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Unterhaltstitel vom Gericht

 
(@purpur)
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Ich habe eigentlich ein paar Fragen.

Also. Mein Lebensgefährte wurde von seiner Noch-Frau vor Gericht gezerrt, nachdem sich die Anwälte in einem Jahr nicht einigen konnten,was den KU und den TU angeht bzw. ihre Anwältin war mit nix einverstanden und hat dann Klage eingereicht.
Nun hat das Gericht gerechnet und festgelegt, dass er monatlich 294€ zahlen soll. Dies geschah in einer Mangelfallberechnung. Für die Noch-Frau 150€ und die Kinder jeweils 72€ (6 und 3 Jahre).
Jedesmal wenn er versucht seinen Anwalt zu erreichen, ist der leider nicht da.
Die Verhandlung war am 9.11.04. Bis jetzt hat er nur das Protokoll zugeschickt bekommen. Aus dem ist ja nicht ersichtlich, wie der Richter auf die 294€ kommt und wie die 2400€ Nachzahlung zustande kommen. Nachzahlung war uns klar, nur wir kommen nicht auf diese Höhe. Diese muss er jetzt auch mit mtl. 150€ abtragen.

Kommt da nochwas Schriftliches vom Gericht, in dem auch die Berechnung ersichtlich ist und wo dann auch ne Unterschrift drunter ist, so dass es auch nach was Amtlichem aussieht?

Jetzt habe ich noch ein paar Fragen, was sich mehr auf die Zukunft bezieht.

1. Wird nach der Scheidung dann eigentlich wieder eine Mangelfallberechnung durchgeführt? Oder bekommen da erst die Kinder und die Frau geht leer aus? Sie bekommt ja auch seit März diesen Jahres Unterhalt vom JA für die Kinder und bisher hatte mein LG einen Teil an das JA gezahlt.

2. Wenn wir heiraten sollten, irgendwann, werde ich dann auch in die Berechnung mit einfließen?

3. Kann man eigentlich irgendwas unternehmen (ich weiß, das ist ziemlich neu alles), weil ich ab nächsten Jahr ALGII bekomme und bei mir ja ein Teil seines Einkommens mit angerechnet wird? Was ich vielleicht noch dazu sagen müsste, ihm wird ein gemeinsamer Kredit von seinem Netto-Lohn in Abzug gebracht, den er weiter abzahlt, bevor der Unterhalt errechnet wird. Dieser wird z.B. nicht beim Arbeitsamt akzeptiert, so das uns das Geld irgendwo fehlt. Was ja, wenn der nicht bestehen würde, den Unterhalt automatisch anhebt.

4. Was ist eigentlich bei einer Abänderungsklage? Besteht eine Pflicht meines LG eine einzureichen, wenn er, z.B. wenn der Kredit abgezahlt ist, mehr Geld zur Verfügung hat?

Ich weiß, das sind viele Fragen. Ich hoffe, dass auch jemand eine Antwort darauf weiß. Uns bleibt nämlich im nächsten Jahr nicht mehr viel Geld, durch das ALGII von mir. Ich hatte mal errechnet, wenn ich alle Kosten abziehe, die er und ich haben, dann bleiben für uns und meine Tochter noch 250€ im Monat, von dem er auch noch den Benzin für die Fahrten zur Arbeit bezahlen muss. Ganz zu Schweigen davon, wie er sein Umgangsrecht weiter wahrnehmen soll, was ja am WE auch immer 200km sind. Bisher konnte er sie immer alle 14 Tage zu uns holen.
An ein gemeinsames Kind ist da dann nicht zu denken, obwohl der Wunsch schon da wäre, nur so ...... das ist ein Ding der Unmöglichkeit!

Danke.

