Unterhaltsschreiben...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhaltsschreiben vom Jugendamt, was nun?

Seite 2 / 3
 
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Jean,

Hat denn jeder der Unterhalt zahlt einen Unterhaltstitel? - wie kann man es "erst nicht dazu kommen lassen", dass es zu einem Unterhaltstitel kommt?

sieh es wie einen Mietvertrag: Theoretisch kannst Du Dich mit einem Vermieter auch mündlich einigen und ihm versichern, dass Du immer pünktlich zahlen wirst. Wenn er allerdings auf einem schriftlichen Vertrag besteht, kommst Du nicht drumrum, einen solchen zu unterschreiben.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2012 17:38
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

sieh es wie einen Mietvertrag:

Naja, ganz so ist es nicht.
Einen Mietvertrag kann man auch so, untereinander erstellen und muss sich dafür nicht mit einem "Mieteramt" absabbeln und anlügen lassen und muss ihn auch nicht unbegrenzt auf Lebenszeit ausstellen.
Und einen Gerichtsvollzieher kann man als Mietgläubiger auch nicht einfach so los schicken, denn um einen vollstreckbaren Titel zu bekommen, müssen alle Gläubiger noch einiges mehr tun.

Das ein Pflichtiger sofort einen Titel erstellen muss, sogar noch, bevor er überhaupt Schulden hat, gibt es sonst nirgendwo im Schuldrecht.
Und das sollte man auch nicht beschönigen.
Es ist schleicht eine Sauerei.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2012 17:56
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Beppo,

der Hauptunterschied dürfte sein: Im Mietrecht sind die beiden Vertragspartner in der Regel auch nicht bereits VOR Vertragsabschluss spinnefeind miteinander und unterstellen sich deshalb auch nicht wechselweise, ihren vertraglichen Verpflichtungen nach Möglichkeit nicht nachkommen zu wollen (siehe beispielsweise die heutige Fragestellung, ob und wieviel Unterhalt man während der Ferien einbehalten könne und wo ohne Titel möglicherweise gar nicht gezahlt würde).

Auch als Vermieter begrüsse ich es, schriftliche Verträge zu machen - und einen Mieter nach zwei ausgebliebenen Zahlungen und ohne weiteres Gesabbel über (angeblich) nicht eingegangene Gehaltszahlungen, kranke Schwiegermütter oder Schosshunde eine Räumungsklage zukommen lassen zu können.

Dass ein UH-Pflichtiger keine Schulden hat, stimmt so nicht: Er hat sich zwar kein Geld geliehen, aber er schuldet den Unterhalt ohne Wenn und Aber bis zum Abschluss der ersten berufsqualifizierenden Ausbildung. Und ohne die Möglichkeit, davon nach eigenem Gusto abweichen zu können.

Vernünftige Menschen mit einer entsprechenden Kommunikations- und Vertrauensbasis brauchen das nicht. Ich habe auch nie einen Titel unterschrieben.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2012 19:08
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

der Hauptunterschied dürfte sein: Im Mietrecht sind die beiden Vertragspartner in der Regel auch nicht bereits VOR Vertragsabschluss spinnefeind miteinander und unterstellen sich deshalb auch nicht wechselweise, ihren vertraglichen Verpflichtungen nach Möglichkeit nicht nachkommen zu wollen (siehe beispielsweise die heutige Fragestellung, ob und wieviel Unterhalt man während der Ferien einbehalten könne und wo ohne Titel möglicherweise gar nicht gezahlt würde).

Richtig. Aber das wechselseitige Misstrauen, dass es ansonsten auch in vielen anderen Bereichen gibt, führt aber nirgendwo sonst dazu, dass man einem der beiden schon mal vorbeugend einen Knüppel in die Hand drückt, damit er dem anderen schon mal einen überbraten kann.
Und das sogar noch nach Wegfall der zugrunde liegenden Forderung, durch Volljährigkeit.

Ein Vertrag ist mit einem Titel überhaupt nicht vergleichbar, denn schließlich kannst/ musst du dir, um einen Vertrag durchzusetzen auch erst einen Titel besorgen.
Es handelt sich also durchaus um 2 verschiedene Dinge, bzw. das Eine die Steigerung des Anderen.

Und es gibt aus meiner Sicht überhaupt keinen Grund ausschließlich Unterhaltszahler vom ersten Tag so zu behandeln, als hätten sie die Zahlung verweigert.

