Unterhaltstitel vom...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhaltstitel vom Jugendamt - Jugendamt will ändern

Seite 1 / 2
 
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

es gibt 2 Unterhaltstitel gegen mich vom Jugendamt je 95 Euro pro Kind. (2 Kinder).

Ich bezahle seit 4 Jahren pünktlich.

Nun hat das Jugendamt neu berechnet und möchte das ich 153 Euro pro Kind zahle.

Ich habe ein durchschnittliches Einkommen von 1386 Euro im Schnitt.

Das Jugendamt weigert sich 5 % Berufsbedingte Aufwendungen abzuziehen, da ich im Homeoffice arbeite.

Es gibt ja Titel die ich bediene, was passiert wenn ich die Titel nicht anpassen lasse?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.10.2018 20:00
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

dann wird die Beistandschaft vermutlich eine Klage anstrengen.

Die Hauptfrage wird sein, warum Du im Homeoffice arbeitest und so wenig Einkommen hast.
Nur so nebenbei, betrachte ich es als gerechtfertigt wenn man die 5 % bei Homeoffie nicht anrechnet. Warum sollte man dies tun?

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2018 20:04
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

1380 Euro netto wenig? Ich wohne im Osten und habe einen Grundlohn von 10,20 Euro / Stunde. Mehr als Mindestlohn. Und 1380 netto ist hier schon oberer Durchschnitt!

Zu den Berufsbedingten Aufwendungen, Strom, Internetkosten Telefon Büroausstattung....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.10.2018 20:10
(@inselreif)
Moderator

Hast Du dem Jugendamt denn die Kosten nachgewiesen inkl. Bestätigung, dass diese nicht vom Arbeitgeber übernommen werden?

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2018 20:17
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das OLG Dresden (oder ist ein anderes OLG zuständig?) sagt:

"10.2.1.
Bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte kann eine Pauschale von 5 % des  Nettoeinkommens,  höchstens  aber  150,00  EUR  angesetzt  werden. Übersteigen  die  berufsbedingten  Aufwendungen  die  Pauschale,  so  sind sie  im  Einzelnen  darzulegen.  Bei  beschränkter  Leistungsfähigkeit  ist  mit konkreten Kosten zu rechnen."

Da Du ein Mangelfall bist (beschränkte Leistungsfähigkeit), musst Du konkrete berufsbedingte Aufwendungen belegen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2018 21:53
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

das OLG Dresden (oder ist ein anderes OLG zuständig?) sagt:

"10.2.1.
Bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte kann eine Pauschale von 5 % des  Nettoeinkommens,  höchstens  aber  150,00  EUR  angesetzt  werden. Übersteigen  die  berufsbedingten  Aufwendungen  die  Pauschale,  so  sind sie  im  Einzelnen  darzulegen.  Bei  beschränkter  Leistungsfähigkeit  ist  mit konkreten Kosten zu rechnen."

Es ist das OLG Brandenburg zuständig. Aber da sollte das selbe stehen.

Grundsätzlich zum Thema: Ich habe kein Problem Unterhalt zu zahlen. Ich zahle ja auch schon seit Jahren immer pünktlich.

Nur die "Anpassung" erschwert mir den Umgang mit meinen Kindern denn auch 120 Euro mehr sind schon ein großer Einschnitt.

Da die Titel wahrscheinlich nicht hier sondern 20 Kilometer weiter in einem anderen Ort erstellen lassen werde wie läuft das? Woher wissen die was in die Abänderung soll? (Titel hier im Örtlichen JA (Brandenburg) kostet 30 Euro pro Kind) Nachbarort (Sachsen) ist es kostenlos.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.10.2018 20:32
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

Eine Frage habe ich noch. Bisher gibt es 2 statische unbefristete Titel, kann ich bei der Abänderung verlangen, dass diese nun befristet werden (bis Ausbildungsbeginn bzw. 18 Geburtstag)?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.10.2018 16:20
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo @codex,
Du kannst versuchen eine Befristung auf den 18. Geb. eintragen zu lassen...klappt in der Regel
Falls das Jugendamt nicht mitspielt kann man den Titel auch bei einem Notar (für eine geringe Schreibgebühr?) erstellen lassen.
Aus eigener aktueller Erfahrung:
Laut Aussage meiner Rechtsanwältin:
1. Das Kind hat Anspruch auf einen dynamischen Titel
2. Das Kind/ die KM muß sich nicht mit einer Befristung zum 18. Geb. zufrieden geben und könnte hier (erfolgreich) dagegen vorgehen.
Das sollte man zumindest wissen....

