Unterhaltspflicht l...
 
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Unterhaltspflicht lt. BGB vs. Hilfe nach SGB2

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Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

auf die Quelle mit den "Pflichtrechten" warte ich auch noch neugierigst. Dieses Wort ist mir nämlich vor Deinem Auftauchen hier noch nie über den Weg gelaufen...

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2012 17:08
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Ausweichmanöver wie

Du wirst verstehen, dass ich Dir keine Nachhilfe im Lesen geben möchte.
Wo soll ich in der Nachhilfe sachlich beginnen, wenn Du nicht einmal Kenntnis von Eltern- und Pflichtrechten hast.
Deine Wortwahl ist auch nicht inspirierend.

Im Ausgleich Deiner Defizite sehe ich mich überfordert. Tut mir Leid.

entlarven die zugehörigen Äusserungen als das, was sie sind: Sinnfreies Geschwätz. Naja, wer's mag...

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2012 17:19
(@fruchteis)
Registriert

Meine Güte.

In diesem Forum sollten bei Beratern und Moderatoren Grundkenntnisse des Elternrechts, unseres GG, des Art. 6 vorausgesetzt werden können.

Die Eltern haben das Recht... und die Pflicht...
Ein Pflichtrecht eben.
Mit der Elterlichen Sorge und dem Umgangsrecht verhält es sich genauso. Sie sind Recht und Pflicht zugleicht!

Nachzulesen bei Google schon im ersten Beitrag.

W.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.02.2012 17:31
 elwu
(@elwu)

Ein Pflichtrecht eben.

Nachzulesen bei Google schon im ersten Beitrag.

Der ist aus der Schweiz. Im bundesdeutschen Wortschatz gibt es diesen Begriff aber nicht, wie man z.B. hier feststellen kann.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2012 18:09
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Lieber Wildlachs,

natürlich habe ich gegooglet. Und ja, auch ich habe diesen ersten Beitrag gesehen, der übrigens auch DER EINZIGE BEITRAG ist.
Und dazu noch aus der Schweiz kommt.

Der Rest betrifft völlig andere Lebensgebiete (Weihnachtsgeld, Vorführwagen, Berufsgenossenschaft).

Ich glaube, "Pflichtrechte" sind ziemlich vernachläsigbar zu kennen. Aber schön, dass wir mal darüber geredet haben *augenroll*

Gruß, LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2012 18:10
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin LBM,

Ich glaube, "Pflichtrechte" sind ziemlich vernachläsigbar zu kennen. Aber schön, dass wir mal darüber geredet haben *augenroll*

mir fällt dazu ein hübsches Bonmot ein: "Wenn man nur einen Hammer hat, sieht jedes Problem wie ein Nagel aus."

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2012 18:13
(@webspider)
Zeigt sich öfters Registriert

Der ist aus der Schweiz. Im bundesdeutschen Wortschatz gibt es diesen Begriff aber nicht, wie man z.B. hier feststellen kann.

/elwu

Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907. Abkürzung. ZGB.

Die elterliche Sorge - ein Pflichtrecht mit Einschränkungen
Die elterliche Sorge muss dem Wohl des Kindes dienen (Art. 301, Abs. 1 ZGB). Sie ist ein Pflichtrecht und bedeutet im Wesentlichen die Entscheidungsbefugnis der Eltern, nämlich
- das Recht und die Pflicht, die Pflege und Erziehung des Kindes zu leiten (Art. 301 - 303 ZGB),
- es gegenüber Dritten zu vertreten (Art. 304-306 ZGB)
- sein Vermögen zu verwalten (Art. 318 -323 ZGB).

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2012 18:31
(@fruchteis)
Registriert

Nennen wir es Recht und Pflicht, nennen wir es Pflicht-Recht
oder eben -ich bin so frei- Pflichtrecht.

Das ändert nichts an der so bezeichneten Systematik, die hier hinter dem Recht im Sinne eines Anspruches steht.

Hier beim Väternotruf taucht der Begriff gleich mehrmals auf.

OK. Hier wird offenbar lieber mit Erbsen gespielt und werden diese lieber gezählt....
statt die Systematik begreifen zu wollen.:wink:

W.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.02.2012 18:42
(@fruchteis)
Registriert

Der Begriff Pflicht-Recht ist in der deutschen Rechstliteratur üblich...

zB. hier auf Seite 111.

Teert und federt mich meinetwegen für meine kleine sprachliche Freiheit, wenn es Euch hilft. 😉

Ich werde ab sofort von 'Pflicht-Recht' sprechen, wenn es hier hilft, die Systematik und die Bedeutung für die Rechte unserer Kinder besser zu verstehen, um die es mir im Wesentlichen geht.

W.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.02.2012 19:01
 elwu
(@elwu)

die Rechte unserer Kinder [...] um die es mir im Wesentlichen geht.

Hallo,

das mag ja sein. Es wäre allerdings überzeugender, du verzichtest auf sprachliche Randerscheinungen und noch mehr auf den Versuch, andere hier sozusagen als kenntnislos hinzustellen, und dich als den großen Durchblicker. Besser noch wäre, konsequent auf jegliche ad-personam Bemerkungen zu verzichten. Dann bleibt es sich leichter bei der Sache.