Wenn hinter jedem Vertrag ein solches Mittel stünde, hätte ich damit nicht so ein großes Problem aber du weißt auch, wie schwierig es sein kann, eine Mietforderung durchzusetzen. Trotz Vertrag.
Wie lange dauert es da, bis du einen Zahlungs- und/oder Räumungstitel hast?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2012 19:32
(@Jean_)

Hallo, 🙂

danke für eure antworten 🙂

dann sollte ich meiner ex den vorschlag machen den mindest unterhalt zu zahlen, und an sie zu überweisen? oder ihr einen fixen Betrag von ... nennen, welchen ich an sie überweise?
das würde sie doch bestimmt misstrauisch stimmen, weshalb ich ihr ,,nur,, den mindestunterhalt zahle, daher würde sie sicher lieber eine ,,überprüfung,, vom JA machen lassen - oder wie denkt ihr?

Grüße
Jean

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2012 11:23
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Na, sie kann doch überprüfen lassen von wem und was sie will.

Richtig ist aber: Egal ob ein UH-Zahler immer pünktlich zahlt oder nicht, er steht immer unter dem Generalverdacht das er nicht zahlen will.
Somit besteht hier auch immer ein Anspruch auf einen vollstreckbaren Titel. Ja, warum dann z.B. eine Vermieter keinen solchen pauschalen Anspruch hat, denn immerhin sind alle Mieter potentielle Mietnomaden, genau so wie alle Arbeitgeber potentiell keine Lust haben ihre Arbeitnehmer zu bezahlen, das kann niemans erklären.

Entsprechend kann hExe dich erfolgreich auf einen Unterhaltstitel verklagen, selbst wenn du exakt die eingeklagte Summe seit Jahren problemlos zahlt.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2012 11:52
(@Jean_)

Entsprechend kann hExe dich erfolgreich auf einen Unterhaltstitel verklagen, selbst wenn du exakt die eingeklagte Summe seit Jahren problemlos zahlt.

wahnsinn, man hat also als lediger Vater eines Kindes vom Prinzip her fast keine anderen Pflichten außer zu zahlen und rechte hat man auch so gut wie keine. hauptsächlich mit der ex muss man(n) sich immer ,,gut,, stimmen, damit man sein kind sehen kann - oder viel mehr ,,darf,,.

nun steht bei trennungsfaq, dass ich die vom JA zugesandten Fragebögen und Formulare nicht ausfüllen muss sondern selbst auskunft in einem von mir formuliertenbrief geben kann. - wie seht ihr das?

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2012 13:35
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

Das JA will häufig Dinge wissen, de das JA gar nichts angehen.
Das geht bis hin zur Krankenkassennummer uns Sozialversicherungsnummer oder zum Einkommen der Freundin und dem Vermögen der Freundin, zu Deinem eigenen Vermögen etc.
Das alles ist aber für die Aufgaben, die das JA hat völlig irrelevant. Je mehr aber jemand über Dich weiß, desto mehr Schaden kann er Dir anrichten.

Im BGB 1605 steht drin, dass Du zur Auskunft Deines Einkommens verpflichtet bist, nicht jedoch zu all den anderen DIngen. §260 regelt dann, das das ganze halbwegs übersichtlich zu laufen hat.

Du hast keinerlei Rechtspflicht, das Schreiben vom JA mit allen Details zu beantworten, Du bist nur verpflichtet, Dein Einkommen anzugeben. Das kannst Du, entsprechende Sorgfalt vorausgesetzt, selber machen, es muss nur vollstädnig sein. D.h. Dein vermögen geht die nichts an, die Einkünfte daraus sehr wohl. Das Einkommen einer neuen Freundin geht die nichts an, wenn die das wissen wollen sollen sie die Freundin selber anschreiben (nur als Beispiel, ich weiß nicht ob eine neue freundin auf Dich zutrifft).
Wozu brauchen die die KV-nummer, wenn eh alle den gleichen beitrag zahlen etc, etc......

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2012 14:49
(@bagger1975)

Servus Jean,

es ist schön, dass Du Dir zu dem Thema "KU-Titulierung" jetzt langsam Gedanken machst.

Aber, und in Ergänzung zu den richtigen Beiträgen der Vorschreiber muss befugtermaßen noch einmal auf Beitrag Nr. 1 zu Deiner Anfrage vom 15.1.2012 verwiesen werden, nämlich hier:

http://www.vatersein.de/Forum-topic-24178.html

Nochmal: Die Erstitulierung hat v.a. den Vorzug, dass Dich danach niemand (ob KM oder JA) hinterrücks so einfach mit einer Unterhaltsklage "überfallen" kann, weil dann nämlich das sog. Rechtsschutzbedürfnis fehlt.

