Unterhaltsverweiger...
 
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Unterhaltsverweigerung der Mutter

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(@timibimi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo
Mein Name ist Tim und ich bin neu hier.
ich habe folgendes Problem und ich würde gerne wissen, was Ihr dazu meint.
Ich habe zwei Kinder die noch schulpflichtig sind.
Ich habe ein Kind bei mir und das andere lebt bei meiner Ex.
Ich zahle monatlich 356,- für das Kind bei meiner Ex
Meine Ex zahlt für das bei mir lebende Kind nix.
Meine Ex ist wieder verheiratet und hat die ganze Zeit als 400 Euro kraft gearbeitet.
Meine Ex wurde vom Gericht zur Unterhaltszahlung verurteilt. Aber sie zahlte nicht
Aber nun hat sie wieder ein Kind bekommen und hat Unterhaltsabänderungsklage eingereicht. Da sie erst im Januar verurteilt wurde, wußte auch das Gericht von ihrer Mutterschaft.
Da dieses procedere schon über ein Jahr geht, würde ich nun gerne wissen was ich noch machen kann.
Habe ich und meine Kind überhaupt noch eine Chance zum Unterhalt zu kommen?
Danke für Eure Antworten

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2011 15:35
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus timibimi,

erst mal willkommen bei vatersein.de

Meine Ex wurde vom Gericht zur Unterhaltszahlung verurteilt. Aber sie zahlte nicht

Warum schickst Du ihr dann nicht einfach den Gerichtsvollzieher vorbei?
Steht im Urteil nicht drin, dass es vollstreckbar ist?

Stell doch mal die wesentlichen Teile des Urteiles hier ein. Dann können wir hier besser Einschätzen, wie sich die Sache verhält.
Lass aber bitte richtige Namen weg.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2011 15:58
(@timibimi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo
Im Urteil steht drin, dass sie zu monatlich 334 Euro unterhalt verdonnert wurde, beginnend an November 2009 bis einschließlich Dezember 2010.
Ab Januar 2011 hat sie Klage auf Unterhaltsabänderung eingereicht.
Das Gericht ist der Meinung, dass sie durchaus für 400 Euro, nach dem Mutterschutz, arbeiten gehen kann. Da sie den Unterhaltsanspruch vom Mann hat und das Elterngeld.
Sie hat etwas über 400 Euro Unterhaltsanspruch und 388 Euro Elterngeld, Der Rest müsste sie aufgrund erhöhter Erwerbsobliegenheit  arbeiten gehen.Während der Arbeitszeit sollte der Ehemann die Aufsicht für das Kind übernehmen.
Da  sie das nicht will hat sie eine Untehaltabänderungsklage eingereicht.
Den Gerichtsvollzieher schicke ich ihr nach ablauf einer Frist

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2011 16:27
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Tim!
Seit wann hat das Dir vorliegende Urteil Rechtskraft? Wenn Nov. 2009 geschuldet ist, wieviel Frist willst Du da noch abwarten?
Bis der Abänderungsklage statt gegeben wird, gilt das Urteil: also hopphopp zum GV!

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2011 16:32
(@timibimi)
Schon was gesagt Registriert

Das urteil wurde am 10 Januar gesprochen, die Abänderung kam am 21.Januar
Sie schuldet mir noch rückwirkend 2000 Euro Untehalt. Dies wurde ihr bei Urteilsverkündung von meinem Anwalt mitgeteilt.
das sind nun 6 Wochen, und mein Anwalt hat ihr schon eine Frist gesetzt , die aber verstrich, und nun hat sie eine neue Frist bekommen mit androhung gerichtsvollzieher
Ihr Anwalt schreibt
Mit Einreichung der Abänderungsklage müsse sie keinen Unterhaltmehr bezahlen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2011 16:52
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ihr Anwalt schreibt
Mit Einreichung der Abänderungsklage müsse sie keinen Unterhaltmehr bezahlen

Das stimmt m.E. nicht, denn die Abänderugsklage muss erst mal vom Gericht angenommen und danach statt gegeben werden.
Bis dahin gilt das Urteil vom 10. Januar, eine Neuberechung des Unterhaltes ist sowieso erst mit Geburt des Kindes nötig, sprich zuviel gezahlter KU könnte dann zurück gefordert werden..
Ich gehe davon aus, dass dieses Kind nicht im November 2009 zur Welt kam...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2011 17:34
(@timibimi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo MArco

Das Kind kam im Februar  2011 auf die Welt.

