Hallo
Folgendes zur groben Übersicht:
Mein Mann, 3 Kinder aus erste Ehe - wieder Verheiratet mit mir in der Schweiz lebend.
Kind 1: 20 Jahre - Ausbildungsende 08/2016
Kind 2: 18 Jahre Abi beendet und ab 08.2016 Studium
Kind 3: 17 Jahre Schule
Kind 2 ist im März 18 Jahre alt geworden und es geht um Sie.
Mit erreichen des 18 Lebensjahres hat mein Mann sein Kind aufgefordert, den Titel beim JA abzuholen und ihm auszuhändigen. Unterhalt wurde immer bezahlt und ab dem 18 Geburtstag direkt ans Kind überwiesen. Verhältnis zwischen Vater und Kind ist sehr gut und es gab keine Unstimmigkeiten.
Nun wird Kind 2 am August in einer andern Stadt Studieren und von Zuhause ausziehen.
Mutter hat nun Kind 2 letzte Woche zum Jugendamt gezerrt wo diese auf Kind 2 eingeredet haben, dem Vater ja nicht die Unterhaltsurkunde auszuhändigen, da sein Unterhaltsanspruch sonst erlischt und Kind 2 kein Geld mehr von Papa kriegen würde (Schwachsinn, mein Mann bezahlt jetzt schon ein paar Euro mehr als im Titel steht und das ganze Kindergeld wurde auch nicht abgezogen...)
Kind ist nun komplett verunsichert und weis nicht was sie tun soll. Behält aber den Titel erstmal bei sich unter verschluss, so das Mama nicht ran kommt.
Sie hat nach diesem "Vorfall" wo sie die Mutter aus JA geschleift hat, sofort dem Vater gemeldet und ist ziemlich sauer auf ihre Mutter.
Für meinen Mann wäre es soweit auch ok, wenn Kind 2 den Titel bei sich behält - er ist ja sowieso bereit zu zahlen.
Nun habe ich aber in den Trenungs-FAQ gelesen, das die Mutter, solange der alte Titel existiert, sich von Ihrer Barunterhaltspflicht drücken kann. Ist das korrekt?
Es geht jetzt natürlich auch um Bafög beantragen und was da alles dran hängt.
Wie geht man am besten weiter vor?
Liebe Grüsse
engelherz
Hallo,
als erstes begründet ein Titel keinen Unterhaltsanspruch, er sichert die sofortige Vollstreckbarkeit!
Der Unterhaltsanspruch ergibt aus daraus, dass sich Verwandte in gerader Linie zu Unterhalt verpflichtet sind.
Im Moment befindet sich Kind 2 in einer Übergangsphase von Schule zu Studium und auch da besteht Unterhaltspflicht. Der Anspruch im Moment ergibt sich aus der DDT.
Wenn die Tochter ein Studium aufnimmt und zu Hause auszieht, dann ist als erstes ein BAfög-Anspruch zu prüfen. Bafög kann fiktiv auf den Unterhalt angerechnet werden, wenn es nicht beantragt wird. Vermutlich zieht Kind 2 im August zu Hause aus, ab dann wären es 785 Euro Unterhalt. Ab Studienbeginn würde Bafög angerechnet (es sei denn es ist klar, dass es keins gibt).
"Wenn ein Studierender kein BAföG beantragt und Unterhalt von seinen Eltern fordert, kann ihm in Höhe der BAföG-Leistungen ein fiktives Einkommen auf Unterhaltsbedarf angerechnet werden und so eine Unterhaltspflicht der Eltern gegebenenfalls nicht mehr bestehen." (OLG Schleswig-Holstein 2005, Aktenzeichen 15 UF 75/05 )
Der Unterhaltsanspruch beträgt 785 Euro (plus ggf. KV + PV). Davon ist das volle Kindergeld und der Bafög-Anspruch abzuziehen, der Rest ist dann nach Einkommen zu quoteln.
Wenn die Tochter den Unterhaltstitel nicht herausgeben will, dann besteht die Möglichkeit der Vollzugsverzichtserklärung aus dem Titel oder aber, wenn alles nichts nutzt muss auf Abänderung des Titels geklagt werden.
