Hallo liebe Forumsgemeinde,
die KM hat eine Überprüfung meines Einkommens angefordert. Sie hatte mir schonmal gedroht, bei der letzten Anpassung, wo ich die Nachzahlung ändern wollte. Diesmal hat sie es wahr gemacht.
Seitdem sie das erste Mal beim JA ist das Verhältnis eisig, miteinander reden ist unmöglich.
Ich habe einen dynamischen Titel und zahle 120%(stufe 5) des MU für meinen Sohn, 12 Jahre.
Nun würde ich gerne Wissen ob mir eine Höherstufung droht.
Meine Eckdaten:
2500€ Netto (bereits abgezogen ist eine Direktversicherung/Gehaltsumwandlung 200€ vom brutto => 100€ netto))
924€ Urlaubsgeld brutto
1480€ Kinderzuschlag brutto
58km/ Tag zur Arbeit und zurück.
Ausgaben:
900€ Hauskredit
ca 90€ Kapital-LV(inkl. BU)
17€ Kapital-LV
plus Strom etc.
Wie sieht das mit Bausparvertägen aus die "verpfändet" sind für einen Hauskredit, den ich noch Abzahlen muss mit 900€ (500€ Zinsen+400€ Sparen)? Muss ich die mit einreichen bzw. die Kreditunterlagen?
Wie wird das Einkommen meiner Frau dazugezählt?
Meine Einkommensteuer vom letzten Jahr ist höher als die von diesem Jahr, da ich Fortbildungskosten absetzen konnte. Sollte ich die von diesem Jahr abwarten? Beim letzen Mal hat mir meine Steuererklärung das "Genick" gebrochen.
Viele Grüße & Dank
Markus
Hallo,
du benötigst dein Netto von 12 Kalendermonaten plus/minus Steuererstattung bzw. Nachzahlung. Dies teilst du durch 12 und hast dein durchschnittliches monatliches Netto.
Davon abziehen kannst du 5 % berufsbedingte Aufwendungen (es sei denn das OLG am Wohnort des Kindes hat andere Vorgaben)
Ebenfalls abziehen kannst du 4 % vom Brutto als zusätzliche Altersvorsorge (wenn du sie ansparst).
Das Haus ist ein Wohnwertvorteil. Ist das Haus nur deins oder gehört es auch deiner Frau?
Demgegenüber kannst du die Zinsen abziehen. Die Tilgung geht in die berufsbedingte Altersvorsorge.
Was die Steuererstattung angeht, wenn die Gegenseite die Fortbildungskosten für nicht abzugsfähig beim Einkommen hält, dann ist auch der Teil der Steuererstattung nicht zu berücksichtigen.
Wieviel Personen bist du unterhaltspflichtig? Die Düsseldorfer Tabelle geht von 2 Personen aus.
Und nein, das Einkommen deiner Frau zählt nicht dazu. Sie könnte aber bei geringem Verdienst als unterhaltsberechtigte Person gerechnet werden.
Sophie
P.S. Wann bist du das letzte Mal aufgefordert worden dein Einkommen offen zu legen? Das geht im Regelfall nur alle 2 Jahre.
Hallo AnnaSopie,
vielen Dank für die Antwort.
Haus läuft nur auf meinen Namen und meine Frau verdient etwas weniger als ich.
Unterhaltspflichtig bin ich für ein Kind.
Das mit Zinsen erschließt sich mir noch nicht ganz! Aber nach meinen Berechnungen käme ich auf ca.2283 ohne Steuererstattung( netto -5%-4%)?
Wie seiht das mit höherer Aufwand wegen dem Arbeitsweg? Ich habe hier gelesen,das da auch mehr als 5% angesetzt werden können.
Bei der Steuer können sie auch nur die hälfte ansetzen, oder?
Geprüft werde ich tatsächlich zum ersten mal seit dem Titel. 😮
Könnt ihr mir vielleicht auch erklärendes "Beistandschaft" bedeutet?
