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Unterhaltsrechnung vom Jugendamt

 
(@davidd)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Alle!
Ich habe zwar ne Menge Fragen aber ich beginne mal mit einer Sache:
Kurz zur Trennung: Seit Dezember2016 getrennt, Kinder 13 und 17 leben bei (noch) Frau im eigenen Haus.
Sie verdient einigermaßen, so das sie die Kosten fürs Haus nun alleine trägt.
Ich verdiene ca 1800 € Netto und Zahle für beide Kinder zusammen bisher 550€, Kindergeld bekommt Frau für beide Kinder!
Die Kids sind alle 14 Tage bei mir und bekommen zb Kleidung, Fahrkarten usw... auch schon mal extra von mir bezahlt.
Jetzt ziehe ich aus meiner Wohnung aus (zu meiner Freundin) und habe monatliche Fahrkosten von mind.250 € zur Arbeit.
Mit der Berechnung vom Jugendamt soll der Einbehalt nach dem Umzug auf angeblich 950€ reduziert werden.
Jetzt blicke ich durch gen ganzen Mist nicht mehr durch? Kann mir jemand helfen wie das genau berechnet wird?
Gruß
 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.06.2017 15:12
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi DavidD,

mal nur grob ne Einschätzung von mir (gibt hier ein paar UnterhaltsCracks, die sicher noch Ihre Einschätzung besteuern werden):

1. Zum Kindergeld: Das Kindergeld wird dem betreuenden Elternteil ganz überwiesen, das ist i.d.R. die Mutter
2. Berücksichtigt wird deine Hälfte des Kindergelds in der bereinigten Düsseldorfer Tabelle.

d.h. du zahlst um deinen hälftigen Kindergeldanteil reduzierten Kindesunterhalt.

Kleidung für den Umgang musst Du nicht bezahlen, da ist die Mutter für zuständig. Tust Du es trotzdem, nützt Dir das bei der Kindesunterhaltberechnung nichts.

Der um Kindergeld bereinigte Mindestunterhalt für Deine beiden Kinder beträgt 710 €. Bei einem Nettoeinkommen von 1800 € ist dann gerade dein Selbstbehalt
von 1080 € gewahrt. Mit 550 € fährst du da eigentlich sehr gut.

Du kannst natürlich versuchen, unterhaltsmindernd Fahrkosten etc. geltend zu machen, wenn aber der Mindestunterhalt nicht mehr geleistet wird, bist du ein Mangelfall
und es gelten andere (verschärfte) Regeln, was die Anrechnung von unterhaltsmindernden Posten betrifft.

Ziehst Du mit Deiner Freundin zusammen, wird davon ausgegangen, dass sich deine Mietkosten reduzieren, und das kann zu einer Absenkung des Selbstbehaltes führen.
So wird es zumindest das JA sehen.

Welche Forderung bezgl. des KU, wird denn jetzt an Dich gestellt?

Viele Grüße
Mux

 

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2017 15:42
(@davidd)
Schon was gesagt Registriert

Okay dann scheint das ja weitestgehend richtig zu sein vom Jugendamt. Die Höhe des Unterhaltes haben wir bisher untereinander geklärt.
Die Trennung ist einvernehmlich weitestgehend ohne Stress ab. Jetzt sagt sie, das sie mehr Geld benötigt.
Das glaube ich zwar aber ich kam mit meiner Berechnung der Sache so gar nicht hin.
Das hilft mir zur Orientierung schon sehr viel weiter, Danke!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.06.2017 15:48
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo David,

ein Hinweis für die nähere Zukunft:

Kinder 13 und 17 leben bei (noch) Frau im eigenen Haus.  

Wenn in einigen Monaten das ältere Kind 18 Jahre alt wird, dann sieht die Unterhaltsberechnung völlig anders aus - für das dann volljährige Kind sind dann nämlich beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Wenn deine Ex genug Geld verdient, um damit die Kosten für ein Haus zu tragen, dann verdient sie mutmaßlich auch genug Geld, um ihr Scherflein zum Unterhalt des dann volljährigen Kindes beizutragen. Sprich, du zahlst dann nur noch einen Teil des Unterhalts, für den anderen Teil ist die Mutter zuständig. Die genaue Höhe des Unterhalts und die genaue Aufteilungsquote zwischen euch beiden muss man dann allerdings anhand eurer beiden Einkommen ausrechnen, wenn es soweit ist.

Und sogar wenn die Mutter doch nicht leistungsfähig für Unterhaltszahlungen sein sollte - sogar in diesem unerfreulichen Fall wird's mit Volljährigkeit des Kindes ggf. um einige wenige Euro billiger für dich; denn es erhöht sich zwar der Brutto-Unterhaltsbetrag nochmals, aber im Gegenzug darfst du nicht mehr nur das halbe, sondern das ganze Kindergeld abziehen.

Beachte bitte außerdem: Ab Volljährigkeit ist das Kind selbst dafür verantwortlich, sich um seine Unterhaltsansprüche zu kümmern. Du solltest Junior also kurz vor seinem 18. Geburtstag fragen, auf welches Konto du den Unterhalt zukünftig überweisen sollst (und wenn es weiterhin das Konto der Mutter sein soll, dann lass' dir das von deinem Kind bitte schriftlich geben).

Wie viele Monate sind's denn noch bis zu diesem Geburtstag?

Und übrigens, noch was: Wenn das Jugendamt dir die Neuberechnung präsentiert - stelle die Daten in deinem eigenen Interesse hier im Forum ein, damit wir prüfen können, ob die Herr- und Damenschaften sich nicht versehentlich zu deinen Ungunsten verrechnet haben. Vor einer solchen unabhängigen Prüfung solltest du beim Jugendamt auch rein gar nichts unterschreiben; insbesondere keinen Titel über den zu leistenden Unterhalt.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2017 01:09
(@davidd)
Schon was gesagt Registriert

Danke für den Hinweis! Mein Sohn ist gerade erst 17 geworden, darum ist da noch Zeit. Ich zahle jetzt 600€, mal schauen ob es nun für die Kids reicht.
Wie gesagt bekommen sie, wenn sie bei mir sind, auch immer extra wie Kleidung oder Zahlungen für die Schule ect.
Ich habe demnächst aufgrund von Umzug selber einiges an berufsmäßigen Fahrtkosten, darum wird sich dahingehend auch einiges ändern.
Danke schon mal!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2017 11:25