Hallo an alle,
nur kurz. Ich bezahle momentan schon den vom JA berechneten, neuen "Titelbetrag" von jeweils 374€ für zwei Kinder.
Ich habe geheiratet und lebe mit meiner Frau und zwei weiteren Kindern, welche nicht meine leiblichen sind, in einem Haushalt.
Die Kinder im Haushalt bekommen von ihren leiblichen Vätern keinen Unterhalt, da diese nicht zahlen können. Unterhaltsvorschuss bekommen sie aber auch nicht, da wir verheiratet sind. Eigentlich muss ich nicht für die Kinder aufkommen, jedoch sind wir ja eine Familie.
Nun soll ich die neuen Titel auch noch beurkunden.
Da die Berechnung aber auf meinen, seit knapp einem Jahr, guten Verdienst, bei 40 Stunden beruht, habe ich damit ein Problem, da mein Grundverdienst beziehungsweise Grundvertrag auf 30 Wochenstunden läuft , ich im Zweifelsfall schon nächsten Monat abgestuft werden kann und wir als Familie somit pleite wären. Im Weiteren kann der beurkundeten Titel auch mit Anwalt, bei eventueller Abstufung, nicht angepasst werden. Die Mutter der Kinder könnte einer Neuberechnung zustimmen, muss sie aber nicht.
Zudem wird ein Kind Ende des Jahres volljährig und damit ändern sich die Gegebenheiten.
Ich die Situation für die im Haushalt lebenden Kinder sehr ungerecht und mit Zahlung sind wir finanziell etwa ein Drittel schlechter gestellt als die Familie, welche den Unterhalt empfängt und da leben nur drei Personen.
Wie schon erwähnt zahlen wir seit Berechnung den Unterhalt von 374€ pro Kind, beurkunden lassen habe ich noch nicht.
Ich kann doch keinen Betrag beurkunden, den ich im Zweifelsfall schon nächsten Monat nicht mehr habe, zumal meine Frau auch noch in der Ausbildung ist.
Nun schrieb mir die Mitarbeiterin von Ja das die Mutter auf die Beurkundung besteht 🙁
Kann mir bitte jemand helfen oder Aussagen dazu treffen?
Vielen Dank für eure Bemühungen.
LG Rännè
Hallo,
die Mutter kann auf den Titel bestehen. Ein Problem ist, dass du verpflichtet bist, Vollzeit zu arbeiten. 374 ist schon der Unterhalt nach Stufe 1, tiefer geht es nur, wenn dir nach Zahlung dieses Unterhalts weniger als 1080 Euro verbleiben.
Deine Ehefrau ist leider nur nachrangig unterhaltsberechtigt. Geht die bald 18jährige noch zur Schule, wenn ja, wie lange? Hat eins der Kinder bereits ein Ausbildungsgehalt?
Wichtig: begrenze die Titel bis zum 18. Geburtstag. Wenn das Kind 18 ist, ist auch die Mutter zu Barunterhalt verpflichtet. Sobald das Kind mit 18 auszieht oder eine Ausbildung beginnt, rutscht es im Unterhaltsrang nach hinten. Das heißt, erst bekommt das minderjährige Kind Unterhalt, dann deine Frau, dann das Volljährige.
Mein Vorschlag: ergänze die fehlenden Angaben, wir rechnen mal, dann sprechen wir über eine Beurkundung, aber beim Notar.
Ist das das erste Mal, dass Titel gefordert werden oder existieren schon welche? Wenn ihr durch Stundenminderung in Not geratet, müsst ihr ggf. Wohngeld / / ergänzende Leistungen beantragen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Rännè,
und willkommen im Club.
Ich die Situation für die im Haushalt lebenden Kinder sehr ungerecht (...)
Das ganze verdammte Unterhaltsrecht ist auf Ungerechtigkeit aufgebaut. Bedanke dich bei unseren familienzerstörenden Altlastenparteien, die diesen Mist in den letzten Jahrzehnten in größtmöglicher Einigkeit und unter größtmöglicher Selbstbeweihräucherung durchgedrückt haben.
Zu deiner Situation: Die Kinder haben einen Anspruch auf einen Titel, d.h. da die Mutter einen solchen fordert, wirst du nicht darum herumkommen. Du brauchst zwar nicht beim Jugendamt zu unterschreiben, allerdings geht's dann höchstwahrscheinlich vor Gericht, das Gerichtsurteil ist ebenfalls ein Titel, es wäre vsl. ein unbefristeter Titel, und du hast zusätzlich noch die Verfahrenskosten an der Backe. Die Unterschrift einfach so zu verweigern ist somit keine all zu gute Idee.
