Bitte um Entschuldigung, wenn das eine viellleicht blöde Frage ist, aber was ist eigentlich dieser Unterhaltstitel, vor allem in Sachen UHV? Gib es dort so überhaupt etws oder wird in Abständen vom Jugendamt der Zahlbetrag festgesetzt? Im Internet habe ich dafür nihcts passendes gefunden. Mich würde interessieren, ob der Titel einfach sozusagen "auf Wunsch" erstellt oder zwischen den Parteien ausgehandelt wird.
Oder gibt es das Lieteratur zu?
Danke für Hinweise
Servus AFK,
der Titel ist genaugenommen nichts weiter als eine amtliche Urkunde, mit welcher Du Dich verpflichtest, KU zu zahlen und womit nicht erfolgte KU-Zahlungen gepfändet werden können.
Die KU-Empfänger (bzw. deren Vertreter) haben einen rechtlichen Anspruch auf eine Beurkundung; damit soll sicher gestellt werden, dass die Zahlungspflicht auch erfüllt wird.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Meines Wissens kann die Vorschusskasse des JA ebenfalls eine Titulierung des zu leistenden KU verlangen.
In diesem steht dann:
wieviel wann zu zahlen ist, dass es sich hier um einen dynamischen Titel (automatische Altersanpassung) handelt und was passiert, wenn nicht gezahlt wird.
Achte darauf, dass z.B. eine Begrenzung bis zur Volljährigkeit der Kinder berücksichtigt wurde.
Das zuständige JA wird sich bei Dir melden hinsichtlich Modalitäten zur Unterzeichnung, hier könntest Du aber schauen, ob Du den Titel auch bei JA in Deiner Gegend unterzeichnen kannst.
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
@82marco
Ui. Vielen Dank. Das wusste ich nicht. Gibt es sonst noch etwas, worauf man als Zähler achten sollte, falls es einmal soweit kommt?
Ist so ein Titel denn gestern bis zur Volljährigkeit? Falls die Vorschussbezieherin ihr Einkommen steigert, meine ich, so dass die Verhältnisse der Einkommen nicht mehr stimmen
Danke vielmals!
da müsste die Mutter ihr Einkommen derart steigern, dass sie 3x so viel verdient wie du.
Vorher ändert das rein gar nichts am Kindesunterhalt. Und manchmal nicht mal dann.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
da müsste die Mutter ihr Einkommen derart steigern, dass sie 3x so viel verdient wie du.
Meines Wissens ist das so und es wurden auch bereits an anderer Stelle Ratschläge in diese Richtung gegeben; keine Ahnung ob und wie diese in den Ring geworfen wurden...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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da müsste die Mutter ihr Einkommen derart steigern, dass sie 3x so viel verdient wie du.
Vorher ändert das rein gar nichts am Kindesunterhalt.
Das sieht die Rechtsprechung ganz anders.
In den Leitlinien des OLG Frankfurt (12.3.) ist das seit Jahren besonders schön formuliert.