Hallo allerseits,
meine Ex möchte gerne einen Unterhaltstitel von mir haben, und das trotz regelmäßigen Zahlungen meinerseits in voller Höhe ohne Berücksichtigung der berufsbedingten Ausgaben (sehr großzügig von mir). Nun möchte sie alles festklopfen... 136% vom Mindestunterhalt...
Meine Frage: könnte ich den Unterhaltstitel nur für einen Jahr befristen? Meine Monatsgehälter sind sehr variabel. Ich möchte nichts verheimlichen oder irgendwie schummeln.
Vielen Dank für die Antworten.
Unterhaltstitel ist einen Vertrauensbruch meiner Meinung !
Moin.
Unterhaltstitel ist einen Vertrauensbruch meiner Meinung !
Ja, aber das ist müßig darüber nachzudenken.
Väter sind Schweine und deswegen müssen sie aufs schärfste drangsaliert werden.
So ist das nunmal im Familienrecht.
Du wirst also einen erstellen lassen müssen.
Sie hat ein Anrecht darauf.
Wie hoch der Titel ist und ob da berufsbedingte Aufwendungen anerkannt werden entscheidet allerdings nicht deine Ex und nicht das JA sondern zunächst mal du und wenn ihr das nicht reicht ein Gericht.
Und die erkennen berufsbedingte Aufwendungen gemeinhin an.
Wenn auch oftmals nach ihren eigenen, für den Pflichtigen maximal ungünstigen Regeln.
Die Unterhaltsstufe 136% gibt es seit einigen Jahren nicht mehr. Da ist deine Ex schlecht informiert.
Gib uns doch mal ein paar Zahlen, damit wir das mal für dich rechnen können und du nicht das falsche titulieren lässt.
Das mit dem einjährigen Titel ist so eine Sache.
Du kannst zwar verlangen, dass er so ausgestellt wird, nur wenn es vor Gericht ginge, würde vermutlich ein gänzlich unbefristeter daraus.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin waki,
meine Ex möchte gerne einen Unterhaltstitel von mir haben, und das trotz regelmäßigen Zahlungen meinerseits in voller Höhe ohne Berücksichtigung der berufsbedingten Ausgaben (sehr großzügig von mir).
auch wenn Du Dich mit Deinem Arbeitgeber gut verstehst, wirst Du einen schriftlichen Arbeitsvertrag mit einer Festlegung Deiner Gehaltszahlungen haben. Und einen Mietvertrag, der Kaltmiete, Nebenkostenvorauszahlung und Zahlungstermine beinhaltet, ebenfalls. Selbst bei dem Autohändler, bei dem Du schon fünf Neuwagen gekauft hast, wirst Du auch beim sechsten einen Kaufvertrag unterschreiben müssen.
Meine Frage: könnte ich den Unterhaltstitel nur für einen Jahr befristen? Meine Monatsgehälter sind sehr variabel. Ich möchte nichts verheimlichen oder irgendwie schummeln.
Deine Unterhaltspflicht endet nach diesem Jahr ja nicht, sondern frühestens, wenn das Kind 18 Jahre alt wird. Deshalb muss sich Deine Ex auch nicht auf eine Befristung einlassen - sie kann dagegen klagen und würde auch gewinnen. Wenn Deine Gehälter variabel sind: Nimm doch einen Durchschnittsbetrag aus den vergangenen zwei oder drei Jahren, rechne das unstrittige unterhaltsrelevante Netto unter Berücksichtigung der möglichen Abzüge aus und biete ihr an, den resultierenden Betrag zu titulieren.
Unterhaltstitel ist einen Vertrauensbruch meiner Meinung !
nein, das sind sie sicher nicht. Ex-Paare sind üblicherweise nicht gerade die Heimat gegenseitigen Vertrauens. Und wie gesagt: Andere Verträge unterschreibst Du ja auch, ohne Dir über Vertrauensfragen Gedanken zu machen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin waki68,
also Deine Ex hat einen gesetzlichen Anspruch auf einen Unterhaltstitel; eine
zeitliche Begrenzung ist nicht zulässig - vor allem nicht auf ein Jahr.
Bist Du selbstständig oder angestellt?
Bist Du nicht selbstständig wird das Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate
zugrunde gelegt. Bereinigt wird dieses dann von berufsbedingten Aufwendungen und
sonstigen Abzugsposten.
Du kannst zunächst einen Titel erstellen lassen, den Du "freiwillig" titulierst, also das,
was hier ausgerechnet wird - optional eine Stufe niedriger - mit zeitlicher Begrenzung bis Volljährigkeit
und dann mal abwarten, was passiert. Wenn der Gegenseite der Titel nicht gefällt, können
sie klagen.
