Unterhaltsurkunde?
 
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Unterhaltsurkunde?

 
 Tago
(@tago)
Schon was gesagt Registriert

Hallo erst einmal,

kurz zu meiner Situation: Ich bin sein Dez.letzen Jahres geschieden und habe 2 Kinder, die bei meiner Ex leben (3 und 7 Jahre).
Aufgrund des Arbeitsmarktes habe ich bis Jan. diesen Jahres eine Umschulung gemacht und mich dann ab Feb. selbständig gemacht. Derzeit reicht mein Einkommen noch nicht einmal für mich aus. (600 Euro Existenzgründungszuschuss + ca. 400Euro aus selbständiger Arbeit - Krankenkasse, Renten bleiben ca. 600Euro im Monat für mich für Miete und leben)

Der Unterhalt für die beiden Kinder wird z.Z vom Jugendamt vorgestreckt.

Gestern erhielt ich einen Brief vom Anwalt meiner Ex. In dem der Anwalt eine Unterhaltsurkunde von mir einfordert.
Ich habe ein bisschen geschaut - soweit ich das sehe ist eine Unterhaltsurkunde eine Art Verpflichtungserklärung für die Zahlung von Unterhalt.
Was genau bezweckt der Anwalt mit dieser Urkunde? Und was passiert da?

Ich würde mich freuen, wenn mich jemand darüber aufklären kann.

Viele Grüße

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2005 12:07
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Tago,

für die Urkunde muss berechnet werden, was Du anhand Deines Verdienstes zahlen kannst (vermutlich zur Zeit nix) und über die Höhe würde ein Titel erwirkt werden. Bei diesem unterwirfst Du Dich der Zwangsvollstreckung, falls der titulierte Unterhalt von Dir nicht gezahlt wird.

Was das soll verstehe ich momentan nicht. Vielleicht will der Anwalt damit erreichen, dass Du an öffentlicher Stelle Dein Einkommen darlegst?

Du müßtest in Deiner momentanen Situation darauf achten, dass sie Dich nicht zur Zahlung nach der Tabelle verdonnern, da Du diese gar nicht leisten könntest. Wenn Du keinen eigenen Anwalt hast, solltest Du Dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein besorgen und ebenfalls zum Anwalt gehen. Mit Beratungsschein kostet Dich das erst mal nichts.

LG Lausebackesmama

[Editiert am 20/7/2005 von Lausebackesmama]

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2005 12:22
 Tago
(@tago)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die schnelle Antwort!

Wo genau kann ich denn so eine Urkunde beantragen?
Kann mir das Jugendamt, welches auch schon den Unterhalt vorstreckt und mein Einkommen kennt,
so etwas ausstellen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2005 12:38
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Tago,

ja das JA stellt die aus. Nur was soll jetzt eine Urkunde bringen, wenn Du eh nicht zahlen kannst? WAS sollen die denn beurkunden?

Wenn Du unterhaltsrelevantes Einkommen hast, dann macht eine Beurkundung Sinn.

LG Lausebackesmama

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2005 12:46