hallo,
ich habe 2 kinder (11 und 14),seit jan 11 geschieden,exfrau geht arbeiten. mußte letztes jahr aus gesundheitlichen gründen meinen job aufgeben und mache jetzt eine umschulung-dauer 2 jahre-.mein kostenträger ist die rentenversicherung.das übergangsgeld beträgt 1214€ monatlich.zahle 300€ unterhalt für die kinder,meiner ex ist es zu wenig.sie droht mir mit dem jugendamt zwecks titulierung.was soll ich davon halten?zahle ich zu wenig oder zuviel?wie soll ich mich verhalten?
gruß hesse
Hallo Hesse,
Du bist momentan ein Mangelfall. Der Mindestunterhalt für die Kinder liegt höher (272+334 Euro, bzw. 2x 334 Euro, wenn das jüngere Kind 12 wird), aber nach Zahlung von 300 Euro ist Dein Selbstbehalt von 950 Euro bereits unterschritten.
Dabei gehe ich davon aus, dass Du als Umschüler eine Erwerbstätigen gleichgestellt bis, sonst würde der SB nur 770 Euro betragen.
Sollte Deine Ex also den Unterhalt titulieren lassen wollen, dann darfst Du den Titel keinesfalls blind unterschreiben. Sollte Deine Ex klagen wollen, würde es sich empfehlen, den Titel (beim Notar!) auf die Höhe auszustellen, die Du zu leisten in der Lage bist. Das mindert den Streitwert. Grundsätzlich haben die Kinder einen Anspruch auf einen Titel, jedoch musst Du leistungsfähig sein. Unterzeichnest Du einen Titel, der höher liegt, kann sie in dieser Höhe vollstrecken lassen bzw. der Differenzbetrag würde auch als Schulden auflaufen.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
hallo lbm,
meine umschulung läuft unter -teilhabe am arbeitsleben-.
hab mich hier auch einwenig umgeschaut-aber um so mehr ich lese...vieles verwirrt einfach.
also wenn ich zum jugendamt gehe und denen mein bescheid der rentenkasse vorlege mit meinem tagessatz müßte es doch bei der berechnung kein problem geben.bin bis sommer 2012 noch in der ausbildung,dann endet auch mein übergangsgeld.danach muß ich noch ein anerkennungsjahr machen wo ich ca. 1100 brutto verdiene.wird die titulierung nicht nach meinem einkommen berechnet?
hesse
Moin,
doch, wird sie. Allerdings versuchen Jugendämter gern, den Mindestunterhalt zu titulieren, egal ob der Pflichtige leistungsfähig ist oder nicht. Deshalb ist da stets Vorsicht geboten.
Was verwirrt Dich? Vielleicht können wir weiterhelfen?
Gruß LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
meine verwirrung ist die:ich lese oft-die titulierung sollte nur bis zum 18 lebensjahr laufen.aber bei mir wird sich in den nächsten jahren viel ändern.geht das auch-titulierung bis sommer 2012.danach,je nachdem wo ich mein anerkennungsjahr mache wieder für ein jahr,dann müßte ich noch glück haben und einen job bekommen wieder eine neue berechnung.oder wird der unterhalt einmal festgelegt und bleibt? wird er nur geändert wenn ich mehr verdiene?was ist wenn ich nach der ausbildung keine stelle bekomme?wie hoch wäre bei 1214€ der tatsächliche unterhalt?
hesse
...muß auch noch dazu sagen daß ich für die dauer der ausbildung zu meiner freundin gezogen bin um kosten zu sparen (hätte mir meine wohnung wärend der ausbildung nicht leisten können).zahle ihr die hälfte der miete.wie steht es da mit der haushaltsersparnis? wird da irgendetwas berechnet?
Moin.
Das kann passieren, das kann aber nur ein Gericht entscheiden.
Du solltest aber auf keinen Fall das JA entscheiden lassen, was du titulieren lässt.
Die haben das zu titulieren, was du willst.
Wenn die das nicht tun, die Weigerung schriftlich geben lassen und Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen.
Du kannst das aber auch beim Notar gegen kleines Geld titulieren lassen.