@Beppo
136% entspricht doch Stufe 7, oder liege ich da falsch?
Stell mal Zahlen ein, damit hier die Profis rechnen können.
LG,
Mux
Hallo Beppo,
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
ich habe 2 Kinder 3 und 13 Jahre alt. Mein Nettogehalt liegt zwischen 3500 und 3800 Euro. Ich bin ja bereit zu zahlen, tue ich auch, aber wozu diesen Titel?
Die wichtigste Frage ist, ob ich den Titel nur für einen Jahr befristen könnte, meinerseits... Nach einem Jahr könnte sie einen neuen Titel verlangen.
Im Titel sollte eigentlich nur das stehen, was ich möchte.
136% entspricht doch Stufe 7, oder liege ich da falsch?
Ups, da hast du wahr!
Ich dachte das ginge in 5er Schritten weiter und 136% wäre so ein typischer Wert der alten Tabellen. 😉
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin waki,
ich habe 2 Kinder 3 und 13 Jahre alt. Mein Nettogehalt liegt zwischen 3500 und 3800 Euro. Ich bin ja bereit zu zahlen, tue ich auch, aber wozu diesen Titel?
mit diesem Netto liegen die Zahlbeträge nach Stufe 7 bei 340 EUR für das kleinere und 488 für das grössere Kind, also 828 für beide. Würdest Du demnächst nur noch 3.200 verdienen, wären es - theoretisch - etwa 50 EUR weniger pro Monat.
Die jährliche Neuausstellung von Titeln ist nicht vorgesehen, da sich an Deiner faktischen Unterhaltspflicht ja bis zur Volljährigkeit der Kinder nichts ändert. Bei einer entsprechenden Einkommensreduktion kannst Du entweder eine freiwillige Titeländerung mit Deiner Ex anstreben (sie gibt Dir den alten Titel, Du ihr einen neuen) oder das über eine Abänderungsklage tun.
Im Titel sollte eigentlich nur das stehen, was ich möchte.
das sowieso: Du bestimmst, was drinsteht. Du kannst ja nach Stufe 6 titulieren nach dem Motto "bisher war ich entgegenkommend und habe keine Abzüge berücksichtigt, aber wenn es streng nach dem Buchstaben des Gesetzes sein soll, machen wir es auch genau danach."
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Danke für die Antworten.
Ich werde doch versuchen den Titel mit einem oder mit zwei Jahren zu befristen. Ich lege alle meine Gehälter offen, zahle regelmäßig und komme nicht in Verzug. Sie kann dann jährlich oder zweijährlich ein neuen Titel von mir verlangen und von mir aus klagen. Ich habe nichts zu verlieren...
Mit meiner Ex kann man nicht reden, geschweige über Titeländerung. Die Schikane mit Kindern lässt wahrscheinlich die gerichtliche Wege sowieso nicht umgehen.
Nochmals Danke euch allen, und weiter so.
Dann mach es 2-jährig.
Dann ist es wenigstens mit der Auskunftspflicht synchronisiert.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Mach ich, ob 1 oder 2 Jahre... Danke!
Hat Deine Ex bereits eine Beistandschaft oder einen Anwalt eingeschaltet?
Ein gangbarer Weg - damit Deine Ex Deine Art der Titulierung akzeptiert - könnte sein,
die bisherige Stufe 7 weiterhin zu bezahlen, aber nur die Stufe 5 oder 6 titulieren zu lassen.
Ihr bei Kampfbereitschaft aber zu signalisieren, dass ein gerichtlicher Streit durchaus
mit einer geringeren KU-Zahlung einhergehen kann. Denn Stufe 6 sollte bei Dir locker
drin sein.
LG,
Mux
Danke Mux, ich habe auch Schulden, werden sie auch berücksichtigt? Ich habe immer Stufenbeiträge aus der Tabelle bezahlt...
Hi Waki68,
Schulden (z.B. Ratenkredite) können i.d.R. berücksichtigt werden. Ist allerdings Ermessenssache.
Es kommt hier darauf an, seit wann diese bestehen und wofür und in welcher Höhe. In meinem Fall
konnte ich einen Ratenkredit in monatlicher Höhe von 240 € geltend machen. Für Deine Berechnung
also erst mal abziehen.
LG,
Mux
Super! Danke, bei mir wird etwas mehr... Ich muss das Haus ab bezahlen...
