Grüße euch
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen, folgendes Problem zu lösen. Ich, Vollzeitkraft, getrennt lebend seit vier Monaten, beabsichtige seit geraumer Zeit in Blick auf meine zukünftige Lebensgestaltung (gesundheitliche Gründe nach Dienstunfällen/ gezieltere Versorgung der pflegebedürftigen Mutter/ gezieltere schulische Betreuung etc. meines Sohnes) das Ende des Jahres auslaufende Altersteilzeitmodell in anspruch zu nehmen. Diese Planungsabsicht war und ist meiner getrennt lebenden Ex. bekannt.
Meine Ex im eigenen, schuldenfreien Haus mit meinem 10jährigen Sohn lebend, der wiederum 13 Tage im Monat von mir betreut wird, arbeitet nunmehr 3/4 der Vollzeit und hat daneben Einkünfte durch Mieteinnahmen. Der Sohn wird nach der regulären Schule bis 16.00h täglich kostenpflichtig betreut. Ich komme neben dem KU ( volle Höhe nach Düs Tab. ohne Abzüge/ 13 Tage verpflege und betreue ich meinen Sohn) für das Trennungsgeld auf, beteilige mich an den Betreuungskosten fürs Kind und zahle die für die Finanzierung meines Eigentums die während der Ehe aufgenommenen Tilgungsraten einseitig weiter. :thumbup:
Frage: Darf ich unter diesen Umständen das noch mögliche Altersteilzeitmodell beantragen? Wie wirkt sich dies auf die laufenden finanziellen Verpflichtungen aus? Welche möglichen Ansprechpartner/ Betroffene könnt ihr mir nennen?
Ich danke vorab für die Hilfestellungen
Hallo opti,
also mit deinen stattlichen 956 Lenzen ist es vermutlich ok, so langsam mal etwas kürzer zu treten! 😉
Aber Schurz beiseite.
Gib mal ein paar mehr Details:
Verheiratet? Geschieden?
Sorgerecht?
Gibt es einen Titel oder zahlst du das alles freiwillig?
Was meinst du mit Trennungsgeld? Unterhalt für die Mutter? Wieviel?
Was für Tilgungsraten, wenn das Haus das Haus doch schuldenfrei ist?
Mehr Licht!
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo
Erst einmal danke für die erste Rückmeldung und den Nachfragen:
Ich bin noch verheiratet und dies seit 11 Jahren. Meine Frau ist anfang Juli ausgezogen, nachdem ihr ihre Eltern zuvor ein Erbe ausbezahlt haben, mit der sie sich ein Haus schuldenfrei gekauft hat. Ich habe zugestimmt, dass unser Sohn bei ihr wohnen darf und nach vielem hin und her konnte ich durchsetzen, dass er je von Dienstagnachmittag bis Donnerstagmorgen und jedes zweites Wochenende bei mir sein darf, mein Glück.
Nach der Düsseldorfer Tabelle zahle ich KU 387,- plus anteilig Kindergeld 82,- gleich 469,-. Zum Zeitpunkt der Trennung sagte meine Frau, dass sie keine Ansprüche auf Trennungsgeld bestimmen wollte, da sie ja arbeite. Sie hat ihre Vollzeitstelle anfang des Jahres aufgegeben und eine reduzierte 3/4 Stelle statt dessen gewählt mit der Begründung, sich so besser ums Kind kümmern zu können.
Der Cerzicht auf TU hat sich natürlich nach kurzer Zeit als unwahr ergeben, nachdem sie anwaltlich vertreten wurde, die üblichen Gehaltsnachweise verlangte und ermitteln ließ, dass nunmehr bei mir und einem Netto von 2511.32,- und einer Unfallrente von 753.89,- plus anteilig Weihnachtsgeld, Kosten für die Betreuung meines Sohnes plus Nebeneinkünften aus Prüfertätigkeit ich mtl. nach Tabelle plus Kindergeld 520,- plus 75,- Betreuungsgeld gleich 595,- mtl. ans Kind schulde. Da sie berufstätig ist und Einkünfte aus Vermietung erhält wurde lt. ihrem Anwalt ein bereinigtes Netto von 1046,- errechnet bei mir von 2700,- was einem zusätzlichem Aufstockungsbeitrag von 676,- entspricht summa summarum KU und TG 1271,- mtl..
