Unterhaltsverzicht
 
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Unterhaltsverzicht

 
(@cboath)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich habe mal eine Frage ich habe mit meiner Frau einen Kredit und sie möchte da gern raus d.h. sie hat mir angeboten wenn ich den Kredit übernehme das sie auf jegliche Unterhaltsansprüche Ihrererseits verzichten würde. Fürs Kind zahle ich natürlich das ist klar und selbstverständlich.

Ist das überhaupt möglich und wenn ja reicht ein normales Schriftstück oder muss das notariell beglaubigt werden ?

Danke für Eure Hilfe !

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2008 12:59
(@stema)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

und willkommen!!

Unbedingt schriftlich!! und nicht ohne anwaltliche Beratungshilfe. lasse den verzicht an bedingungen knüpfen und rechen dir aus, ob das für dich positiv ist. hat sie neuen freund/partner oder ähnlich... .

gib mal ein paar tiefere infos. so einfach ist das grundsätzlich nicht zu beantworten. wir hatten ja diese riesen reform  :rofl2: :rofl2: :rofl2:  :gunman:

stema

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2008 13:10
(@cboath)
Schon was gesagt Registriert

Also für mich ist das sicherlich auf Dauer die sicherste Lösung denn so zahle ich absehbar für diesen Kredit und sie kann keine weitere Forderungen stellen. Sie weiss auch das bei mir nicht viel zu holen ist. Ich habe nur die Befürchtung das wenn ich mal wieder eine Partnerin habe und wir zusammen wohnen könnten dann
sie dann doch Forderungen stellen würde oder falls sie aus irgendeinen Grund arbeitslos werden könnte oder vielleicht von irgendjemanden schwanger dann ... deshalb würde ich das alles schon so übernehmen.

Sie hat noch keinen neuen Lebenspartner soweit ich weiss !

Wir können gut miteinander reden und befinden uns noch im Trennungsjahr bis Oktober dann werden wir die Scheidung einreichen !

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2008 13:27
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo CBoath,

die Alternative wäre doch, einen Tilgungsplan zu machen und eine Unterhaltsvereinbarung, die zeitlich und in der Höhe dem Tilgungsplan entspricht. Das hat gleich mehrere Vorteile:

  • Der Unterhalt ist steuerlich absetzbar
  • Du rutschst nicht im KU eine Stufe rauf
  • Du bist besser geschützt vor weiteren Forderungen im Fall der Bedürftigkeit

Sie einfach so aus der Haftung zu entlassen wäre zwar edelmütig aber dumm.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2008 13:34
(@cboath)
Schon was gesagt Registriert

Das mit der steuerlichen Absetzbarkeit ist klar ja aber wieso rutsche ich im KU rauf den über mehr Geld verfüge ich ja dadurch das ich den Kredit dann allein tilge auch nicht !?

Ja darum geht es mir ob es wirklich möglich ist das sie auf zukünftige Forderungen verzichtet oder ob so ein Schriftstück im Fall einer Krise dann nichts wert ist !?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2008 13:43
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Cboath,

die Frage ist: Kann Deine Frau sich dauerhaft selbst versorgen, ohne auf die Hilfe Dritter (ARGE, ALG2 etc.) angewiesen zu sein? Falls Du das nicht bejahen kannst, wäre eine solche Vereinbarung ein "Vertrag zu Lasten Dritter" und somit nichtig; sie würde Dich dann auch nicht vor Unterhaltsforderungen schützen. Denn im Fall der Bedürftigkeit ist zuerst der Ex-Ehemann im Boot, bevor die öffentlichen Kassen das Portemonnaie öffnen (was grundsätzlich ja auch gut und richtig ist). Im Zweifelsfall würdest Du dann eben Unterhalt bezahlen und zusätzlich (!) den Kredit bedienen - und dann ist das ein ziemlich schlechtes Geschäft.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 15.05.2008 14:02
(@cboath)
Schon was gesagt Registriert

Danke für Deinen Hinweis aber ich bin mir sicher das sie das kann, mir geht es nur darum das sie nicht selber sagen kann sie bleibt jetzt zu Hause und möchte dann Geld haben oder wenn Sie von irgendjemanden ein Kind bekommen sollte !?

Ist echt schwierig das Thema und müsste genau ausgerechnet werden aber wenn ich mehr verdienen würde oder weniger Kosten hätte weil ich mit einer Frau zusammen ziehe dann !?!?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2008 14:52
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin cboath,

ein rechtswirksamer Unterhaltsverzicht muss in jedem Fall notariell beglaubigt sein und den Passus "auch für den Fall der Not" enthalten. Was Dich im Zweifelsfall zwar auch nicht vor Zahlungen schützt, aber Deine Exfrau möglicherweise bremst, eine Unterhaltsklage anzuleiern.

Rein rechtlich seid Ihr danach auch wirtschaftlich geschieden; ob Du anschliessend mehr verdienst oder weniger Kosten hast, spielt keine Rolle. Aber es bleibt eben immer das Damoklesschwert über Dir hängen, dass Deine Unterhaltspflicht wieder aufleben könnte, sobald Deine Ex (aus welchem Grund auch immer - sie könnte ja auch arbeitsunfähig werden oder durch Euer Kind an einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit gehindert sein) versucht, öffentliche Geldtöpfe anzuzapfen.

Ein kluger Mensch sagte mal: "Wirklich sicher vor Unterhaltszahlungen bist du erst, wenn der potenzielle Unterhaltsberechtigte in einer zwei Meter langen Holzkiste liegt..."

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 15.05.2008 15:07