Ihr Lieben,
im Internet finden sich zahlreiche Artikel worüber ein Freiberufler Auskunft geben muss um Kindesunterhalt berechnen zu können. Steuerbescheide und Erklärungen, Vermögensauskünfte, Einnahmeüberschussrechnungen um nur einige zu nennen. Kein Artikel befasst sich inhaltlich jedoch mit der Frage was das unterhaltsrelevante Einkommen eines Freiberuflers genau ist und wie es zuverlässig errechnet wird. Anhand der Einahmeüberschussrechnungen geht hervor welche Erträge und welche Aufwendungen ein Freiberufler hat, dies führt zu einem Betriebsergebnis. Doch muss der Freiberufler auch belegen, dass Ausgaben für beispielsweise Telefonkosten, Portokosten, Reisekosten, Übernachtungskosten, Bewirtungskosten ausschließlich betrieblicher Natur waren und wenn ja wie ist das zu belegen und kann der Freiberufler das in voller Höhe vom unterhaltsrelevanten Einkommen in Abzug bringen?
Drei Beispiele:
Ein Freiberufler hat Mobilfunkkosten, was aus der Einnahmenüberschussrechnung hervorgeht. Dieses Telefon nutzt der Freiberufler jedoch auch für private Zwecke.
Ein Freiberufler hat laut Einnahmeüberschussrechnung Fahrtkosten. Dem Freiberufler, der kein eigenes Auto besitzt, sind diese Kosten entstanden weil er regelmäßig bei DriveNow Autos beruflich und privat leiht oder Taxi fährt.
Ein Freiberufler hat laut Einnahmenüberschussrechnung jährliche Bewirtungskosten von 1200€. Wie ist nachzuweisen, dass diese Kosten ausschließlich beruflich waren?
In der Steuererklärung und Einnahmeüberschussrechnung ist angegeben, dass diese Kosten betrieblich sind. Muss der Freiberufler bei der bevorstehenden Auskunfts- und Belegvorlage Nachweise darüber erbringen, dass diese Ausgaben ausschließlich betrieblich waren? Gibt es in der Unterhaltsberechnungbei Quoten, wonach nur ein Teil bestimmter Kosten als betrieblich anzurechnen ist, um das Betriebsergebnis nicht drücken zu können, da sich berufliches mit privaten vermischen kann?
Und wie wird es unterhaltsrechtlich betrachtet, wenn die Ausgaben in einer Einnahmeüberschussrechnung höher sind als die Erträge?
Vielleicht weiß jemand von Euch Bescheid. Danke
Hallo,
<a href="http://www.ra-erdmann.com/einkommen%20als%20grundlage%20der%20berechnung.htm#Berechnung%20des%20unterhaltsrelevanten%20Einkommens%20bei%20Selbstst%C3%A4ndigen>Hier</a>" findest Du etwas zur Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens bei Selbständigkeit.
Unterm Strich kommt raus, dass es eine Einzelfallberechnung ist und damit gewisse Unterschiede und Unsicherheiten verbunden sind. Um eine Einigung wirst Du in diesem Fall nicht herum kommen, ggf. entscheidet halt ein Gericht wie es geht.
VG Susi