Unterhaltsvereinbar...
 
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Unterhaltsvereinbarung

 
(@euridike)
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Hallo,

immer wieder hört man, daß es sinnvoll wäre, eine außergerichtliche Unterhaltsvereinbarung zu treffen. Nun haben mein LG und ich uns überlegt, was denn eine für beide Seiten gerechte Lösung wäre, um eben auch nicht jedes Jahr erneut den Unterhalt berechnen zu müssen.

Zu den Fakten.

Mein LG hat 3 Kinder, sie 9,10,11. Er verdient mit allen Zuzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw.) durchschnittlich ca. 2700 Euro Netto im Monat.

Nun war unsere Unterhaltsvereinbarungidee:

Für jedes Kind wird bis zum 18. Lebensjahr ein Unterhalt in Höhe von 400,-- Euro gezahlt. Für die Ehefrau 250,-- Euro. Erwerbstätigkeiten der Nochehefrau werden bis zum 12. Lebensjahr des jüngsten Kindes nicht berücksichtigt, d.h. nicht in Anrechnung gebracht. Mit dem 12. Lebensjahr werden 125,-- Euro EU in Abzug gebracht, so daß ihr 125,-- Euro EU verbleiben egal, wieviel sie verdient, ebenso bleiben die 3 x 400 Euro. Ab dem 16. Lebensjahr entfällt dann der Ehegattenunterhalt insgesamt. Wobei nach Möglichkeit, wenn es die Finanzielle Situation des UP zuläßt. Der EU zum Teil in KU umgewandelt wird.
Denn mein LG und auch ich sind durchaus bereit, wenn wir uns das leisten können, die Kinder so gut es geht zu unterstützen.

Wäre das eine faire Lösung, so daß jeder eine greifbare Größe hat, mit der er rechnen kann und nicht ständig (man bemerke das Alter der Kinder), wieder erneut Berechnungen angestellt werden müssen. Einfach um mal Ruhe in die Sache zu bringen.

Eure Meinung hierzu würde mich interessieren.

Gruß
euridike

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.06.2004 17:17
(@euridike)
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P.S. hatte vergessen zu sagen, daß die Ex meines LG laut ihrer eigenen Aussagen gerne wieder arbeiten möchte und wir eben dachten, das wäre doch ein Anreiz.

Und noch ne Frage dazu. Wie verbindlich wäre denn eine Annahme einer solchen außergerichtlichen Einigung. Oder müssen wir damit rechnen, daß dann trotzdem wieder ständig nachgefragt wird und mein LG ständig Auskunft erteilen muß. Bzw. Mein LG müßte erheblich mehr verdienen, wenn seine Ex- diesen Betrag von ihm bekommen möchte, sollte es aber dann doch mal eintreten, können wir uns dann auf diese Vereinbarung berufen?.

Gruß
euridike

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.06.2004 18:13
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo euridike,

die Lösung ist fair, ganz ohen Zweifel. Doch lässt sie Veränderungen nur schwer zu. Was z.B. wenn dein LG erwerbsunfähig wird, der Arbeitslosigkeit zum Opfer fällt, ihr heiratet. Es gibt so viele das Leben bestimmende und sich verändernde Parameter, da wäre mir ein solcher Vertrag zu unflexibel und zu schwer angreifbar.

Ergänzend noch der Hinweis, dass der BGH zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen (darunter sind auch solche Verträge zu verstehen) sich nicht so ganz klar geäußert hat und letztlich die Anfechtbarkeit durch den Unterhaltsberechtigten erleichterte (hier).

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2004 18:28
(@euridike)
Schon was gesagt Registriert

Hallo DeepThought,

sicher, mit irgendwelchen unvorhergesehenen Dingen muß man immer rechnen. Wenn man aber z.B. einen Passus mit hineinbringt, das bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit des UP und somit einer Leistungsunfähigkeit des UP die Verpflichtung ihre Gültigkeit verliert. Oder angepasst werden müßte. Denn im Minusbereich kann man nunmal nicht zahlen. So etwas könnte man ja auch einfügen.

Oder wenn wir heiraten sollten, dann würden wir 4/4 machen und bei der Einkommenssteuererklärung auf getrennte Zuteilung bestehen, so daß jeder seinen Teil erhält. Ihr steht aus diesem Splitting ohnedies nichts zu und ihr EU würde sich dadurch auch etwas verringern, da er ja nun mehr KU zu zahlen hätte. Der von uns errechnete KU von 400 € würde ja erst durch die Einkommengruppe DT 10 überboten werden und um da hinzukommen müßte er zumindest mal DT 11 verdienen. Das wird wohl so gut wie nie der Fall sein. Zur Zeit ist er in DT8 und eine runterstufung wegen 4 Unterhaltsberechtigten eben DT 7. Und wie gesagt, sie will ja wieder arbeiten gehen und ich denke, das wäre ein Anreiz es wirklich auch zu tun. Und wenn sie denn für sich selbst sorgen kann, wieso sollte dann ein Gericht was dagegen haben.