Moin waki,
Super! Danke, bei mir wird etwas mehr... Ich muss das Haus ab bezahlen...
eine Immobilie kannst Du im Rahmen der Altersvorsorge unterhaltsmindernd mit 4% vom Brutto in Anrechnung bringen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Waki68,
wie schon von anderen angedeutet solltest du auf jeden Fall einmal deine Daten hier einstellen. Denn wenn du
... Ich muss das Haus ab bezahlen...
als Schulden ansetzen möchstest dann gibt es höchstwahrscheinlich auch einen Wohnvorteil, der Dir im Zweifelsfall von einem Richter wieder drauf geschlagen werden wird.
Also am besten einmal dein Jahreseinkommen mit Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Boni etc.), Fahrtstrecke zur Arbeit (Geschäftsfahrzeug?), Altersvorsorge (bei deinem hohen Gehalt kannst du wohl mehr als die 4% anrechnen; auch Tilgungen zählen u.U. dazu) etc. hier posten und die Unterhaltscracks errechnen Dir den Spielraum, in dem eine Unterhaltspflicht ausgeurteilt werden könnte.
Dann kannst du immer noch pokern und ein bis zwei Stufen weniger titulieren.
Wenn deine Ex auf Krawall gebürstet ist, dann wirst du kaum mit einem befristeten Titel davon kommen (deshalb auch die Frage nach JU/Anwalt).
Grüßle
PvF
Vielen Dank allerseits,
nach längerem Telefonieren hat meine Ex nun begriffen, dass sie mit meinen Zahlungen ohne Unterhaltstitel besser fährt. Morgen wird sie mir mitteilen, ob sie diesen Unterhaltstitel überhaupt braucht...
Einen Anwalt hat sie noch nicht engagiert.
Die jährliche Neuausstellung von Titeln ist nicht vorgesehen, da sich an Deiner faktischen Unterhaltspflicht ja bis zur Volljährigkeit der Kinder nichts ändert. Bei einer entsprechenden Einkommensreduktion kannst Du entweder eine freiwillige Titeländerung mit Deiner Ex anstreben (sie gibt Dir den alten Titel, Du ihr einen neuen) oder das über eine Abänderungsklage tun.
Deine Meinung teile ich nicht ganz - es spricht jedenfalls nichts dagegen einen Kindesunterhaltstitel auf zwei Jahre zu befristen oder jedenfalls kürzer als bis 18 - in meinem Umfeld gibt es davon mittlerweile deutlich mehr als drei Dutzend. Und: Gegen einen auf zwei oder mehr Jahre befristeten Titel, der Mindestunterhalt oder darüber war und der Einkommensituation angemessen, wurde auch noch nie geklagt - weder von JA/Beistand noch von Anwalt. Einer hats zwar mal versucht, das wurde aber vom Gericht wegen Mutwilligkeit abgewiesen. Bei einem zweijährigen Titel, der synchron mit der Auskunftserteilung erstellt wird, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis mehr. Für Einjahrs-Titel gilt das nicht, weil da noch keine Rechtssicherheit besteht!! Es muss dann allerdings immer rechtzeitig ein neuer Titel für die nächsten zwei Jahre erstellt werden. Aber: alle zwei Jahre 16-20 Euro fürn Notar oder ganz kostenlos beim JA(besser mit Begleitschutz) - das ist allemal billiger, als ein einziges KU-Verfahren. Mit dem Zweijahres-Titel bleibt dem Vater noch ein wenig Autonomie. Haben erst vor einem halbem Jahr dann einen Titel von 5. Stufe auf Mindestunterhalt wegen andauernder Arbeitslosigkeit nach Betriebsauflösung runtergesetzt bei der Erneuerung - auch dagegen wurde nicht geklagt - es hätte keine Chance bestanden. Ein entsprechendes Abänderungsverfahren wäre wohl heute noch nicht terminiert.
Also ich tendiere allgemein zu Zwei-Jahres-Titeln - mit etwas sehr konsequentem Nachdruck stellt die auch das Jugendamt aus. Weil sie dazu verpflichtet sind, das zu titulieren, wozu der Vater bereit ist. Aufgrund der Einseitigkeit der Verplfichtungserklärung haben sie als Beistand oder die Kimu dann zwar eien Klageberechtigung - die werden sie jedoch eher nicht nutzen, wenn im Prinzip quasi das gleiche rauskäme. Allein wegen der "Befristet vs. Unbefristetheit" - mir ist dazu keine Gerichtsentscheidung bekannt, die über eine VKH-Mutmaßung hinausginge. Kennt jemand eine?
gruss
maxo
Hallo alle miteinander,
lieber Maxo, genau so habe ich mir gedacht. Deine Antwort müsste man als Merkblatt für die Väter, die den Unterhaltstitel ausstellen müssen, verbreiten.
