Unterhaltsschreiben...
 
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Unterhaltsschreiben vom Jugendamt, was nun?

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(@Jean_)

Hallo,

so nun habe ich vom Jugendamt ein Schreiben erhalten und muss nun in eine Tabelle mit 14 Punkten meinen

Namen,
Wohnort,
Geburtsdatum,
jetzig ausgeübte Tätigkeit,
Krankenkasse/ Vers.-Nr,
Auskunft über Jahresnetto und sonstige Einkünfte,
Vermögen,
Wie viel meine Wohnung kostet und wie groß sie ist,
ob ich weitere Kinder (Unterhaltspflichten habe) habe,
ob ich außerhalb meines Haushalts angehörige von mir Unterhalt erhalten
ob ich Geld an Vers. Haftpflicht, Hausrat, Lebensvers. und ob ich Schuldverpflichtungen habe (hier soll dann ein Nachweis beigefügt werden),
Ausgaben zur Erzielung des Arbeitseinkommens,
ob ich ein Heimatvertriebener bin (trifft nicht zu),
zum Schluss ob ich die Unterhaltspflicht anerkenne, wenn nein, soll ich begründen warum.

Muss ich zu all den 14 Punkten eine Aussage machen? Ich hätte nicht gedacht, dass ich mich so offenlegen muss. Ich mein ich hab nichts zu verbergen aber das ist doch schon ziemlich heftig, oder?

Und wenn ich dann den Punkt 14 "Ich erkenne die Unterhaltspflicht an" angebe, hat das Jugendamt, dann eine Unterhaltstitel von mir?
Ich dachte ich könnte den Unterhalt auch von einem Notar berechnen lassen?

Was wäre der bessere Weg, Unterhalt vom Notar berechnen lassen oder vom Jugendamt?

Grüße
Jean

Zitat
Geschrieben : 06.03.2012 14:32
(@bagger1975)

Servus Jean,

warum bist Du nicht schon längst aktiv geworden, so wie Dir das hier:

http://www.vatersein.de/Forum-topic-24178.html

bereits erklärt und empfohlen war und lamentierst jetzt über die "Heftigkeit" der Datenerhebung? Übrigens waren Dir auch hier:

http://www.vatersein.de/Forum-topic-21943-start-msg268475.html#msg268475

schon hilfreiche Tipps und Erklärungen zur Titulierung gegeben.

Wo Du den Titel erstellst (Notar oder JA), ist prinzipiell schnuppe, v.a. sein Inhalt sollte richtig sein. Dazu wurde Dir nun ja schon einiges geschrieben und ist ebenfalls an eine zeitliche Befristung des Titels zu denken.

Wie ist denn Dein Kontakt zum Kind?

Viele Grüsse

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2012 15:48
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Namen,
Wohnort,
Geburtsdatum,
jetzig ausgeübte Tätigkeit,
Krankenkasse/ Vers.-Nr,

Auskunft über Jahresnetto und sonstige Einkünfte,
Vermögen,
Wie viel meine Wohnung kostet und wie groß sie ist,

ob ich weitere Kinder (Unterhaltspflichten habe) habe,
ob ich außerhalb meines Haushalts angehörige von mir Unterhalt erhalten
ob ich Geld an Vers. Haftpflicht, Hausrat, Lebensvers. und ob ich Schuldverpflichtungen habe (hier soll dann ein Nachweis beigefügt werden),
Ausgaben zur Erzielung des Arbeitseinkommens,
ob ich ein Heimatvertriebener bin (trifft nicht zu),
zum Schluss ob ich die Unterhaltspflicht anerkenne, wenn nein, soll ich begründen warum.

Und wenn ich dann den Punkt 14 "Ich erkenne die Unterhaltspflicht an" angebe, hat das Jugendamt, dann eine Unterhaltstitel von mir?
Ich dachte ich könnte den Unterhalt auch von einem Notar berechnen lassen?

Was wäre der bessere Weg, Unterhalt vom Notar berechnen lassen oder vom Jugendamt?

Wie Bagger schon schrieb, entscheidest du bei wem du den Titel erstellen lässt, und wie hoch er ist.
Du erkennst die Unterhaltspflicht nur in der von dir für richtig gehaltenen Höhe an und auch nur bis zum 18. Geburtstag.
Wenn das JA den so ausstellt, wie du ihn haben willst, ist gut, wenn nicht reichst du Dienstaufsichtsbeschwerde ein und gehst zum Notar.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2012 10:23
(@Jean_)

Hallo,

erstmal Danke für Eure Antworten.

@bagger
Ich bin gegenüber dem Jugendamt Ende Januar aktiv geworden und habe wegen des Unterhalts angefragt. Nun haben sie mir dieses Schreiben zugesandt.

