Unterhaltspflicht b...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhaltspflicht bei Besuch eines Berufskolleg nach angebrochener Ausbildung

 
(@zahlmeister)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo und guten Morgen zusammen,

meine Tochter hat nach dem Abitur ihre erste Ausbildung (Beginn 09.12) in 03.13 abgebrochen.
Lt. ihrer Auskunft sei sie bei Prüfungen durchgefallen bzw. die Ausbildung wäre nicht das richtige für sie gewesen.

Zwischenzeitlich habe ich dann auch erfahren, dass sie einer Nebentätigkeit nachgeht.

Auf jeden Fall habe ich seit 06.13 bis heute die Zahlung von Unterhalt eingestellt.

Ob und wie oft sie sich seit 04.13 auf einen Ausbildungsplatz beworben hat, kann ich derzeit nicht sagen.

Nunmehr erhielt ich am Wochenende eine Mail von meiner Tochter mit der Info, dass sie ab 09.13 ein
Berufskolleg besucht und um Unterhaltszahlung ab dem 09.13 bittet.

Nun meine Fragen:

Löst alleine der Besuch eines Berufskolleg schon bzw. wieder eine Verpflichtung zur Unterhaltszahlung aus
oder müssen hier noch andere Voraussetzungen vorliegen?

Ist auf einem Berufskolleg ein berufsqualifizierter Abschluss erreichbar bzw. möglich?

Zudem wollte ich mir von meiner Tochter nachweisen lassen, wie oft sich sich in den letzten Monaten beworben hat.
Denn nur so kann ich prüfen, ob sie sich die Mühe gemacht hat, sich einen neuen Ausbildungsplatz zu suchen.

Wie stuft Ihr hier die Verpflichtung von Unterhaltszahlung ein?

Gruss

Zahlmeister

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2013 09:45
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Zahlmeister,

Löst alleine der Besuch eines Berufskolleg schon bzw. wieder eine Verpflichtung zur Unterhaltszahlung aus
oder müssen hier noch andere Voraussetzungen vorliegen?

Ist auf einem Berufskolleg ein berufsqualifizierter Abschluss erreichbar bzw. möglich?

Ich hab das gerade durch, aber in der schwierigeren Situation im Zusammenhang mit der ARGE.
Wenn du das nachlesen möchtest:

http://www.vatersein.de/Forum-topic-24679.html
http://www.vatersein.de/Forum-topic-26887.html

Nach dem Abitur entsteht eine Unterhaltspflicht beim Besuch eines Berufskollegs NUR DANN, wenn damit ein berufsqualifizierender Abschluss erreicht wird. Es gibt auf dem Berufskolleg nunmal Bildungsgänge, die einen berufsqualifizierenden Abschluss ermöglichen und andere Bildungsgänge wo dass nicht so ist. Deshalb erstmal unbedingt durch Tochter NACHWEISEN lassen, welcher berufsqualifizierender Abschluss durch die Ausbildung am BK erreicht werden soll, wann die Ausbildung endet, und ob, und wann Vergütung gezahlt wird (z.B. Anerkennungsjahr bei vielen Berufen)

Und nochwas: Bafög geht vor Unterhalt, Tochter sollte also aufgefordert werden, Bafög zu beantragen. Bafög und Kindergeld zählt als Einkommen, wird unter Abzug der Ausbildungskosten voll vom Unterhalt abgezogen. Bei den Ausbildungskosten, kann man sich streiten, ob die 90 EUR Pauschale okay sind. Und die KM ist auch unterhaltspflichtig (falls sie leistungsfähig ist)

Gruß vom Krümelmonster

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2013 13:14