Meine Ex wollte doch einen Unterhalstitel erstellen lassen. Gestern war ich im Jugendsamt. Ich habe erstmal alle Beschuldigungen meiner Ex, dass ich zu wenig zahle, zerstört und außerdem gezeigt, dass ich eigentlich eine Stufe mehr zahle, als sollte (die 50€ pro Monat machen mir nichts aus). Dann ging es natürlich um die Befristung. Die Mitarbeiterin hat sich ganz schön gewunden, hatte aber keine Chance. Sie hat alles so gemacht, wie ich wollte, und zwar befristet für 2 Jahre. Ich habe ihr noch mal klar gemacht, dass ich vom Gericht heruntergestuft werde, wenn mein Netto entsprechend bereinigt wird (Berufsverbände, Fortbildungen, Altersvorsorge, Schulden). Mal sehen, wie meine Ex reagiert...
Fortsetzung folgt.
PS: Und vielen Dank an alle. Man merkt, wie väterfeindlich die Gesätze sind. Wenn du krank wirst oder Job verlierst, muss du weiter in voller Höhe zahle, bis Abänderungsklage durch ist, kannst du dich gleich erschießen.
Hi,
man kann natürlich versuchen den Titel zeitlich zu begrenzen (habe ich übrigens auch versucht),
da ist nichts gegen zu sagen. Auch dass das einige in Deinem Umfeld gemacht haben, mag stimmen,
wenn dann aber daraus Schlüsse auf die rechtliche Situation gezogen werden und ins Blaue behauptet
wird:
Und: Gegen einen auf zwei oder mehr Jahre befristeten Titel, der Mindestunterhalt oder darüber war
und der Einkommensituation angemessen, wurde auch noch nie geklagt - weder von JA/Beistand noch von Anwalt.
ist das wenig hilfreich. Mit der Begrenzung von Titeln (meist geht es um die Begrenzung auf 18. Lebensjahr) beschäftigt sich
in zahlreichen Urteilen die höchstrichterliche Rechtsprechung (z.B. http://anwalt-heinzel-aktuelles.blog.de/2011/09/14/kindesunterhalt-11841381/
; es gibt auch einige BGH-Urteile).
Einer hats zwar mal versucht, das wurde aber vom Gericht wegen Mutwilligkeit abgewiesen.
Das wage ich zu bezweifeln. Das minderjährige Kind hat einen Rechtsanspruch auf die Titulierung. Eine Begrenzung ist nicht vorgesehen. Anfang des Jahres
hat das OLG Dresden entschieden, dass sogar die falsche Form des Titels (also statisch statt dynamisch)ein berechtigter Klagegrund ist. Lass dir mal Klage und
richterlichen Bescheid zeigen und stell das hier ein. Bin da wirklich gespannt. 😉
Bei einem zweijährigen Titel, der synchron mit der Auskunftserteilung erstellt wird, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis mehr. Für Einjahrs-Titel gilt das nicht, weil da noch keine Rechtssicherheit besteht!! Es muss dann allerdings immer rechtzeitig ein neuer Titel für die nächsten zwei Jahre erstellt werden.
Versteh ich nicht und halt ich für komplett falsch.
Aber: alle zwei Jahre 16-20 Euro fürn Notar oder ganz kostenlos beim JA(besser mit Begleitschutz) - das ist allemal billiger, als ein einziges KU-Verfahren.
Dein Rat ist der sicherste Weg in ein KU-Verfahren.
Das eine ist immer die rechtliche Situation. Diese ist erst sauber zu nennen. Wie man dann darauf reagiert steht auf einem anderen Blatt.
@waki68
In Deinem Fall seheh ich auch gute Chancen, dass dieser Zock funktioniert. Nur, dass die vom JA das titlulieren, was Du willst, ist deren Aufgabe, die haben hier die Funktion eines Notars und das ist noch kein Erfolg an sich. Ich kann zu einem Notar gehen und als KU 20 kg Bananen jeden Monat titulieren lassen, wenn ich Lust auf Klagen habe, alles klar? Wenn Deiner Ex
ein Brötchen quer sitzt, und sie entscheidet "klagen", dann wars das für Dich (jedenfalls mit der Befristung).
LG,
Mux
Edit: Ein paar Fehler