Der Kontakt zum Kind ist richtig gut geworden, er schmunzelt schon immer wenn er mich sieht und wenn ich mit ihm spiele. Es ist echt ein schöes Gefühl Papa zusein. Ich seh ihn 1-2 mal die Woche, jedoch nur 2Std.

@Beppo
Dann schreibe ich das (so ähnlich) auf das Formluar, dass ich die Unterhaltspflicht mit Betrag X anerkenne und bis zum 18. Geburtstag Unterhaltspflicht besteht - wäre das so ok? (Natürlich muss ich es dann noch in einen guten Satzbau umformulieren)

Und das was du auf dem zitat durchgestrichen hast, geht sozusagen dem JA nichts an?

Grüße
Jean

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2012 16:05
(@tamber)
Schon was gesagt Registriert

Hey Jean_ !

ich glaube ja nicht, dass es dem JA irgendetwas angeht wie viel Vermögen du besitzt. Aber die ausgeübte Tätigkeit ( wurde ja von Beppo durchgestrichen) sollte schon angegeben werden! Aber die genauen Regelungen hierzu kenn ich jetzt auch nicht. Rein Logisch aber ist es umso besser, je mehr du angibst. So kann dein Unterhalt besser passend für dich berechnet werden. Ich hoffe ich konnte dir helfen ! Wie hast du denn bisher reagiert? Wenn du dich trotzdem rechtlich absichern möchtest schau hier mal rein: *** . Da kann man auch ein paar Beispielfälle mit Lösungen finden.

Änderung durch Malachit: So weit ich sehe, haben die Beispiele, auf die du einen Link gesetzt hattest, nur wenig Relevanz für die konkrete Frage, die Jean gestellt hatte. Da das außerdem und insbesondere Werbung für eine kostenpflichtige Anwalts-Hotline war, habe ich diesen Link entfernt. Bitte Forenregel Nr. 6 beachten!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2012 16:56
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Aber die ausgeübte Tätigkeit ( wurde ja von Beppo durchgestrichen) sollte schon angegeben werden!

Warum?

Rein Logisch aber ist es umso besser, je mehr du angibst. So kann dein Unterhalt besser passend für dich berechnet werden.

Rein nach der gängigen Erfahrung verwendet das JA zusätzliche Angaben nicht, um den Unterhalt genauer, gerechter oder richtiger zu berechnen, sondern nur um ihn höher treiben zu können.

Mit richtig oder besser hat das nichts zu tun.
Wer eine korrekte Berechnung haben möchte, sollte diese keinesfalls von einem JA erwarten.
Positive Ausnahmen davon sind einfach zu selten.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2012 17:33
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Exakt.

Wozu sollte das JA denn die Info brauchen was für eine Tätigkeit ausgeübt wird?
Wenn, dann nur zu einem "Jean arbeitet ja als xyz - da muss könnte doch viel mehr verdienen als er angibt - also unterstellen wir einfach mal vorsätzlich niedriges Gehalt und rechnen das fiktiv einfach hoch ....".

Ansonsten gibt es absolut keinen Nutzen den das JA aus der genauen Art der Tätigkeit ziehen kann.
Irgendwelche Boni der Art "Jean verdient ja für einen Maurer ausnehmend gut - da muss er ja ochsen wie ein blöder, also setzen wir den Unterhalt niedriger an damit sich das für ihn auch lohnt" gibt es nicht.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2012 17:44
(@Jean_)

Hallo,

jetzt kommt mir die ganze Sache was da beim JAabgeht komisch vor. Da bekomme ich am Freitag ein Schreiben in dem so ähnlich steht, dass unabsichtlich eine der beiden Seiten für den Unterhalt nicht auffindbar sein soll, - ja klar - sie schickten mir erneut das Formular, mit den 14 Fragen zu, welchen ich nun nochmals ausfüllen muss. Ich rechnete nun schon täglich mit der Antwort für den Unterhalt und wie viel ich bezahlen muss und nun kommt stattdessen das. Das kann doch wohl nicht sein.

Nun hab ich wieder das Schreiben vor mir liegen und mich beschäftigt wieder der 14. punkt:
„Kreuzen sie an: Kennen Sie die Unterhaltspflicht an JA _ oder NEIN _ wenn Nein bitte begründen sie.“

Klar erkenne ich das an. Aber kann ich nicht einfach „JA“ ankreuzen und dazu schreiben, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. – oder geht das nicht? :question:

Oder geht die Unterhaltspflicht nur bis zum vollendeten 18. Lebensjahr? Wobei in der Vaterscahftsanerkennung so was ähnliches steht, dass der Kindsvater und das leibliche Kind ein leben lang gegenseitig unterhaltspflichtig sind - steht das bei euch auch so drinnen? :question:

ich weis echt nicht wie ich jetzt vorgehen soll und was ich dazu schreiben, oder ob ich überhaupt was dazu schreiben sollte.

