Hallo, habe folgendes Problem.
Hatte mit einer verheirateten Frau 2 mal Beischlaf, Sie wird Schwanger.
Nicht verhütet, weil Sie laut IhrerAussage nicht schwanger werden konnte.
Das ehepaar hatte über Jahre versucht ein kind zu bekommen, daher hate ich ihr vertraut.
Das Ehepaar besteht auf Fortsetzung der Schwangerschaft. Das Kind wird geboren und vom Ehemann auch anerkannt.
Er unterschreibt mir eine Erklärung, in der er zum Zeitpunkt der Schwangerschaftsfeststellung von dem Beischlaf seiner Frau
wusste und sämtliche Verpflichtungen auf sich nehmen möchte. Jetzt hat er 2 Wochen vor ablauf der 2 jährigen
Vaterschaftsanfechtungsfrist die Vaterschaft angefechtet. Jetzt soll meine Vaterschaft festgestellt werden.
Kennt jemand ein Urteil bei dem der Ehemann in so einem Fall Unterhalt weiter zahlen muss.
Hallo Maag,
da wird wohl der Vater nicht zeugungsfähig gewesen sein und so haben sie versucht, "billig" zu einem ehelichen Kind zu kommen...
Die schlechte Nachricht für Dich: Die Anfechtungsfrist beginnt erst ab Geburt. (§ 1600b (2) BGB). Jetzt musst Du wirklich genau rechnen. Das Schreiben nutzt Dir denke ich nur insoweit, als dass der Vater nicht behaupten kann, erst ein halbes Jahr nach der Geburt von dem "Kuckuckskind" erfahren zu haben. Rechtlich binden wird ihn dieses schreiben nicht.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
:exclam:
Hallo LBM,
das Ehepaar hat wohl bei der ersten Unterhaltsverhandlung diese Version bei Gericht bestätigt.
Der Mann hat wohl nur die Klage eingereicht, weil die Frau noch mehr haben wollte, als sie schon bekam.
Gibt es vielleicht die Möglichkeit auf eine Art schuldbeitritt zu klagen.
Hallo,
Gibt es vielleicht die Möglichkeit auf eine Art schuldbeitritt zu klagen.
Das sagt mir nichts.
Wann genau ist denn jetzt die Geburt gewesen und wann genau hat er die Vaterschaft angefochten?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo LBM, zuerst einmal finde ich es bemerkenswert, dass es Leute gibt, die hier im Forum versuchen, egal bei welchem Problem zu helfen. TOP :thumbup:
Ich denke es ist zum verstehen einfacher, wenn ich mal eine Art Doku reinstelle.
Dies ist das aktuellste Schreiben an das Familiengericht, ich hatte einfach mal das Bedürfnis meine Sicht der LAge mitzuteilen.
Amtsgericht
-Familiengericht-
Ihr Schreiben vom 04.07.2008, welches ich am 09.07.2008 persönlich von Ihnen bekommen habe, nehme ich wie folgt Stellung:
Entgegen der Behauptung der Antragsstellerin habe ich mich wie durch mein Anwalt angekündigt mit der Antragsstellerin in Verbindung gesetzt. Da aber zu diesem Zeitpunkt die Vaterschaft durch Hr. x bestand, verblieb ich mit der Antragsstellerin so, dass sie bei gegebenen Anlass sich mit mir in Verbindung setzen soll.
Dies ist bis zum Klageantrag vom 27.04.2008 ( Stellungnahme )
nicht passiert. Wie in der Stellungnahme geschrieben, habe ich mich umgehend nach meiner Rückkehr aus Dresden am 14.06.2008 an die Rain x mit der Bitte um eine Freigabe der DNA- Probe gewandt. ( siehe Beweismittel Schreiben vom 14.06.2008 und Antwortschreiben der Antragsstellerin vom 30.06.2008 )
Man war bis heute nicht in der Lage eine solche Freigabe zu erteilen, was mich darauf schließen lässt, dass man bewusst versucht einen Prozess herbeizuführen und die Kosten noch höher zu machen, als sie schon sind.
Zu Ihrem Schreiben vom 23.06.2008, welches ich nachweislich erst am 05.07.2008 zugestellt bekommen habe, habe ich Ihnen umgehend am 08.07.2008 geantwortet.
Sie haben am 04.07.2008, einen Tag bevor ich Ihren Brief erhalten habe, den Beschluss fertig gemacht.
Ich bin jetzt schon wieder beim Anwalt um mich vertreten zu lassen, kostet auch wieder Geld.
Dann nehme ich Kenntnis von dem Beschluss, das die Antragstellerin auch noch Prozesskostenhilfe bewilligt bekommt.
