Unterhaltsurkunde
 
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Unterhaltsurkunde

 
(@zahlender-papi)
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Hallo@all

Meine frage: Ich hab gestern, 18.9.04 ein schreiben vom Jugendamt erhalten, die bitten mich aufs Amt zu kommen, und eine Urkunde zu unterschreiben.Ich hatte 97 nach der Scheidung schon mal so ne Urkunde unterschreiben.Zahle jeden monat pünktlich meinen Unterhalt für meine Tochter.
Meine Tochter ist regelmässig bei mir, wir fliegen auch immer gemeinsan in den Urlaub, kaufe ihr ständig neue Kleider, Schulzeug u.s.w, alles neben dem Unterhalt.

Meine Frage jetzt: MUß ICH DIE URKUNDE UNTERZEICHNEN????

Was ist wenn ich sie nicht unterschreibe.?

Was kann mir passieren?

Meine Frau hat noch schulden an mich( von der Scheidung 97 von 2,800,-€) 😡

Ich hoffe mein Beitrag wird gelesen und jemand kann mir weiterhelfen. 🙂

Gruß H....

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.09.2004 09:42
(@made in germany)

Warum solltest Du die Urkunde unterschreiben müssen ? Du zahlst doch und das JA würd ich in dem Fall ignorieren.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2004 15:20
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zahlender Papi,

willkommen auf vatersein.de zunächst.

Wenn das JA auf dich zu kommt, wird deine Ex eine Beistandschaft eingerichtet haben. In diesem Fall hätte man dich um Auskunft bitten müssen und auf Grund dessen ggf. den KU neu fest gesetzt. Nur, warum besteht diese Beistandschaft?

Ebenso wie made in germany würde ich das komplett ignorieren.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2004 15:30
(@zahlender-papi)
Schon was gesagt Registriert

Danke, fü5r eure antworten.
Ich bin beamter und da kann jeder meinen zahltag ablesen.Das weiß auch meine Ex.

Ihr seid euch sicher dass mir da dann nicht passiert!!!!

Ich hatte bei der scheidung 97 schon eine urkunde unterschrieben, da ich jetzt eine lohn gruppe gestiegen bin will sie den unterhalt angeglichen haben.

Soll ich auch mal einen anwalt einschalten??
gruß H.....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.09.2004 15:46
(@made in germany)

Wenn Du zuviel Geld hast, kannst das ja machen 😉 . Erstmal ignorieren, Hunde die bellen, beissen meistens nicht. Was sollte Dir denn auch passieren ?

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2004 16:22
(@zahlender-papi)
Schon was gesagt Registriert

ja das ist ja mein problem, das ist schon der 4 brief.Die anderen hab ich ignoriert.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.09.2004 17:09
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du hast einen Titel gezeichnet und bedienst ihn verlässlich. Wenn der Titel geändert werden soll, kannst du dies freiwillig tun oder der Gläubiger muss auf Abänderung klagen. Eine Klage ist nur dann erfolgreich, wenn deine Einnahmen sich um 10% veränderten seit der letzten Feststellung.

Lass sie klagen! Wenn du keine Nerven hast, zeichne den neuen Titel und zahle mehr!

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2004 18:36
(@zahlender-papi)
Schon was gesagt Registriert

Ok, danke dir.

Ich lass Sie klagen.

gruß h.....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.09.2004 18:40