Unterhaltspflicht u...
 
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Unterhaltspflicht und Heirat

 
(@melly)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, vielleicht ist ja jemand in der selben Situation. Es geht darum das mein Freund zwei Kinder hat, denen er Unterhalt zahlt. Wenn wir jetzt heiraten würden und ein Haus kaufen , muss er dann mehr Unterhalt zahlen als jetzt?. Es würde ja dann ein Immobilienkredit als zusätzliche finanzielle Belastung für meinen Freund entstehen.  Oder wird das überhaupt nicht zu seinem Vorteil berücksichtigt? 

 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.08.2023 23:43
(@wasserfee)
Registriert

Moin,

nein, der Unterhalt bleibt natürlich gleich.

Seine Kinder können ja nichts für eure Lebensplanung und euer Konsumverhalten.

Sonst würde ja jeder mit Unterhaltsverpflichtungen einen Kredit aufnehmen, um den Unterhalt zu reduzieren.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2023 06:47
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @melly

Wenn wir jetzt heiraten würden und ein Haus kaufen , muss er dann mehr Unterhalt zahlen als jetzt?

Falls dem Vater durch die Immobilie ein Wohnvorteil (siehe OLG-Leitlinien) entsteht, könnte sich der Kindesunterhalt erhöhen. Auch ein evtl. Splittingvorteil durch die Zusammenveranlagung könnte zu einer Erhöhung führen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2023 07:37
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wie tacheles schon richtig festgestellt hat würde eine Heirat dazu führen, dass ein Splittingvorteil sich auf den KU auswirkt und zum anderen bedeutet wohnen im eigenen Haus (unabhängig von der Heirat) einen Wohnvorteil. Allerdings werden auch die Kosten für den Erwerb der Immobilie gegengerechnet:

"Bei der Bemessung des Wohnvorteils ist auszugehen von der Nettomiete, d.h. nach Abzug  der auf einen Mieter nach § 2 BetrKV umlegbaren Betriebskosten. Hiervon können in Abzug gebracht werden der berücksichtigungsfähige Schuldendienst, erforderliche  Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten und solche Kosten, die auf einen Mieter nicht nach § 2 BetrKV umgelegt werden können. Auszugehen ist vom vollen  Mietwert."

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2023 11:07
(@melly)
Schon was gesagt Registriert

@wasserfee OK, danke!!!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2023 15:49