Hallo Jean,
jetzt mal langsam mit den jungen Pferden.
Du hast jetzt einen Brief von deiner Ex oder Ihrem Anwalt bekommen?
Was wird denn nun genau gefordert? Wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es bisher noch gar keine Forderung der Höhe nach. Bevor du von irgend jemanden verklagt wirst muss er außergerichtlich dich in Verzug (mit einer geforderten Höhe) setzen.
Dann kannst du Dir immer noch überlegen, ob diese Höhe für dich akzeptabel ist, oder nicht.
Als nächstes titulierst du die Höhe, die sinnvoll ist. Dabei helfen Dir die Unterhaltsexperten sicher gerne, auch wenn du das hast ganz schön lange schleifen lassen. In dieser Zeit hättest du doch einmal mit deiner Ex (ihr versteht euch doch ganz gut?) zusammen überlegen können was sinnvoll ist. Denn um Zahlung einer gewissen Summe X wirst du sicher nicht kommen. Das Kind lebt ja nicht von Luft und Liebe! Ansonsten zahlen wir alle für dein Kind!
Du machst jetzt bald 1,5 Jahre an dem Thema rum. Wenn du nicht schon lange zur Zahlung von Unterhalt verdonnert worden bist ist das einfach nur Glück / mangelndes Interesse der Gegenpartei. Jammer nicht weiter rum, sondern klär das endlich! :knockout:
Kopfschüttelnde Grüße aus dem Schwarzwald
PvF
Moin Jean,
jetzt mal langsam mit den jungen Pferden.
Du hast jetzt einen Brief von deiner Ex oder Ihrem Anwalt bekommen?
Was wird denn nun genau gefordert?
Als Erster nimmst Du Dir das zu Herzen (und tippst ggf. den Anwaltsbrief ab).
Ich habe alles mögliche unternommen ich habe dem Jugendamt alle Unterlagen zugeschickt und auf eine berechnung des Unterhalts gewartet.
... und als zweites telenierst Du mit dem Jugendamt und fragst freundlich nach, was aus Deinem Vorgang geworden ist und ferner nebenbei, ob denn noch eine Beistandschaft besteht.
Das Ergebnis beider Punkte schreibst Du dann mit ruhigem Kopf in diesen Thread ...
Gruß
United
Moin
Das JA wird der KM gesagt haben, dass bei dem von Dir erzieltem Einkommen keine Chance sehen, KU einzufordern. Das JA kann einfach nichts berechnen. Bliebe noch der Weg über eine gerichtliche Bewertung Deiner Leistungsfähifkeit. Und selbst dort sieht das JA keine Möglichkeit, dass es zu einem Titel oberhalb von 0€ kommt. Und sie werden der KM gesagt haben, dass diese für eine Unterhaltsklage einen RA bemühen muss. Das hat sie getan. Der KM steht es frei, sich des JA oder eines RA zu bedienen.
Also alles fängt wieder von vorne an und wie der Ausgang ist - Gerichtsprozess oder nicht - steht in den Sternen. Denn keiner weiss, wie KM und deren RA ticken. Ein fiktives Einkommen kann nach der(mehrfachen) Rechtssprechung des BGH nur dann unterstellt werden, wenn nachgewiesen wird, das zumutbar ein höherer Verdienst real überhaupt erzielt werden kann.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
ich konnte mich mit der KM einigen, dass ich einen Titel beim Jugendamt vorerst mache. 🙂
Wie ist das mit den 950 Euro Selbstbehalt, wird man, wenn man in einer Wohngemeinschaft wohnt auf 770 Euro gestuft?
Man hat ja keine Partner oder Lebenspartnerschaft mit den anderen WG-Mitgliedern. Und verpflegt sich mit seinen eigenen Nachrungsmitteln.
Grüße
Jean
Moin Jean,
sind Dir bei Deinem Einkommen die Möglichkeiten des SGB II bekannt?
Hinweise dazu findest Du ua in diesem Tröt.
W.
Servus Jean,
was heißt 'vorerst'?
Zahltitel sind von Beständigkeit u. Dauerhaftigkeit geprägt, sie sollen Rechtssicherheit schaffen u. sind im allgemeinen nicht mehr so leicht abänderbar.
Warum tust Du nicht, was Dir glaublich @united geschrieben hat u. stellst die Schreiben hier ein?
Wursteln hilft in Deinem Fall höchstwahrscheinlich nicht weiter.
Viele Grüße
Moin Jean,
ergänzend und wiederholend:
Wenn das eigene Einkommen 900€ Netto beträgt ist es unwahrscheinlich, dass ein Titel gerichtlich durchgesetzt werden kann. Nur durch eine freiwillige Zustimmung wäre das m.E.n. möglich. Nur - wo ist da der Sinn?
In manchen Fällen (und da gehört der Deine m.E. hinzu) ist es besser, sich verklagen zu lassen ...
Ein Richter kann Dir ein fiktives Einkommen auferlegen, ebenso kann er Deinen Selbstbehalt absenken. Beides ist denkbar.
Wenn Du dieses aber in vorauseilendem Gehorsam selber tust ... brauchst Du Dich nicht wundern, wenn Du einen darauf basierenden Titel nicht wieder los wirst.
Gruß
United
Servus Jean,
was heißt 'vorerst'?
Warum tust Du nicht, was Dir glaublich @united geschrieben hat u. stellst die Schreiben hier ein?
ja das fragte ich mich auch. ich konnte sie nun gesternmittag endlich nach ihren urlaub erreichen und sie sagte mir, dass wir es "vorerst" durch einen titel beim Jugendamt machen können.
zur 2. frage muss ich gestehen hab ich etwas angst hier das schreiben einzustellen, aus angst davor, meine ex könnte sich auch ier angemeldet haben.
das ,,lustige,, ist, ich erhielt erneut wieder die gleiche tabelle, wie ich sie in meinem ERSTEN schreiben hier im thread aufgelistet habe vom jugendamt, wo ich meine einnahmen, ausgaben usw. auflisten soll. soll ich das jetzt zum 5. mal nochmal machen? ich hab alles per pc (und nicht handschriftlich) mitgeteilt, damit auch ja jeder alles klar lesen kann. am besten ist ich diktiere es denen. lt. §1605 BGB bin ich verpflichtet auskunft zu erteilen, nur über vermögen und einnahmen was ich auch schon mehrfach gemacht habe - aber nicht wie viel miete usw. ich zahle oder doch?
Hallo,
möchte euch einen kleinen zwischenstand mitteilen.
am letzten Mittwoch war ich nun beim Notar (garnicht so einfach bei manchen wäre erst ein termin ende september möglich gewesen), die notarin teilte mir mit, dass das Jugendamt den Unterhalt schon längst hätte berechnen müssen, da sie dazu in der pflicht sind. sie sagte mir, dass ich den Unterhalt von meinem anwalt berechnen lassen soll damit sie ihn titulieren kann. dann hab ich gleich die unterlagen zu anwalt geschickt und bekomme sie anfang kommenden woche berechnet.
grüßle
Jean
Hallo,
ist jetzt wirklich nicht böse gemeint! aber ...
die notarin teilte mir mit, dass das Jugendamt den Unterhalt schon längst hätte berechnen müssen, da sie dazu in der pflicht sind.
du solltest auch mal die Antworten lesen
Das JA wird der KM gesagt haben, dass bei dem von Dir erzieltem Einkommen keine Chance sehen, KU einzufordern. Das JA kann einfach nichts berechnen.
...
Gruß
Matthias