Hallo zusammen!
Mein Sohn wird in Kürze volljährig.
Er hat im letzten Sommer die 10. Klasse mit der FOR beendet und ist danach zur Höheren Handelsschule gewechselt, die er allerdings nach einem knappen Jahr abgebrochen hat.
Ab 1. September dieses Jahres fängt er einen einjährigen Bundesfreiwilligendienst in einer anderen (weiter entfernten) Stadt an - dies u.a. zur Orientierung, weil er noch so gar nicht weiß, was er später mal beruflich machen will.
Meine Frage ist nun, ob der KV während des Bundesfreiwilligendienstes unterhaltspflichtig ist?
Dass ab Volljährigkeit des Kindes beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind, ist mir bekannt, und ich werde meinen Sohn auch weiterhin finanziell unterstützen.
Es existiert übrigens ein unbefristeter Unterhaltstitel, falls das von Belang ist.
Hallo blink,
sag doch mal, in welchem OLG Bezirk das Kind lebt.
Grundsätzlich wurde in der Vergangenheit so geurteilt, dass im FSJ kein Anspruch auf Unterhalt besteht, da dieser Anspruch nur dann besteht, wenn das Kind in einer Ausbildung ist.
Das OLG Celle ist bisher das einzige OLG, welches den Anspruch auf Unterhalt, auch im FSJ, bejaht hat. Es ist aber immer ein Einzelfall.
Da das Kind im FSJ ja ein Taschengeld erhält ggf. auch Unterkunft gestellt bekommt, wäre der bisherige Titel aber in jedem Fall abzuändern, weil diese Vergütungen auf den Bedarf angerechnet werden.
LG nero
Schön, dass doch noch jemand antwortet. 🙂
OLG müsste Düsseldorf sein.
Eine Unterkunft kann in diesem Fall übrigens nicht gestellt werden, aber er bekommt dann m.W. etwas mehr Geld.