Grüße
Jean

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2012 13:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es wurde dir doch schon gesagt, dass du nicht zum Ausfüllen von Fragebögen verpflichtet bist.
Schon gar nicht zwei mal.

Schreib denen:
"Sehr geehrtes JA.
Ich habe Ihnen alle gesetzlich geforderten Auskünfte gegeben.
Wenn Sie weitere Auskünfte von mir haben wollen, nennen Sie mir bitte die explizite Rechstgrundlage.

Ansonsten ersuche ich Sie, nun den von mir gewünschten Unterhaltstitel in Höhe von xxx,-% des gesetzlichen Mindestunterhalts zur Unterschrift vorzubereiten und mir einen Termin für die Unterzeichnung und Beurkundung zu nennen.

mfG
Jean"

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Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2012 13:57
(@Jean_)

ich kann doch nicht dem JA mitteilen, dass sie mir einen Termin für die Unterzeichnung des Unterhaltstitels gehen möchten.
Den Unterhaltstitel kann doch nur ein Gericht festsetzen. Vom JA sollte man doch keinen Titel unterzeichnen, oder irre ich mich?

Das was ich denen zusenden soll ist doch meine auflistung, welche einnahmen und ausgaben ich habe.
Oder senden die mir darauf (als Antwort) den Unterhaltstitel zu?

Ich mache das das erste mal, und ich bin wirklich hilflos und verwirrt und habe angst etwas falsch zu machen.
Grüße
Jean

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2012 14:28




(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Jean,

natürlich kann vor dem JA ein Titel beurkundet werden - und deshalb musst Du für diese Amtshandlung auch persönlich erscheinen. Vorteil beim JA: Die Ausstellung des Titels ist kostenlos.
Nachteil: Es kann passieren, dass Du dort über den Tisch gezogen wirst, keine Begrenzung auf das 18. Lebensjahr des Kindes angegeben wird und andere Nachteile.

Weitere Möglichkeit: Du lässt einen Titel nach Deinen Wünschen beim Notar erstellen (kostet nur die Schreibauslagen) und nimmst dort alle wichtigen Punkte auf. Dieser Titel muss genauso anerkannt werden - ansonsten müsste das JA Dich verklagen. Gruß Ingo 

Schau auch noch mal in den www.trennungsfaq.de

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2012 14:50
(@Jean_)

Danke für den Link.

Der hilft ja für sozusagen alles.

Danke  🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2012 16:43
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

ich kann doch nicht dem JA mitteilen, dass sie mir einen Termin für die Unterzeichnung des Unterhaltstitels gehen möchten.
Den Unterhaltstitel kann doch nur ein Gericht festsetzen. Vom JA sollte man doch keinen Titel unterzeichnen, oder irre ich mich?

Doch. Und sie sind verpflichtet, den Titel nach deinen Vorstellungen auszufüllen.
Allerdings tun sie oft so, als würde sie zu entscheiden haben was drin steht.
Das ist aber gelogen.

Vom Gericht wird ein Titel nur erstellt, wenn über die Höhe keine Einigkeit erzielt wird.
Bis dahin entscheidest du (mit unserer Hilfe) und wenn das JA nicht einverstanden ist, müssen Sie Klage einreichen.
Und da sie meistens ganz genau wissen, wann sie mit ihren überhöhten Forderungen nicht durchkommen, verzichten sie dann oft darauf.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2012 17:01
(@Jean_)

Genau so mach ich es bzw. so machen wir es 🙂

Also kommt auf mich sozusagen der Unterhaltstitel demnächst zu? - Nachdem ich das Schreiben zur Berechnung dem JA zusende, werde ich dann zur Unterzeichnung des Unterhaltstitels vorgeladen, oder was folgt dann?

Hat denn jeder Unterhaltspflichtige einen "Unterhaltstitel" beim JA? - oder wie machen es die, die keinen Titel haben, wie haben die sich geeinigt und mit wem, mit JA oder KM?

Wenn man sich den Link von @ Ingo30 durchliest, welcher wirklich super gut ist, dann kommt man wirklich ins grübeln, und man fragt sich warum man als KV so über einen "gerichtet" wird. Man liebt sein Kind über alles, möchte auch das es ihm gut geht und die KM hat in jeder Hinsicht eine "Freikarte" - selbst mit dem gezahlten unterhalt kann SIE machen wass sie will.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2012 20:14
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Jean,

es gibt halt zwei Seiten der Medaille: Ein Elternteil leistet Betreuungsunterhalt (das kann auch der Vater sein) und der andere Elternteil leistet Barunterhalt.

Jeder der Kinder betreut hat das Recht einen Titel zu erwirken. In der Praxis ist das aber nicht für jeden auch notwendig. Man kann alles auch mit dem Ex-Partner ohne Einschaltung von Dritten regeln - z.B. indem Dir unsere Unterhaltsexperten den genauen KU ausrechnen, Du diesen Betrag an Deine Exe zahlt und - wenn sie auch zufrieden ist - ist das Thema durch.