Wichtig ist allerdings zu überprüfen, ob der Unterhalt korrekt berechnet wurde. Also, ob sich aus deinem 40-Wochenstunden-Einkommen tatsächlich ein Unterhalt von 374 Euro pro Kind ergibt. Auf die Berechnung der Jugendämter ist nicht unbedingt Verlass, die verrechnen sich gerne mal zu Lasten des Unterhaltspflichtigen, d.h. wenn du da irgendwelche noch so geringen Zweifel hast, dann stelle mal die Eckdaten der JA-Berechnung hier ein und wir prüfen, ob die berechnete Höhe überhaupt stimmt.
Ebenso wichtig ist, dass der Titel auf den 18. Geburtstag des jeweiligen Kindes befristet wird. Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann wird das ältere der beiden unterhaltsberechtigten Kinder demnächst volljährig, und wie du bereits richtig erkannt hast, ändert sich die Situation dann erheblich (insbesondere wird auch die Mutter barunterhaltspflichtig, und das vollljährige Kind ist, sobald es nicht mehr zur Schule geht, gegenüber den minderjährigen Kindern nur noch nachrangig unterhaltsberechtigt, was ein deinem Fall wahrscheinlich bedeutet, dass es ab Schulabschluss leer ausgehen wird). Im Prinzip muss das Jugendamt das titutlieren, was du ihnen diktierst, aber manche Jugendämter sperren sich gegen die Befristung auf den 18. Geburtstag. Falls du an ein solches Jugendamt gerätst, kannst du den Titel besser gegen eine relativ geringer Schreibgebühr auch beim Notar erstellen lassen.
Und jenseits des Unterhaltsrechts: Hast du mal überprüft, ob ihr vielleicht Anspruch auf Wohngeld oder aufstockendes Hartz IV habt?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
P.S. Lausebackesmama war schneller als ich 😉
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Das ältere Kind wird Ende diesen Jahres volljährig, geht aber noch bis Ende des Schuljahres in diese. Einkünfte hat keins der Kinder.
Ein Anwalt meinte ich kann mich auf Unterhalt verklagen lassen, aber den zahlen wir ja schon. Mit einem gerichtlichen Titel kann ich wohl auch bei eventuellen Minderverdienst die Unterhaltszahlungen Herabstufen.
Wenn ich es aber drauf ankommen lasse, bezahlen wir ja noch Gerichtskosten oben drauf.
Mindert sich der Unterhalt ab 18 auch , wenn meine Tochter noch zur Schule geht?
Was ist denn der Unterschied zwischen Beurkundung beim Jugendamt und Notar?
Hallo,
wird das Kind volljährig, dann ist es in Unterhaltsfragen für sich selbst verantwortlich, auch wenn es in Deinem Fall noch privilegiert ist, da unter 21, lebt bei der KM und geht zur Schule. Was sich ändert ist, dass auch die KM barunterhaltspflichtig wird und der Unterhaltsanspruch sich aus dem addierten Einkommen der Eltern ergibt. Dazu müsste das Kind eine Einkommensauskunft bei beiden Eltern einholen, den Unterhalts ausrechnen (lassen) und dann dem jeweils anderen die Unterlagen und die Aufforderung zur Zahlung des Unterhalts zukommen lassen.
Wichtig ist dabei, dass das volle Kindergeld (und nicht nur das halbe KG) abzuziehen ist (und an das Kind weiterzuleiten) und auch niemand mehr zahlen muss als er alleine zahlen müsste. Alleine dadurch müsste sich Deine Unterhaltszahlung leicht reduzieren, da es zwar in der Alterstufe hoch geht, aber das volle KG abzuziehen ist.
Wenn das Kind nicht mehr zu Schule geht (nach Ende des Schuljahres), dann ist es nicht mehr privilegiert und die Dinge ändern sich wieder. Dann nämlich ist das minderjährige Kind vorrangig und erhält den KU nach DDT, der Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes steht jetzt hinter dem des minderjährigen und die Berechnung ist wie oben aber mit dem Unterschied, dass Du gegenüber dem volljährigen Kind jetzt einen Selbstbehalt von 1300 Euro hast.
Dadurch sollte sich die Situation spätestens dann entspannen.
Hinsichtlich Titel wirst Du nichts machen können, da das Kind einen Anspruch auf einen dynamischen und auch unbefristeten Titel hat. Du kannst versuchen eine Befristung hineinschreiben zu lassen, es gibt aber JA die das nicht akzeptieren, weil es auch Urteile gibt, die einen unbefristeten Titel als rechtmäßig ansehen.
In Deinem Fall würde es Sinn machen einen befristeten Titel beim Notar erstellen zu lassen für das bald volljährige Kind, weil mit Volljährigkeit sich die Dinge ja ändern. Beim Notar musst Du aber darauf achten, dass keine Beratung abgerechnet wird sondern nur die Schreibgebühr erhoben wird. Letzlich ist der Unterschied zwischen Notar und JA nicht so groß, es macht aber mehr Mühe einen bestehenden Titel zu ändern. Bei Dir stehen aber 2 Änderungen innerhalb des nächsten Jahres an.