Edith: Obwohl ich zumindest bei Pkt 1 in Deinem Fall (Mangelfall) glaube, dass da nur ein statischer Titel möglich ist...

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2018 17:22
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

Die gute Frau beim JA meinte auch, wenn mein Sohn nächstes Jahr eine Ausbildubg beginnt oder ich plötzlich Arbeitslos werde, könnte ich jederzeit kommen und mit ihr reden. Und dann hilft sie mir die Tieteö abzuändern. Weil mit Auszug bzw. 18 Gebirtstag ist ja die Mutter mit Unterhaltspflichtig.
Stimmt das so? Das mit das JA dann auch entgegen kommt?

Lese immer nur was von Abänderungsklage. Oder die KM gibt den Tietel raus. Bzw. unterschreibt pfändungsversicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.10.2018 18:41
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Da würde ich mich drauf verlassen, dass die Auskunft noch Gültigkeit hat wenn es darauf ankommt! Gerade so Fälle wie Arbeitslosigkeit sind in den ersten 6 Monaten eher das Risiko des Unterhaltsschuldners.

Deshalb wäre die Begrenzung auf das 18. Lebensjahr gut, weil ab diesem Zeitpunkt beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind, da der Betreuungsanteil des ETs entfällt wo das Kind lebt.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2018 18:57




(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das OLG Hamm hat entschieden, dass das Kind einen Ansprcuh auf einen unbefristeten Titel hat. Da es bisher so nur vom OLG Hamm entschieden wurde, kann auch anders verfahren werden.
Problematisch in Deinem Fall ist, dass es schon unbefristete Titel gibt und ein neuer befristeter Titel eine Verschlechterung darstellt.

Auch wenn ein JA oder Notar tituliert was Du willst muss das zuständige JA es nicht akzeptieren.

Falls sich die Umstände ändern bleibt Dir eigentlich nur die Abänderungsklage. Eine Ausnahme stellt die Volljährigkeit dar. Mit Volljährigkeit ist das Kind für seinen Unterhalt selbst zuständig und das JA darf nur noch unterstützen. Das sehen einige JA zwar sehr weit, aber prinzipiell ist das JA dann nicht mehr zuständig.
Auch kann weder die KM noch das JA dann aus dem Titel vollstrecken sondern nur noch das Kind.
Du müsstest Dich dann mit dem Kind einigen bzw. eine Abänderung des Titels bzw. Vollstreckungsverzicht beim Familiengericht erreichen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2018 20:02
(@wasserfee)
Registriert

hi,

Ich habe ein durchschnittliches Einkommen von 1386 Euro im Schnitt.

Ich finde das jetzt mal gar nicht verwunderlich und ich rechne dir auch keine Chancen aus, um den höheren Titel rumzukommen.
DEin Selbsbehalt liegt hier bei 1080€, da hast du ca. 300€ für Kindesunterhalt.

Wasserfee

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2018 09:20
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber nur, wenn das Einkommen schon bereinigt ist.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2018 10:43
(@wasserfee)
Registriert

da er nicht mal den Mindestunterhalt leisten kann wird er nicht mehr allzuviel bereingen können.

Wasserfee

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2018 11:00
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

da er nicht mal den Mindestunterhalt leisten kann wird er nicht mehr allzuviel bereingen können.

Wasserfee

Immerhin arbeite ich (im Gegensatz zur Kindsmutter) , zahle Unterhalt und kümmere mich um meine Kinder. *Sorry aber die Spitze konnte ich mir nach diesem Unqualifizierten Kommentar nicht verkneifen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2018 16:45
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

  *Sorry aber die Spitze konnte ich mir nach diesem Unqualifizierten Kommentar nicht verkneifen!

Weshalb so aggressiv? Wasserfee hat völlig Recht: Die Rechtssprechung lautet nun einmal so, dass bestimmte Abzüge nur dann geltend gemacht werden können, wenn der Mindestunterhalt gezahlt wird. Das ist bei Dir aber nun nicht der Fall.

Wir hier haben die Gesetze und Entscheidungen nicht gemacht, wir versuchen nur, Informationen weiter zu geben. Kein Grund also, deshalb jemanden anzugehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2018 17:05
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

Weshalb so aggressiv? Wasserfee hat völlig Recht: Die Rechtssprechung lautet nun einmal so, dass bestimmte Abzüge nur dann geltend gemacht werden können, wenn der Mindestunterhalt gezahlt wird. Das ist bei Dir aber nun nicht der Fall.