Gruß
euridike

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.06.2004 19:05
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo euridike,

Wie verbindlich wäre denn eine Annahme einer solchen außergerichtlichen Einigung. Oder müssen wir damit rechnen, daß dann trotzdem wieder ständig nachgefragt wird und mein LG ständig Auskunft erteilen muß.

die günstigste Möglichkeit einer verbindlichen Vereinbarung wäre den KU kostenlos vom Jugendamt titulieren zu lassen. Den EU kostenpflichtig beim Notar. Es empfiehlt sich eine zeitliche Begrenzung und evtl. ein Passus, dass bei X% weniger Verdienst eine Abänderung vorbehalten bleibt.

Auskunft über das Einkommen des Pflichtigen kann trotzdem alle 2Jahre verlangt werden Wie kommst Du auf "ständig"?

Gruß
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2004 01:59
(@euridike)
Schon was gesagt Registriert

Hallo sky,

auf ständig komme ich, weil die Kinder in den nächsten 3 Jahren hintereinander 12 Jahre alt werden, das würde heißen in den nächsten 3 Jahren immer wieder Lohnauskunft zu geben.

KU beim Jugendamt titulieren. Daran haben wir dann auch schon gedacht, allerdings was ist dann, wenn Ex dann auf den titulierten Unterhalt besteht und gleichzeitig dann auch auf ihren 3/7, was ja bei unserer Berechnung nicht so ist. Wir dachten, man müßte das irgendwie miteinander verflechten, nach dem Motto, wenn sie dann anfängt zu rühren, dann ist die ganze Vereinbarung hinfällig.

Unser Gedanke war eben, daß sie erstens arbeiten möchte und zweitens auch wieder einen Freund hat (der aber nicht bei ihr wohnt), dass sie dann vielleicht erstens schneller wieder eine Arbeit annimmt oder zweitens die Beziehung fester wird, denn sie erhielte ja dann weiterhin einen weit höheren KU als nach DT.

Klar kann dann alle 2 Jahre Auskunft verlangt werden, aber wir dachten, dass dann keine Änderungen vorgenommen werden dürften.

Gruß
euridike

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Themenstarter Geschrieben : 04.06.2004 09:33
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo euridike,

also, um es kurz zu machen: Eine Vereinbarung gemäß Deinen Vorstellungen wird nichts. Der Unterhaltspflichtige soll das Recht auf Abänderung bekommen (bei sinkendem Einkommen), die Unterhaltsberechtigten aber nicht?

Eine wie von mir beschriebene Beurkundung kann IMMER auf dem Klageweg angefochten werden. Das gilt im Übrigen auch für gerichtlich titulierten Unterhalt (Abänderungsklage).

Verflechten braucht man gar nichts. Die Idee ist doch, der Gegenseite möglichst wenig Motivation für eine Klage zu liefern. Mehr kann man nicht tun.

So, und nu ist mal gut hier.

Gruß
sky

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AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2004 11:21
(@euridike)
Schon was gesagt Registriert

Hallo sky,

ich frag ja nicht aus purer Lust am Fragen oder weil ich sonst nichts besseres zu tun hätte. Sondern weil ich eine möglichst faire Lösung suche, die Ruhe in aller Leben bringt und nicht ständig wieder für Aufregung usw sorgt.

Du hast sicher Recht, daß man beiden Seiten Möglichkeiten einräumen muß, wie wäre es dann mit einem Passus: Sollte sich das Netto des UP um 10% verringern oder erhöhen, so muß eine Anpassung vorgenommen werden.

Gruß
euridike

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Themenstarter Geschrieben : 04.06.2004 15:19
(@SandalTolk)

anm:admin. user wurde gelöscht
mel

[Editiert am 13/12/2004 von mel]

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2004 22:02
(@euridike)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Sandaltolk,

laut Anwalt stehen ihr 1395,-- Euro Unterhalt zu, das sind KU und EU abzüglich hälftigem Kindergeld. Das hälftige Kindergeld haben wir in unserer Berechnung gar nicht berücksichtigt. Und selbst wenn der große nächstes Jahr 12 wird, steigt der Unterhalt immer noch nicht gesamt auf diese 1450,-- Euro hinauf.

Zitat -- Da liegt aber das Damoklesschwert des EU über Euch. Wenn ihr was passiert seid Ihr schlecht dran. Oder wenn sie die 3/7 will weil ihr ein RA dies ins Ohr flüstert. Und wenn sein Einkommen geringer werden sollte dann hilft wahrscheinlich nur eine Abänderungsklage. --

Genau deshalb wollten wir das irgendwie miteinander koppeln, um eben dem zu entgehen. Entweder sie ist damit einverstanden, dann läuft das so, oder sie ist eben nicht damit einverstanden, dann geht es eben nicht so. Ich denke Vereinbarungen trifft man, um sich daran zu halten und schlecht geht es ihr mit dieser Vereinbarung bei weitem nicht.

Gruß

euridike

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2004 23:10