Unterhaltspflicht
 
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Unterhaltspflicht

 
(@Anonym 37703)

Hallo Zusammen,

am 09.10.2022 wurde mein Sohn geboren , danach trennten sich die Wege der KM und meiner ziemlich schnell, zum damaligen Zeitpunkt war ich in der 1. Berufsausbildung.

Dementsprechend war ich nicht Leistungsfähig.

 

Nachdem ich jetzt vor kurzem meine Ausbildung abgeschlossen habe , schrieb ich der KM sofort, als mein erster Lohn kam dass Sie mir bitte ihre IBAN geben soll ich würde den Unterhalt gerne nach Düsseldorfer Tabelle und in Echtzeit überweisen.

Daraufhin wurde ich man kann es sich eigentlich nicht vorstellen Angepöbelt, es wurde Lebhaft diskutiert, und ich wurde am Ende Blockiert- alles nur weil ich den Unterhalt bezahlen wollte! Unaufgefordert!!!!

KM hat eine Beistandschaft beim Jungendamt beantragt, ich werde da nichts unterschreiben oder sonst was , meine Infos sind dass wenn man eine Beistandschat in Auftrag gibt gleich NULL was passiert da, ich will ja Zahlen und gut ist 

Wie lange dauert das mit der Beistandschaft ?

Könnte es Probleme geben weil kein Unterhalt bezahlt wird? Ich kann es anhand Chatverläufen belegen dass mein Wille Unterhalt zu Zahlen blockiert wurde...

Und ja das Geld gebe ich natürlich nicht aus , sondern es wurde in einen ETF Investiert, bevor es irgendwo rumliegt , und vergammelt XD.

 

Jetzt kommt das bunteste an meiner Geschichte : ich Lebe seit  ca. 2 Jahren mit meiner neuen Partnerin zusammen, und bin nochmals Vater geworden.

 

Da meine Partnerin in Elternzeit ist , und ich Vollzeit Arbeiten gehe , würde ich wenn ich meinen Anteil zur Miete überweise ,und die Gas Rechnung Bezahle, komme ich schon auf nur 1700€ die uns übrig bleiben.

Wir haben eine sich alle 2 Jahre erhöhende Miete (Staffelmiete)

Dann noch Private altersvorsorge

Auto für die Arbeit ist zwingend Nötig ..

 

Und satt werden müssen wir 3 ja auch noch über 4 Wochen..

 

Was denkt ihr wie Hoch die Chancen stehen dass ich nicht den vollen Unterhalt bezahlen muss Link entfernt

 

Weil wenn ich nach Unterhaltszahlung auf Bürgergeld Level bin Lohnt sich das Arbeiten nicht für mich, ich bin zu 50% Schwerbehindert Link entfernt

 

Und könnte ohne Probleme nur noch Teilzeit arbeiten gehen, und meine Partnerin geht wieder arbeiten.....

 

Bin Gespannt auf eure Antworten !

 

 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.09.2024 07:44
(@mirko999)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi, 

du machst es dir etwas zu leicht. 

Beistandschaft kümmert sich schon um den Unterhalt. Und glaube mir, die machen das sehr gründlich. Deine Miete, die Gasrechnung, die Altersvorsorge interessiert da niemanden. Selbst ob du genug zu essen hast ist denen auch egal. Ob du freiwillig beim Jugendamt unterschreibst (was für dich kostenlos ist) oder halt in einem Gerichtsverfahren (für dich sehr kostspielig) spielt auch keine Rolle. Den Titel bekommt die KM schon.

Um den Mindestunterhalt kommst du gar nicht herum. Wahrscheinlich wirst du ihr auch noch Betreuungsunterhalt zahlen müssen und dann bist du locker bei 1000 (!) Euro monatlich dabei. Kannst du es nicht bezahlen können sie dir einfach fiktives Einkommen anrechnen (was du theoretisch erwirtschaften könntest mit einer 48 Stunden Woche) reicht dieses nicht aus darfst du dir einen Nebenjob suchen. Reicht auch dieses nicht wirst du dir eine besser bezahlte Stelle suchen müssen.

Du bist für sehr, sehr lange Zeit ein armer Mann. Und mit 1700 Euro Netto noch einmal Vater zu werden mit dem deutschen Familienrecht ist einfach nur "unbedacht" und leichtsinnig.

Ich drücke dir die Daumen 

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2024 08:21
Stronglife reacted
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

 

du bist derzeit 4 Personen zum Unterhalt verpflichtet. Den zwei Kindern und den beiden Müttern bis zum 3. Geburtstag des jeweiligen Kindes.

Die Mütter bekommen allerdings nur etwas, wenn noch etwas übrig ist beim selbstbehalt. Also erst kommen die Kinder. Da müsstest du vermutlich den mindestunterhalt zahlen können, denn so wie ich das gelesen habe sind die 1.700€ nach Zahlung von Miete etc.

 

und nein, Teilzeit arbeiten geht auch nicht, da du den Kindern gegenüber gesteigert erwerbspflichtig bist. Sprich im Zweifelsfall wird dir ein fiktives Gehalt angerechnet.

sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2024 08:48
Stronglife reacted
(@stronglife)
Zeigt sich öfters Registriert

Die Beistandschaft wird dich zur Offenlegung deiner Einkünfte auffordern. Dem solltest du auch nachkommen. Du bist vier Personen gegenüber unterhaltspflichtig, deinen beiden Kinder gegenüber und auch deren Müttern. Die Kinder sind privilegiert, nur wenn nach Befriedigung ihrer Ansprüche noch Spielraum im Rahmen deines Selbstbehalts ist, werden diese auch gezählt.

Geschrieben von: @Anonym

Daraufhin wurde ich man kann es sich eigentlich nicht vorstellen Angepöbelt, es wurde Lebhaft diskutiert, und ich wurde am Ende Blockiert- alles nur weil ich den Unterhalt bezahlen wollte! Unaufgefordert!!!!

Ah geh, komm bitte von dieser Empörungsnummer runter. Woher soll deine Ex wissen, welche Ansprüche euer Kind hat, wenn du dein Einkommen nicht offen gelegt hast und dein bereinigtes Netto nicht errechnet wurde. Kann funktionieren, wenn Elternebene und die Kommunikation vertrauensvoll und fair sind, keiner den anderen über den Tisch ziehen will. Du selbst wirkst, als hättest du wenig Informationen zum Thema eingeholt und wolltest möglichst unbeschadet aus der Nummer raus. Verständlich. Genau wie die Mutter des ersten Kindes das wenig amüsant findet. Entweder ihr setzt euch zusammen an einen Tisch und du legst deine Einkommensverhältnisse offen und transparent auf den selbigen und ihr einigt euch oder die Beistandschaft rechnet. Fair enough.

Geschrieben von: @Anonym

Und könnte ohne Probleme nur noch Teilzeit arbeiten gehen, und meine Partnerin geht wieder arbeiten.....

Ja, das könnt ihr machen. Solange du den Unterhalt für dein erstes Kind bedienst. Es ist egal, wer das Einkommen generiert. 

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2024 08:54
(@zebra)
Rege dabei Registriert

Könnte es Probleme geben weil kein Unterhalt bezahlt wird?

Nein, bis zur Aufforderung zur Zahlung nicht 

ich werde da nichts unterschreiben oder sonst was

Das glaube ich allerdings nicht. Das Kind hat einen Anspruch auf einen Titel, d.h. eine Verpflichtungserklärung, mit der Du Dich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirfst, sollte der errechnete Unterhalt nicht pünktlich bezahlt werden. 

 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Wochen 3 mal von Zebra
AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2024 09:31