Hallo Leute, ich bzw unsere Firma ist aus aktuellem Anlass auf Kurzarbeit angewiesen, weshalb ich deutlich weniger Geld verdienen werde. Ich zahle Unterhaltsrückstände in Raten ab, was ich nun nicht mehr machen kann und das auch dem JA so im Detail erklärt habe. Was geschieht wenn das JA trotzdem Geld will? Können die mein P-Konto pfänden? Ich habe einfach kein Geld im Moment, dazu kommt ja auch noch der laufende UNterhalt was meiner Meinung nach Priorität hat.
Mir wäre es ganz recht, wenn ein Gericht darüber entscheidet weil ich in den Jahren gelinde gesagt keine guten Erfahrungen mit dem JA gemacht habe - oder das JA kapiert den Ernst der Lage und hält die Füße still, ich werde sicherlich nicht der einzige sein der davon betroffen ist.
Servus!
Was geschieht wenn das JA trotzdem Geld will? Können die mein P-Konto pfänden? Ich habe einfach kein Geld im Moment, dazu kommt ja auch noch der laufende UNterhalt was meiner Meinung nach Priorität hat.
Ich würde auf jeden Fall mit dem zuständigen JA erst mal telefonieren oder diesem mit einer entsprechenden Bestätigung Deines AG schreiben.
Aus deren Reaktion wirst Du erst mal mehr wissen...ist m.E. besser als ein "was-wäre-wenn-Szenario" zu diskutieren
Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass das JA sich in diesen Zeiten auf stur stellt...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo,
ein P-Konto sichert Dir den Pfändungsfreibertrag (dabei sollte der laufende Unterhalt enthalten sein, es sei denn er wird vom AG direkt überwiesen). Das JA kann das P-Konto nicht pfänden.
Das JA könnte aber eine Steuererstattung oder andere Einnahmen, die den geschützten Betrag des P-Kontos übersteigen.
<a href="https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/fragen-und-antworten-zum-pfaendungsschutzkonto-pkonto-5959>Hier</a>" hat die Verbraucherzentrale Tipps zum P-Konto zusammengestellt. Insbesondere ist der Punkt "Kann man mit dem P-Konto sparen?" (Nein!) für Dich auch von Interesse.
VG Susi
Danke für die Info, ich habe das Ja bereits informiert, die feine Dame ist jedoch sehr eifrig und zeigte bisher keinerlei Verständnis für irgendwas, weshalb ich einfach nur sicher gehen möchte, dass ich hier nicht etwas verpasse. Was wäre denn hier der weitere Verlauf wenn ich nicht zahlen kann? Nachdem ich Unterhalt fürs Kind bezahlt habe bin ich nach neuem Gehalt auf Harz 4 Niveau gerutscht. Wie ist da der Rechnungsverlauf vom JA? Wie gesagt, mir wäre es lieber ein Gericht klärt das als ein JA was nur darauf schaut seine eigenen Kassen zu füllen, ohne jegliche Rücksicht.
Hallo diesdas, als erstes würde ich direkt mit der Bescheinigung vom Arbeitgeber beim Arbeitsamt Kurzarbeitergeld beantragen und mal durch einen Rechner ( siehe Google) ausrechnen wie viel Du in etwa erhälst. Wenn Du mit Kurzarbeitergeld immer noch auf ALG II Höhe liegst würde ich mit dem Titel über den Unterhalt ergänzend ALG II beantragen.
LG der Frosch
Vielen lieben Dank für die Info @Forsch 🙂