Markus
Hallo,
Beistandschaft heisst, eine Abteilung vom Jugendamt kümmert sich darum und die KM muss sich nicht mit dir auseinandersetzen oder du mit ihr. Und es muss dann eine Berechnung geben, die du überprüfen solltest, bevor du etwas unterschreibst.
Also, du hast das Haus als geldwerten Vorteil (üblicherweise die marktübliche Kaltmiete). Demgegenüber kannst du die Tilgung bei der zus. Altersvorsorge geltend machen und die Zinsen beim Wohnwertvorteil.
Ja, es können höhere berufsbedingte Aufwendungen anerkannt bzw. geltend gemacht werden. Das ergibt sich aus den Unterhaltsleitlinien des OLGs wo das Kind wohnt.
Und die 4 % zus. Altersvorsorge kann nur in Abzug gebracht werden, wenn du sie auch ansparst, was durch das Haus aber vermutlich so sein wird.
Bei dem Steuerbescheid muss der Anteil deiner Frau rausgerechnet werden.
Wenn du z. B. Steuerklasse III hast und deine Frau Steuerklasse V, dann ist der Rückerstattungsanteil von ihr höher als von dir.
Bei gleichem Verdienst und jeder von euch hat Steuerklasse IV dürfte das bis auf Ausnahmen (Weiterbildungskosten für einen etc.) 50/50 sein.
Sophie
Hallo Markus,
Wie seiht das mit höherer Aufwand wegen dem Arbeitsweg? Ich habe hier gelesen,das da auch mehr als 5% angesetzt werden können.
Bei der Steuer können sie auch nur die hälfte ansetzen, oder?
Völlig richtig. Bei "58km/ Tag zur Arbeit und zurück" vergessen wir mal ganz, ganz schnell die popelige 5%-Pauschale und wählen stattdessen den Einzelnachweis, unter Verwendung der Kilometerpauschalen, die in den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLGs stehen. Es gibt zwar leicht unterschiedliche Rechenvorschriften bei den verschiedenen OLGs, aber es ist auf alle Fälle günstiger für dich als das, was das Finanzamt dir bei der Steuer zugesteht. Rechne grob gepeilt mit einem Abzugsposten von fünfhundert Euro pro Monat.
Sicherheitshalber nachgefragt: Du hast aber hoffentlich keinen Dienstwagen? Denn ein Dienstwagen ist so eine Sache, die einem in puncto Unterhaltszahlungen wg. des "geldwerten Vorteils" gerne mal das Genick bricht ...
Jedenfall, Zeit für eine erste Überschlagsrechnung:
2.500 Euro Nettoeinkommen, plus anteilig ca. 200 Euro aus Urlaubsgeld und Kinderzuschlag, das sind 2.700 Euro. Gib uns aber noch die Info über eure Steuerklassenwahl und die Höhe der Steuererstattung, ggf. müssen wir diesen Betrag noch korrigieren.
Was den Hauskredit betrifft, für das Wohnen in der eigenen Hütte wird dir die Mietersparnis als fiktives Einkommen angerechnet, allerdings kannst du die Zinsen (500 Euro) gegenrechnen. Nehmen wir an, die Mietersparnis wäre 900 Euro, dann also nach Verrechnung der Zinsen 400 Euro auf dein Einkommen drauf, dann sind wir bei 3.100 Euro.
Sowohl die Lebensversicherungen (107 Euro) als auch die Tilgung für den Hauskredit bzw. das tilgungs-ersetzende Ansparen auf den Bausparvertrag (400 Euro) sind zusätzliche Altersvorsorge, aber Obacht: Für die unterhaltsrechtliche Anrechnung gilt eine Höchstgrenze von 4% deines Bruttos, die du hier deutlich überschritten hast. Anrechenbar sind also 4% deines durchschnittlichen monatlichen Brutto-Einkommens; ich gehe jetzt überschlägig von 4.000 Euro Bruttoeinkommen aus, das ist dann anrechenbare Altersvorsorge i.H.v. 160 Euro; damit sind wir bei 2.940 Euro.