Wir hier haben die Gesetze und Entscheidungen nicht gemacht, wir versuchen nur, Informationen weiter zu geben. Kein Grund also, deshalb jemanden anzugehen.

Celine da gebe ich dir vollkommen recht.

Der Satz: "Da er nicht mal Mindestunterhalt leisten kann....." ist ein persönlicher Angriff.
Wasserfee spricht hier abwertend und in der 3. Person.

Leider werden hier von einigen "alten Hasen" nur Wortfetzen hingeworfen, anstatt eine vernünftige Antwort zu geben.

Auch so pauschale Aussagen wie weiter oben, "Die Hauptfrage wird sein, warum Du im Homeoffice arbeitest und so wenig Einkommen hast." sind absolut schwachsinnig und wenig hilfreich.

Weiter"Nur so nebenbei, betrachte ich es als gerechtfertigt wenn man die 5 % bei Homeoffie nicht anrechnet. Warum sollte man dies tun?" Die Frage ist doch vielmehr warum soll ich im Homeoffice keine berufsbedingten Aufwendungen haben? Strom, Miete, Telekommunikationskosten. Fahrtkosten werden doch bei einem Mangelfall auch abgezogen.

Aber trotzdem vielen Dank an die die Hilfreiche Antworten und konstruktive Tipps hatten. Danke an Susi64, Kakadu59, MJ1977,  Lausebackesmama und Celine

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2018 16:08
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo codex,

Die gute Frau beim JA meinte auch, wenn mein Sohn nächstes Jahr eine Ausbildubg beginnt oder ich plötzlich Arbeitslos werde, könnte ich jederzeit kommen und mit ihr reden. Und dann hilft sie mir die Tieteö abzuändern.

Betrachte dies als das, was es ist: eine unverbindliche Absichtserklärung ohne irgendeine rechtliche Bindungswirkung. Wenn der Fall bei dir eintreten sollte und das Fräulein vom Amt hält sich dran, fein; wenn sie sich dann plötzlich an nichts mehr erinnern kann, dann hast du die Arschkarte gezogen und gleiches gilt, wenn zu diesem Zeitpunkt bereits eine andere Sachbearbeiterin zuständig ist.

Mal etwas anderes. Das Stichwort "Ausbildung" bedeutet dann doch wohl, eines der beiden Kinder ist bereits älter und mit strammen Schritten in Richtung Volljährigkeit unterwegs. Es gilt zwar, die Ausbildungsvergütung wird teilweise auf die Unterhaltsforderungen angerechnet, und ab Volljährigkeit wird dieses Kind dann auch nicht mehr privilegiert sein (denn Ausbildung ist keine allgemeine Schulausbildung); das nützt dir in deinem Fall aber nichts, weil du momentan und auch noch nach der vom Jugendamt angestrebten Erhöhung weit weniger zahlst als das, was der Gesetzgeber als Mindestunterhalt vorsieht - d.h. alles, was du in nächster Zeit ggf. für das ältere Kind weniger zu zahlen brauchst, wird gleich verwendet werden, um den Unterhalt für das jüngere Kind entsprechend zu erhöhen.

Du wirst daher so oder so beim verfügbaren Geld noch einige Zeit am Selbstbehalt kleben bleiben, und um so wichtiger ist es ...

Die Frage ist doch vielmehr warum soll ich im Homeoffice keine berufsbedingten Aufwendungen haben? Strom, Miete, Telekommunikationskosten. Fahrtkosten werden doch bei einem Mangelfall auch abgezogen.

... die berufsbedingten Kosten tatsächlich nachzuweisen. Wie du bereits gehört hast, die 5%-Pauschale steht im Mangelfall ganz vorne auf der Abschussliste; insofern hast du bislang sozusagen Glück gehabt, wenn das trotzdem berücksichtigt wurde, aber damit ist es dann jetzt offenbar vorbei.

Problem bei den von dir benannten Posten: Es ist schwierig bis unmöglich, sie von der privaten Nutzung abzugrenzen (und das bundesdeutsche Unterhaltsmaximierungsprinzip besagt, dass in solchen Fällen alles als Privatvergnügen zu gelten hat, was nicht eindeutig der beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann).

