Hallo
Nach vielen Jahren sag ich mal wieder *Hallo* und möchte einfach mal andere Meinungen zu einer Sache hören.
Kurz zur Situation: Alleinerz. seit 2007 mit Sohn, Beistandschaft beim JA besteht und diese hat auch einen Titel gegen KM,
keinen einzigen Cent Unterhalt bekommen seit 2007, KM arbeitet momentan Teilzeit,
keinerlei Umgang/Kontakt von KM bisher im Jahr 2015 zu Sohnemann
Neulich bekam ich Post vom JA, wo mir mitgeteilt wurde, das meine Ex in die Privatinso gegangen ist. Sämtliche aufgelaufenen Forderungen angemeldet worden sind und das ich diese nun abschreiben kann.
Ein paar Tage später rief mich die Sachbearbeiterin vom JA und teilte mir mit , das die KM sich gemeldet hätte und nun gerne Unterhalt bezahlen würde.
Wäre ja schön, aber "Skepsis" ist meine 2. Vorname. 😉
Doch nicht in entsprechender Höhe, sondern nur 2/3 vom Ganzen, auf die restlichen 1/3 sollte ich verzichten und der Titel soll angepasst werden,damit das letzte 1/3 nicht während der Inso als Schulden wieder auflaufen.
Ich verstehe die ganze Sache nicht. Normalerweise liegt KM mit ihrem Lohn weit unter Pfändbaren. Welche Gründe könnte es geben und warum möchte sie nun angeblich zahlen?? Sie hat ja in den letzten Jahren schon gezeigt wie hinterlistig sie ist und sich immer herauswinden können. Ihr jetziger Arbeitsvertrag läuft auch nur noch 3 Monate.
Sollte ich dem Vorschlag zustimmen um überhaupt etwas Unterhalt zu bekommen?? Andererseits kann ich mir keine Konsequenzen vorstellen, wenn sie von heute auf morgen die Zahlungen wieder einstellt.
Vielleicht habt ihr irgendeine Idee was dahinter stecken könnte und mich auf andere Ansätze zum nachdenken bringen.
LG Nrw74
Meine Signatur
Moin,
ich bin zwar im PInsRecht nicht so sattelfest, könnte mir aber folgenden Hintergedanken vorstellen.
1) Unterhalt müsste sie zahlen, wenn Du es darauf anlegen würdest, dann müsste sie sogar einen Nebenjob annehmen, um diesen zu bedienen.
2) Sie zahlt lieber ein wenig, damit ruhe ist und die PI laufen kann.
3) Titel muss angepasst werden, denn wenn dieser nur zu einem Teil bedient wird laufen neue Schulden auf und gefährden die PI mit der Restschuldbefreiung.
Hmm ... ich würde antworten, dass sie mit einer Nebentätigkeit (Vollzeitbeschäftigung) den MindestKU leisten kann, dass hat die Prüfung und auch der Titel ergeben. Diesen würde ich fordern, und einer Titeländerung nicht zustimmen. Entweder zahlt sie den KU, oder sie kann keine PI durchziehen. Ist ja schon traurig das die letzten Jahre nichts geleistet wurde, obwohl sie scheinbar könnte.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin,
bin auch kein Kenner des Insolvenzrechts ...
Durch den existierenden Titel würden aber automatisch (bei Nichtbedienung) neue Schulden auflaufen.
Ich meine, daß sich das mit einer Privatinsolvenz beißt.
Ich würde den Spatz nehmen.
Gruß
United
Moin,
bei einer Unterhaltsverpflichtung steht ihr Pfändungsfreibetrag von maximal ca. 1400 € zu, davon muss sie dann auch den Unterhalt zahlen. Tut sich das nicht, riskiert sie die Restschuldbefreiung, weil Schulden auflaufen. Deswegen ist sie daran interessiert, die Unterhaltszahlung zu bestreiten, aber so wenig wie möglich. Ich würde auch auf das 2/3-Angebot eingehen, besser als nichts- Du schreibst, du kannst deine Forderungen abschreiben, hattest du sie denn dem Insolvenzverwalter gemeldet?
