Liebe Foris, ich kriege gerade die Krise.
Nach dem überstandenen Unterhaltsprozess, in dem mein Exmann zu einer Nachzahlung in Höhe von ca. 900,00 Euro sowie zur Zahlung des Regelsatzes für unser Kind verurteilt wurde, haben wir bisher über die Höhe der Nachzahlungsraten verhandelt, bisher ohne Ergebnis.
Jetzt schneit mir heute ein Schreiben rein, aus dem ich gerne zitieren möchte.
"Bedauerlicherweise ist ein Umstand eingetreten, der die Leistungsfähigkeit unseres Mandanten erheblich einschränkt. Er ist seit dem 18.09.2007 arbeitsunfähig erkrankt, im Zuge dessen erhält er seit dem 05.10.2007 nur noch Krankengeld."
(...)
Bis zum 23.11.2007 ist unser Mandant noch krank geschrieben, dann schließt eine Ruhephase von gut 2 Wochen an, ab Mitte Dezeber wird unser Uandant sich einer Wiedereingliederungsmaßnahme unterziehen, die bis ca. März 2008 andauern wird.
(...)
"Unser Mandant ist demzufolge zumindest vorübergehend bis zum Ablauf der Krankengeldzahlung nicht in der Lage, den Kindesunterhalt für XXXX in der titulierten Höhe von 254,00 Euro zu zahlen, geschweige denn den Nachzahlungsbetrag.
Wir bitten Sie daher, mit ihrer Mandantin Rücksprache zu halten, dass die Unterhaltszahlungen bis zum Ende des Bezugs des Krankengeldes ausgesetzt werden. und unser Mandant anschließend, sobald der wieder über seine vollen Bezüge verfügen kann, wieder mit der Zahlung des Kindesunterhalts einsetzt.
Sollte ihre Mandantin hiermit nicht einverstanden sein, wären wir gehalten, den bestehenden Kindesunterhaltstitel abändern zu lassen aufgrund geänderter finanzieller Gegebenheiten.
Wir hoffen, dass dies nicht erforderlich sein wird und sehen einer positiven Stellungnahme bis spätestens zum 09.11.2007 entgegen.
Ich bin gerade extrem... :gunman: :gunman: :gunman: :gunman:
Könnte mir bitte jemand helfen, die Rechtslage schon mal zu eruieren, sonst werde ich, glaube ich, heute meinen Boxsack plattmachen.
Am Dienstag habe ich sowieso einen Termin bei meiner Anwältin, wegen des Rückstandes.
Hört das eigentlich irgendwann mal auf???
Viele Grüße und Danke: eine adrenalinvollgepumpte Lavendel.
Das Dasein ist eine Tatsache, das Leben aber ist eine Kunst.
Liebe Lavendel,
dazu besteht meines Wissens kein Grund. Erst wenn die Ursache, die zur Verminderung der Einkünfte von Ex führen, länger als 6 Monate anhält, hat er überhaupt erst eine Chance, dass das Gericht den Titel abändert. Und ich denke, das weiß der gegnerische Anwalt auch.
LG LBM
edit: Rechtschreibfehler angepaßt
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi,
rechtlich: Ist bereits das Wichtigste gesagt.
Jenseits des Rechts: Wie ist denn das Verhältnis zum Kindesvater? Es macht ja nicht immer Sinn, auf die Zahlung aus dem bestehenden Titel zu bestehen, wenn grundsätzlich Zahlungsbereichtschaft vorhanden, durch Krankheit aber zeitweise eingeschränkt ist. Die Gegenseite hätte m.M. aber konkret die Höhe des Krankengeldes angeben müssen. Den Unterhalt ganz einstellen, ist jedenfalls keine gute Idee.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hallo, Sky,
das Verhältnis zum Kindsvater würde ich schon als problembehaftet bezeichnen.
Es ist, alleine durch den erforderlich gewordenen Unterhaltsprozess und dem vorher heftigen Anwaltsschlagabtausch, viel verbrannte Erde entstanden. Danach gab's dannendlich einen Titel und auch einen Titel auf den Rückstand, wenn ich das richtig verstanden habe.
Von dieser Sorte Schreiben, wie da oben zu lesen, natürlich mit anderen Inhalten, habe ich einen ganzen Ordner.
Er hat auch - nach wie vor- keine Lust, mit mir zu sprechen. Ich darf ihn nicht anrufen.