Zur selbigen: deine Vorschläge erscheinen mir, gelinde gesagt, abenteuerlich. Aber ich lerne ja stets gern dazu. Und nichts ist lehrreicher als der Erfolg. Daher: wie viele Fälle hast du mit deiner Strategie bereits erfolgreich umgesetzt, und wo finden sich dafür Belege?

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2012 19:34




(@fruchteis)
Registriert

Ein Wort zum Titel diese Threads.

Der Thread wurde woanders abgetrennt und mit einer Überschrift versehen, die NICHT von mir kommt und NICHT meiner Intention entspricht!

Nach meiner Auffassung steht die 'Unterhaltspflicht lt. BGB' nicht 'vs.' gegen das SGB II.

DAS entspricht nicht meinem Anliegen. Im Gegenteil.
Die Unterhaltspflicht findet ausdrücklich Eingang in den § 11b SGB II -WEIL sie eine so hohe Bedeutung hat !!!-, indem der Kindesunterhalt vom Einkommen bereinigend abzuziehen ist, wie Steuern und andere Abgaben auch. KU steht nicht als Mittel bereit! Ein Titel dokumentiert das lediglich.

Zudem berücksichtigt das SGB II auch die Umgangsrechte des Kindes und des Vater indem angemessener Wohnraum, Lebenshaltung der Kinder und deren Reisekosten in die Bedarfsrechnung einfließen.

Die OLG-Richtlinien sind aus meine Sicht ausgesprochen feindlich, was Interessen und Grundrechte der Kinder betrifft. Kinder leben nicht nur vom KU allein!

W.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.02.2012 19:40
(@fruchteis)
Registriert

Hallo,

das mag ja sein. Es wäre allerdings überzeugender, du verzichtest auf sprachliche Randerscheinungen und noch mehr auf den Versuch, andere hier sozusagen als kenntnislos hinzustellen, und dich als den großen Durchblicker. Besser noch wäre, konsequent auf jegliche ad-personam Bemerkungen zu verzichten. Dann bleibt es sich leichter bei der Sache.

Zur selbigen: deine Vorschläge erscheinen mir, gelinde gesagt, abenteuerlich. Aber ich lerne ja stets gern dazu. Und nichts ist lehrreicher als der Erfolg. Daher: wie viele Fälle hast du mit deiner Strategie bereits erfolgreich umgesetzt, und wo finden sich dafür Belege?

/elwu

Ich stelle hier niemanden als kenntnislos hin, das machen die Betroffenen schon selbst. Ich stelle nur Unkenntnis fest und versuche zu ergänzen.

Ich bleibe gern bei der Sache, wäre schön, Du richtetest Deine Appell in erster Linie an  die, die hier zuerst und immer wieder mit Steinen werfen und könntest Ursache und Wirkung sehen.

Was genau kommt Dir 'gelinde gesagt, abenteuerlich' vor, dann kann ich gezielter antworten.

W.
 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.02.2012 20:00
 elwu
(@elwu)

Was genau kommt Dir 'gelinde gesagt, abenteuerlich' vor, dann kann ich gezielter antworten.

Welchen Teil von

wie viele Fälle hast du mit deiner Strategie bereits erfolgreich umgesetzt, und wo finden sich dafür Belege?

hast du nicht verstanden?

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2012 20:04
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin elwu,

Welchen Teil von

wie viele Fälle hast du mit deiner Strategie bereits erfolgreich umgesetzt, und wo finden sich dafür Belege?

hast du nicht verstanden?

das ist vermutlich vergebliche Liebesmühe; ich hatte bereits in #16 angeregt, einfach einmal Belege für praktische Erfahrungen mit diesen wilden Theorien zu liefern. Leider vergeblich.

Vermutlich sind die User dieses Forums und andere einfach zu blöd, mit Hilfe Wildlachs'scher Wortschöpfungen ("Pflichtrecht") und SGB-Theorien bei ARGE & Co aufzuschlagen, das (leere) Portemonnaie hinzuhalten und die goldenen Taler nur so hineinkullern zu lassen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2012 20:59
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ach Kinners, seid doch lieb zueinander.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2012 21:31
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Wildlachs,

Die Unterhaltspflicht findet ausdrücklich Eingang in den § 11b SGB II

Nochmal: Ich halt es für absolut in Ordnung (und hilfreich), wenn darauf hingewiesen wird, dass für gebeutelte Unterhaltsverpflichtete die Tür zum SGBII offen steht ...

Es sind alternierende, nicht konsekutive Wege! Das gilt es zunächst zu verstehen.

Diese Aussage ist schlichtweg falsch ... und sie ist der Grund, weshalb dieser Thread abgetrennt wurde, das gilt es zu verstehen.

Das SGB mag an der ein oder anderen Stelle greifbarer (und evtl. fairer) als die Regelungen der Familienunrechtsprecher der OLGs (und des BGH) sein, nur nützt einem das im Zweifelsfalle erst nachgelagert.

Ich stelle nur Unkenntnis fest und versuche zu ergänzen.

... und anstelle hier alle anderen als zu doof für unser Rechtssystem darzustellen (und das tust Du nunmal), wäre ein wenig Selbstkritik durchaus förderlich.

Besten Gruß
United
(der lesen kann, gerne dazu lernt und ungern Erbsen zählt, sich bei Bedarf aber nicht davor drückt)

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2012 11:09
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