Wenn die Unterhaltspflicht schon bestanden hat, als sie in die PI gegangen ist, muss sie da ja auch schon gelogen haben.
Entweder hat sie KU-Pflicht verschwiegen oder sie hat sie verwendet, um die Insolvenzzahlungen zu mindern und hat das Geld dann für sich ausgegeben.
Keine guten Vorraussetzungen, ihr jetzt zu vertrauen und entgegen zu kommen.
Wenn sie dagegen die Unterhaltsschuld korrekt angegeben hat, müsste ihr der Unterhaltsbetrag ja zur Verfügung stehen. Dann soll sie ihn auch bezahlen.
Und wenn sie das nicht will, geht ihre Inso eben flöten.
Kann ich nichts falsches drin entdecken.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo
Vielen Dank für die bisherigen Antworten.
KM arbeitet momentan Teilzeit,Normalerweise liegt KM mit ihrem Lohn weit unter Pfändbaren.
Deswegen meine Verwunderung, weil ja außer einer moralischen und einer gesteigerten Erwerbspflicht keine direkte momentane Pflicht daraus besteht aus ihren Unpfändbaren irgendetwas zu bestreiten.
Wenn also der Titel geändert worden ist und danach keine Zahlungen mehr aus dem nicht pfändbaren Teil kämen, läge m.M. der einzige Vorteil auf ihrer Seite.
Du schreibst, du kannst deine Forderungen abschreiben, hattest du sie denn dem Insolvenzverwalter gemeldet?
Ja, die Forderungen sind von der Beistandschaft beim Treuhänder angemeldet worden.
Gruß
Meine Signatur
Da sich ihre wirtschaftlichen Verhältnisse ja offensichtlich geändert haben, könntest du ja auch mal wieder eine vollständige Einkommensauskunft anfordern.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Wenn ihr Einkommen weit unter dem Pfändungsfreibetrag liegt nützt es ihr natürlich nichts, wenn dieser durch die Unterhaltspflicht höher ausfällt. Unterhalt muss sie trotzdem zahlen, klar, dass sie möglichst wenig zahlen will (würde ich sogar akzeptieren, ihr bleibt ohnehin nur sehr wenig).
Es sieht ja so aus, dass von ihrem Einkommen Null Komma Nix gepfändet werden kann. Das wird den Insolvenzverwalter nicht freuen, sie wird sich einen Job suchen müssen, der auch etwas für die Gläubiger abwirft.
Ich würde aus zwei Gründen darauf eingehen: Du hast bisher gar keinen Unterhalt bekommen, zukünftig immerhin 2/3 vom titulierten Betrag. Wenn du nicht darauf eingehst, wird sie die PI wahrscheinlich nicht schaffen und dann wirst du auch wieder keinen Unterhalt bekommen.
Monty, das passt aber irgendwie nicht zusammen.
Wenn sie den Titel ordnungsgeäß angegeben hätte, dürfte es doch jetzt kein Problem mit dem Insolvenzverwalter geben, denn dann wären es ja keine "neuen" Schulden.
Für mich ergibt das nur einen Sinn, wenn sie den Unterhalt zwar geltend gemacht hat aber nun für sich behalten will.
Zusätzlich zu ihrem Pfändungsfreibetrag.
Oder hast du ne andere Erklärung dafür?
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Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin
[...] Du hast bisher gar keinen Unterhalt bekommen, zukünftig immerhin 2/3 vom titulierten Betrag. Wenn du nicht darauf eingehst, wird sie die PI wahrscheinlich nicht schaffen und dann wirst du auch wieder keinen Unterhalt bekommen. [...]
Im worst case bleibt also alles beim Alten, wieso also darauf eingehen.