Das neueste Thema, bei einem moderierten Gespräch auf den Tisch gebracht, ist die Unterstellung, dass ich unseren Sohn misshandel, ihm Telephonata mit seinem Papa untersage, ihn nicht über schulische Belange informiere, etc.
Ein Haufen schmutzige Wäsche. Alles recht aggressiv vorgetragen.
Die Gegenseite hat die Höhe des Krankengeldes angegeben. Es wäre demnach auch noch unproblematisch in die DT einzuordnen, so dass der Mindestunterhalt gesichert wäre.
Grundsätzlich zahlungsbereit war er ja von Anfang an nicht, daher ja auch ein Rückstand von 900,00 Euro.
Wenn ich dann noch 6 mal 254 Euro für 6 Monat Nichtzahlen dazurechne, wird mir schlecht.
Außerdem wird das Kind im Sommer 12 und rutscht dann in die nächsthöhere Stufe für den Unterhalt. Das heißt, er muss mehr zahlen und einen immens hohen Rückstand abtragen.
Und dabei ist noch nicht berücksichtigt, wie ich das Kind ein halbes Jahr ohne Unterhalt über die Runden kriege.
Und was nach dieser Wiedereingliederung passiert, weiß ich ja auch nicht.
Ich weiß ja nicht einmal, welche Krankheit er hat. Er ist krank geschrieben, besucht aber eine Fortbildung, die 2 Monate dauert.
Auch das ist etwas, was ich nicht verstehe.
Ich hoffe, die Fragen sind beantwortet?
Inzwischen traurige Grüße: Lavendel.
Das Dasein ist eine Tatsache, das Leben aber ist eine Kunst.
Hi,
Die Gegenseite hat die Höhe des Krankengeldes angegeben. Es wäre demnach auch noch unproblematisch in die DT einzuordnen, so dass der Mindestunterhalt gesichert wäre.
dann ist die Begründung zur Einstellung des KU natürlich blödsinnig. Vielleicht ein nettes Schreiben, dass der KU ggf. direkt bei der KK gepfändet wird und dadurch weitere Kosten auf ihn zukommen.
Grüsse
sky
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Hi, sky,
ja sowas in der Art schwebte mir auch vor.
Mal gucken, was dann passiert.
Zum Verbrennen ist ja nix mehr vorhanden.
Was meinst du, soll ich mit dem Rückstand machen?
Meine Befürchtung ist, dass er nach dieser Wiedereingliederung auf arbeitslos macht, vielleicht auch auf berufsunfähig, was weiß ich...
Auch dann wird er ja wieder sagen, er kann nix abtragen.
Grüße: Lavendel
Das Dasein ist eine Tatsache, das Leben aber ist eine Kunst.
Hi,
Was meinst du, soll ich mit dem Rückstand machen?
laufender und rückständiger KU kann zusammen mit einem PfÜB gepfändet werden. Alles über dem Pfändungsfreibetrag (§ 850 d ZPO) wird an den Gläubiger abgeführt.
Grüsse
sky
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Hallo, Sky,
dankeschön.
Was das für uns in Zahlen bedeutet, ist mir bis jetzt nicht klar, aber das weiß bestimmt unsere Anwältin.
Ich weiß jetzt, dass es zumindestens theoretisch geht, beides zu pfänden.
Ich bin jetzt mit dem Plan schwanger, auf der Zahlung des Mindestunterhaltes zu bestehen, die ja laut seiner Auskunft bzgl. des Krankengeldes möglich ist, und das Geld auch zu pfänden.
Gleichzeitig mache ich denn mal den dezenten Hinweis auf den Rückstand, von dem ich erwarte, dass er ab spätestens März 2008 in angemessenen Raten abgetragen wird, am besten jedoch vorher.
Ansonsten winkt auch da die Pfändung.
Ich habe das dumme Gefühl, Gefahr zu laufen, richtig verarscht zu werden, wenn ich dem Gehampel jetzt nicht entgegenwirke.
Es hat ja auch geschlagene anderthalb Jahre gedauert, bis der Unterhalt denn mal tituliert war.
Und mein Gefühl sagt mir auch, dass da schon der nächste bekloppte Brief im Anmarsch ist. So à la: "Bedauerlicherweise ist das Auto meines Mandanten mal wieder kaputt, die Miete für die Wohnung ist zu hoch, er hat noch einen Kredit aufgenommen...demzufolge kann mein Mandant mal wieder nicht..."