Sie hat bis heute noch keinen Cent gezahlt
Mein Anwalt hatte keine Einwände wegen der Einbehaltung des Unterhalts, allerdings plädiert er auf Antragsablehnung

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2011 17:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mein Anwalt hatte keine Einwände wegen der Einbehaltung des Unterhalts

Dann solltest du ihn daran erinnern, dass er dein Anwalt ist und deine Interessen zu vertreten hat.
Oder ihn gleich feuern.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2011 18:21
 elwu
(@elwu)

Ihr Anwalt schreibt
Mit Einreichung der Abänderungsklage müsse sie keinen Unterhaltmehr bezahlen

Schwachsinn. Sie hat den Rückstand zu zahlen und weiterhin Unterhalt, so lange bis ein Gericht den auch tatsächlich abändert. Ich würde ihr sofort den Gerichtsvollzieher schicken.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2011 18:41
(@timibimi)
Schon was gesagt Registriert

Mein Anwalt hat geschrieben, das sie noch bis januar i2011 m Rückstand ist
Der Februar ist ja noch nicht rum.
Aber ich hacke gleich mal nach

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2011 18:43




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Unterhalt ist am Anfang des Monats fällig.
Ich bekräftige meinen Rat zu diesem Typen!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2011 18:46
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Tim,

auch ich bekräftige, was die Vorschreiber Dir schon gesagt haben: Der ausgeurteilte Betrag bezieht sich zunächst einmal auf die Vergangenheit und ist (längst) zur Zahlung fällig. Die "dämliche" Annahme "sobald ich ein Kind kriege, erlöschen meine Unterhaltspflichten automatisch" ist - naja: Dämlich.

Wie hoch die Unterhaltspflicht Deiner Ex in der Zukunft sein wird, wird die Abänderungsklage ergeben. "Null" halte ich für unwahrscheinlich. Zumindest unterhaltspflichtige Väter haben keine Möglichkeit zu sagen "ich bin jetzt nochmal Vater geworden; also kann ich für meine 'alten' Kinder jetzt nichts mehr bezahlen!"

Wichtig ist, dass die UH-Pflicht deiner Ex in einem entsprechenden Gerichtsbeschluss dem Grunde nach bejaht wird. Denn auch für Frauen gilt: Kinder muss man sich leisten können. Ein Recht, wegen eines weiteren Kindes erst einmal drei oder mehr Jahre zuhause zu bleiben und den Steuerzahler den Unterhalt bezahlen zu lassen, gibt es nicht. Ist ja auch richtig so. Dann muss eben der Neue kräftig "Kind hüten".

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2011 18:58
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Tim,

wie alt ist denn das Kind das bei Dir lebt? Als Notlösung könntest du UHV beantragen, sofern das Kind noch keine 12 Jahre alt ist.

Gruß Bart

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2011 19:17
(@timibimi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

Mein Sohn ist 15 Jahre alt, und meine Tochter ist 12. Die Tochter lebt bei der Ex
Gestern kam noch ein Schreiben, dass meine Ex nun noch meine Gerichtskosten zu zahlen hat. ( Über 1000 Euro an mich, da ich diese im Vorraus ans Gericht gezahlt habe) Das Gericht hat ihr eine Frist bis zum 24. Februar eingeräumt.
Natürlich hat sie nicht bezahlt.

