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Unterhaltstitel Jugendamt

 
(@pizzamaxx)
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Hallo miteinander,
ich habe folgendes Problem: seit der Scheidung letztes Jahr zahle ich für meine beiden Kinder aus der Ehe (7 und 14) Unterhalt in der von der Gegenseite geforderten Höhe.
Nun bekomme ich vom Jugendamt Post, Einkommensüberprüfung. Ein Anruf beim Jugendamt stellt klar, dass auf Antrag der Mutter ein Unterhaltstitel geschaffen werden soll, gleichzeitig sind für die Kinder Mündelkonten eingerichtet worden (???), auf die ich nun zahlen muß.
Ich bin nun dabei, die Unterlagen zusammen zu stellen und dabei stellt sich folgende Frage: ich lebe seit der Trennung mit meiner neuen Partnerin zusammen, wir haben ein gemeinsames Kind (fast 2 Jahre alt). Meine Lebensgefährtin arbeitet verkürzt, um sich um die Erziehung kümmern zu können. Hat sie einen Anspruch auf Ausgleich der Einkommensdifferenz, der sich bei meiner Unterhaltsberechnung in irgend einer Weise bemerkbar macht oder wird frei nach dem Motto beschlossen: "Eigene Selberschuld, kannst ja voll arbeiten"? Kann ihr sozusagen ein finanzieller Nachteil daraus erwachsen, dass ich der Unterhaltsverpflichtung gegenüber den Kindern nachkommen muß (und will), dadurch natürlich in meiner neuen Familie nicht mehr in em Maße leistungsfähig bin, genau genommen ja der Unterhaltsverpflichtung meiner Kleinen Tochter gegenüber nicht nachkommen kann, die ja nicht den Anspruch auf Barunterhalt und jugendamtliche Unterstützung hat wie die bei der Mutter lebenden Kinder?
Und noch etwas: gibt es, wenn ich dann den Unterhaltstitel zugestellt bekomme, die Möglichkeit eines Rechtsbehelfes, wenn ich z.B. feststelle, dass bestimmte Punkte nicht berücksichtigt worden sind?

Morgen ist heute gestern.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.05.2004 21:50
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo pizzamaxx,

Gläubiger haben immer Anspruch auf einen Schuldtitel, auch wenn die Schuld bislang in vereinbarter Höhe getilgt wurde. Wenn du nämlich eines Tages mal nicht zahlst, ist damit die sofortige Vollstreckung möglich, was gerade beim KU ja nun wirklich wichtig ist.

Du bist insges. 5 Personen zum Unterhalt verpflichtet (Ex, Partnerin, 3 Kinder). Zunächst wird der KU für die drei Kinder ausgerechnet. Sollte dein Einkommen hierfür nicht reichen, erfolgt eine Mangelberechnung und damit auch die Reduzierung des bislang von dir anerkannten U deiner Kinder aus erster Ehe. Das wird deine Ex natürlich nicht freuen.

Was die Mündelkonten sollen, ist mir nicht klar. Es scheint mir fast so, als würde deine Ex Unterhaltsvorschuss bekommen? Zahlst du denn mind. 100% nach der DT?

Gegen den Titel kannst du keinen Rechtsbehelf mehr einlegen, denn er ist mit dir ausgehandelt worden. Sollte sich später dein Einkommen verringern, musst du Unterhaltsabänderungsklage einreichen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2004 21:57
(@pizzamaxx)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank erst mal,
meine Vermutung hinsichtlich der Mündelkonten ist, dass ich ihr, wie im Vorjahr bereits praktiziert, mitgeteilt habe, dass ich für die Sommerferien, in denen sich die Kids 3 Wochen bei uns aufhalten, beabsichtige, den Unterhalt um 50 % zu kürzen und sie dazu um Zustimmung gebeten habe. Auf diese Anfrage hab ich bis heute keine Antwort... doch, den Jugendamtsbrief.
Klar weiss ich, dass ich keinen Rechtsanspruch auf eine derartige Kürzung habe, daher ja auch die Anfrage.
Nach dem Schreiben der Gegen-Anwältin zahle ich das "sog.Existenzminimum, also die 135 % Grenze Ost gem. der x-ten Altersstufe nach Berliner Tabelle abzgl. hälftigen Kindergelds" in Höhe von 223 für den Lütten und 277 für die Große.
Dass diese Beträge verkehrt sind, kann ich mir nicht vorstellen, die Anwältin schult die Mitarbeiter des Jugendamtes in Unterhaltsrecht.
Meine Lebensgefährtin fühlt sich nur so langsam vera...t, hat das Gefühl, neben meinen Zahlungen nun auch noch dafür gerade stehen zu müssen.

Morgen ist heute gestern.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.05.2004 22:13
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Uiui, die Kürzung war ja nun wirklich nicht rechtens. Klar, dass sie nun einen Titel haben will.

Deien Partnerin muss sich keine Sorgen machen. Ihr Einkommen wird ausschließlich berücksichtigt bei der Berechnung ihres Unterhaltsanspruches. Aber erst sind die 3 Kinder dran. Da bleibt vermutlich eh nichts mehr übrig.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2004 22:36
(@pizzamaxx)
Schon was gesagt Registriert

Ich hab ja nicht gekürzt, nur angefragt! Und keine Antwort bekommen. Klar weiss ich, dass sie im Recht ist, aber im letzten Jahr war ja eine Vereinbarung möglich, und in diesem Jahr ist aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen ein Gespräch nicht mehr möglich...tsss.
Nunja, nun muss ich durch.

Morgen ist heute gestern.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.05.2004 22:40