Hallo,
ich hab heute vom JA ein Brief gekriegt. Zum einen im Anhang die Düsseldorfer Tabelle, aus der (wie im Breif geschrieben) steht, daß ich jetzt mehr Unterhalt zahlen muß (also 199). Ist ja bis dahin auch O.K. Nun wollen die, daß ich bei denen eine Unterhaltsverpflichtungsurkunde unterschreibe, die sich laut deren Aussage auf den jetzt geänderten §1 der Regelbetrag-Verordnung bezieht. Was ist denn das nun wieder? Soll ich das unterschreiben, oder ist das sowas wie ein Titel?
Grüße aus OWL
Lucas
Hallo Lucas!
Das ist merkwürdig! Von der Veränderung sind m. W. nur die betroffen, die einen dynamischen Titel unterschrieben haben. Hat man diesen, ist man als Unterhaltsverpflichteter dazu verpflichtet, sich über die Erhöhungen zu erkundigen und den Zahlbetrag zu ändern.
Wenn Du einen statischen Titel hast, in dem ein Zahlbetrag festgeschrieben ist, muss Dich die Erhöhung - so glaube ich - nicht interessieren.
Also, da bin ich gespannt auf die Antwort der Forumsexperten.
LG Lausebackesmama
Nachtrag: Hab noch mal nachgelesen, ich könnte mir vorstellen, dass es genau um die Umwandlung eines statischen in einen dynamischen Titel geht.
[Editiert am 14/6/2005 von Lausebackesmama]
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
das ist eine gute Frage. Soweit ich weiß, habe ich keinen Titel. Meine Ex ging damals mit mir zum JA, weil ich aufgrund meiner Fortbildung nicht mehr zahlen konnte. Also haben die es in der Zeit bezahlt, und dann war ich eben wieder dran. Ich zahle direkt auf´s JA Konto, und die wiederum weiter an die Mutter. Keine Ahnung warum die das so haben wollen. Ganz zu Anfang sollte ich allerdings meine Konten zeigen. Also ich weiß nix von einem Titel.
Gruß Lucas
Hallo Lucas!
Hast Du denn keinen "Beleg", aus dem hervorgeht, in welcher Altersstufe sich das Kind befindet, wieviel Prozent vom Regelbetrag Du bezahlen mußt (z.B. 130,9%) bzw. welchen Zahlbetrag?
Da steht dann auch drauf, dass dieser vollstreckbar ist, Du Dich also einer Zwangsvollstreckung unterwirfst im Falle eines Falles...
GLG Lausebackesmama
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
hat sich alles geklärt. Das ist jetzt ein Titel, den man eigentlich mit Anerkennung der Vaterschaft unterschreibt. Hätte ich den jetzt nicht unterschrieben, hätte der JA Mensch es zum Amtsgericht geschieckt und die hätten dann alles weitere geklärt. Trotzdem vielen Dank...
Lucas