Tja, leider denkt meine Ex so, das sie nix bezahlen muß,
Ansonsten würde sie doch bezahlen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.02.2011 12:41
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Tja, leider denkt meine Ex so, das sie nix bezahlen muß,
Ansonsten würde sie doch bezahlen

Mag vielleicht aber auch daran liegen, dass die Daumenschrauben, die Du zwar in Händen hast, noch nicht "sinnvoll" eingesetzt wurden.  😉

Grüßung
Marco

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Geschrieben : 25.02.2011 12:51
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Tja, leider denkt meine Ex so, das sie nix bezahlen muß,
Ansonsten würde sie doch bezahlen

Spätestens der Richter wird es ihr dann (hoffentlich schmerzlich) nochmals erklären.

Wie kommt sie denn auf das schmale Brett, dass Frau sich nicht an ein rechtkräftig gesprochenes Gerichtsurteil zu halten hat?
Scheinbar möchte ihr Anwalt noch ein wenig Kohle bei ihr kassieren...

Mach Deinem Anwalt Dampf und dem Gerichtsvollzieher Beine.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2011 12:55
(@timibimi)
Schon was gesagt Registriert

Das frage ich mich auch, aber ich vermute, das ihr RA sie falsch berät. denn ihr Anwalt machte bis jetzt keine gute Figur beim Richter.

ich hoffe das der Richter auch erfärt, dass sie weder Unterhalt noch die Prozeskosten bezahlen will.

Sie müßte gerade mal für ein paar hundert Euro verdienen um meinem Sohn Unterhalt zu zahlen. und ich  weiß, dass es Mütter gibt, die gehen direkt nach ihrem Mutterschutz wieder voll arbeiten

Der Richter wußte sowieso bei Urteisverkündung, das sie in Mutterschutz ist, aber die Abänderungsklage kam trotzdem

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.02.2011 13:02
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Tim,

im Land der Mutterkreuze hat sich vielerorts nun einmal die Ansicht verfestigt, dass eine Frau durch die Geburt eines Kindes quasi unantastbar wird und Regelungen oder Beschlüsse deutscher Gerichte für sie nicht gelten. Wie Beppo schon sagte: Du hast die Daumenschrauben bereits in der Hand. Nun musst Du sie aber auch zudrehen, damit etwas passiert. Jeder Herumgeeiere würde nur als Bestätigung dafür angesehen, dass alles gar nicht so wild ist.

Und nein: Es muss Dich nicht interessieren, woher sie die Kohle nimmt. Das erledigt der Gerichtsvollzieher für Dich - sobald Du ihn in Marsch gesetzt hast.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 25.02.2011 13:04
 elwu
(@elwu)

Gestern kam noch ein Schreiben, dass meine Ex nun noch meine Gerichtskosten zu zahlen hat. ( Über 1000 Euro an mich, da ich diese im Vorraus ans Gericht gezahlt habe) Das Gericht hat ihr eine Frist bis zum 24. Februar eingeräumt.
Natürlich hat sie nicht bezahlt.

Darum wirst du dich vermutlich in einem Zivilprozeß streiten dürfen. Dass dir die Gerichtskasse das Geld rückerstattet wird nicht passieren.

Wie auch immer, hast du inzwischen was konkret getan bzgl. Gerichtsvollzieher und deinem Anwalt? Es wäre nett, endlich mal Feedback zu erhalten.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2011 13:08
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Tim,

ergänzend: Es ist juristisch zwar eigentlich nicht statthaft, Unterhaltsansprüche gegeneinander aufzurechnen, aber ggf. solltest Du überlegen, einfach den Unterhalt für Eure Tochter einzubehalten, bis Deine Ansprüche ausgeglichen sind. Deine Ex hat dann zwar - sofern es über den KU für Eure Tochter einen Titel oder ein Gerichtsurteil gibt - ebenfalls die Möglichkeit, einen Gerichtsvollzieher in Marsch zu setzen, aber diese Chuzpe muss man erst einmal haben. Wer weiss, dass er selbst Schulden hat, macht um Gerichtsvollzieher meist einen grossen Bogen.

Manchmal kann es einfach sinnvoll sein, sich nicht buchstabengetreu an das Gesetz zu halten, sondern das Recht in die eigene Hand zu nehmen.

Grüssles
Martin
(der aus dem gleichen Grund schon einmal Mietnomaden ziemlich plötzlich "entmietet" hat...)

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AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2011 13:11




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