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Unterhaltstitel Muster

 
(@christian44)
Rege dabei Registriert

Hat jemand von euch vielleicht ein Muterschreiben zur Titulierung des Unterhalts beim Jugendamt ?
Danke ...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.10.2013 12:14
(@christian44)
Rege dabei Registriert

und ist es möglich diese Titulierung bin zum 12 Lebensjahr zu befristen ?

Hintergrund ist das nach Kind 1. 6 Jahre (dem Kind ist Unterhalt zu zahlen) nun ein neues Kind hinzugekommen ist. Wenn das 1. Kind 12 wird, wird das neue Kind ja 6.
Laut der Unterhaltsberechnung würde (wenn mein Einkommen nicht steigt) ein Mangelfall eintreten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.10.2013 12:36
(@Brainstormer)

Moin Christian,

ein Muster findest du z. B. HIER.

Und ja, eine Befristung kann dort aufgenommen werden, auch wenn es mal wieder ein bestimmtes OLG gibt, dass das offensichtlich anders sieht.
Falls das Jugendamt sich querstellt, kannst du immer noch zum Notar gehen und dort einen Titel erstellen lassen.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2013 13:05
(@christian44)
Rege dabei Registriert

wie klingt das :

"Der Erschienene erklärt nach Belehrung über die Rechtsfolgen der Unterhaltsverpflichtung sowie über die Bedeutung der Unterwerfungsklausel:

1. Für mein Kind xyz geboren am xx.xx.xxxx bin ich unterhaltspflichtig. Der Unterhaltsanspruch des Kindes ist noch nicht tituliert.

2. Ich verpflichte mich, meinem Kind jeweils zum Anfang jeden Monats den folgenden Unterhalt im Voraus zu zahlen, die bereits fällig gewordenen Beträge sofort:
Vom 01.11.2013 an monatlich 100 % des jeweiligen Mindestunterhalts vermindert um die Hälfte des jeweiligen Kindergeldes.
Nach gegenwärtiger Rechtslage errechnet sich der Zahlbetrag – derzeit – wie folgt:
364,00 Euro abzüglich 92,00 Euro Kindergeld = 272,00 Euro monatlich.

3. Wegen der Unterhaltsverpflichtung unterwerfe ich mich der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde und ermächtige die Urkundsperson, dem Kind eine vollstreckbare Ausfertigung zu erteilen.

Diese Urkunde hat eine Gültigkeit bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes,
xyz.

Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben."

Da die Alterstufe ja 6-12 Jahre ist, ist es dann richtig wenn ich "bis zur Vollendung des 11. Lebensjahres des Kindes" schreibe ?
Ab 12 Jahren wäre ja der höhere Betrag fällig ..

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.10.2013 13:35
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

bei einer Befristung zum 18. Geburtstag wird immer das genaue Datum (Tag vor dem Geburtstag) eingesetzt.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2013 13:40
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Christian44,

Da die Alterstufe ja 6-12 Jahre ist, ist es dann richtig wenn ich "bis zur Vollendung des 11. Lebensjahres des Kindes" schreibe ?
Ab 12 Jahren wäre ja der höhere Betrag fällig ..

Es klingt zwar vielleicht verwirrend, aber das 11. Lebensjahr ist exakt mit dem 11. Geburtstag vollendet - Probe aufs Exempel: Wenn das Kind, gerechnet ab Geburt, genau ein Jahr "vollendet" hat, dann ist's sein erster Geburtstag (und genau so wird das dann weitergezählt). Daher, in deinem Text müsste tatsächlich "bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres" stehen (so wie du's weiter oben ja auch geschrieben hattest), wenn damit "bis zum 12. Geburtstag" gemeint ist. Nur - da es sich um keine allgemeingültige Regel, sondern um einen ganz konkreten Fall handelt, trag' halt wie bereits vorgeschlagen einfach das Datum des Tages vor dem betreffenden Geburtstag ein, dann sind Missverständnisse ausgeschlossen.

Zur Sache selbst: Befristung auf den 18. Geburtstag sollte i.d.R. problemlos durchgehen (jedenfalls dann, wenn man nicht an einen solchen Ober-Armleuchter gerät wie in dem von Brainstormer verlinkten Beschluss), aber Befristung auf den 12. Geburtstag ist kritisch. Das Jugendamt muss das zwar auf deinen Wunsch hin genau so titulieren, und du kannst dann darauf spekulieren, dass weder die KM noch im Falle einer Beistandschaft das Jugendamt selbst große Lust haben, deswegen vor Gericht zu ziehen (und wenn es so kommt, dann solltest du auf alle Fälle dafür sorgen, rechtzeitig vor dem 12. Geburtstag eine Folge-Regelung zu vereinbaren); aber wenn es mit so einem Titel vor Gericht geht, dann wird dieser mit hoher Wahrscheinlichkeit kassiert (und dann vermutlich auch gleich durch einen unbefristeten Titel in Form eines Beschlusses ersetzt).

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2013 20:12
(@christian44)
Rege dabei Registriert

Vielen Dank für eure Antworten  :thumbup:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.10.2013 10:19