Dafür dürft ihr mich jetzt gerne an die Wand nageln:
Einem kleinen Schweinchen, das nullkommanull Unterhalt bezahlt, und, wie es der TO anreisst, sich auch seit Jahren halblegal davor drückt, würde ich auch genau nullkommanull entgegenkommen.
Ich weiss nicht wie alt das Kind ist, und wie lange eine Privatinso dauert, aber die Dame versucht hier gerade sich gesund zu stossen, und drückt jetzt schon die finanzielle Last nach der Inso. Selbst wenn sie irgendwann mal in die Lage kommt, Regelunterhalt zahlen zu können, wird sie das mit einem müden Verweis auf den 2/3-Deal nicht tun.
Da sich ihre wirtschaftlichen Verhältnisse ja offensichtlich geändert haben, könntest du ja auch mal wieder eine vollständige Einkommensauskunft anfordern.
Das wäre eher nach meinem Geschmack.
Grüsse!
JB
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Für mich ergibt das nur einen Sinn, wenn sie den Unterhalt zwar geltend gemacht hat aber nun für sich behalten will.
[...]
Oder hast du ne andere Erklärung dafür?
Das Problem wird sein, dass sie nicht leistungsfähig ist, mit oder ohne PI. Da sie anscheinend "weit unter dem Pfändungsfreibetrag" verdient, nützt ihr der erhöhte Freibetrag einfach nichts, muss aber trotzdem Unterhalt zahlen. Sie kann nicht etwas für sich behalten, was sie nicht verdient. Mich wundert ehrlich gesagt mehr, dass die KM seit acht Jahren ungestraft keinen Unterhalt zahlt und jetzt eine 2/3-Lösung skeptisch betrachtet wird.
Woher weißt du dass sie weit unter dem Pfändungsfreibetrag verdient?
Nach der Vorgeschichte würde ich mich wundern, wenn sie 2/3 anbiten würde, wenn sie es nicht könnnte.
Aber genau darüber könnnte ja eine Einkommensauskunft Klarheit bringen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
also ich habe auch ein paar Fragen.
Wie wurde denn der Titel erstellt? War sie zu diesem Zeitpunkt leistungsfähig oder wurde ein fiktives Einkommen unterstellt oder wurde sie einfach zum Titel überredet?
Unterhaltsverpflichtungen haben bei einer PI vorrang, sind derartige Ansprüche angemeldet worden?
U.U. beruht das 2/3-Angebot auch auf Berechnungen eines Schuldnerberaters, da bei einer PI genau geschaut wird welche Verpflichtungen vorliegen und was wie bedient werden kann.
Was empfiehlt denn die Beistandschaft beim JA?
VG Susi
Woher weißt du dass sie weit unter dem Pfändungsfreibetrag verdient?
Steht so im Eingangsposting 😉
Hi
also der Titel wurde damals gerichtlich auf fiktives Einkommen gestützt, weil keinerlei Mitwirkung der KM. Leistungsfähig war sie noch nie. ( H4, Umschulung, Teilzeitjobs)
Die letzte Auskunft ihres Einkommens ist ca. 6 Monate her. Diese Unterlagen habe ich von der Beistandschaft in Kopie vorliegen.
Ansprüche sind laut Beistandschaft alle angemeldet worden.
Also für mich macht es keinen Sinn oder ich erkenne ihn einfach noch nicht, warum jemand nach Jahren des Streubens 25 % seines nicht pfändbaren Einkommens plötzlich abgeben will.
keinerlei Umgang/Kontakt von KM bisher im Jahr 2015 zu Sohnemann
An eine Neuentdeckung von Mutterliebe und Gewissen glaube ich also auch nicht.
Warum ich skeptisch bin??? Welcher Anspruch ergibt sich aus der Grundlage vielleicht 1-2 maliger Zahlung aus nicht pfändbaren Teil auf regelmässige Zahlung ??? Keine
Es sei den sie bekommt Druck sich Vollzeitarbeit zu suchen und kann nur mit Zahlung und Herabsetzung des Titels dieses verhindern.
