Unterhaltsüberzahlu...
 
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Unterhaltsüberzahlung- Was geschieht mit zuviel gezahlten Unterhalt?

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(@Inselreif)

Die Herrschaften vom JA mögen bitte die Rechtsgrundlage für ihr Ansinnen benennen, zumal Töchting volljährig ist.

Genau das. Und mehr sollte erst einmal in Deinem Brief nicht stehen....

Gruss von der Insel

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Geschrieben : 28.10.2015 20:37
(@psoidonuem)
Registriert

Wann genau ist sie denn 18 geworden? Hat sie ggf das JA vorher noch schnell beauftragt?

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Geschrieben : 29.10.2015 11:31
(@buzzi)
Schon was gesagt Registriert

Am 15. Oktober Achtzehn geworden. Der Brief vom Jugendamt ging hier am 22.10. ein. Denke mal, sie war danach da.

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Themenstarter Geschrieben : 29.10.2015 14:35
(@psoidonuem)
Registriert

Wenn Du unbedingt mehr als das Nötigste schreiben willst, mach es dem JA leicht und teile Ihnen a) Dein Einkommen mit, b) dass sie nicht zuständig sind, c) dass die Tochter nicht bedürftig ist und d) selbst wenn sie es wäre im Rang nach Kind3 und Kind1 (in Ausbildung) kommt und sie sich gerne wieder melden dürfen wenn die Tochter eine Ausbildung oder ihre Bemühungen dafür nachweist.

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Geschrieben : 29.10.2015 14:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich würde denen nur a) oder b) oder c) oder d) schreiben. Nicht alles zusammen. Meine Lieblingvariante e) wäre allerdings, denen gar nicht zu antworten und entspannt abzuwarten, was weiter geschieht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 20.11.2015 09:48
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Um den Schein von Anstand zu wahren würde ich zu Variante b) raten - sie sind nicht mehr zuständig. Da hilft es auch nicht, wenn vor dem 18. Geburtstag alles angeleiert wurde.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 20.11.2015 10:00
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