Unterhaltstitel/Kla...
 
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Unterhaltstitel/Klage mit 21 Jahren!!!Wie????

 
(@melania)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe von meinem Vater 18 Jahre lang keinen Cent unterhalt bekommen, nun bin ich schon 21 und habe den titel natürlich auch!!!Mein Vater hat vor geraumer Zeit auch eine Eidestattliche Versicherung abgegeben, sowie Privatinsolvenz angeblich angemeldet!!!

Ich bin nun zum Arbeitsamt gegangen und musste aufgrund meiner Beruflichen Situation ALG 2 beantragen!!!
Mir wurde dort gesagt das ich das Recht auf den Unterhalt habe( auch jetzt noch )!!!

Meine frage ist nun, wenn ich zum Jugendamt gehe, dort meinen Titel wieder geltend machen möchte, wie stelle ich das an???
Mein Vater hat Arbeit ( angeblich ist er sogar mitfirmeninhaber einer GmBh mit seinem Bruder ), macht gelegentlich auch noch Schwarzarbeit und ich weiss Finanziell nicht mehr weiter während er sich ein tolles Leben macht!!!

Bitte um tipps b.z.w. wege die ich jetzt einleiten muss um an das Geld zu gelangen!!!

Danke Melania

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.06.2006 17:49
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Liebe Melanie,

Du sitzt auf dem falschen Pferd.

Du hast keinen Anspruch mehr auf Kindesunterhalt. Dieser läuft nach dem 18 Lebensjahr aus, auch der Titel ist nicht mehr viel wert. Solltest Du hieraus pfänden (was theoretisch durchaus möglich ist) dann läufst Du gefahr, das er sich durch eine Vollstreckungsklage schützt und den Tietel angreift. Das heißt im endeffekt nur viele zusätzliche Kosten für Dich.

Was die liebe ARGE meint, ist vermutlich der Verwandtenunterhalt. Diesen haben aber beide Elternteile zu gleichen Teilen zu zahlen und auch ist der Selbstbehalt wesentlich höher.

Gruß
Kasper

PS. das Jugenamt ist für Dich nicht mehr zuständig.

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2006 18:14
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ein klein wenig muss ich korrigieren:

Unterhaltsberechtigte Volljährige können bis zur Vollendung des 21. Lj. die Beratung des JA in Anspruch nehmen und eine Unterhaltsbeistandschaft einrichten (>§ 18 Abs. 4 SGB VIII<).

Mitnichten läuft der KU mit der Volljährigkeit aus. Die Pflicht auf KU endet mit Vollendung des 27. Lj. oder wenn das volljährige Kind sich selbst versorgen kann. Verwirkungen wegen Verletzung der Pflicht, sich um Erwerbstätigkeit zu mühen oder bei Bummelstudenten vernachlässige ich mal.

Die Gültigkeit des Titels über die Vollendung des 18. Lj. hinaus können wir nicht beurteilen, da nur geschrieben wurde, es gäbe einen Titel. Was drin steht wissen wir nicht.

Wenn die ARGE dich zum Thema KU anspricht, lässt sich hieraus ableiten, du verfügst über einen eigenen Hausstand. Das ist als unter 25-jährige ungewöhnlich angesichts der jüngsten Gesetzesänderungen. Ungeachtet dessen wären für den Fall eines berechtigten Unterhaltsanspruchs auf Grund dessen du einen eigenen Hausstand unterhälts, beide Elternteile KU-pflichtig.

Ich habe von meinem Vater 18 Jahre lang keinen Cent unterhalt bekommen

Woher nimmst du diese Gewissheit? Hast du deinen Vater gefragt? Hast du die Kontoauszüge deiner Mutter über die vergangenen 18 Jahre eingesehen?

Du bist nun 21 und somit seit drei Jahren selbst für die Geltendmachung von KU verantwortlich. Jetzt "plötzlich" kommt die ARGE und du buddelst einen uralten Titel aus.

Einen Anspruch auf KU hast du nach meiner Auffassung nicht. Ferner
1. beide Elternteile KU-pflichtig sind,
2. uns der Inhalt des Titels unbekannt ist und
3. aus dem Titel nach unserer Kenntnis kein Anspruch, auch früher nicht, geltend gemacht wurde, der Schulder somit davon ausgehen konnte, dass die Schuld nicht zu begleichen sei.

Bitte um tipps b.z.w. wege die ich jetzt einleiten muss um an das Geld zu gelangen!!!

Öhm, wie wäre es mit arbeiten?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2006 20:42