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Unterhaltsrechtliche Leitlinien KG Berlin / Frage zu Vorsorgeaufwendungen

 
(@Wolkenhimmel)

Hallo Ihr Lieben,

ich habe mich heute schon durch die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien gekämpft und habe eine Frage zu

10.1.2 Vorsorgeaufwendungen

.... Soweit tatsächlich darüber

hinaus Aufwendungen zur Altersvorsorge erbracht werden, sind diese in Höhe eines

Betrages von 4 % (bei Unterhaltspflicht gegenüber Eltern von 5 %) des

Gesamtbruttoeinkommens des Vorjahres als angemessene zusätzliche Altersversorgung auch

bei einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu berücksichtigen.

Sind diese Aufwendungen nur beim Unterhaltspflichtigen auf 4% begrenzt? Könnte der Berechtigte mehr von seinem Einkommen abziehen?

Leider konnte ich dazu beim googeln und in der Forumssuche nichts finden... Ihr dürft mich gerne hauen, wenn ich's übersehen habe.

Im konkreten Fall zieht die RAin der Berechtigten Riester + Lebensversicherung in Höhe von knapp 8% ab.

LG WH, verwirrt im Dschungel des Unterhaltsrechtes...

Zitat
Geschrieben : 09.04.2009 13:31
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die Bereinigung des Einkommens ist unabhängig davon, ob es sich um den Unterhaltsverpflichteten oder -berechtigten handelt. 8% halte ich allerdings für schwer durchsetzbar.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2009 14:21
(@Wolkenhimmel)

Danke!!  :blumen:

LG WH

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2009 14:24