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Unterhaltspflicht bei meiner fast 18jährigen Tochter

 
(@ankor)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Forenteilnehmer,
ich war zwar schon länger nicht mehr hier, es war aber trotzdem sehr interessant hier immer mitzulesen.

Jetzt komme ich aber an eine Frage, die ich trotz vieler Beiträge hier nicht eindeutig beantworten kann.

Die jüngere meiner zwei (Zwillings-)Töchter (3 Min. jünger) hat die Gesamtschule besucht und 2011 die mittlere Reife erreicht. Ihr Ziel war aber der erweiterte Sekundarabschluss II. Zu dieser Zeit war sie 16 Jahre alt und wohl mitten in der Pubertät, denn zum Halbjahreszeugnis sah es noch so aus, als würde sie ihr Ziel erreichen. Dem entsprechend war sie ziemlich geknickt, als das Ergebnis nicht dem entsprach, was sie sich vorgestellt hatte, weil sie in der zweiten Jahreshälfte stark abgebaut hat.
Sie kam daher auf die Idee, das 10 Schuljahr zu wiederholen, um ihr Ziel zu erreichen. Das wurde ihr zwar von der Schule abgeraten, letztendlich besuchte sie aber im Schuljahr 2011/2012 nochmals die 10. Klasse.
Nur leider kam sie in eine Klasse die sie abgelehnt hat. Dazu ist sie an eine "falsche" Freundin geraten. Sie fing an die Schule zu schwänzen, was schließlich zu 200 Euro Geldstrafe bei meiner Ex geführt hat. Davon habe ich aber erst erfahren, als die Geldstrafe schon gezahlt worden war. Zuvor waren meine Nachfragen immer mit einem "alles gut" beantwortet worden.
Nun ja, als ich davon erfuhr waren alle Termin zur Anmeldung an einer anderen Schule oder etwas Vergleichbaren schon längst vorbei. Da sie noch der Schulpflicht unterlag hätte sie zu einer weiter auswärtig gelegenen Schule gehen müssen. Das lehnte sie aber ab, weil dort leider alle übrig gebliebenen Schüler hinkommen und sie hätte morgens eine Stunde für den Weg benötigt. Außerdem wurde auch von der KM die dortige Schule als "Drogenschule" gegeißelt und als nicht würdig für ihre Tochter erachtet. Als Ausweg wurde ein FSJ in Betracht gezogen, dass aufgrund von Beziehung der in Berlin lebenden Tante an einem dortigen Kindergarten vermittelt wurde.
Mein Einwand, wenn schon nichts anderes möglich ist, doch ein FSJ hier in Hannover zu machen wurde mit dem Satz: "Ich will aber nach Berlin" abgetan.

Letztendlich habe ich dem aber nach vielen ärgerlichen Diskussionen zugestimmt und erhoffte mir, dass sie wieder "in Spur" zurück kommt. In der Zeit habe ich Unterhalt so bezahlt, als wäre sie 18 Jahre alt und würde einen eigenen Wohnsitz haben. Dementsprechend wäre auch meine Ex Barunterhaltspflichtig. Sie hat die Zahlung an ihre Tochter jedoch nicht geleistet, und auch das Kindergeld komplett einbehalten.

Das FSJ in dem Kindergarten hat sie nun bestärkt eine Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin zu beginnen. Das ist schon eine sehr qualifizierte Ausbildung in Vollzeitschule, die zunächst ein Jahr eine Fachschule für Hauswirtschaft und Pflege voraussetzt. Danach hat sie die Möglichkeit eine dreijährige Fachschule zur Heilerziehungspflege zu besuchen. (Wenn das alles so klappt, was ich nicht glaube ....)
Wenn sie das FSJ beendet hat, ist sie 18 Jahre alt. Ein Jahr Fachschule bedeutet, dass sie dann 19 Jahre alt ist und mit der dreijährigen anschließenden Ausbildung wäre sie dann 22 Jahre alt.
Ich habe ihr gesagt, dass ich ja schon zwei Überbrückungsjahre nach der eigentlichen Schulausbildung finanziert habe und jetzt irgendwie nicht einsehe, weitere vier Jahre dran zu hängen. Sie könne ja auch direkt in eine Ausbildung zur Erzieherin beginnen könnte, die nur drei Jahre dauert, und bei der sie im Gegensatz zur dem zuvor dargestellten Weg Geld während der Ausbildung verdient. Das will sie aber nicht.

Daher meine Frage:
1.
Muss ich Unterhalt für diese Ausbildungszeit leisten? Schließlich hätte sie, wenn sie ehrlich gewesen wäre und zeitgerecht mitgeteilt hätte, dass sie den zweiten Anlauf auf den erweiterten Realschulabschluss nicht schafft, den Weg schon ein Jahr früher einschlagen können.

Nicht das hier ein falscher Eindruck entsteht, meine Tochter schafft es ein, zweimal im Jahr mit mir zu telefonieren, und dann nur wenn es darum geht, wann sie Weihnachts- oder Geburtstagsgeschenk abholen kann. (in einem Jahr habe ich es sogar zugeschickt). Die KM verweigert jegliche Kommunikation mit mir, wenn sie nicht  aus irgendwelchen Dingen dazu gezwungen ist. Die Fragen nach Umgang mit mir oder irgendwelchen Treffen werden mit "keine Zeit" begründet oder damit, dass sie lieber ihre Freunde treffen möchte.

Viele Grüße

Ankor

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2013 02:43
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Ankor!

Als Erzieherin verdient sie kein Geld, da es sich auch hier um eine schulische Ausbildung handelt. Für die Ausbildung bestehen auch Zugangsvoraussetzungen:
Zugangsvoraussetzungen:

Abschluss der Berufsfachschule Sozialassistentin / Sozialassistent (Note in Deutsch, im berufsbezogenen Lernbereich und in der Praxis mindestens befriedigend) oder vergleichbare Qualifikation (z. B Fachgymnasium Gesundheit und Soziales

welche sie nach deinen Informationen nicht erfüllt.

Ausbildung Heilerziehungspflegerin:
Ausbildungsziel und Dauer der Ausbildung
Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger sind Fachkräfte in allen Arbeitsbereichen der Behindertenhilfe. Die Ausbildung an der Fachschule Heilerziehungspflege dauert drei Jahre.

Aufnahmevoraussetzungen
In die Fachschule Heilerziehungspflege kann aufgenommen werden, wer den Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss und den erfolgreichen Besuch der Berufsfachschule - Hauswirtschaft und Pflege - mit Schwerpunkt Persönliche Assistenz oder eine erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung und den Berufsabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweist oder
eine Hochschulzugangsberechtigung besitzt und ein einschlägiges Praktikum im Umfang von 400 Zeitstunden abgeleistet hat.

Welche Ausbildung deine Tochter von beiden wählt, ist ihr überlassen und du bist bei den momentanen Ausbildungsgang selbstverständlich weiterhin zum Unterhalt verpflichtet, da es sich bis jetzt nur um kl. Verzögerungen handelt.

Für die Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin müsste es meines Wissens Schülerbafög geben.

Grüße,
kosmos

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2013 10:48