Am Ende muss ich für die ganzen unnötigen Kosten aufkommen, obwohl ich alles versuche das Problem von Anfang an zu lösen.
Ich frage mich immer wieder, wie es in Deutschland möglich sein kann, eine Vaterschaftsanfechtungsklage durchzusetzen, obwohl man zum Zeitpunkt der Schwangerschaftsfeststellung weiß, dass man nicht der Erzeuger ist, auf Fortführung der Schwangerschaft besteht, das Kind anerkennt um es kurz vor Ablauf der Anfechtungsfrist anzufechten, der Erzeuger zu sein.
Leider bin ich 2 Mal auf das Angebot von Frau x eingegangen, sexuellen Kontakt zu haben ohne eine Beziehung zu führen, bzw. ohne jegliche Verpflichtung. Natürlich habe ich mit ihr auch über Verhütung gesprochen, worauf Sie mir sagte, dass Sie nicht Schwanger werden kann, aufgrund einer Reaktion im Körper, welche eine Schwangerschaft verhindere. Angeblich ärztlich festgestellt, da ich von den vorangegangenen erfolglosen Bemühungen der Eheleute wusste, habe ich Ihr leider geglaubt. (Fehler)
Im Dezember 2005 kam der große Schock, oder soll ich es lieber als Wunder bezeichnen, Frau xist schwanger. Es erwägt den Anschein, dass die Zeitpunkte des Beischlafs vielleicht gezielt ausgesucht wurden.
Meine Bitte einen Schwangerschaftsabbruch zum Zeitpunkt der Schwangerschaftsfeststellung ( Dezember 2005 ) durchzuführen, da die Schwangerschaft gegen mein Willen und Täuschung meinerseits ( Unfruchtbarkeit von Fr.x ), lehnte das Ehepaar ab. Die Eheleute gaben mir unmissverständlich zu verstehen, dass Sie auf jeden Fall das Kind bekommen und ein Schwanger- schaftsabbruch für sie nicht in Frage kommt.
Es sei der sehnlichste Wunsch des Paares ein Kind zu bekommen. Sie hatten zu diesem Zeitpunkt auch einen Antrag auf Adoption eines Kindes gestellt.
Daraufhin habe ich beim Anwalt, Familiengericht und Jugendamt nach meinen Möglichkeiten gefragt, die es ja bekannter weise nicht gibt.
Eine notarielle Unterstützung wurde abgelehnt, so was sei nicht nötig.
Das Kind würde auf die Welt kommen, ich solle mich damit abfinden und mir keine Sorgen machen. Man würde für das Kind immer sorgen, auch im Falle einer späteren Trennung müsste ich mir keine Gedanken machen.
Auf meine Fragen hat mir das Ehepaar immer wieder versichert, dass es für das Kind alles tun würden auch wenn die Ehe mal auseinandergehen sollte. Den Kontakt zu dem Ehepaar hat man aufrecht erhalten.
Man verfolgte die WM 2006 zusammen, und hat auch Geburtsage zusammen gefeiert. Nach der Geburt habe ich mich damit abgefunden und den Kontakt zu derEheleuten ist langsam abgebrochen, was ich für die beste Lösung hielt.
Am 17.04.2007 bat ich Hr. x um Unterschrift auf einer Erklärung, welche den Verlauf kurz dokumentiert und er bestätigt von einer Vaterschaftsanfechtung abzusehen. Diese Erklärung sollte zu meiner Sicherheit bei einer möglichen Anfechtung dienen. Leider ist diese gerichtlich nicht verwertbar. Außerdem gibt es auch noch einen Brief von Hr. x an meine damalige Lebensgefährtin, in dem er schreibt, dass er auf keinen Fall eine Klärung der Vaterschaft haben möchte und er die tatsächliche und gesetzliche Verpflichtung Vater zu sein auf sich nimmt.
Am 09.11.07 bekam ich einen Anruf von Frau x, dass Sie sich mit Hr. x gestritten hätte, daraufhin habe ich mit Hr. xgesprochen, dieser sagte mir, er sei in einer neuen Beziehung. Für die Frau und das Kind würde er aber auf jeden Fall sorgen.
Ich habe versucht zwischen den Parteien zu vermitteln, aber die ganze Sache war ja schon bei den Anwälten und diese arbeiten ja im eigenen Interesse und wollen ja auch was an der Sache verdienen. Mein Anwalt sagte mir, dass ich nur abwarten kann, was kommt. Im Februar kam das Schreiben von der Rain Müller, den weiteren Verlauf kennen Sie ja schon. Ich bat die Parteien mich bei der Verhandlung als Zeugen zu benennen, was aber von beiden Anwälten abgelehnt wurde.
