Unterhaltsverteilun...
 
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Unterhaltsverteilung nach neuem Recht?

 
(@turtle)
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Hallo zusammen,

ich bin ganz neu....seit vielen Jahren beschäftigt uns das Thema Unterhalt....

Ich habe 4 Kinder. Die 2 großen Mädels sind von meiner Ex-Frau. und meine beiden Jungs von meiner jetztigen.

Bislang habe ich mein Einkommen nur mit den 2 Mädels und meiner Ex-Frau geteit. Meine Frau und meine beiden Kinder wurden bei der Scheidung (war damals noch nicht neu verheiratet - hatte aber bereits 1 weiteres Kind) nicht berücksichtigt. Mein Anwalt sagte mir damals, dass ist immer eine Entscheidung vom Richter.

Meine Frage: Wie berechne sich nach neuem Gesetz der Unterhalt an meine Ex-Frau? Werden meine Frau und die Kinder endlicch angerechnet?

Freue mich auf eine Nachricht

Benno

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.01.2008 19:26
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo Benno,

mir ist die Aussage des RAs völlig unverständlich. Über die Berücksichtigung der damaligen Lebensgefährtin und jetzigen Ehefrau kann man ja noch streiten, jedoch nicht über die Berücksichtigung des 1. gemeinsamen Kindes.

Mit der Unterhaltsreform rutscht die geschiedene Ehefrau auf den 2. Rang. Es werden zuerst alle 4 (!) Kinder berücksichtigt und erst wenn von Deinem Einkommen dann noch etwas übrig ist, kommt die geschieden Ehefrau dran.

Ist der Unterhalt denn tituliert? Um genaueres sagen zu können, vielleicht mal den Sachverhalt ergänzen: Wie alt sind die Kinder, wie ist Dein bereinigtes Nettoeinkommen.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2008 20:31
(@turtle)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Sky,

der Unterhalt ist tituliert. Meine Großen sind 11 und 9 Jahre alt, die kleinen 4 und 2 Jahre.

Mein bereinigtes Netto-Einkommen liegt bei 2.100 Euro.

Letztes Jahr haben wir bereits nach einer Gehaltsänderung (längere Geschichte - habe mich selbständig gemacht) einen Antrag auf Neuberechnung vor Gericht beantragt. im Februar ist jetzt ein Termin vor Gericht.... und wir wissen nicht was uns da bzgl. Ehegattenunterhalt erwarten....

Vielen Dank für Deine Hilfe,

Gruß, Benno

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.01.2008 20:57
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo Benno,

Du bist hoffentlich anwaltlich vertreten? Wie lautet Euer Antrag und wie argumentiert die Gegenseite, um den Ehegattenunterhalt in welcher Höhe aufrecht zu erhalten.

Ganz grob mal eine Berechnung, 1 Stufe runter, KG schon abgezogen:

Kind 1 (2 J.): 216€ , Kind 2 (4 J.): 216€, Kind 3 (9 J.): 262€, Kind 4 (11 J.) 262€ = 956€. Bleibt für EU noch max. 144€.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

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Geschrieben : 05.01.2008 21:22
(@turtle)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Sky,

wir sind anwaltlich vertreten, allerdings kein Familienanwalt.... er begleitet uns jedoch schon seit mehr als 4 Jahre. (kennt die Geschichte nun von A - Z)  ich weiß nicht ob ein früherer Wechsel vielleicht letztendlich günstiger gekommen wäre...

Meine selbständigkeit läuft leider noch nicht so wie ich mir das vorgestellt habe, im Moment siehts allerdings besser aus... Leider müssen wir momentan noch  mit  ca. 2.100 Euro leben... Mein Gehalt vor der Selbständigkeit lag bei ca. 4000 Euro.

Ihr Unterhalt inkl. Kids lag bis dahin bei 1900 Euro. Vorübergehend hat unser Anwalt ihn mal auf 520 Euro gekürzt. und nun soll er ganz neu gerichtlich festgelegt werden... mit Berücksichtigung aller Kinder.

Grüße, Benno

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.01.2008 21:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Sky,

wieso ist bei 956,- € nach KU noch Raum für 144,-€ EU?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2008 21:54
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo Benno,

nun, Dir wird mit Sicherheit entgegen gehalten, dass die Einkommensreduzierung absichtlich herbeigeführt wurde und nun fiktiv angerechnet werden soll - tippe ich jedenfalls mal. Wenn Du noch weiteren Informationsbedarf bzw. Lust und Zeit hast, würden mich die jeweiligen Anträge nebst Begründung mal interessieren. Dann können die gerichtserprobten User bestimmt noch mehr zum möglichen Ausgang des Verfahrens sagen.

@Beppo

2100€ bereinigtes Netto - 956€ Kindesunterhalt = 1144€ - 1000€ SB gegenüber d. Ehefrau = 144€. So hab' ich gerechnet.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

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Geschrieben : 05.01.2008 22:02
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Sky,

logisch, mein Fehler!

Es war ja nicht der Restbetrag, sondern der Abzugsbetrag.

Sorry und Danke

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2008 22:13