Sie muss den Titel nicht unter Verschluss halten, da die KM aus dem Titel nicht mehr vollstrecken kann. Anspruch auf den Titel hat nämlich das Kind, solange es minderjährig ist, wird es vom BET vertreten, bei Volljährigkeit kann nur noch das Kind vollstrecken lassen. Im Prinzip kann sich die KM um den Barunterhalt drücken, wenn der Titel weiter besteht, wenn nämlich der titulierte Betrag für den Bedarf reicht.
Handeln muss Kind 2 und Einkommensauskunft von beiden Eltern einfordern und dem anderen Elternteil zur Verfügung stellen, da ansonsten eine Überprüfung der Rechnung nicht möglich ist. Außerdem muss der Bafög-Antrag (Überschlagsmäßig kann auch mit einem <a href="https://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/>BAfög-Rechner</a>" geprüft werden ob ein Bafög-Anspruch besteht, wie der aber mit der Schweiz klarkommt kann ich nicht sagen) gestellt werden.
Um des lieben Friedens willen könnte bis August ja "einfach" weiter gezahlt werden, danach muss aber auf alle Fälle neu gerechnet werden.
Wenn es mit Kind 2 geklappt hat wird es mit Kind 3 nur einfacher.
VG Susi
P.S.: Es hilft nichts, wenn Kind 2 den Kopf in den Sand steckt. Es gab im Forum schon das Beispiel, dass Kind (aufgehetzt von der KM) den Titel nicht herausgeben wollte. Das funktioniert aber nicht. Juristisch ist die Sache in der Weise klar, dass, wenn sich der Unterhaltsanspruch ändert, auch der Titel abgeändert werden kann und darf. Letzlich könnte auch ein neuer Titel erstellt werden. Die Unterhaltszahlungen ändern sich aber mit 18 immer, noch mehr ändern sie sich wenn Kind außer Haus studiert.
Hallo Susi
Herzlichen Dank für deine Rückmeldung.
Dann geht es KM wohl tatsächlich darum, sich abzusichern, im Fall der Fälle nichts zahlen zu müssen. Schlimm nur, dass das JA in so einem Schmierentheater auch noch mitspielt und damit Kind 2 total verunsichert statt für den jungen Erwachsenen Klarheit zu schaffen.
Grob Überschlagen würde ich meinen, Kind 2 müsste Bafög kriegen. Der Antrag ist auf dem Postweg zu Papa.
Dann sehen wir weiter. Kind 2 ist in den Sommerferien zu Besuch, so das Papa hoffendlich das ganze mit Ihr wird klären können und dann vielleicht auch schon der Bafög Bescheid da ist.
Mein Mann zahl sowieso den mit Tochter Ausgehandelten Betrag weiter bis zum Studienbeginn. (& das ist etwas mehr wie auf dem Titel steht).
Wir sind gespannt, wie es weiter geht...
Hallo,
ich denke nicht, dass es der KM darum geht sich abzusichern, sie sieht nicht ein, dass sie zahlen soll und den Titel herausgeben wird sie auch nicht.
Es ist immer unschön aber ein Gericht wird mit Sicherheit auf Abänderung befinden und die Kosten hat dann Kind 2 zu tragen (kann sie ja bei Mama holen!). Der Unterhalt beträgt übrigens nur 735 Euro (ich habe mich da mit der 8 versehen).
Hier ist die Seite des deutschen Studentenwerks zum <a href="http://www.studentenwerke.de/de/node/991>Unterhalt</a>" und hier ein Seite mit Erläuterungen zur <a href="https://www.scheidung.org/unterhalt-ab-18/>Unterhaltsberechnung</a>" ab 18, dabei sind die 670 Euro aber veraltet, jetzt sind es 735 Euro. Diese Seiten würde ich der Tochter schon mal zeigen.
Sie wird sich vermutlich nicht trauen von Mama Unterlagen oder Geld zu fordern, aber es ist ihre Aufgabe, das hätte das JA sagen sollen.