Dieses Schreiben soll keine Kritik an Sie oder der Richterin sein, Sie machen auch nur ihre Arbeit, aber ich hatte das Bedürfnis meine Sicht der Lage ihnen mitzuteilen. Vielleicht können Sie nachvollziehen, dass ich den ” Glauben an die Menschheit und Gerechtigkeit verloren habe”.
Es ist für mich erschreckend, dass man in so einen Fall keine Möglichkeit hat, etwas zu unternehmen und der Willkür der anderen Beteiligten ausgesetzt ist, egal ob man für ein Kind oder gegen ein Kind ist. Das Ehepaar kann machen was es will, ohne
Konsequenzen.
Vielleicht gibt es ja doch ein Gesetz, welches dies unterbindet.
Ich möchte Ihnen noch mitteilen, dass die Anwältin bis heute nicht in der Lage war mir eine Freigabe zukommen zu lassen. Ich bitte Sie diese Tatsache zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Geburtstermin war 17.08.2006 angefochten hat er im Oktober 2007, also in der Zeit.
Moin,
dieses Schreiben hast du nicht wirklich an das Gericht gesandt?!
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo mag,
weißt du warum es RA gibt? U.a. weil die es i.a. viel besser verstehen bzw. gelernt haben wie Schreiben an das Gericht zu verfassen sind.
Du machst zwar deinem Unmut Luft, aber schreibst ne menge Dinge die das Gericht nicht wirklich interessieren. Die Dinge, die relevant sein können schreibst du nicht so deutlich, wie es sein müßte.
Ist denn nun seine Vaterschaftsanfechtung schon Urteilsmäßig abgesegnet und und von welchem Beschluß redest du? Für die bewilligung von LKH wird auch imerm die Gegenpartei gehört. Da hättest du die Mutwilligkeit anführen können, indem du beweisen könntest das du einen außergerichtlichen Vaterschaftstest gefordert hast.
Vielleicht solltest du doch nochmal alle Daten und Fakten geordnet hiereisntellen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin maag,
ich kann mich meinen Vorschreibern nur anschliessen. Kinder sind (glücklicherweise...) keine Handelsware; was zählt, sind Fakten. Wenn diese besagen, dass Du der biologische Vater bist und dass ferner innerhalb der vorgesehenen Frist eine rechtswirksame Vaterschaftsanfechtung durch den Ehemann erfolgte, ist es Dein Kind - mit ALLEN Rechten und Pflichten. Was mal besprochen worden ist, wer was über Verhütung gesagt und wer sich von wem getäuscht fühlt, sind dagegen keine justiziablen Fakten.
Du hättest gut daran getan (das gilt auch heute noch!), einen sachkundigen Anwalt zu beauftragen, auch wenn dieser Deine Vaterschaft auch nicht in Abrede stellen kann, wenn sie biologisch besteht und bewiesen wird. Und ja: Solche Briefe ans Gericht bringen nur Verwirrung, keine Klärung.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
das Schreiben habe ich ans Gericht geschickt.
Es geht nicht um die Vaterschaftsfeststellung meinerseits, da kann man eh nichts dran ändern.
Die Anwältin möchte unbedingt ein Prozess. Sie ist seit über 1 Monat nicht in der Lage eine DNA- Freigabe mir zukommen zu lassen.
Sie möchte wohl auch was verdienen. Ich verlange nur einen Vaterschaftstest bevor ich etwas anerkenne, dazu brauche ich kein Prozess.
Servus maag!
Ich verlange nur einen Vaterschaftstest bevor ich etwas anerkenne, dazu brauche ich kein Prozess.
Hast Du das irgendwo, irgendwann dies schriftlich bekannt gegeben und verankert?
Wenn ja, lass ihre Anwältin nur machen ... sobald ihr Antrag eingereicht ist, beantragst Du, dass dem Antrag der Gegenpartei nicht statt zu geben ist, weil Du Dich ja bereit erklärt hast, den Test zu machen, also Herbeiführen eines unnötigen Prozesses...
Grüße ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
🙂 Hallo habe gerade vom Gericht den Brief zur kenntnisnahme erhalten, in dem die anwältin gefragt wird, warum bis jetzt keine Freigabe erteilt wird. habe vorsichtshalber mal PKH für mich beantragt. Hat mir die Justizfachangestellte vom Gericht empfohlen, da meine wirtschaftlichen Verhältnisse nicht so gut aussehen.
Vielleicht ist die Kindsmutter ja seit 5 Wochen in Urlaub und kann mir deshalb keine Freigabe erteilen.lol