Ich versuche den Fall möglichst kurz und übersichtlich darzustellen und erhoffe mir hilfreiche Antworten. Wenn jemand Fragen hat, bitte gerne 🙂
Trennung 2005, Scheidung Ende 2006. Gemeinsames Sorgerecht. Kinder leben bei der Mutter; Umgangsvereinbarung musste ich vor Gericht erstreiten, läuft aber seit ca. 2 Jahren mit wenigen Ausnahmen 100% korrekt ab.
Unterhaltstitel für 2 Kinder (geb. 2001 und 2003) nach der alten DDT 2007 dynamisch. 2009 passte ich den Unterhalt nach Beratung meiner Rechtsanwältin (sie sagte sinngemäß, dass die alten Unterhaltstitel gemäß den Stufen der alten DDT auf die neuen Stufen gemäß der neuen DDT umgerechnet werden müssen) nach oben an. Das Gleiche tat ich nun für 2010 und teilte die neue Höhe meiner Ex-Frau schriftlich mit.
Meine Ex-Ehefrau hatte wieder geheiratet und 2009 ist ihr neuer Mann verstorben. Da die beiden länger als 12 Monate verheiratet waren, ist es offensichtlich möglich, deswegen Halbwaisenrente für die "Stiefkinder" zu beantragen.
So erfuhr ich nun mehr oder weniger nebenbei, dass meine Ex-Frau für unsere gemeinsamen Kinder Halbwaisenrente beantragt und auch genehmigt bekommen hat. Wie ich online recherchieren konnte, beträgt diese Rente 20% des Jahreseinkommens des Verstorbenen pro Kind; der monatliche Betrag dürfte also im deutlichen 3-stelligen Bereich liegen - pro Kind. Die Halbwaisenrente wird offenbar bis zum 18. Lebensjahr gezahlt.
Ich arbeite zwar fest angestellt aber mit einem sehr geringen Fixgehalt, das Haupteinkommen der letzten Jahre beruht auf Provisionen. Ich verdiente in den letzten beiden Jahren deutlich mehr als die Stufe der DDT in der ich den KU zahle. Allerdings arbeitete ich auch durchschnittlich 220-260 Stunden monatlich dafür, um eben trotz Scheidung gut über die Runden zu kommen. Wenn ich ausschließlich das Fixum nehmen würde (nur das bekomme ich ja garantiert von meinem Arbeitgeber) oder ganz normal ca. 160-170 Stunden pro Monat arbeiten würde, würde ich die Gehaltsstufe vermutlich nicht überschreiten. Jedoch habe ich auch immer das Risiko, nur das Fixgehalt zu bekommen, wenn das Geschäft schlecht läuft. Da unser Unternehmen größere Umstrukturierungen für 2010 angekündigt hat, ist sogar leider davon auszugehen.
Nun die konkreten Fragen:
1) Ist die Halbwaisenrente auf den von mir zu zahlenden KU anzurechnen, der KU also entsprechend zu mindern? (nicht/ganz/oder prozentual?)
Gibt es dazu (für Laien verständliche) Quellen/ Urteile auf die man sich beziehen könnte?
2) Muss meine Ex-Frau mir nicht eigentlich unaufgefordert mitteilen, wenn die Kinder ein solches "Einkommen" beziehen?
Wenn nicht, muss sie mir den genauen Betrag auf Anfrage mitteilen?
3) Wenn ich anfange, in der Sache zu rühren - und der Unterhalt ggf. neu berechnet bzw. tituliert würde, würde dann mein bisheriger Durchschnittsverdienst (z.B. der letzten 2 Jahre) als Berechnungsgrundlage genommen - oder das Fixgehalt?
(Berechnung nach bisherigem Einkommen wäre nach meinem Gefühl eigentlich extrem unfair, da man wegen der sehr risikoreichen Provisionsabhängigkeit und zusätzlich auch noch für die deutlichen Mehrstunden bestraft würde?! Schließlich garantiert mir niemand, dass die Provision weiter so fließen wird, wie in den letzten 24 Monaten).
Es wäre super nett, wenn ich hierzu hilfreiche Informationen bekomme. Besten Dank vorab an alle, die ein Stückchen oder ein Stück oder sogar in allen Fragen helfen können 🙂
Hi Austausch-Mann
In der Tat: Der bezug von halbwaisenrente stellt Einkommen des Kindes dar. Da nur UH-bedürftig ist, wer sich nicht selbst unterhalten kann, stellt dies gar eine Verletzung der Mitteilungspflicht dar. Meines Wissens wird die Halbwaisenrente beim Kind jeweils hälftig vom Bedarf laut Deiner Einkommenslage abgezogen - so ähnlich wie das Kindergeld, auch wenn es andere Gründe hat.
Bei Deinem EK bin ich unschlüssig, ob es bei Dir wie bei Selbstständigen möglich ist, dass EK der letzten drei Jahre zur Bestimmung heranzuziehen. Allerdings gibt es ansonsten die Klausel, dass bei aussergewöhnlich hohen "Sonderzahlungen" diese auf mehrere Jahre zu verteilen sind. Aussergewöhnlich sollte schon tatsächlich dies auch bedeuten, also mehr als 20-25% des Jahres-EK ausmachen im Vergleich zu den Vorjahren.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo oldie,
danke für Deine Antwort. Ich habe auch gerade zufällig (also nicht zufällig an sich, sondern zufällig praktisch gleichzeitig mit Deiner Info) noch das hier gefunden. Hier ist das eindeutig beschrieben und sogar mit Urteilen usw. untermauert. Auch für Laien verständlich.