Wie kommt diese Anwältin eigentlich dazu, solche Sachen zu schreiben!!!
(Sorry, ich musste mich mal ausk...)
Dankeschön, sky, sagt Lavendel.
Das Dasein ist eine Tatsache, das Leben aber ist eine Kunst.
Hi,
Was das für uns in Zahlen bedeutet, ist mir bis jetzt nicht klar, aber das weiß bestimmt unsere Anwältin.
nur so als Hinweis: In Zwangsvollstreckungsverfahren wird PKH bei finanziell beengten Verhältnissen gewährt, die Beiordnung eines RA aber meist abgelehnt, was bedeutet, dass die Gerichtskosten, nicht aber die Anwaltsgebühren abgedeckt sind.
Wie hoch ist denn das Krankengeld, wenn ich mal fragen darf?
Wie kommt diese Anwältin eigentlich dazu, solche Sachen zu schreiben!!!
Sie verdient damit Geld.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hallo, sky,
Es sind 1442,-- Euro.
Grüße: Lavendel
Das Dasein ist eine Tatsache, das Leben aber ist eine Kunst.
Hi,
bei einer Pfändung nach § 850 d ZPO orientiert sich der Pfändungsfreibetrag am ortsüblichen Sozialhilfesatz. Je nach dem also so zwischen 650-850€. Ohne weitere Unterhaltsberechtigte ist alles oberhalb dieser Grenze pfändbar.
Das sollte man dem Kindesvater klarmachen; er produziert nur weitere, völlig unnötige Kosten.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hallo, sky,
zusammengefasst: er kann / muss laufenden Unterhalt + Rückstand rausrücken? Mit zusätzlichen Pfändungskosten?
Und er wird bei einem evtl. Verfahren auch keine Schnitte haben?
Ich frage dann nochmal: Wieso schreibt seine Anwältin dann so eine hanebüchene Sch... und berät ihn womöglich noch dahingehend?
Sie hat schon im ersten Verfahren einen inkompetenten Eindruck gemacht.
Grüße: Lavendel
Das Dasein ist eine Tatsache, das Leben aber ist eine Kunst.
Hi,
zusammengefasst: er kann / muss laufenden Unterhalt + Rückstand rausrücken?
ja. Bei einer Pfändung wird es halt weggenommen.
Mit zusätzlichen Pfändungskosten?
Ja.
Und er wird bei einem evtl. Verfahren auch keine Schnitte haben?
Wenn Deine Angabe stimmen: Ja.
Ich frage dann nochmal: Wieso schreibt seine Anwältin dann so eine hanebüchene Sch... und berät ihn womöglich noch dahingehend?
Keine Ahnung. Vielleicht versucht sie einfach zu bluffen. Bei der Höhe des Krankengeldes kann man sich ausrechnen, was der Kindesvater verdient und davon ausgehen, dass er keine PKH bekommt. Vielleicht hat er einfach zu viel Geld oder ist schlecht beraten. Die Anwältin verdient, das ist sicher.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hallo, sky,
ich danke dir sehr.
Das sind für mich schon mal beruhigende Auskünfte, wenngleich ich noch immer sauer bin, dass ich mein Wochenende mit diesem Müll verbracht habe.
Ich werde am Dienstag bei meiner Anwältin sitzen und mit ihr das weitere Vorgehen besprechen.
Er wird ja bei einem Verfahren auch nur PKH bekommen, wenn er Erfolgsaussichten hat. Das hat er beim ersten Verfahren auch nicht geschafft. Die PKH ist mangels Erfolgsaussichten abgelehnt worden.
Ja, meine Angaben stimmen, nützt ja nix, wenn ich hier was falsches erzähle.
Vielen Dank nochmal!
Es grüßt: Lavendel
Das Dasein ist eine Tatsache, das Leben aber ist eine Kunst.
So,
ich war gerade bei meiner Anwältin, die sich in voll und ganz der hier gewonnenen Einschätzung anschloss.
Sie empfing mich mit den Worten, dass sie sich regelrecht verarscht fühlt und nicht nachvollziehen kann, wie ihre Kollegin so etwas zu Papier bringen kann.
Auch meinte sie, dass es sehr unklug sei, so ein Schreiben aufzusetzen, angesichts des bereits verlorenen Unterhaltsprozesses.
