 2018 ein Studium, das noch andauert (jetzt 4. Semester). Die Jüngere begann eine schulische Ausbildung, die sie hoffentlich im Juni 2020 abschließt. Beide beantragten Bafög, was beide auch bekommen (Höchstsatz jeweils). Die Einkommensauskunft der KM lief über die Betreuerin, 2018 und 2019 jeweils für beide im Frühjahr ausgefüllt, unterschrieben und mit dem kompletten Rentenbescheid inkl der Mitteilung über den abgetrennten Beitrag an die Kinder angeheftet direkt zum Amt. 2019 zusätzlich per Mail an die eine Tochter geschickt, da sie den aktuellen Bescheid brauchte (weiß nicht mehr, wofür). Das heißt, die Betreuerin wusste, dass beide Bafög beziehen (haben auch immer die Anschreiben der beiden Stellen mitgeschickt und die jeweiligen Immabescheinigungen etc). Im März 2020 hat meine große Stieftochter an das zuständige Amtsgericht geschrieben und mitgeteilt, dass die jüngere Tochter im Juni ihre Ausbildung abschließen wird und deshalb nicht mehr unterhaltsberechtigt ist. Sie bat darin auch, den Betrag, den Y. bekommen hätte, ihr dann zu übertragen, da die Pfändung ja weiterhin besteht. Es kam keine Antwort von dort, aber vor 1 Woche von einem Anwalt, den die NEUE Betreuerin der KM eingeschaltet hat. Es gab einen Betreuerwechsel (aber gleicher Betreuungsverein), von dem wir nichts wussten. Der Anwalt geht davon aus, dass die Große jetzt nicht mehr unterhaltsberechtigt sei und forderte von ihr, ihrer Schwester sowie vom KV Nachweise über Einkommen der letzten 12 Monate. Dass sie das schicken muss, weiß ich, jedoch kann die KM sich jetzt frei davon machen? Dass der KV auch unterhaltsverpflichtet ist, ist klar, die Mädchen leben hier und er zahlt Kost und Logis sowie vieles extra. Kann es passieren, dass der Anwalt den Unterhalt rückwirkend zurückfordert? Ich meine, die Kinder haben jederzeit freiwillig ohne Aufforderung Auskunft gegeben, es war kein Geheimnis dass sie studieren/Ausbildung machen und dafür BAföG erhalten.
Kann es passieren, dass kein Unterhalt mehr fließt?

Danke für eure geschätzte Einschätzung.

LG aus Berlin

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2020 18:26
(@romyh)
Registriert

P.S. beide sind schwerbehindert, die jüngere erheblich.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2020 18:27
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die Frage ist wie hoch der Unterhaltsanspruch der studierenden Tochter ist und wieviel davon durch Bafög gedeckt ist. Sollte die studierende Tochter nicht zu Hause wohnen, dann beträgt der Unterhaltsanspruch 860 Euro abzüglich volles KG und abzüglich Bafög. Der BAfög-Höchstsatz beträgt seit dem WS 19/20 853 Euro. Damit ist in diesem Fall der Unterhaltsbedarf komplett abgedeckt.
Sollte sie noch zu Hause wohnen, dann wäre der Unterhaltsbedarf aus dem gequotelten Einkommen der Eltern zu berechnen. Meine Schätzung ist dabei, dass das dann weniger als die 860 Euro wären.

Zuviel gezahlter Unterhalt gilt als verbraucht, deshalb kann eine Rückforderung höchstens ab der Aufforderung zu Einkommensauskunft geltend gemacht werden.

Es wird sich zeigen ob die Unterhaltsschulden getilgt sind. Ein weiterer Unterhaltsanspruch dürfte nicht mehr bestehen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2020 19:17
(@maxmustermann1234)
Registriert

Zum Betreuerwechsel: der muss euch nicht angezeigt werden. Normalerweise wird die Betreuung dem Verein übergeben, wie der das intern macht, muss euch nicht interessieren.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2020 13:36
(@romyh)
Registriert

Aha. Seh ich allerdings anders. Der Verpflichtete ist doch verpflichtet, jegliche Änderungen mitzuteilen. Die Pflicht übernimmt hier der Betreuer.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.05.2020 17:33