Berufsbedingte Kosten wie schon gesagt ca. 500 Euro, dann sind wir bei einem bereinigten Nettoeinkommen von 2.440 Euro. Das wäre dann Zeile 4 der Düsseldorfer Tabelle, denn die reicht von 2.301 Euro bis 2.700 Euro. Heißt also, auch wenn ich z.B. den Wohnvorteil zu niedrig angesetzt habe, ist da durchaus noch Platz nach oben, bevor es teurer wird; andererseits, "nur" Zeile 3 wird es wohl nicht werden, auch wenn man die Sache mal mit dem spitzen Bleistift rechnen könnte.
Wenn allerdings dein Junior der einzige Unterhaltsberechtigte auf deiner Liste ist, dann greift Anmerkung 1 der Düsseldorfer Tabelle, und die wird von den Familiengerichten üblicherweise so ausgelegt: Wenn du nur einen Unterhaltsberechtigten hast statt der zwei Unterhaltsberechtigten, von denen die Düsseldofer Tabelle ausgeht, dann wirst du um eine Zeile hochgestuft. In deinem Fall ergibt sich z.B. rechnerisch Zeile 4, tatsächlich eingestuft wirst du dann aber in Zeile 5.
Allerdings, Zeile 5 entspricht genau den 120% des Mindestunterhaltes, die du sowieso schon hattest titulieren müssen, und wie gesagt, bei meiner Überschlagsrechnung ist noch genug Luft, bevor du nochmal eine Zeile höher rutschst.
Insofern, zumindest vorsichtige Entwarnung, was eine weitere Steigerung deiner Unterhaltszahlungen betrifft.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo,
vielen Dank für die aufschlussreiche Berechnung Malachit. Das beruhigt ja erstmal.
Nein, ein Dienstwagen habe ich nicht mehr. Hatte ich bei der ersten Berechnung, da hat er mir das genick gebrochen. Steuerklasse 4 habe ich. Bei meiner ersten Überschlagsrechnung kam ich auf ein durchschnittliches Netto von 2590 (inkl. Zuschlag/Urlaubsgeld).
Steuererstattung letztes Jahr war 2400, dieses Jahr bei 1800,auch wegen Fortbildung.
Brutto liege ich bei 4300. Habe eine Direktversicherung (200€), die mein Netto um 100 € reduziert.
Runterstufen wurde das JA doch eh nicht, oder?
Viele Grüße und Dank,
Markus
Nein, ein Dienstwagen habe ich nicht mehr. Hatte ich bei der ersten Berechnung, da hat er mir das genick gebrochen.
Dienstwagenfahrer müsste man sein, dann überlebt man Genickbrüche.
Ironie OFF.
Hallo Markus,
Steuererstattung letztes Jahr war 2400, dieses Jahr bei 1800,auch wegen Fortbildung.
Ich finde, du solltest die Kosten für die Fortbildung monats-anteilig bei den berufsbedingten Kosten geltend machen, d.h. zusätzlich zu den Fahrtkosten. Wenn das Jugendamt diese Fortbildung als "nicht unterhaltrelevant" einsortiert, dann dürfen sie natürlich auch die Finger lassen von jenem Anteil an der Steuererstattung, der sich aus dieser nicht unterhaltsrelevanten Fortbildung ergibt ...
Bei Steuerklasse 4 kann es dir passieren, dass das Jugendamt dir fiktiv ein Einkommen auf Basis von Steuerklasse 3 unterstellt. Wenn deine Frau (deutlich) weniger verdient als du, ist das auch rechtens, aber dann bitte aufpassen, dass sie dir nicht sowohl die günstigere Steuerklasse unterstellen als auch die Steuererstattung abgreifen wollen, die sich ja aus deinen Steuervorauszahlungen anhand der tatsächlichen Steuerklasse 4 ergibt - das wäre nämlich der Versuch, den Steuervorteil durch das Ehegattensplitting gleich doppelt zum Zwecke der Unterhaltsmaximierung einzusetzen.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Ich habe einen dynamischen Titel und zahle 120%(stufe 5) des MU für meinen Sohn, 12 Jahre.
