Hi,
hatte lange ALG2 aufstockend bezogen und deswegen kein Unterhalt bezahlt.
Nun ist es so kein ALG2 mehr beziehe, und monatlich 60 € Unterhalt bezahle.
Dieser betrag wurde vom Gericht in einem Vergleich so festgelegt.
Meine Exfrau meinte ich könnte weit mehr verdienen und mich deswegen verklagt. Die Richterin meinte: der Mann geht trotz seiner einschränkungen Vollzeit arbeiten, was wollen Sie eigendlich. 🙂
Das dies ein Mangelfall ist, weiss ich (Habe 2 Kinder).
Bauen sich jetzt eigendlich bei meiner Tochter jeden Monat Unterhaltsschulden auf bis zum Mindestunterhalt oder nicht?
LG Darkus
Es besteht nur ein Anspruch den auf den Betrag der Tituliert ist - in dem Fall wohl besagte 60€.
Werden diese bezahlt entstehen keine weiteren "Schulden".