VG Susi
Moin
Ein Hinweis zum Kindergeld:
Wenn Kind 2 im August auszieht ist derjenige Elternteil, welcher den höheren Unterhaltsanteil leistet, vorrangig anspruchsberechtigt. D.h., ab September sollte der KV bei der FamK einen Antrag auf Übertragung des KG (Erstantrag verwenden) auf ihn selber stellen (§64 Abs.3 EStG). M.E. auch eine klare Botschaft an alle Beteiligten, zumal das Kind völlig heraus gehalten wird. Der Einfachkeit halber kann er als Empfänger des KG das Kind selber bestimmen. Dann überweist die FamK das KG direkt auf das Konto des Kindes.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Danke euch für eure Rückmeldung!
Der Hinweis mit dem Kindergeld ist sehr gut! Kann KV das auch aus dem Ausland heraus beantragen und Kind 2 auf`s Konto überweisen lassen?
Er wird es auf jeden Fall versuchen!
Liebe Grüsse
engelherz
Der Hinweis mit dem Kindergeld ist sehr gut! Kann KV das auch aus dem Ausland heraus beantragen und Kind 2 auf`s Konto überweisen lassen?
Er wird es auf jeden Fall versuchen!
Nein. Nur wenn er aus auf Antrag als unbeschränkt Steuerpflichtiger behandelt wird. Dafür müsste er in Deutschland Einkünfte erzielen, die der beschränkten Einkommensteuerpflicht unterliegen. Ohne diese Voraussetzung braucht er den Antrag nicht stellen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Liebe LBM
Schade, das wäre jetzt super gewesen. Nun gut, sehen wir was passiert und sollte die KM sich da aus welchen Gründen auch immer Quer stellen, kann Kind 2 ja Antrag stellen, dass das Kindergeld direkt an sie geht.
Zumindest habe ich mal etwas dazu gelesen...
Wir waren jetzt erstmal das mit dem Bafög Antrag ab und schauen was dabei rauskommt und Papa wird mit Kind 2 sprechen wenn es in den Sommerferien da ist.
Danke euch allen - Ich werde berichten wie es weitergeht.
engelherz
Hallo,
es kann auf jeden Fall das Kindergeld selbst aufs Konto bekommen, wenn es ausgezogen ist.
Sophie
Moin
Das vollj. Kind mit eigenem Haushalt kann nicht nur, es sollte das Kindergeld auf diese Art beziehen. Schließlich ist laut Rechtssprechung das KG in vollem Umfang bedarfsmindernd anzusetzen, sprich: es ist hierrüber Unterhalt. Von daher wäre jede andere Vorgehensweise lediglich als Kontrolle oder Druckmittel zu betrachten und dadurch ein Vertrauensentzug. M.M.
Da LBM mit ihrem Einwurf vollkommen Recht hat, noch eine Anmerkung. Falls es beim KG Probleme geben sollte (ich spreche aus leidiger eigener Erfahrung), kann - da KV als anderer potentieller Anspruchsberechtiger eben nicht anspruchsberechtigt ist - das Kind einen Abzweigungsantrag stellen, der bis zur vollen Höhe (die Hälfte ist eh unstrittig) gehen kann. Allerdings muss das vollj. Kind hier selber aktiv werden.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
So Ihr lieben, nun wurde mein Mann vom JA angeschrieben, den Unterhalt für Kind 3 neu zu berechnen und zeitgleich hat das JA informiert, im Auftrag von Kind 2 den Unterhalb ab 18 beratend zu ermitteln.
Wir sitzen nun schon gefühlt den ganzen Tag an der Berechnung und folgendes kam dabei raus.
Könnt Ihr bitte kurz drüber schauen und mir eine Rückmeldung geben ob das so stimmen kann - Danke!
Einkommen der letzten 12 Monate 55`674.-
Zuschläge der letzten 12 Monate 0.-
Nettoeinkommen I 55`674.-
Abzüge:
Steuern 2015 10`118.-
Feuerwehrabgabe 450.-
Krankenkasse 2015 4`603.-
Nettoeinkommen II 40`503.-
Durchschnittliches Netto p. M 3`375.-
Umrechnung in Euro 3`118.- (Durchschnittlicher Umrechnungsfaktor 2015 = 0.92
Kaufkraftkorrektur 2`619.- (0.84) Bin da nicht sicher ob dies der aktuelle Kurs ist...)
abz. Bba 131.- (Dürfte ich nicht allenfalls die 5% Bba vor der Umrechnung in Euro machen? die Fahrkosten etc. fallen ja in der Schweiz an.)