Wann war das? Wer hat berechnet? Berechnungsgrundlagen?
Aktuell wird die Beistandschaft eine neue Berechnung vorlegen. Und die wird nicht korrekt sein. Abwarten.
Hi egalo,
2008 war das, vom Jugendamt natürlich. Mittlerweile auch egal. Shit happens. Diesmal habe ich die Augen auf!
@malachit: Vielen Dank für Hinweise/ Tipps. Wie gebe ich die berufsbedingten Kosten an? Muss ich wirklich alle Vermögenswerte offenlegen?
Danke,
DieEule
Muss ich wirklich alle Vermögenswerte offenlegen?
Wer fordert das an???
Auf welcher Grundlage?
Nach meinem Verständnis: Nein!
Toto
Hallo Markus,
Wie gebe ich die berufsbedingten Kosten an?
Formlos. Das heißt, wenn du dem Jugendamt die geforderte Einkommensauskunft gibst, dann schreibst du außerdem, sie mögen bei der Berechnung doch bitteschön die 58 Kilometer Fahrt zur Arbeit sowie x.xxx,- Euro für Fortbildung als berufsbedingte Kosten berücksichtigen. Analog für die zusätzliche Altersvorsorge (und da gibst du einfach alles an, was in diese Rubrik fällt, die 4%-Obergrenze wird das Jugendamt dann schon von sich aus berücksichtigen).
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Muss ich wirklich alle Vermögenswerte offenlegen?
Im Fragebogen des JA wollen die quasi alles wissen. Gesetzlich geschuldet werden aber grundsätzlich nur Auskünfte über die Einkünfte. Über die Höhe des Vermögens müssen keine Angaben gemacht werden, nur über die Erträge (z.B. Zinsen). Da du hier einen Hauskredit erwähnt hast, werden Angaben zur Größe des Hauses (Wohnfläche) benötigt. Vermutlich wird dir ein Wohnvorteil (zählt zu den Erträgen) angerechnet (siehe oben).
Anders sieht es aus, wenn durch die Einkünfte der Mindestunterhalt nicht gewahrt ist. Dann besteht auch ein Anspruch auf Angaben zur Höhe des Vermögens (soweit vorhanden), weil in solchen Fällen auch in den Vermögensstamm eingegriffen werden kann. Aber bei derzeit 120% KU ist das für dich irrelevant.
Wer fordert das an???
Auf welcher Grundlage?
Das JA. Tja, die Grundlage wüsste ich auch gerne. Der letzte Punkt im Fragebogen. Das paradoxe ist ja, das ich am 13.3.2017 darauf hingewiesen/aufgefordert wurde den Unterhalt anzupassen wegen Altersstufe. Am 16.3. Nachgezahlt und am 23.3. kam das Schreiben, wonach ich ja "nur" 366€" Unterhalt zur Zeit leiste.
Dann ignoriere ich das mal. Dann sollen sie es mir begründen. Zahle immer pünktlich und seit den ganzen Jahren 120%.
Am 16.3. Nachgezahlt und am 23.3. kam das Schreiben, wonach ich ja "nur" 366€" Unterhalt zur Zeit leiste.
Wie hoch ist bei 120% der Zahlbetrag ab dem Monat, in dem das Kind sein 12. Lebensjahr vollendet hat? 😉
Wie hoch ist bei 120% der Zahlbetrag ab dem Monat, in dem das Kind sein 12. Lebensjahr vollendet hat? 😉
456€
Hallo,
weil nach der rechtlichen Grundlage gefragt wurde.
Zum einen vertritt die Beistandschaft das Kind und prüft die Ansprüche des Kindes gegen den barunterhaltsfplichtigen Elternteil. Dabei musst Du nicht über alles Auskunft erteilen. Prinzipiell regelt das der <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1605.html>§" 1605 BGB </a>:
"Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. ... "
Du musst nicht ständig Auskunft erteilen, da in Absatz 2 steht:
"Vor Ablauf von zwei Jahren kann Auskunft erneut nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat."
VG Susi