Im Regelfall nutzen die KMs den Unterhalt auch für das Kind und kaufen nicht nur Plasmafernseher oder Zigaretten vom Unterhalt. Aber richtig ist - Einfluss auf die Verwendung des Geldes hast Du nicht. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2012 20:35
(@Jean_)

Hallo,

es gibt etwas neues negatives zu berichten. Ich hatte ja zu Anfang gefragt was ich bei der Vaterschaftsanerkennung unterzeichnen muss und was nicht. Da ging es um den Unterhaltstitel und um die Urkunde - anerkennung der Vaterschaft. Ihr hattet mir ja gut den Ablauf mitgeteilt :). Damals (Dez.2011) wurde mir die Urkunde zur Anerkennung für die Vaterschaft vorgelegt, die Berater beim JA sagte mir noch, es gibt eine Urkunde in welcher auch gleich der Unterhaltstitel unterschrieben wird, aber das war diese Urkunde nicht. Ich hatte sie aufmerksam durchgelesen und ich hatte einen Zeugen mit der es auch gelesen hatte. Weiterhin wurde damals gesagt das ich bezüglich des Unterhalts angeschrieben werde und „heute“ nur die Vaterschaft anerkannt wird. Und es „heute“ nichts mit dem Unterhalt zutun hat.

Doch haben die mich m.E. doch ins offene Messer laufen lassen und ich kann es somit vergessen beim Unterhalt „bis vollendung des 18.Lebensjahres“ zu hinterlegen. Denn vor Anerkennung der Vaterschaft wurde ich belehrt (Belehrung vor Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung, welche ich auch unterschreiben musste) und in der Belehrung steht dass nach Unterzeichnung der Vaterschaft das gegenseitige Erbrecht, das Umgangsrecht zwischen Vater und Kind besteht sowie dass die Kindsmutter bis zur Geburt rückwirkend Unterhalt von mir fordern kann und es besteht - wort wörtlich: „die gegenseitige Unterhaltspflicht. Diese Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind endet nicht mit der volljährigkeit des Kindes, wenn es sich darüber hinaus z.B. in ausbildung befindet. Während des laufenden Unterhalts kann auch unter umständen ein Mehrbedarf u.a. im Falle einer Krankheit geltend gemacht werden.“

Mit anderen worten, die Beschränkung bis zur Vollendung des 18. lebensjahres trifft für mich nicht zu oder wie seht ihr das?

Hat die Belehrung überhaupt was mit einem Unterhaltstitel zu tun?

Wobei es sich für mich auch so anhört „endet nicht mit der Volljährigkeit des Kindes, wenn es sich darüber hinaus in ausbildung befindet“ - ich versteh hier, dass es doch mit der Volljährigkeit endet?? Es sei denn das Kind befindet sich noch in ausbildung oder studiert oder?

Grüße
Jean

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2012 14:45
(@Inselreif)

Hi,

keine Panik. Diese Belehrung erzählt Dir nur, was im Gesetz steht. Sie ist kein Titel, aus dem man dann beispielsweise konkrete 225,- monatlich vollstrecken könnte.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2012 14:49
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein hat es nicht.

Dieser Text belehrt dich lediglich darüber, dass eine grundsätzliche Unterhaltspflicht besteht.
Ein Titel enthält dagegen immer einen Unterhaltsbetrag (statischer Titel) , bzw.einen Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts pro Altersstufe (dynamischer Titel).
Außerdem muss drin stehen, dass du dich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirfst.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2012 14:53
(@Jean_)

Hat denn jeder der Unterhalt zahlt einen Unterhaltstitel? - wie kann man es "erst nicht dazu kommen lassen", dass es zu einem Unterhaltstitel kommt?

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2012 15:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, nicht jeder hat einen Titel.

Jeder Berechtigte hat zwar Anspruch auf einen Titel aber nicht jeder verlangt auch einen.

Mit der Mutter meiner Ältesten habe ich mich immer so geeinigt und pünktlich nach DT bezahlt. Solange ich konnte sogar mehr.
Sie hat daraufhin noch nicht mal Einkommenauskunft von mir verlangt, sondern immer drauf vertraut, dass ich alles richtig mache.
Habe ich auch.
Und das klappt mittlerweile seit fast 20 Jahren.

Nur meine Exfrau und Mutter meiner 3 anderen Kinder hat sofort aus allen Rohren auf mich geschossen, was einen beispiellosen Unterhaltskrieg nach sich zog, der bis heute nicht zu Ende ist.

Lies dich am besten ein wenig unter www.trennungsfaq.de ein.
Da stehen die wichtigsten Dinge recht kompakt beisammen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2012 15:24




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