Liebe Grüße
PurPur

[Editiert am 29/11/2004 von PurPur]

[Editiert am 29/11/2004 von PurPur]

[Editiert am 29/11/2004 von PurPur]

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.11.2004 12:14
(@Melly)

Herzlich Willkommen Pur,

alle Fragen kann ich Dir nicht beantworten, aber klar sollte sein, daß es sich jetzt nur um den Trennungsunterhalt handelt und nach der Scheidung der nacheheliche unterhalt errechnet werden muß.
Den muß die Frau aber selbst fordern, also wohl wieder klagen.
einfach so bekommt sie den nachehelichen unterhalt ja nicht.
Könnte aber sein, daß gleich bei der Scheidung der Unterhalt geregelt wird, so daß auch auf KU und nachehelichen Unterhalt ein Titel per Gericht besteht.

Sollte er seine Kredite abbezahlt haben, wird sich die Ex wohl sicher von selbst melden und eine Abänderungsklage einreichen. Prozesskostenhilfe machts ja möglich.
Diese Frauen haben da so ihre Kalender oder auch Gespür, daß wieder mehr Geld zu holen ist. 😡

Rein theoretisch wird erstmal dafür gesorgt, daß die Kinder zu ihrem vollen Unterhalt kommen, heißt also könnte passieren, daß die Ex nach der Scheidung keinen nachehelichen Unterhalt mehr bekommt.
Ist aber wieder von Gericht zu Gericht anders.

Also das Heiraten würde ich gerade jetzt lassen, wo Du selbst schreibst, daß Du ALG2 erhältst.
Er hat dann wohl die bessere Steuerklasse und darf dann evtl mehr KU abdrücken, Du wirst nämlich erstmal überhaupt nicht berücksichtigt, wenns um den Unterhalt geht.
Erst die leiblichen Kinder von ihm, dann die Ex...dann kannst Du mal die Hand heben und Dich melden...wenn dann noch nen Cent über ist.

Ich drück Euch feste die Daumen...
LG Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2004 13:28
(@purpur)
Schon was gesagt Registriert

Danke für deine Antwort, Melly.

Was mich aber wirklich brennend interessiert, ist eine Antwort auf diese Frage:

Kommt da nochwas Schriftliches vom Gericht, in dem auch die Berechnung ersichtlich ist und wo dann auch ne Unterschrift drunter ist, so dass es auch nach was Amtlichem aussieht?

Wir kennen uns da echt nicht aus.

Wie du schreibst, wird sie sicher eine Änderungsklage einreichen. Das denke ich ja auch, aber mal angenommen, sie verpasst das, reicht eben zu spät ein oder so, muss er dann den Unterhalt rückwirkend zahlen? Was ich meinte, besteht eine Pflicht für ihn, jede Änderung, die sich auf die Höhe des Unterhaltes auswirkt, anzuzeigen?

Dann nochmal wegen dem Heiraten. Das ist mir klar. Beim AA bin ich ja jetzt schon "verheiratet". Aber kann dann überhaupt noch eine Mangelfallberechnung mit der Ex gemacht werden, weil ja der Steuervorteil nicht ihr zugute kommen darf?
Wie ist das überhaupt mit der jährlichen Steuererklärung, wenn er mit mir verheiratet wäre. Wird die dann auch voll als Einkommen angesehen oder nur einen Teil? Weil wenn er nicht heiraten würde, dann wird er ja nur nach der Grundtabelle besteuert und hätte ja nicht den Steuervorteil des Ehegattensplittings.

Lieben Gruß
PurPur

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.11.2004 13:40
(@purpur)
Schon was gesagt Registriert

Kann mir keiner eine Antwort geben auf meine Frage?

Kommt da noch ein schriftliches Urteil/Vergleich des Unterhaltes vom Gericht, in dem auch die Berechnung ersichtlich ist und wo dann auch ne Unterschrift drunter ist, so dass es auch nach was Amtlichem aussieht? Oder zählt nur das Protokoll der Verhandlung/des Vergleiches, was ja keine Unterschrift drunter hat und auch indem keine Berechnung ersichtlich ist ??????

Liebe Grüße
PurPur

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.12.2004 18:46