Ob und wie andere Menschen ihre Unterhaltsfragen regeln (ob tituliert oder nicht) ist für Dich in dem Zusammenhang eigtl. vollkommen irrelevant.

Es geht nämlich konkret um Dich(!) und bei Deiner mitgeteilten Geschichte musst Du m.E. immer mit einer Klage rechnen und schläfst definitiv besser, wenn die Titulierung (ob beim JA oder Notar) -wie empfohlen- "erledigt" ist, ohne lang mit Ämtern hin und her zu schreiben oder über die Sinnhaftigkeit von Formblättern zu diskutieren und in welcher Form diese ggfs. irgendwie zu beantworten wären... 

Viele Grüsse,

(von jemandem, der den KU einfach tituliert hat, der Ex damit ihre brennende Freude auf das sicher geplante Unterhaltsverfahren verdorben hat und der seitdem insgesamt sehr gut und auch länger schläft, weil er sich o.g. Unterhalts-Korrespondenz mit dem JA gar nicht erst angetan hat)

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2012 03:53
(@Jean_)

Hallo,

danke für eure Nachrichten.

Dann wäre es also doch nicht so schlecht den Unterhalt titulieren zu lassen. Allerdings hab ich da schon „Angst“.

Was ist aber, wenn man den Unterhalt titulieren lässt und man ein monatliches Einkommen von netto ca. 900 Euro hat (in Vollzeit)? Ist dann trotzdem die Pfändungsfreigrenze bei rund 950 euro? Und was ist wenn jetzt gerade Arbeitslos ist?

Ist die Mindesthöhe der Unterhaltstitulierung auch 225 euro?

Wie ist Mehrbedarf und Sonderbedarf geregelt?

Viele Grüße
Jean

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2012 20:49




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Wenn das eigene Einkommen 900€ Netto beträgt ist es unwahrscheinlich, dass ein Titel gerichtlich durchgesetzt werden kann. Nur durch eine freiwillige Zustimmung wäre das m.E.n. möglich. Nur - wo ist da der Sinn? Der SB von 950€ ist in der DT so geregelt. Pfändungsfreigrenzen hingegen findest Du in den dazugehörigen Tabellen. Bemühe mal eine Suchmaschine. Nur vwerwechsel bitte nicht UH-Recht mit dem normalen Schuldrecht - da klaffen z.T. Welten auf.

Bevor Du Dir Gedanken um Sonder- oder Mehrbedarf machst - sehe erst einmal zu, mehr als 900€ Einkommen zu erzielen und den Mindestunterhalt zahlen zu können.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2012 01:22
(@Jean_)

Hallo,

wie kann dass alles nur sein?
Ich komme mir vor, als würde ich bestraft werden Papa zu sein.
Nun bekam ich am Freitagmorgen, nichts ahnend einen Breif - Meine Ex, wir verstehen uns mittlerweile zwar recht gut und telefonieren öfters, wir beide haben unsere neuen Partner alles scheint gut zu laufen. Sie will aber nun doch vor Gericht gehen wegen des Unterhalts, aber wenig Geld scheint meine Ex nicht zu haben, wenn sie sich 2 Anwälte leisten kann. Ich liege im moment bei fast 900 Euro netto pro Monat, traurig oder - ja leider ist das so.

Was soll das eigentlich? Das Jugendamt hat alles von mir vorliegen und trotzdem komme ich vor Gericht?

Meint ihr ich könnte es noch ,,aufhalten,, wenn ich schnell einen Termin bei einem Notar mache oder zum Jugendamt gehe und einen Titel (nachdem wir hier über den Inhalt gesprochen haben) unterzeichne?

Oldie hat zuletzt geschrieben, dass die 900 Euro unter den 950 Euro SB im monat liegen - aber was hat es mit den 770 Euro SB auf sich? Ab wann hätte man nur noch auf 770 Euro SB Anspruch?

Grüßles
Jean

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2012 15:11
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Jean,

Oldie hat zuletzt geschrieben, dass die 900 Euro unter den 950 Euro SB im monat liegen - aber was hat es mit den 770 Euro SB auf sich? Ab wann hätte man nur noch auf 770 Euro SB Anspruch?

wenn man arbeitslos ist. Oder wenn man mit einem neuen Partner zusammenlebt (dann ergibt sich dieser Betrag aus der Berechnung einer Haushaltsersparnis von nicht unüblichen 20% von 950 EUR).