Ich trage als Alleineigentümer meiner Wohnung alleinig die vormals gemeinsam aufgenommenen Tilgungs- und Zinsraten nebst sonstigen Nebenkosten von 450,- und zahle darüberhinaus noch ihren Wagen mit 130,- mtl. ab.
Die Gegenrechnung meines Anwaltes läuft und ist mit 660,- ermittelt (KU+TU ) und hebt sich damit deutlich von der Gegenseite 1271,- ab. Alles weitere muss verhandelt werden. Die Scheidung wird für anfang 2010 anvisiert, dann wäre das Trennungsjahr vorbei.
Einen Gerichtsbeschluss über die tatsächlichen mtl. Zuwendungen gab es noch nicht, ich hoffe noch auf eine gütliche Einigung.
Soweit zu den Fakten. Meine eigentliche Anfrage geht aber, diese Verhältnisse berücksichtigend, auf die auch ihrerseits bekannte Möglichkeit hin, das Ende des Jahres auslaufende Altersteilzeitmodell für mich zu beantragen und umzusetzen. Diese Arbeitszeitverkürzung war seit langem Bestandteil meiner langfristigen Lebensplanung, auch beeinflusst mich mein gesundheitlicher Zustand dazu (Dienstunfall und mehrere OP´s) sowie die Tatsache, dass meine seit Jahren schwerbehinderte Mutter zunehmende Pflege meinerseits bedarf, die ich ihr Täglich seit 10 Jahren bereits zukommen ließ.
Frage also, darf ich unter diesen Umständen das Modell/ Teilzeitmodell mit 20% Gehaltsabzügen andenken und welchen Einfluss hat dies auf die laufenden Verpflichtungen des EX und des Kindes gegenüber.
Ich hoffe, dir mit diesen Infos Hilfe bei der Beantwortung meines Problems gegeben zu haben.
Bedankt mit Grüßen von opti
Frage: Darf ich unter diesen Umständen das noch mögliche Altersteilzeitmodell beantragen? Wie wirkt sich dies auf die laufenden finanziellen Verpflichtungen aus?
Hallo,
du solltest das überhaupt nicht ansprechen sondern ruckzuck einfach machen. Fakten schaffen ist das was zählt im Familienrecht. Vielleicht kriegst du ja deinen Arbeitgeber dazu, in den Altersteilzeitvertrag was zu schreiben von wegen '... wie bereits zu Beginn des Jahres 2009 mündlich vereinbart...' Ab Januar verdienst du dann halt 20% weniger, das ist dann die Ausgangsbasis für jedwede Unterhaltsberechnung. Deinem Anwalt darfst du ruhig sagen was da ansteht, solltest ihn aber strikt anweisen, das keinesfalls an die Gegenseite zu kommunizieren. Und er soll die Verhandlerei hinauszuzögern, darauf verstehen sich Anwälte eh sehr gut. Ist zudem bald Weihnachten, also lässt sich das locker ins neue Jahr tragen. Und da sind halt dann neue Fakten relevant, leider leider...
Ob du gegenüber der Ex überhaupt unterhaltspflicht bist darf stark bezweifelt werden, aber bei TU ist das anders als bei nachehelichem Unterhalt oft noch der nicht hinterfragte Standard. Ich verstehe dennoch nicht, wieso dein RA überhaupt einen TU für angebrach sieht. Dagegen sollte er massiv argumentieren. Der Sohn ist mit 10 Jahren und bei 13 Tagen im Monat bei dir jedenfalls nicht besonders betreuungsbedürftig. Und wenn die gute Frau ihre Arbeitszeit und damit Einkommen reduziert, ist das ihre eigene Sache.
/elwu
Danke /etwu
Hilfen und Tipps dieser Art sind immer willkommen. Danke also von opti