Sie wird jetzt ein Schreiben aufsetzen, dass der Unterhalt pünktlichst am 15. November einzutrudeln hat und fordert Nachzahlungsraten in Höhe von 50,-- Euro auf den Rückstand.
Sollte das nicht geschehen, wird der Gerichtsvollzieher in Aktion treten.
Grüße: Lavendel
Das Dasein ist eine Tatsache, das Leben aber ist eine Kunst.
Hallo,
ich schreibe mal Neuigkeiten.
Meine Anwältin hat kurz und knackig formuliert, was hier bereits geschrieben wurde, wobei auch das Zauberwort "Zwangsvollstreckung" den Brief zierte.
Jetzt kam von "seiner RA" die Bitte um Zahlungsaufschub für den laufenden Unterhalt, da es wohl wegen der Einreichung der AU's bei der KK zu Verzögerungen der Auszahlung des Krankengeldes kam.
(Verstehe ich zwar nicht, aber gut, ich war noch nie so lange krank geschrieben.)
Wegen des Rückstandes muss seine RA noch einmal mit ihm sprechen und mir dann schreiben.
Und somit harre ich denn weiterhin der Dinge.
Habe heute mit meiner Anwältin telephoniert.
Wir warten jetzt bis Freitag, ob Geld kommt oder nicht.
Ganz ehrlich, mich macht das alles nicht wirklich glücklich.
Es ist ein ewiges Gehampel mit irgendwelchen bekloppten Briefen, Warten auf Geld oder Nichtgeld, ein bisschen Geld, man weiß es nicht.
Dass ich mal dem Vater unseres Kindes mit Zwangsvollstreckung drohen werde, hätte mir früher niemand erzählen dürfen....
Geknicktgenervte Grüße: Lavendel
Das Dasein ist eine Tatsache, das Leben aber ist eine Kunst.
Hallo,
es gibt "good news",
Der titulierte Unterhalt sowie eine Rate von 30,-- Euro auf den Rückstand sind auf meinem Konto eingetrudelt!
Mal gucken, was in der nächsten Zeit passiert!
Abwartende Grüße: Lavendel
Das Dasein ist eine Tatsache, das Leben aber ist eine Kunst.
Hallöchen!
Gute Neuigkeiten:
Es ist zu einer "Spontanheilung" 😉 gekommen.
Er geht ab Mitte dieses Monates wieder arbeiten!
Mensch, die Weihnachtszeit hat doch noch wahre Wunder parat! 🙂
Grüße: Lavendel
Das Dasein ist eine Tatsache, das Leben aber ist eine Kunst.
Hallo Lavendel,
das ist ja mal ein schönes Weihnachtswunder :thumbup: :thumbup: :thumbup:
eskima
Es gibt noch mehr Neuigkeiten:
Nachdem ich bis Dienstag auf Unterhalt für Dezember gewartet habe und keinen Piep von Anwältin oder Exmann gehört habe, ist nun wohl klar, dass das Konto meines Ex-Mannes gesperrt ist.
Mit der Nachricht kam unser Sohn schon vom letzten Umgang, wobei ich mich frage, was das einen 11-Jährigen angeht.
Nun habe ich meinen Exmann am Telefon gehabt, um noch Umgangsmodalitäten über Weihnachten zu klären.
Er hat bestätigt, dass das Konto gesperrt ist, da es über den Dispo hinaus überzogen ist.
Unterhalt kann er nicht zahlen.
Er war natürlich recht gereizt und meinte, ich könne ja gerne die Bank anrufen, um mir das bestätigen zu lassen.
Er geht wohl wieder arbeiten, bekommt aber wohl immer noch nur Krankengeld.
Ich sage nur: Frohe Weihnachten (So für alle).
Ich kann doch jetzt nicht vor Weihnachten noch einen Gerichtsvollzieher losschicken, das ist richtig fies, zu mal unser Sohn Heiligabend und den ersten Feiertag bei Papa ist, sich schon fragt, ob es überhaupt Geschenke gibt.
Ich habe ihm schon gesagt, dass man Liebe nicht in Geschenke umrechnen kann und dass er es ja auch von mir kennt, dass er nicht alles bekommt, was er sich wünscht und wir auch auf unser Geld achten müssen...
Ich will das Gehampel aber auch nicht Monat für Monat mitmachen.
Was soll ich denn jetzt wohl noch tun oder lassen?
Lavendel
Das Dasein ist eine Tatsache, das Leben aber ist eine Kunst.