Dann wäre Ablehnen und abwarten vielleicht die bessere Lösung. Ich weiß es wirklich nicht.
Die Beistandschaft sagt lapidar annehmen ohne Begründung.
Vielen Dank fürs Gedanken machen 🙂
Gruß
Meine Signatur
Hallo,
nun hast Du zwar alle Fragen beantwortet, aber schlauer bin ich dadurch auch nicht geworden.
Wenn vor 6 Monaten Auskunft über das Einkommen gegeben wurde, dann sollte man sich erst einmal an diese Zahlen halten.
Warum die KM 25% ihres nicht pfändbaren Einkommens abgeben will dürfte schnöde damit zu tun haben, dass Unterhalt in der PI zu zahlen ist. Dieser Betrag wird bei der PI berücksichtigt.
Mein Tipp in diesem Fall wäre sich an den Treuhänder zu wenden, der die PI betreut, da sollte mehr herauskommen als beim JA oder unserem stochern im Dunkeln. Kommst Du an seine/ihre Daten über das JA oder hast Du sie?
VG Susi
Hi Susi,
Warum die KM 25% ihres nicht pfändbaren Einkommens abgeben will dürfte schnöde damit zu tun haben, dass Unterhalt in der PI zu zahlen ist. Dieser Betrag wird bei der PI berücksichtigt.
Das bringt mich mal zu einer anderen Frage:
Für den KU ist sie nicht leistungsfähig, laut ihren eingereichten Unterlagen. D.h. ist ber. Nettoeinkommen liegt unter 1080 €.
Laut derzeitig gültiger Pfändungstabelle (ändert sich nächsten Monat) wird erst ab 1080 € 4,28 gepfändet, wenn sie 1 unterhaltsberechtigtes Kind hat, dann würde erst ab einem Einkommen von mehr als 1480 € 89 Cent abgeführt.
Wo beisst sich das jetzt. Entweder liegt ihr Verdienst unter 1080 €. Dann kann sie schlicht und einfach keinen KU zahlen und müsste eigentlich eine Abänderugn des Titel anstreben.
Wenn ihr Verdienst eben so gering ist, dann kann sie auch in der PI keinen Unterhalt zahlen. Wenn sie aber KU zahlen muss, um ihr PI nicht zu gefährden, müsste man dann nicht davon ausgehen ,dass sie eben mehr als 1080 € hat?
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Steht so im Eingangsposting 😉
Da steht,
Normalerweise liegt KM mit ihrem Lohn weit unter Pfändbaren
Ob es jetzt noch so ist, steht da nicht.
Und für KU sind die Pfändungsgrenzen weit niedriger.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hat schon mal jemand an das Sozialrecht gedacht und das mit einbezogen? Wenn sie ergänzend Leistung erhält, liegt der Freibetrag bei (bin jetzt nicht ganz sicher) 850€. Zahlt sie Unterhalt von ihrem Arbeitseinkommen, wird ihr das durch ergänzende Leistung aufgestockt.
Auch wenn davon nirgendwo etwas steht.
Hat vielleicht nicht direkt was damit zu tun, ist aber evtl wichtig.
A life lived in fear is a life half lived
Also für mich macht es keinen Sinn oder ich erkenne ihn einfach noch nicht, warum jemand nach Jahren des Streubens 25 % seines nicht pfändbaren Einkommens plötzlich abgeben will.
Da wird es um folgendes gehen:
Sie muss Unterhalt zahlen, der ist ja tituliert. Zahlt sie diesen nicht, macht sie Schulden. Mit neuen Schulden gibt's keine Restschuldbefreiung.
Der Unterschied zur bisherigen Lage: Eine Pfändung hätte wahrscheinlich bei ihr nichts gebracht, du hättest kein Geld gesehen und das wär's. Jetzt riskiert sie aber ihre PI, da zahlt sie lieber, wenigstens ein bisschen.