Beispiel Telekommunikationskosten: Nutzt du für die dienstlichen Aufgaben den privaten Telefonanschluss, dann müsstest du schon per Einzelverbindungsnachweis zeigen, welchen Anteil deine Privatgespräche ausmachen, und welchen Anteil die berufsbedingten Anrufe. Wenn dabei z.B. herauskommt, die eine Hälfte der Gespräche ist privat, die andere Hälfte ist beruflich, dann könntest du versuchen, die Hälfte der Kosten als berufsbedingte Kosten in Abzug zu bringen - ob's der Familienrichter im Ernstfall anerkennen würde, steht noch auf einem anderen Blatt.

Ähnlich bei den Fahrtkosten. Auch bei Tätigkeit im Home Office wirst du ja vielleicht ab und zu in der Firma antanzen müssen. Nehmen wir mal an, du musst zweimal im Monat zum Chef in die Firmenniederlassung, dann machst du halt zweimal die Fahrt von dir zu Hause ins Büro und wieder zurück geltend, also entweder zweimal zwei Einzelfahrkarten bzw. zwei Tageskarten für den öffentlichen Nahverkehr, oder wenn du mit dem Auto fährst, dann setzt du die tatsächlich gefahrenen Kilometer mit der im Unterhaltsrecht üblichen Kilometerpauschale von 0,30 Euro pro Kilometer an.

Wichtig ist auch (Inselreif hatte es schon geschrieben): Bestätigung des Arbeitgebers, welche Kosten er dir erstattet und welche nicht. Unterhaltsrechtlich geltend machen kannst du natürlich nur jene Kosten, die du nicht erstattet bekommst. Zahlt der Arbeitgeber dir z.B. eine monatliche Pauschale dafür, dass du deinen privaten Telefon- und Internetanschluss für dienstliche Zwecke nutzt, dann kannst du's natürlich vergessen, die Telefon- und Internetkosten bei der Bereinigung deines Nettoeinkommens anzumelden.

Wie auch immer: All dieses sind natürlich immer nur eher kleinere Beträge, weil du halt keine täglichen Fahrtkosten für die Fahrt zur Arbeit hast, aber in deinem Fall gilt halt: Jeder Euro, den du hier anerkannt bekommst, mindert direkt den Unterhaltsbetrag, den du wohl oder übel wirst titulieren lassen müssen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

P.S. und eines der größten Probleme in diesem unserem Lande lautet: Es gibt oftmals nicht den geringsten Respekt für jene Leute, die durch ihre Arbeit überhaupt mal Geld beischaffen - dafür aber um so mehr Verständnis für jene Leute, die dieses Geld ohne eigene Leistung abgreifen möchten.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2018 20:04
(@inselreif)
Moderator

Wenn dabei z.B. herauskommt, die eine Hälfte der Gespräche ist privat, die andere Hälfte ist beruflich, dann könntest du versuchen, die Hälfte der Kosten als berufsbedingte Kosten in Abzug zu bringen - ob's der Familienrichter im Ernstfall anerkennen würde, steht noch auf einem anderen Blatt.

Der Familienrichter würde in Zeiten der allumfassenden Flatrates den Anschluss wahrscheinlich als "eh da" bewerten und gar keinen Abzug zulassen.

Natürlich könntest Du auch versuchen, anteilig Miete und Nebenkosten anzusetzen. Ich schätze mal, dass der Richter dann den steuerlichen Regelungen folgt und ein häusliches Arbeitszimmer als Privatvergnügen qualifiziert. Im Übrigen - man erlangt durch den weggefallenen Weg zur Arbeit ja auch Freizeit.

Letztlich bleibt die Frage, wie weit sich die Rosinenklauberei lohnt. Eine Strategie könnte sein, haarklein möglichst viel darzulegen um am Ende vom Jugendamt gar nichts und vom Gericht vielleicht mal pauschal die Hälfte anerkannt zu bekommen. Geht es hier nur noch um ein paar Monate, lohnt der Aufwand eines Verfahren nicht. Dann würde ich alles tun, das Jugendamt nicht zu solch einem zu reizen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2018 21:52
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

man erlangt durch den weggefallenen Weg zur Arbeit ja auch Freizeit.

Welche sich übrigens Vorzüglich dazu eignet, durch eine Nebentätigkeit das Einkommen zu erwirtschaften, um den Mindestunterhalt zu leisten.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2018 22:27




Seite 1 / 2