Mit Volljährigkeit kann nur noch das Kind aus dem Titel vollstrecken. Da es aber Änderungen gibt müsste das Kind entweder den Titel herausgeben und ggf. einen neuen erstellen lassen (Vorsicht! Es dürfen keine 2 Titel existieren, da ansonsten aus beiden volstreckt werden kann!!) oder aber einen Vollstreckungsverzicht über den zu hohen Anteil erklären.
Wenn das freiwillig nicht erfolgt müsstest Du das Familiengericht bemühen. Da es sich hier aber praktisch um keine Ermessensentscheidug handelt ist die Rechtslage definitiv zu Deinen Gunsten, was Kinder auch schon leidvoll erfahren haben.
VG Susi
Vielen lieben Dank,
also wenn ich eine Beurkundung unterschrieben habe, müsste ich ab Ende des Jahres mein Kind bitten diesen ändern zu lassen und mit Ende der Schullaufbahn auch?
Da es seiner Mutter sehr verbunden ist, würde ich dann ein Gericht bemühen müssen?
Moin.
Die KM hat einen Anspruch auf Titulierung. Aber Du bestimmst letztendlich was im Titel steht. Gefällt dies der KM nicht muss sie auf dem Klageweg das versuchen durchzusetzen, was sie im Titel erwartet. Ich stelle mir hier die Frage, warum KM nun mit dem Wunsch nach einem Titel um die Ecke kommt, obwohl Du doch bislang verläßlich auch ohne Titel gezahlt hast?! Ist etwas vorgefallen? Od ein neuer SB bei JA? Oder will hier jmd. bauernschlau versuchen kurz vor der Volljährigkeit noch einen unbefristeten Titel durchzudrücken?
Mein Rat: Beurkunde einen befristete Titel über die KU-Summe, der Dein geringeres Einkommen zugrunde liegt. Und erkläre dazu mdl, das Du selbstverständlich den höheren Betrag zahlst, Du dies aber aufgrund der Unsicherheit nicht beurkunden wirst. Und zahle natürlich auch brav und fristgerecht den höheren Betrag. Und dann mal die Argumentation der KM abwarten. Meine Vermutung: wg des (geringfügig) abweichenden Betrags wird sie nicht klagen. Ggf. wird sie wegen der Befristung klagen, hier solltest Du aber hart bleiben, da erstens die Zeit (zumidnestens bei einem Kind) für Dich läuft und zweitens es auch Rechtsprechungen zur Befristung gibt.
Gruß, toto
Vielen lieben Dank,
also wenn ich eine Beurkundung unterschrieben habe, müsste ich ab Ende des Jahres mein Kind bitten diesen ändern zu lassen und mit Ende der Schullaufbahn auch?
Da es seiner Mutter sehr verbunden ist, würde ich dann ein Gericht bemühen müssen?
... wenn es keine Befristung gibt, dann droht dies. Deshalb in jedem Fall befristet.
Wir hatten eine neue Überprüfung von Seiten des Jugendamtes durch die Mutter beauftragt, weil zwei Jahre im waren. Nun möchte die Mutter auf den Titel bestehen. Ich nehme auch an, dass die Mitarbeiterin vom JA dazu riet und das es noch vor Volljährigkeit unbefristet beurkundet werden soll, da ich mich dann ja verpflichtet habe.
Hallo,
naja, hinterher ist man immer schlauer. Die KM kann von Dir aller 2 Jahre eine Einkommensauskunft einholen lassen, sie muss es aber nicht machen.
Auch wenn der Titel unbefristet ist, heißt das nicht, dass Du Dich auf ewig zu diesem Betrag verpflichtet hast. Zwar kann (ab Volljährigkeit nur noch das Kind) aus dem Titel vollstreckt werden, aber Du hast ein Recht auf Vollstreckungsabwehr und Du hast auch ein Recht auf eine korrekte Zahlung des Unterhalts.
Du solltest keine Angst davor haben eine Abänderung des Unterhaltstitels beim Familiengericht durchzuziehen, wenn das Kind nicht bereit ist die korrekte Unterhaltszahlung zu akzeptieren.
Wenn die KM mit dem von Dir erstellten Titel nicht einverstanden ist, dann muss sie klagen, das dauert. Es ist deshalb davon auszugehen, dass eine Entscheidung dieses Jahr nicht mehr fällt. Ab dem Geburtstag kann aber nur noch das Kind von Dir Unterhalt fordern. Deshalb macht es Sinn die Sache zu verzögern und mit einem befristeten notariellen Titel abzusichern.
VG Susi
Dankeschön für die wertvollen Tipps, Hinweise und Beiträge.
Ich bin sehr dankbar dafür.
Danke