Bereinigtes Netto 2`488.-
Stufe 4 der DDT
Kind1 / 20 Jahre: Ausbildung wird abgeschlossen im August - Nicht mehr berechtigt ab August
Kind2 / 18 Jahre: Studiert ab August extern.
Bedarf: 735.- - 190.00 = 545.- Unterhalt (Ausstehend die Splittung der Eltern und Bafög)
Kind3 / 17 Jahre in Ausbildung
Bedarf: 518.- - 98.- = 420.- Unterhalt
Herzlichen Dank für`s drüber schauen.
Moin Engelherz,
So Ihr lieben, nun wurde mein Mann vom JA angeschrieben, den Unterhalt für Kind 3 neu zu berechnen [...]
Fordert das JA ihn auf auszurechnen, was zu zahlen ist ? Das nenne ich mal ehrlich ... "wir haben keine Ahnung von grenzüberschreitendem Unterhalt und Sie haben das beim letzten Mal so toll gemacht."
Dürfte ich nicht allenfalls die 5% Bba vor der Umrechnung in Euro machen?
Probier mal die genannte Alternative ... kommt was ziemlich ähnliches raus 🙂
Die 17jährige ist in Ausbildung. Hat sie dabei eigenes Einkommen ?
Durchschnittliches Netto p. M 3`375.-
Umrechnung in Euro 3`118.- (Durchschnittlicher Umrechnungsfaktor 2015 = 0.92
Kaufkraftkorrektur 2`619.- (0.84) Bin da nicht sicher ob dies der aktuelle Kurs ist...)
Wenn ich die aktuellen OECD-Werte (für die Kaufkraftparität - 2015) nehme:
Schweiz 1,275245, Deutschland 0,786301 -> Kaufkraftparität: 1,6218 CHF : 1 EUR
D.h. 3.375 CHF -> 2.081 EUR.
Damit würde ich zunächst antreten.
Gruß
United
Hallo United
Ganz herzlichen Dank für deine Hilfe!
Stimmt, das tut dem Bba. nicht viel. belassen wir es wie es ist...
Die 17jährige macht eine Schulische Ausbildung, hat kein eigenes Einkommen und lebt bei der Mutter.
Ich habe heute Morgen mal beim Eidgenössischen Departement des Innern, im Bundesamt für Statistik angerufen.
Die haben mir folgende, offizielle Daten angegeben:
Kaufkraft Schweiz: 1.74354
Kaufkraft Deutschland: 0.997803
Umrechnung in Euro 3`118.- (Durchschnittlicher Umrechnungsfaktor 2015 = 0.92
Kaufkraftkorrektur 2`619.- (0.84) Bin da nicht sicher ob dies der aktuelle Kurs ist...)
abz. Bba 131.- (Dürfte ich nicht allenfalls die 5% Bba vor der Umrechnung in Euro machen? die Fahrkosten etc. fallen ja in der Schweiz an.)Bereinigtes Netto 2`488.-
3118.-/1.74354*0.997803 = 1784.40 euro
abz. Bba. 98.
Bereinigtes Netto 1686.- Euro
Das ist in etwa das, was mein Mann bisher bezahlt hat. Aufgrund des starken Frankens wäre er ohne die Kaufkraftparität finanziell fast in Schieflage geraten...
Ich werde dies so einreichen und schauen, was dabei raum kommt.
Bei Kind 2, 18 Jahre, muss doch erst Bafög beantragt werden und erst dann kann das JA berechnen, was die Eltern Anteilig zu zahlen hätten, oder?
Danke für deine Geduld!
Liebe Grüsse
engelherz
Bei Kind 2, 18 Jahre, muss doch erst Bafög beantragt werden und erst dann kann das JA berechnen, was die Eltern Anteilig zu zahlen hätten, oder?
Ja.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.