Hallo liebes Forum,
mein Sohn wird voraussichtlich mindestens drei Monate in einer psychologischen Klinik sein.
Besteht während dieser Zeit eigentlich eine unterhaltspflicht für den nicht betreuenden Elternteil?
Servus @funsurfer77!
Gegenfrage: warum sollte in diesem Zeitraum die UH-Pflicht ruhen?
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Ich wollte hier keine lange Diskussion aufmachen sondern nur eine Antwort.
Was wäre wenn ein Kind z.b 3 Monate in einer stationären Einrichtung ist?
Moin,
die Unterpflicht besteht weiter, weil ja z.B. die anteilige Miete für das Kind weiterhin zu zahlen ist. Zudem müssen ja 10 € Eigenanteil pro Aufenthaltstag gezahlt werden, sofern keine Härtefallregeln (z.B. Bezug von Bürgergeld) greifen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!