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2012 15:21
(@Jean_)

Mit Parter ist dann ein verheirateter oder verlobter Partner gemeint?

Irgendwie ist mir das alles vergangen, heiraten usw. ich dennke das werde ich wohl nicht noch machen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2012 15:29
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mit Parter ist dann ein verheirateter oder verlobter Partner gemeint?

Nö, selbst eine Wohngemeinschaft reicht. Es geht dabei nur um das Geld, das man durch gemeinsame Haushaltsführung mit jemand anderem spart. Mit ihm/ihr ins Bett gehen oder ihn/sie heiraten wollen muss man dafür nicht.

Irgendwie ist mir das alles vergangen, heiraten usw. ich dennke das werde ich wohl nicht noch machen.

naja, das ist jetzt wohl recht kurzsichtig gedacht - was können theoretisch 3,5 Milliarden Frauen dafür, dass es mit einer von ihnen nicht geklappt hat? Wenn Dein Arbeitgeber oder Vermieter Dich morgen rausschmeisst, suchst Du Dir ja auch wieder einen Job und eine Wohnung...

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2012 16:01
(@bagger1975)

Servus Jean,

wer als Betroffener jetzt ernsthaft dies:

wie kann dass alles nur sein?
Ich komme mir vor, als würde ich bestraft werden Papa zu sein.
Nun bekam ich am Freitagmorgen, nichts ahnend einen Breif - Meine Ex (...) will aber nun doch vor Gericht gehen wegen des Unterhalts

beklagt, nachdem ihm bereits am 31.5.2012 und auch schon weit davor das:

Nochmal: Die Erstitulierung hat v.a. den Vorzug, dass Dich danach niemand (ob KM oder JA) hinterrücks so einfach mit einer Unterhaltsklage "überfallen" kann, weil dann nämlich das sog. Rechtsschutzbedürfnis fehlt.

(...)

Viele Grüsse,

(von jemandem, der den KU einfach tituliert hat, der Ex damit ihre brennende Freude auf das sicher geplante Unterhaltsverfahren verdorben hat und der seitdem insgesamt sehr gut und auch länger schläft, weil er sich o.g. Unterhalts-Korrespondenz mit dem JA gar nicht erst angetan hat)

mitgeteilt u. dringend ans Herz gelegt war, der ist bei belegtem Nichtstun m.E. nicht wirklich bemitleidenswert.

@Jean, v.a. eines ist festzustellen:

Alle die Dir bislang geantwortet haben, haben einen haufen Erfahrung und haben Dir gute Tipps gegeben, allein Du hälst Dich nicht dran oder unternimmst nichts.

Viele Grüsse (kopfschüttelnd und sich fragend, ob hier weiter zu schreiben wirklich etwas bringt)

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2012 17:02
(@Jean_)

Ich habe alles mögliche unternommen ich habe dem Jugendamt alle Unterlagen zugeschickt und auf eine berechnung des Unterhalts gewartet.
Warum ich nun Post von den Anwälten der KM bekomme verstehe ich nicht. Ich hab doch dem Jugendamt im Mai alles nochmal zur Berechnung zugeschickt.
Das Jugendamt hatte mich dazu ja auch angeschrieben, ich ging davon aus das die den Unterhalt berechnen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2012 17:15
(@Jean_)

Meint ihr es hilft noch schnell eine Titulierung selbst vorzunehmen?

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2012 17:18
(@elfenherzchen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Jean,
hab jetzt nur überflogen. Irgendwo hab ich gelesen, dass du netto 900 Euro verdienst. Das läge ja unter dem Selbstbehalt. Wahrscheinlich sollst du jetzt auf Zahlung des Mindestunterhalts verklagt werden mit Festsetzung eines fiktiven Einkommens?
Berichtigt mich wenn ich jetzt alles durcheinander gebracht habe...

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2012 17:21
(@Jean_)

Hallo Jean,
hab jetzt nur überflogen. Irgendwo hab ich gelesen, dass du netto 900 Euro verdienst. Das läge ja unter dem Selbstbehalt. Wahrscheinlich sollst du jetzt auf Zahlung des Mindestunterhalts verklagt werden mit Festsetzung eines fiktiven Einkommens?
Berichtigt mich wenn ich jetzt alles durcheinander gebracht habe...

ich denke das es so kommen wird.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2012 17:29




Seite 2 / 3