Unter diesen Umständen kannst du auch einen Titel bis Sommer 2012 ausstellen lassen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
hallo,
ich habe 2 kinder (11 und 14),seit jan 11 geschieden,exfrau geht arbeiten. mußte letztes jahr aus gesundheitlichen gründen meinen job aufgeben und mache jetzt eine umschulung-dauer 2 jahre-.mein kostenträger ist die rentenversicherung.das übergangsgeld beträgt 1214€ monatlich.zahle 300€ unterhalt für die kinder,meiner ex ist es zu wenig.sie droht mir mit dem jugendamt zwecks titulierung.was soll ich davon halten?zahle ich zu wenig oder zuviel?wie soll ich mich verhalten?
gruß hesse
Guten Morgen erst Mal.
Gesundheitliche Gründe ziehen im Grunde genommen immer krankheitsbedingte Mehrkosten nach sich und einen höheren Bedarf an notwendigem Selbstbehalt. Hast Du einen Behinderungsgrad? Bist Du Schwerbehindert?
Dazu hier eine Aussage des OLG München In einem Strafprozess zwar, gilt aber auch für einen Zivilprozess Aktenzeichen 5St RR (II) 60/10
Der Selbstbehalt kann angemessen erhöht werden, wenn der Regelbetrag im Einzelfall erheblich überschritten wird und dies nicht vermeidbar ist.
lg
Camper
antrag auf behinderung hab ich bereits gestellt,aber noch kein bescheid. werde mich um einen termin beim notar bemühen weil ich denke das JA wird mich falsch beraten.der soll dann auch die titulierung nur bis zum ende meiner ausbildung ausstellen.ist es richtig-1214€ übergangsgeld minus 5% eigene aufwendung,dann die differenz zu 950€ selbstbehalt?kann ich so rechnen? ist es sinnvoll wenn meine freundin mir einen mitvertrag ausstellt?(ist ihre eigentumswohnung)
gruß hesse
antrag auf behinderung hab ich bereits gestellt,aber noch kein bescheid. werde mich um einen termin beim notar bemühen weil ich denke das JA wird mich falsch beraten.der soll dann auch die titulierung nur bis zum ende meiner ausbildung ausstellen.ist es richtig-1214€ übergangsgeld minus 5% eigene aufwendung,dann die differenz zu 950€ selbstbehalt?kann ich so rechnen? ist es sinnvoll wenn meine freundin mir einen mitvertrag ausstellt?(ist ihre eigentumswohnung)gruß hesse
Dann würde ich nicht über den Notar gehen, sondern über das Jugendamt. Mach denen klar, dass Du zumindest behindert, wenn nicht gar schwerbehindert bist. Normalerweise erhöht das Deinen notwendigen Selbsthalt.
Leg dazu Deinen Antrag an das Versorgungsamt bei, oder noch besser, den Bearbeitungsvermerk des Versorgungsamtes.
Schaden kann ein Mietvertrag nicht, aber da ihr wahrscheinlich dieselben Zimmer benutzt, wird das wenig bringen. Da müsstet ihr schon getrennte Wohnadressen haben.
Ganz wichtig ist, dass deine Behinderung/Schwerbehinderung von vorne herein anerkannt und Dein notwendiger Selbstbehalt höher gestuft wird.
Das Jugendamt muss den Betrag titulieren, den Du einsetzen lassen willst, nur der ist pfändbar. Sträubt sich das Jugendamt und will mindestens den Mindestunterhalt titulieren, lehne ab. Dann sollen sie es auf eine Klage ankommen lassen.
Mach auch einem Anwalt klar, wenn Du ihn benötigen solltest, dass Du behindert/schwerbehindert bist. Verweise auf den Beschluss des OLG. Braucht er nur zu ergoogeln und da liest er das, was es mit Behinderung/Schwerbehinderung auf sich hat.
Das OLG hat das Ganze zwar "multimorbide" genannt, das ist aber das Gleiche. Such Dir einen Anwalt, der notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht geht, wenn Du mit Deinem Ansinnen nicht durchkommst.
lg
Camper