Hallo,
folgende Situation.
Berechnung des Unterhaltes durch JA. Unterschreiben eines Titels. Da die Berechnung falsch war wurde mit Zustimmung der KM eine neue erstellt. Beide im Jahr 2007. Für die 2. Berechnung gibt es keinen Titel. Lt. Aussagen der KM gilt der Titel des falsch berechneten Unterhaltes noch, sie nutzt es als Druckmittel. Kann man für die 2. Berechnung jetzt noch einen Titel holen?
Gruß withoutmykids
Die Kunst ist es, einmal mehr aufzustehen, wie man umgeworfen wird.
Winston Churchhill
Hallo Withoutmykids !
Kann man für die 2. Berechnung jetzt noch einen Titel holen?
Ich denke mal "JA" wozu sollte sonst eine offizielle Neuberechnung
und um die scheint es sich ja zu handeln, Sinn machen.
Also ganz schnell das erledigen und nicht vergessen den alten Titel
zurückzufordern. Dagegen kann sie sich meines Wissens und wenn
alles Rechtens ist, nicht wehren.
Bis das über den Tisch ist, würde ich aber ein Schreiben an KM vom
Stapel lassen wo sie darauf aufmerksam gemacht wird, dass der über-
wiesene Betrag unter Vorbehalt bezahlt wird... um ihr bis die Angelegen-
heit erledigt ist, keinen Grund und keine Möglichkeit zum Klagen zu
geben. Ganz besonders deswegen nicht, weil sie der Neuberechnung
noch dazu scheinbar ausdrücklich zugestimmt hat. Als ob ich sie fragen
würde wenn ich das wollte und es sinnvoll ist *grummel*
Und dass ihr diesen Betrag zurückfordern werdet und Madame gar nicht
erst auf die Idee kommt mit diesem unsäglichen Wort "Entreicherung"
zu winken.
Man möge mich bitte korrigieren wenn ich totalen Stumpfsinn rede,
aber so kann es doch nicht gehen.
Mann.. wie ich diese Erpressungsversuche hasse 😡
LG Marina
wieder abtauchend
Hi,
Berechnung des Unterhaltes durch JA. Unterschreiben eines Titels. Da die Berechnung falsch war wurde mit Zustimmung der KM eine neue erstellt. Beide im Jahr 2007. Für die 2. Berechnung gibt es keinen Titel. Lt. Aussagen der KM gilt der Titel des falsch berechneten Unterhaltes noch, sie nutzt es als Druckmittel. Kann man für die 2. Berechnung jetzt noch einen Titel holen?
die Mutter hat Recht - der Titel hat Gültigkeit. Wenn der Unterhalt aus der 2. Berechnung niedriger ist, kann er nur mit Zustimmung der Mutter beurkundet werden. Ansonsten ist der "alte" Titel nur mit einer Abänderungsklage anzugreifen.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Ansonsten ist der "alte" Titel nur mit einer Abänderungsklage anzugreifen.
Hab ich so gemeint... aber meinen alleine und es nicht aussprechen
hilft nix, schadet eher.
Bei dem Thema sollte ich wohl doch lieber den Mund halten, gut
gemeint ist noch nicht gut gemacht.
Sorry :redhead:
Marina
Hi,
die Mutter hat Recht - der Titel hat Gültigkeit. Wenn der Unterhalt aus der 2. Berechnung niedriger ist, kann er nur mit Zustimmung der Mutter beurkundet werden. Ansonsten ist der "alte" Titel nur mit einer Abänderungsklage anzugreifen.
Grüsse
sky
Hallo,
das JA hat damals angeboten einen neuen Titel zu unterzeichnen. Unwissender Weise, dass der alte Titel gültig ist, ist keine Neuunterzeichnung erfolgt.
Gruß withoutmykids
Die Kunst ist es, einmal mehr aufzustehen, wie man umgeworfen wird.
Winston Churchhill