Hallo,
wir haben in 2009 ueber die anwaelte eine vereinbarung fuer den trennungsunterhalt geschlossen, ab dem 1.1.09 bis zum 31.3.2010,
danach muss neu verhandelt werden. seit anfang april arbeitet sie mehr und verdient 1000€ netto mehr pro monat, diesen betrag habe
ich für den april unterhalt weniger bezahlt.
jetzt will sie rückwirkend klagen, also einen anspruch ab dem 1.1.09 geltend machen, da ihrer meinung die berechnung auf falschen
zahlen basierte.
ist dies möglich?
wir haben über die anwälte eine schriftliche vereinbarung getroffen.
vielen dank und sorry für zwei unterschiedliche threads, sind aber zwei verschiedene themen.
Hallo,
wenn kein Titel besteht, dann kann Sie erstmal klagen bis der Arzt kommt. Eine rückwirkende Inverzugsetzung gibt es meines Wissens nach ebenfalls nicht.
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
jetzt will sie rückwirkend klagen, also einen anspruch ab dem 1.1.09 geltend machen, da ihrer meinung die berechnung auf falschen
zahlen basierte.ist dies möglich?
Hallo,
Klage einreichen lassen kann sie natürlich, aber ob ein Gericht die Klage mit so einer Argumentation überhaut annimmt und wenn ja, was dann daraus wird, ist völlig unvorhersehbar. Ihr Anwalt muss ja dann auch erläutern, warum er eine Vereinbarung mitgetragen hat, die nun plötzlich auf falschen Zahlen basieren soll. Ich würde an deiner Stelle ganz ruhig abwarten, ob da überhaupt was kommt, und dann das Schreiben anonymisiert hier einstellen.
/elwu